Laut sagen, was ist – Verbrechen gegen die Menschheit: Warum braucht es Internationale Gerichte?

Für MoMa Nummer 3

 

Laut sagen, was ist

Verbrechen gegen die Menschheit: Warum braucht es Internationale Gerichte?

 

Während das Internationale Strafgericht der UNO über Ex-Jugoslawien in Den Haag in einem regulären Srafverfahren Anklage gegen einzelne Folterer und Mörder erhob und deren Schuld nachwies, tagte in Bern das Ständige Tribunal der Völker, um die moralische und politische Verantwortung für die Verbrechen gegen die Menschheit, die in diesem Krieg begangen wurden und weiter begangen werden, öffentlich klarzustellen. Warum bedarf es Internationaler Gerichte, um sowohl die partikuläre wie die kollektive Verantwortung für Verbrechen namhaft zu machen, die als Verbrechen gegen “die Menschheit in jedem einzelnen Menschen”, gegen “den Status des Menschseins”(Hannah Arendt) qualifiziert werden müssen?

Einer der Experten aus Belgrad bemerkte in Bern, die serbische Regierung fürchte weniger, dass die Opposition sie kritisiere, als dass öffentlich gesagt werde, “was ist”. Das Satz, die “revolutionärste Tat sei zu sagen, was ist”, geht auf Ferdinand Lassalle zurück und wurde von Rosa Luxemburg aufgenommen. Er gilt in allen totalitären Regimes, und er gilt auf besondere Weise in diesem Krieg, der die Länder des ehemaligen Jugoslawien moralisch und politisch, kulturell und materiell zerstört, der, wie es sich im Lauf des Tribunals in Bern zeigte, von der Regierung in Belgrad gegen Bosnien von langer Hand als Völkermord geplant wurde und so geführt wird.

“Völkermord stellt einen Angriff auf die menschliche Mannigfaltigkeit dar”

“Sagen, was ist”: Würde es nicht genügen, dass zur Aufdeckung der Wahrheit – der systematischen Vertreibung und Tötung von Millionen von Menschen, der systematischen Vergewaltigung von Frauen und der  bestialischen Folterung von Gefangenen – ein bosnisches Gericht die Anklage erheben und das Urteil fällen würde? Es würde nicht genügen, da jedes einzelne Verbrechen Teil eines Gesamtverbrechens ist, das am bosnischen Volk insgesamt verübt wird, das dessen Vertreibung und Ausmerzung zum Ziel hat.

Als 1962 der israelische Staat in Jerusalem den Prozess gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann führte und ihn zum Tod verurteilte, hielt Hannah Arendt fest, dass, “insofern die Opfer Juden waren, es recht und billig war, dass das Verfahren vor einem jüdischen Gerichtshof  stttfand; insofern aber das Verbrechen ein Verbrechen an der Menschheit war, es eines internationalen Tribunals bedurft hätte, um in dieser Sache Recht zu sprechen”.

Ich stimme mit Hannah Arendt überein, dass es, um Verbrechen von der nicht wiedergutmachbaren Tragweite eines Völkermords zu ahnden und zu verurteilen, einer Instanz bedarf, welche die Menschheit vertritt. Ich stimme auch mit Hannah Arendts Begründung überein: Es bedarf eines internationalen Tribunals, da es bei Verbrechen gegen die Menschheit um den “Status des Menschseins” geht, begangen an Millionen einzelner Menschen – in den vierziger Jahren  an den Mitgliedern des jüdischen Volkes und des Volks der Zigeuner, heute an den Mitgliedern des bosnischen Volkes. Völkermord, hält Hannah Arendt fest, ist “ein Angriff auf die menschliche Mannigfaltigkeit als solche, also auf ein Wesensmerkmal des Menschseins, ohne das wir uns Menschheit oder  Menschengeschlecht nicht einmal vorstellen können”. Und weil Völkermord ein Verbrechen gegen das Gesetz der Gemeinschaft der Menschen ist, dem alle angehören, sowohl die Ermordeten und Hinterbliebenen wie die Mörder selbst, müssen diese sich vor einem Gerichtshof verantworten, der die Ordnung der Menschheit repräsentiert. Der Begriff “Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, der im Deutschen auch offiziellerweise immer wieder gebraucht wird, ist daher falsch. Es geht nicht um eine spezifische Qualität der Verbrechen, nicht um mehr oder weniger grosse Brutalität und Gemeinheit des verbrecherischen Handelns, sondern es geht um den Zweck der Verbrechen, der darin besteht,  Menschen zu vertreiben, zu erniedrigen, zu quälen und zu töten, allein weil sie Mitglieder eines bestimmten Volkes sind, allein weil dieses Volk ausgemerzt werden soll.

Verhindern, dass die Welt einfach zur Tagesordnung übergeht

Die erste Session des Tribunals in Bern wies zweifellos grosse Mängel auf. Inbesondere war die Redezeit der Experten und Expertinnen viel zu knapp bemessen. Sie waren aus Sarajewo, aus Belgrad und Zagreb zur Teilnahme eingeladen worden, um den Tatbestand des vorbereiteten und planmässigen Völkermordes durch ihre Berichte zu belegen. Doch die zwanzig Minuten, die ihnen dafür je eingeräumt wurden, waren mehr als ungenügend. Stunden, wenn nicht Tage hätten jeder und jedem zur Verfügung stehen müssen, damit der Prozess dem Ernst und der Komplexität der Anklage hätte gerecht werden können. So aber grenzte es an Zynismus, wie diese Frauen und Männer in ihrer Aufgabe der Anklagebegründung durch den Präsidenten des Tribunals zur Eile gemahnt und mitten in der Rede unterbrochen wurden.

Trotz dieser und weiterer Mängel bedurfte es dieses Tribunals, damit die Weltöffentlichkeit gemahnt werden konnte, dass in der Gleichzeitigkeit mit jeder partikulären und jeder kollektiven oder nationalen “Tagesordnung” einem Teil der Menschheit das Recht auf Leben und auf Freiheit mit extremer Gewalt abgesprochen wird, mit der Gewalt der Propaganda, mit der Gewalt männlicher Tötungsphantasien, mit der Gewalt äusserster Erniedrigung, mit Waffengewalt. Es wird daher auch der Fortsetzung dieses Tribunals bedürfen (vermutlich im Spätherbst in Barcelona), damit in der Abgestumpftheit der heutigen Zeitgenossenschaft der Aufschrei eines ganzen Volkes nicht einfach als Teil der “Tagesordnung” registriert und beiseite gestellt werden kann. Menschliche Zeitgenossenschaft ist verpflichtende Mitverantwortung, aus der sich niemand stehlen kann, aus der wir uns auch hier in der Schweiz nicht stehlen können.

(Alle Zitate aus: Hannah Arendt. Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. München 1964).

 

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