Unsere Not mit den Menschenrechten – Öffentliche Diskussion

Unsere Not mit den Menschenrechten

Öffentliche Diskussion

 

Welches Menschenbild ist mit dem Begriff „Menschenrechte“ verbunden? Wie ist dieses Menschenbild mit 1948 verknüpft, dem Jahr der „Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte“, drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit den entsetzlichsten Menschenschlächtereien, in denen die menschliche Person, das menschliche Antlitz systematisch vernichtet wurde? Denn jedes der Millionen Opfer repräsentierte je einzeln, als Mensch, die ganze Menschheit (Kant). Und heute?

Rechte beruhen auf der Tatsache, dass menschlicher Ich-Wert unbestritten gilt, jedoch von der Anerkennung in privaten und öffentlichen Beziehungen abhängt. Durch die Gegenseitigkeit ihrer Anerkennung als Mensch kommt den Menschen das Recht zu, Rechte zu haben (Hannah Arendt). Herabsetzung, Verletzung, Missachtung und gewaltsame Zerstörung der menschlichen Beziehungen sind auch schwerwiegende Verletzungen der menschlichen Person.

Gibt es eine historische Linie, die auf die UN-Menschenrechtsdeklaration von 1948 hinführt? – oder bedeutete diese etwas Neues? Wenn ja, inwiefern?

Vorher zumeist Rechte von Ständen (Bill of Rights von Virginia 1776; Französische Menschenrechtserklärung von 1789 / Verfassungen von 1848) und Klassen, mithin nicht „Menschen“rechte (cf. 1789 Droits des „hommes“, nicht Droits de la femme et de la citoyenne – ausser auf dem Schaffott. Ausnahme waren die Habeas Corpus Akte von 1679 gegen willkürliche Verhaftung).

Von der philosophischen Analyse her ist, neben der Universalität, die „Unteilbarkeit“ der Menschenrechte zweifellos die bedeutendste Errungenschaft. „Unteilbarkeit“ bedeutet, dass alle in der „Deklaration“ aufgeführten Menschenrechte in einer gleichrangigen Interdependenz Beachtung verlangen. Werden die Menschenrechte in einem Bereich verletzt, sind auch alle anderen Bereiche davon betroffen. Zum Beispiel: Wird das Recht auf Bildung (Art. 26), auf Arbeit (Art. 23) oder auf soziale Sicherheit (Art. 22) verletzt, so sind auch die bürgerlichen und politischen Rechte verletzt, da zum Beispiel die Teilnahme und Mitsprache an politischen Entscheidungen unter Bedingungen der Bildungsschwäche oder des prekären materiellen Überlebens nicht möglich ist. Ein anderes Beispiel: Von politischer Verfolgung, Ausgrenzung, in gewissen Ländern sogar von Folter sind oft Menschen betroffen, die sich für die Durchsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte einsetzen, etwa indem sie sich organisieren. Ist diese „Unteilbarkeit“ der Menschenrechte unter dem Diktat des Neo-Neoliberalismus nicht aufs schwerste beeinträchtigt, zum Beispiel durch die Verschiebung der gesellschaftlichen Sozialdienstaufgaben in wirtschaftliche, zunehmend in privatwirtschaftliche Managementmethoden?

Jährlich publiziert das UN-Menschenrechtszentrum in Genf eine erschreckende Statistik. In weit über hundert Staaten dieser Erde werden Gefangene gefoltert, in vielen davon systematisch. Widerliche Gewaltanwendung durch Polizeibeamte kommt auch in der Schweiz vor. Sogenannt „extralegale“ wie sog. „legale“ Hinrichtungen, etwa in den USA oder in China, gehen mit jahrelanger quälender Einzelhaft und extremen Quälereien einher. Millionen von Menschen sitzen aus politiscchen Gründen ohne Anklage im Gefängnis. An die 50 Millionen Menschen sind wegen Krieg, Bürgerkrieg, ethnisch, rassistisch oder religiös motivierter Gewalt als Vertriebene und Flüchtlinge irgendwo unterwegs, werden aus Aufnahmestaaten wieder weitergeschoben, weiterdeportiert, in die Herkunftsländer zurückgeschafft, in denen sie nicht leben können, Menschen, die selber missbraucht und gequält wurden, die nächste Beziehungen im Krieg durch Tötungsbrutalität verloren haben. Die Ausschaffung psychisch schwer leidender, verzweifelter Asylsuchender ist, wie dies vorgegeben wird, mit demokratischer Rechtsstaatlichkeit verträglich – so wie das blinde Wegblicken von der Tatsache, dass über 700 Millionen Menschen weltweit erwerbslos sind und in grosser Armut leben, ein grosser Anteil von ihnen ohne Bildung und ohne Obdach, was verbunden ist mit Hunger, mit wachsender Kindersterblichkeit, Kinderarbeit und Kinderprostitution, mit Gewalt gegen Frauen, mit struktureller Gewalt gegen sog. körperlich und geistig Behinderte und mehr und mehr. Und all dies, obwohl in den letzten 50 Jahren weit über 70 Menschenrechtspakte, -übereinkommen und -erklärungen ausformuliert und von den meisten Staaten der Erde ratifiziert wurden, auch von jenen, in welchen offiziell begangene Menschenrechtsverbrechen zur Tagesordnung gehören – auch von der Schweiz.

Eine Summierung von offiziell begangenem oder geduldeten Terror und Schrecken: Hat die Menschenrechtsdeklaration von 1948 überhaupt etwas verändert in der Bilanz des destruktiven Schreckens, den Menschen anderen Menschen antun? Die Schweiz ist bekannterweise seit diesem Jahr 2002 Mitglied der UNO, hatte vorher ledilgich – nach grossen Widerständen – einige der Pakte ratifiziert, etwa 1994, wenngleich mit einer hauchdünnen Mehrheit, das 1966 geschaffene Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Obwohl nun die sog. Antirassismusnorm sowohl in der Verfassung wie im Strafgesetz verankert ist, erfolgt kaum eine offizielle Ahndung rassistischer Delikte. Zu den schwerwiegenden rassistischen Vergehen gehören die unter N- und F-Status oft während Jahren zugemuteten Existenzbedingungen an asylsuchende Menschen. – Oder das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 wurde erst vor wenigen Jahren ratifiziert. Andere Pakte, zum Beispiel den sog. „Sozialpakt“ von 1966, hat die Schweiz noch immer nicht ratifiziert.

Was bedeutet die zögerliche, mangelhafte und gar ablehnende Haltung der Schweiz den Menschenrechtsabkommen gegenüber, vor allem im asyl- und ausländerrechtlichen Bereich?

Die weit verbreitete Behauptung, wir seien zu Beginn des 21. Jahrhunderts – am Ende der Postmoderne – auch am Ende der Ideologien angelangt, ist falsch. Die überall aufkeimende und mit extremer Gewalt durchgesetzte Ethnisierung fundamentalistischer Handlungsbegründungen auf staatlicher Ebene ist eine der gefährlichsten Gegenbewegungen zum friedlichen Kampf um eine universale Umsetzung der Menschenrechte. Klingt in den Slogans von Rechtsaussen, die „Schweiz gehöre den Schweizern“ nicht viel davon mit? Wie kann der weit verbreiteten Angst um den Verlust des herkömmlichen Eigenen in Kultur und Tradition entgegengewirkt werden, ohne dass sich neue Feindbilder, Ausgrenzungen, ja blutige Vernichtungsaktionen der Anderen durchsetzen? Was lässt sich auf der Ebene des Zusammenlebens im Kleinen tun – vor allem bezüglich der administrativen Macht Asylsuchenden gegenüber?

Genügt es, kritische Urteilskraft aufzubauen, Skepsis jeder Macht gegenüber, Propaganda zu hinterfragen? Wichtig ist, Vorstellungskraft zu trainieren, d.h. sich an Stelle derjenigen Menschen setzen, um die es beim Abbau und bei der Verleugnung von Rechten geht, somit Koalitionen einzugehen mit Menschen, die ebenfalls für eine tatsächliche Umsetzung der Menschenrechte kämpfen, vor allem für das Recht, als Mensch verschieden zu sein und trotzdem den gleichen Anspruch auf Persönlichkeitsrechte, Sozialrechte, politische Mitbestimmungsrechte, kurz auf ein würdiges angstfreies Leben zu haben. Skepsis der gesetzlich legitimierten Macht gegenüber ist dringend, Korrektur mangelhafter, ungerechter oder diskriminierender Gesetze.

* Copyright: Dr. Maja Wicki, Zürich

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