Sozialarbeit ist Korrektur von Unrecht und konstruktive Kulturarbeit

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Sozialarbeit ist Korrektur von Unrecht und konstruktive Kulturarbeit

 

Sozialarbeit ist in erster Linie Korrektur von Unrecht; sie ist in zweiter Linie Kulturarbeit. Da Kultur nur im Raum partizipativer Freiheit gedeiht, da dieser Raum sich vorweg prozesshaft gestaltet, da er kein – irgendwie privilegiertes – Zentrum besitzt, daher auch  entwertete Ränder (“margines”) und leidvolle Randständigkeiten (Marginalisationen) nicht zulassen kann, bedingen Kultur und Solidarität einander gegenseitig. Dem Abbau oder Verlust dieser politisch gefährdeten, aber menschlich motivierenden und wärmenden Interdependenz vorzubeugen und entgegenzuwirken, ist Aufgabe der Sozialarbeit. Diejenigen Menschen, die sich für diese Aufgaben professionell engagieren, bedürfen jedoch der Institutionen, die sie stützen und die ihrer Berufsausübung eine überpersönliche Legitimation verleihen. Früher – und zum Teil bis in die jüngste Zeit –  waren diese Institutionen die religiösen Gemeinden, sodann im Zusammenhang mit der Säkularisation, an vielen Orten noch weit über das ausgehende 19. Jahrhundert hinaus, gehörte das sog. “Armenwesen” zum Kompetenzbereich der Polizei, später zu jenem der Gesundheitsdienste.

Mir scheint, dass weder eine karitative noch eine kontrollierende, ev. gar repressive noch eine therapeutische institutionelle Verankerung langfristig den im Sozialbereich sich stellenden Aufgaben genügen kann. Wie, d.h. durch welche übergeordneten Aufgaben und durch welches Menschenbild diese Verankerung definiert ist, hat enorme Auswirkungen. Wollen wir angesichts der mannigfaltigen Verschiedenheit der vielen, die zusammenleben, den Primat des politischen Handelns verteidigen, mit den daraus sich ergebenden Möglichkeiten der Korrigierbarkeit und der Komplementarietät des Entscheidens und Handelns, wollen wir daher eine möglichst optimale Qualität des pluralen Zusammenlebens und partizipativer Freiheit verteidigen – nicht eine Qualität privilegierter Weniger zu Lasten verwalteter Knappheiten, Abhängigkeitsfrustrationen und Leidensfolgen vieler, muss das Wagnis gewagt werden, Sozialarbeit als Kulturarbeit auch gesamtgesellschaftlich zuzuordnen. Menschen, die der Sozialhilfe bedürfen, sind nicht sicherheitsgefährdend. Sozialarbeit sollte meines Erachtens daher nicht dem Polizei- und Sicherheitsdienst untergeordnet sein, sondern einem Kultur- und Sozialdepartement, sowohl auf Gemeinde- wie auf Kantons- und Staatsebene. Die Tatsache von Armut und Not, die Minderwerterfahrungen und Ausgrenzungen von zahllosen Menschen zu korrigieren, ist eine gesamtgesellschaftliche kulturelle Verpflichtung, auf Grund des gleichen Rechts der Menschen, die zusammenleben, den Wert des Menschseins und der Lebensqualität auf gleichwertige Weise zu erfahren.

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