Ein Referenzsystem für die Rechtlosen – Rede anlässlich des Banquet républicain vom 17. April 1999

Ein Referenzsystem für die Rechtlosen

Rede anlässlich des Banquet républicain vom 17. April 1999

 

 

Liebe Anwesende, liebe Freundinnen und Freunde

Ich möchte Ihnen zuerst sagen, wie froh ich bin, dass Sie sich hier eingefunden haben. Jeder und jede von uns hat doch in den vergangenen Tagen und Nächten das Gefühl gehabt, allein zu sein mit der nicht mehr aushaltbaren Unerträglichkeit des Kriegs, nicht nur in den vergangenen Tagen und Nächten, in denen es kein Wegdenken und keinen Trost mehr gibt, sondern in all den vergangenen Wochen und Monaten und Jahren, in den acht Jahren, seit der Krieg im ehemaligen Jugoslawien begann. Es ist das vierte „Banquet républicain“ in dieser Zeit, das vierte Mal, dass wir versuchen, als Zivilgesellschaft, mit Hilfe unseres Protestes, gegen die Entscheide der Machthabenden zu protestieren, für welche nicht die Bedürfnisse der Menschen nach einem Leben in geordneter, sicherer Alltäglichkeit zählen, das heisst nach einem Leben in Würde, mit garantierten, umsetzbaren und einklagbaren Rechten und tragbaren Pflichten, sondern menschenverachtende Ideologien, Ethnizismus und ein blinder Nationalismus, sowie sog. „strategische Ziele“, hinter denen sich nicht zuletzt wirtschaftliche Interessen und ein globales Machtkalkül verstecken.

Wir wissen es nicht erst seit heute, dass hinter dem, was in den Medien als “Konflikt” dargestellt wird, über den in endlosen Konferenzen geredet und geredet wird, so als gehörten die unsäglichen Schrecken des Krieg zum „courant normal“ einer sonst arbeitslosen Diplomatie, dass hinter dem Sarkasmus der Worte, den viele Verantwortliche auch bei uns scheinbar nicht durchschauen, sondern kritiklos verstärken, durch die – fast beiläufige – Erwähnung von “Säuberungen”, durch welche Menschen Ungeziefer gleichgemacht werden, oder jener von den „Flüchtlingsströmen”, als seien die Opfer die Gefahr, und der Beispiele gibt es noch mehr – wir wissen es nicht erst seit heute, dass hinter all diesem Reden unsühnbare Verbrechen stehen, dass dahinter die nicht-vorstellbare Verzweiflung von gequälten, geschändeten, von rechtlos gemachten, vertriebenen, gedemütigten Menschen steht. Eigentlich sollten wir hier nur gemeinsam weinen. Vielleicht wäre dies die angemessene Sprache, um denjenigen Menschen, die als Flüchtlinge unter uns weilen, zu verstehen zu geben, dass wir den Zynismus der Sprache durchschauen, dass wir uns gegen die Bemäntelung des Entsetzlichen durch das Reden empören, dass wir dieses als furchtbare Komplizenschaft mit den Verbrechen erkennen, ob diese Komplizenschaft den Regierungen oder den Medien oder einzelnen anderen Verantwortlichen, die in der Öffentlichkeit eine Stimme haben, anzulasten sei.

Aber wenn es so ist, wenn wir das –  mit Unterbrüchen – seit acht Jahren in Konferenzen und in Verträgen, die mit Kriegsverbrechern abgeschlossen wurden, von der Welt irgendwie zugelassene Vertreiben und Ermorden von Menschen beim Namen nennen, wenn wir das Entsetzen, den Zorn und das Mitleiden wirklich nicht in Distanz halten wollen, dann müssen wir anders handeln. Das wenigste, was wir tun können und was wir daher tun müssen, ist, erstens, den Kindern, den Frauen und Männern, die als Flüchtlinge hier sind, eine andere Erfahrung als die Erfahrung des Kriegs  zu bieten, ihnen nicht von neuem Ausgrenzung und Misstrauen und jenen  Überlebensminimalismus zuzumuten, der die Demütigungen fortsetzt: Ich meine eine Erfahrung des persönlichen Respekts und der personalen Anerkennung, einer Anerkennung ihrer selbst als Menschen mit Rechten und mit Bedürfnissen wie wir selber, eine Erfahrung, die dazu beitragen kann, den Krieg, der in den Herzen und in den Köpfen weitergeht, zu befrieden, die dazu beiträgt, dass das Leben für sie wieder lebenswert werden kann. Dazu braucht es einerseits einen politischen Status, der das ständige demütigende Provisorium, in welches  die meisten Flüchtlinge durch unseren Staat versetzt werden, nicht fortsetzt, sondern eine – wenigstens absehbare – Lebensperspektive in diesem Land zulässt; andererseits braucht es jene menschliche Normalität, die nicht allein eine Folge von Gesetzen, sondern von Empfinden, Denken, Verstehen und Handeln ist: Freundlichkeit in der nahen oder ferneren Nachbarschaft, ein offenes Ohr, ein offenes Herz und eine offene Hand für die Bedürfnisse derjenigen Menschen, die alles, was uns selbst wert und teuer ist, verloren haben, häufig selbst die Hoffnung. Dies muss für uns verpflichtend sein.

Für ein anderes Handeln hege ich zwei weitere Vorstellungen. Die Schweiz, meine ich, und allmählich ein Land nach dem anderen sollte, wenn es tatsächlich um den Frieden und um die Würde der Menschen geht, darauf verzichten, Waffen zu produzieren und mit Waffen zu handeln, damit dieser Krieg ein Ende nehme und kein neuer Krieg mehr zu befürchten sei.

Drittens sollte das, was in einzelnen Kreisen, von einzelnen Frauen und Männern aus schon seit Jahren im Stillen getan wird, nämlich die kundige, kompetente Beratung und Begleitung der rechtlos gemachten Menschen, auf die Ebene einer anerkannten Rechtstruktur gehoben werden und dadurch als ein festes und verlässliches Bezugs- oder Referenzsystem von der Schweizer Bevölkerung aus  geschaffen und getragen werden. Erlauben Sie, dass ich das, was ich darunter verstehe, etwas genauer ausführe:

Durch Vertreibung und Flucht entsteht ein unerträglicher menschenrechtlicher Notstand

Wer durch Krieg, Vertreibung, „ethnische Säuberungen“, durch Bürgerkrieg und andere Formen der Gewalt zum Flüchtling gemacht wird, ob ihm dieser Status zuerkannt werde oder nicht, verfügt von einem Tag auf den anderen über keine zivilen und politischen Rechte mehr. Häufig werden den Verfolgten und Vertriebenen sogar gezielt ihre persönlichen Dokumente (Geburtsscheine, Pässe, Identitätsausweise etc.) weggenommen, oder diese können unter den überstürzten Ereignissen und Zwangsumständen von Vertreibung und Flucht nicht beschafft werden. In den Ankunftsstaaten sowie in den Drittländern werden Flüchtlinge zu „verwalteten Objekten“ gemacht, deren soziale und berufliche Identität zerstört ist, und deren persönliche Bedürfnisse und Persönlichkeitsrechte häufig nur minimal, häufig überhaupt nicht erfüllt werden, vor allem wenn die Aufnahmeländer auf Grund der grossen Zahl der Aufnahmsuchenden überfordert, oder auf Grund einer feindseligen, eventuell rassistischen Haltung aufnahmeunwillig sind.

Gemäss ungezählter übereinstimmender Beobachtungen und Aussagen fühlen sich Flüchtlinge nach den traumatisierenden Kriegs- und Vertreibunggeschehnissen in einem Aufnahmeland zuerst zwar – auf mehr oder weniger prekäre Weise – in Sicherheit. Nach kurzer Zeit aber führen die Aufnahme- und Statusbedingungen zu einem Gefühl der demütigenden Selbstentwertung. Indem sie all ihrer Rechte verlustig gegangen sind, werden sie zu „Un-Personen“. Zu den schweren gesamtexistentiellen Verlusten und psychischen Verletzungen kommen gravierende Verletzungen im Bereich der allgemeinen Persönlichkeitsrechte – der Menschenrechte – hinzu. Die Menschenrechte können jedoch in einem Drittland nicht eingefordert oder gar eingeklagt werden, ausser wenn das positive Recht für deren Einklagbarkeit taugliche Rechtsinstrumente zur Verfügung stellt. Daher leben Millionen von Menschen – von Verfolgten, Vertriebenen und Flüchtlingen – in einem menschenrechtlichen Notstand.

 

Eine Korrektur des Notstandes

Um diesen Notstand zu mildern, soll möglichst jedem Flüchtling (im weiten Sinn des Begriffs, wie er oben verwendet wird), sobald er/sie in einem Aufnahmeland registriert wird, eine Referenzperson zur Seite gestellt werden, die im vollen Besitz der zivilen und politischen Rechte steht. Diese Personen stellen sich für diese Aufgabe freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung, um dank ihrer Rechte und ihrer Handlungsfähigkeit die Rechtlosigkeit der Flüchtlinge stellvertretend zu mildern und zu korrigieren. Sie sind bereit, sich für einen Menschen – Frau, Mann oder Kind -,  der/die alles verloren hat, als verlässliche persönliche und personale Bezugsinstanz – als Referenzperson – einzusetzen, um die Fremdheit und Verlorenheit, um die Heimatlosigkeit, Rechtlosigkeit und Anonymität im Ankunftsland erträglicher zu machen. Als Referenzperson stehen sie einem aufnahmesuchenden Menschen begleitend und „anwaltschaftlich“ zur Seite, um für ihn/sie bei Schritten zu Behörden und Ämtern gradzustehen, um bei Problemen mit Betreuungspersonen, bei der Suche nach Angehörigen, bei Unverständnis oder Missverständnissen auf Grund kultureller Differenz, bei Mangelerfahrungen, bei psychischen umd körperlichem Leiden etc. zu vermitteln und weiterzuhelfen. Während es erfahrungsgemäss eine Überforderung bedeutet, sich für ganze Gruppen von Flüchtlingen einzusetzen, ist es möglich, für das persönliche Wohl eines einzelnen Menschen – für eine Verbesserung dessen verletzter Menschenwürde – sich mitverantwortlich zu fühlen. Auf diese Weise liesse sich, vom einzelnen Menschen zum einzelnen Menschen, ein Bezugsnetz herstellen, durch welches die Bevölkerung im Aufnahmeland sich aktiv an der Aufgabe beteiligen könnte, heimatlosen Menschen mehr als nur ein prekäres Überleben zu bieten.

Diese Einrichtung, die ich als „Referenzsystem“ oder „Bezugsnetz“ bezeichne, gab es als Rechtsinstitut schon im antiken Griechenland. Es wurde als „Proxenie“ bezeichnet, d.h. es war ausdrücklich für die rechtlosen Fremden geschaffen. Der „proxenos“, der diese Aufgabe ausführte – nämlich für (pro) den Fremden (xenos) da zu sein, ihm zur Seite zu stehen -, zeichnete sich in der griechischen Stadt durch besonderes Ansehen und durch besondere Achtung aus. Ich meine, dass auch heute diese Aufgabe als Auszeichnung verstanden werden müsste, eine Aufgabe, die Frauen und Männer, die im Vollbesitz ihrer Rechte sind, gut ansteht. Ich meine auch, dass es eines besonderen Ausweises bedürfte, durch welchen die stellvertretende Rechtsstimme anerkannt werden muss, von Behörden, Ämtern und irgendwie machtausübenden Stellen auf jeder Stufe unseres föderativen Systems.

Was hier in der Schweiz auf diese Weise als Korrektur der Rechtlosigkeit eingeführt und praktiziert werden soll, müsste, meine ich, in jedem Land eingeführt und praktiziert werden. Denn dass Menschen rechtlos gemacht werden, ist ein völkerrrechtlicher Skandal, ddr dringend einer Korrektur bedarf.

 

Die Frage ist, wie vorzugehen ist, damit dieses Referenzsystem zustandekommt.

Frauen und Männer, die bereit sind, sich als Referenzperson für einen Flüchtling zur Verfügung zu stellen, sollten sich bei den kantonalen Asylorganisationen oder bei Hilfswerken melden, welche für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zuständig sind. Die jeweiligen Referenzpersonen können einander gegenseitig nicht aussuchen, sondern werden einander zugeteilt. Falls sich im Lauf der Begleitung Schwierigkeiten oder gravierende persönliche Probleme ergeben, sollte ein Team von Fachleuten (TherapeutInnen, JuristInnen, SozialarbeiterInnen etc.) beratend zur Seite stehen, das auch für die Weiterbildung der Referenzpersonen zuständig wäre.

Der Einsatz sowohl der Referenzpersonen wie der beratenden Fachleute ist im Sinn eines Menschenrechtseinsatzes unentgeltlich. Ein spezieller Ausweis müsste geschaffen werden, der den Status und den Einsatz der Referenzpersonenmit offizieller Anerkennung versehen würde.

Das so entworfene Referenzsystem kann weder die Menschenrechtsverbrechen in Kosova noch anderswo rückgängig machen, noch kann es die Mitverantwortung aller westlichen Staaten aufheben, während Jahren mit Kriegsverbrechern verhandelt und dies und ihr System dadurch gestärkt zu haben, es kann nichts an der zerstörerischen Brutalität dieses Kriegs und anderer Kriege verändern, aber es kann dazu beitragen, dass denjenigen Menschen, denen so viel Leid zugefügt wurde, ein Teil ihrer Würde zurückgegeben wird.

 

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