Leben im Gegenlicht – “Wie gern wäre ich Sängerin geworden!”

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Leben im Gegenlicht

“Wie gern wäre ich Sängerin geworden!”

 

Leben im Gegenlicht: Eine Serie des Fürsorgeamtes des Stadt Zürich, die monatlich einmal erscheint, um über die vielseitige Tätigkeit dieses Amtes zu informieren. Die Portraits (Namen, Herkunftsorte  etc. werden durch die Autorin geändert) entstehen aus freiwilligen Gesprächen mit Männern und Frauen, welche die Leistungen des Fürsorgeamtes während kürzerer oder längerer Zeit brauchen, um aus Schicksalsschlägen, aus Verstrickungen und Notsituationen herauszufinden oder mit diesen leben zu lernen. Leben im Gegenlicht – nicht im Dunkeln und nicht im Rampenlicht, die Schatten sind länger, aber das Licht fehlt nicht.

Immer hatte Elsbeth B. im Singen eine Sechs gehabt, alle acht Jahre, die sie die Schule besuchte. “Wie gern wäre ich Sängerin geworden!”, sagt die Frau, und lächelt zum Sommerhimmel hinauf. Das schmale Gesicht wirkt offen und verletzbar. Wie nur hätte sie Sängerin werden können? Wie nur hätte sie überhaupt etwas lernen können? Mit sechzehn Jahren trat sie die erste Stelle an, als Haushalthilfe  bei einer “besseren” Familie im Thurgau, wo sie grossgeworden war, als Viertälteste von zehn Kindern. Die Mutter hatte als Kind nie ein Familienleben gekannt, war mit ihren Brüdern im Waisenhaus aufgewachsen, und der Vater hatte sie auch ständig geplagt.”Es war halt eine arrangierte Ehe gewesen”, sagt Elsbeth B. Das Geld war zuhause knapp, mit Winterhilfe- und anderen Unterstützungen kam die Familie über die Runden. Der Vater arbeitete als Zimmermann, manchmal schlug er im Jähzorn auch die Kinder. Als die ältesten Töchter erwachsen und zum Teil schon verheiratet  waren, trennte sich die Mutter von ihm, zog mit den drei Jüngsten in die Nähe von Zürich und arbeitete als Putzfrau.

Damals, als die Mutter eine eigene Wohnung bezog, arbeitete Elsbeth B. im Service, manchmal im Verkauf. Immer hielt sie sich mit eigener Arbeit über Wasser, vom geringen Lohn zweigte sie sogar einen Beitrag für die Mutter ab. Sie war vierundzwanzig, als sie selbst schwanger wurde und eine Tocher gebar. “Eine Liebesgeschichte”, sagt sie knapp, aber er war ein Tunichtgut, einer mit zwei linken Händen, der es vorzog, schräge Touren zu drehen statt ordentlich zu arbeiten. Nur vier Jahre lebten sie zusammen, dann kam der Mann wegen Einbrüchen für einige Jahre in den Knast. Eigentlich wäre für sie die Geschichte damit zu Ende gewesen, aber er tauchte nach der Entlassung aus dem Gefängnis wieder auf. Sie hatte damals ein kleines Angestelltenzimmer im Restaurant, wo sie arbeitete; er war arbeitslos, wohnte bei ihr und stahl ihr alle ihre Ersparnisse weg. Einmal mehr warf sie ihn hinaus. Eine Anzeige wegen des Diebstahls erstattete sie nicht. “Was hätte es genützt?”

Und die Tochter? “Auch die Tochter hat die Musik im Kopf, auch sie möchte Sängerin werden”. Wenn sie von ihrem Kind spricht, löst sich Elsbeth B’s. Zunge. Sechszehn Jahre alt ist sie nun, seit zwei Jahren lebt sie in einem Heim. Fast zehn Jahre lang war sie von Pflegeeltern aufgezogen worden, weil Elsbeth B. ja ständig voll arbeiten musste, dabei aber so wenig verdiente, dass sie sich keine Wohnung  leisten konnte. “Wie gern hätte ich sie immer bei mir gehabt, manchmal war es für sie und für mich fast nicht auszuhalten”, sagt sie. Und nun, wo sie im Rahmen des “Begleiteten Wohnens” ein bescheidenes, aber sicheres Zuhause gefunden hat, mit einer zahlbaren Miete von rund fünfhundert  Franken für ihr Zimmer, könnte nun für Mutter und Tochter endlich ein gemeinsames Leben möglich werden? Oder ist es zu spät nach all den Jahren der Trennung? Elsbeth B. hat gelernt, dass nicht allein ihr Wunsch entscheidet. Wenn sie nur erst eine Arbeit findet, eine Halbtagsarbeit als Verkäufern! Nicht Alkohol und nicht Drogen waren ihr zum unheilvollen Geschick geworden, sondern die Chancenlosigkeit eines Lebens ohne Berufsausbildung und ohne Perspektiven. Doch Hoffnung ist für Elsbeth B. kein leeres Wort.

 

Kasten

Das “Begleitete Wohnen” ist eine Dienstleistung des Fürsorgeamtes, die seit 1988 sozial benachteiligten Menschen angeboten wird. Überall in der Stadt Zürich stehen in älteren, zum Teil renovationsbedürftigen Häusern der Stadt für rund 600 Frauen und Männer Zimmer und kollektive Wohnungen zur Verfügung. Rund ein Drittel davon gehört zum Kreis der Drogenabhängigen, von denen viele in zusätzliche Betreuungs- oder Entzugsprogramme integriert sind. Der Mietzins ist marktüblich, muss jedoch wie in jedem Mietverhältnis regelmässig entrichtet werden. Überhaupt ist die Selbstverantwortung der Mieterinnen und Mieter eine wichtige Voraussetzung, um im Rahmen des “Begleiteten Wohnens” ein selbständiges Leben zu führen Doch allein die Tatsache, das Leben nicht mehr “auf der Gasse” fristen zu müssen, sondern irgendwo zuhause zu sein, dort Verantwortung zu übernehmen und respektiert zu werden, bedeutet eine wichtige Veränderung für Menschen, die – aus den unterschiedlichsten Gründen – zwischen die Maschen der Gesellschaft gefallen sind oder von dieser an den Rand gedrängt wurden. Häufig genügt die Tatsache einer sicheren Wohnsituation, damit wichtige Voraussetzungen eines sozial integrierten Lebens – Selbstachtung, Beziehungsfähigkeit und regelmässige Arbeit – wieder möglich werden.  / maw

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