Offener Brief an den Bundesrat – Keine Zwangsausschaffungen mehr – Trauer um Joseph Ndukaku Chiakwa sowie um Samson Chukwu und Khaled Abuzarifa

Offener Brief an den Bundesrat

Keine Zwangsausschaffungen mehr

Trauer um Joseph Ndukaku Chiakwa sowie um Samson Chukwu und Khaled Abuzarifa

  • Tote infolge Zwangsausschaffung aus der Schweiz  –

 

Am 17. April 2010, 30 Tage nach dem Tod von Joseph Ndukaku Chiakwa, hat  zwischen 18 Uhr  und 19 Uhr in der Heiliggeistkirche Bern eine Manifestation der Trauer stattgefunden: als Zeichen des Beileids gegenüber der Familie des Verstorbenen und weiterer Opfer der aktuellen schweizerischen Asyl- und Ausländerpolitik sowie als Appell an die zwischenmenschliche Verantwortung im politischen Entscheiden und Handeln. –  Der Inhalt der Manifestation ist zugleich ein Brief an den Bundesrat, unterschrieben von  angesehenen Persönlichkeiten, deren Gewissen wach ist.

Die Manifestation in Bern rief zur Trauer wie zum politischen Protest gegen die wachsende Gewalt auf, die sich im Asylverfahren kund tut: Joseph Ndukaku Chiakwa , ein 29jähriger Asylsuchender, starb am 17. März 2010 in einem Hangar auf dem Flughafengelände von Kloten, gefesselt an Händen und Füssen und mit einem Bienennetz über dem Kopf. Aus seinem Heimatland Nigeria war er geflohen, die Schweiz, die er um Schutz bat, hat sein Asylgesuch abgelehnt und er hat sich geweigert, unter Zwang dorthin zurückgeschafft zu werden, wo er nicht leben konnte.

Dem Tod von Joseph Ndukaku Chiakwa ist am 1. Mai 2001 um 2 Uhr früh der Tod des 27jährigen Samson Chukwu vorausgegangen,  auch er ein Nigerianer, der in der Ausschaffungszelle im Kanton Wallis starb, als zwei Polizisten ihn mit Gewalt für den Transport zur Zwangsrückschaffung fesselten. Am 3. März 1999 starb durch qualvolles Ersticken im zweiten Versuch einer Zwangsausschaffung der 27jährige Palästinenser Khaled Abuzarifa, dem zusätzlich zur Fesselung der Mund zugeklebt worden war.

Zwangsausschaffungen sind inhuman. Sie geschehen unter Anwendung brutaler Gewalt Uniformierter gegen Menschen, die schutzlos sind. 2009 wurden 360 Menschen zwangsausgeschafft, in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres wiederum 27. Gewalt, wie sie im Rahmen des schweizerischen Asyl- und Ausländerrechts angewendet wird, ist ein grober Verstoss gegen die Menschenrechte und ein untragbares Unrecht.

Das Leben eines jeden Menschen ist unantastbar, unabhängig von Herkunft und Religion, Hautfarbe und gesellschaftlichem Status. Die Schweiz darf nicht länger Augen und Ohren vor der Tatsache verschliessen, dass sie zum ausländerfeindlichen Gewaltstaat wurde. Der Respekt vor ihrer eigenen Verfassung schliesst den Respekt vor jedem Menschen ein. Was staats- und völkerrechtlich als Norm erklärt wurde, darf durch keine gesetzliche Bestimmung, durch keine offiziellen Funktionäre, durch niemanden missachtet werden.

 

Wir trauern um die Toten. Gefühle der Scham und des Entsetzen erfüllen uns. Wir fordern den Bundesrat auf, eine Revision des Asyl- und Ausländerrechts vorzunehmen, die der verfassungsrechtlichen Norm gerecht wird. Es darf kein Gesetz gegenüber Fremden erlassen und umgesetzt werden, dessen Bedingungen  und Folgen selber nicht ertragen werden könnten. Unrecht darf nicht Recht sein.

 

 

Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und AusländerrechtSolidarité sans frontières –

Gesellschaft für bedrohte Völker – Nigerian Diaspora Organisation

 

 

 

An:

Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht

Maulbeerstrasse 14

3011 Bern

 

 

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