Sozialzeit – Reflexion über das Verhältnis von Existenz und Zeit, von Vereinzelung und Welthaftigkeit, von Freiheit und Verantwortung, von Sinngebung und Furchtlosigkeit

Sozialzeit

Reflexion über das Verhältnis von Existenz und Zeit, von Vereinzelung und Welthaftigkeit, von Freiheit und Verantwortung, von Sinngebung und Furchtlosigkeit

 

Vor etwa zwei Monaten wurde ich angefragt, ob ich Zeit hätte, eine Reflexion über Sozialzeit vorzubereiten und diese auf den heutigen Termin vorzulegen.

Was stellen Sie fest? – dass jede Abmachung eine zeitlich genau determinierte Abmachung ist, ja, dass wir gar keine Abmachungen treffen können, ohne dass wir diese  mit genauen Kalender- und Uhrzeiten verbinden, das heisst: ohne dass wir uns an eine kollektive Zeit halten können. Ferner stellen wir fest, dass wir, ohne uns darüber Rechenschaft zu geben, ständig in “zeitlichen” Formen, das heisst in Vergangenheits-, Gegenwarts- und Zukunftsformen sprechen, dass wir uns nur auf diese Weise über die Abfolge von Geschehnissen informieren und verständigen können. Schliesslich stellen wir jedoch auch fest, dass wir Zeitangaben, insbesondere Angaben von Dauer – etwa eine Minute, eine halbe Stunde, einen Nachmittag, ein Jahr etc. – auf völlig subjekte, das heisst auf ungleiche Weise als unterschiedlich lang oder kurz empfinden und beurteilen.

Wenn wir von”Zeit” sprechen, meinen wir mithin sehr Verschiedenes: (1) einen kollektiven Code, der dazu dient, die Zeit zu messen, Abmachungen zu treffen, Fahrpläne einzuhalten, Kalenderstrukturen festzulegen und uns über Daten zu verständigen. Gerade die gesellschaftliche Übereinkunft hinsichtlich Kalender und und Jahresdaten ist relativ jung, wurde doch der gregorianische Kalender, den wir benutzen, erst vor etwas mehr als 400 Jahren, im Jahr 1582, nach der Revision des julianischen Kalenders durch Papst Gregor XIII festgelegt. Doch der gregorianische Kalender ist nur einer neben anderen, die gleichzeitig Geltung beanspruchen. So befinden wir uns nach der ebenfalls in unserem Kulturkreis gültigen jüdischen Zeitrechnung nicht im Jahr 1995, sondern im Jahr 5755. Zeitrechnungen sind mithin nicht allgemeingültig und unumstösslich, sondern entsprechen einer kulturellen, gesellschaftlichen Absprache.

Und nicht nur die Kalenderzeit, auch die Uhrzeit hat eine kurze Geschichte. Zwar begann schon im 13. Jahrhundert die Räderuhr die anderen Zeitmesser abzulösen – die schattenwerfende Sonne, den verrinnenden Sand oder das tropfende Wasser -, aber erst 1657 hat Christian Huygens die erste Pendeluhr gebaut, eine Zeitmessung, die 1674 durch die Erfindung der Spiralfederuhr perfektioniert wurde. Das heisst, dass die Zeitmessung nach Stunden, Minuten und Sekunden, wie wie sie durch die uns geläufigen Chronometer kennen, erst seit etwas mehr wie dreihundert Jahren geläufig ist.

Wir stellen (2) fest, dass wir, wenn wir über “Zeit” sprechen, eine bestimmte Handlungs- und Tätigkeitsform meinen, die Vergangenes, gerade – flüchtig –  Gegenwärtiges oder Zukünftiges bezeichnen. Das heisst, wir übernehmen die Zeitlichkeit in die Sprache, wir sprechen “in der” Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft, und wir benutzen diese Einteilung – trotz der Kenntnis der neuen Zeittheorien in der Physik oder in der Astrophysik -, als handelte es sich um feste und nicht anzweifelbare Dimensionen, obwohl keine dieser Zeitdimensionen wirklich erlebbar ist, nicht einmal die Gegenwart, da diese in ihrer Flüchtigkeit nur immer Übergang ist zwischen “gewesen” und “noch nicht”, da auch die Zukunft, im Wissen um Sterblichkeit und Tod, letztlich unverfügbar ist, auch wenn wir nicht davon absehen können, Projekte und Pläne für die nähere und fernere Zukunft zu entwerfen, Vereinbarungen für später zu treffen und Versprechen abzulegen, die uns für eine Zeit und für ein Handeln verpflichten, über welche wir nur im Denken, nur in der Vorstellung und nicht in der Realität verfügen können.

Wir stellen sodann fest, dass (3) die Zeitempfindung zweier oder mehrerer Menschen nie übereinstimmt, dass selbst die eigene Zeitempfindung variiert, je nachdem, ob die gelebte und erlebte Zeit als stimulierend und anregend, oder als belastend, zähflüssig und quälend empfunden wird, als “Kurzweil” oder als “Langezeit” und “Langeweile”. Das heisst, Zeit ist letztlich eine subjektive Empfindung, oder, wie Kant sagt, eine Form der inneren Anschaung a priori: sie befähigt uns, die Abfolge, das Nacheinander und die Dauer von Erfahrungen überhaupt zu erleben und zu bezeichnen.

Und noch ein weiteres Merkmal der Zeit wird uns (4) bewusst, das auf besondere Weise mit unserer westlichen Zivilisation zu tun hat: die Zeit wird eingeteilt wie ein knappes Gut, wie eine knappe Ressource, “Zeit ist Geld”, heisst es, gerade hier in der Schweiz, und diese Zeitwertung bringt es mit sich, dass wir uns ständig unter “Zeitdruck” fühlen, dass wir gehetzt von Abmachung zu Abmachung eilen und meinen, es sei uns kaum erlaubt, uns “Zeit zu nehmen” für etwas, was nicht in Geld messbar ist. Doch dies ist allerdings nicht bloss eine subjektive Empfindung, sondern es ist tatsächlich so, dass Menschenzeit, sogenannte “Mannstunden” und “Fraustunden”, in Geld bewertet und berechnet werden, dass jedoch nicht jedes Menschen Zeitden gleichen Kurswert hat. Während etwa die Stunde einer ausländischen Hilfsarbeiterin bloss einige wenige Franken “wert” ist, wird die Stunde eines schweizerischen Bankgeneraldirektors oder Chefchirurugen mit Gold gemessen, wobei es bei allen Menschen immer um eine gleiche Stunde Lebenszeit, um eine gleiche Spanne gelebter Existenz geht – eine in ihrer Unmissverständlichkeit kaum erträgliche Diskriminierung und Ungleichwertung menschlicher Existenz, die uns zu grösstem Widerstand bewegen müsste, ist sie doch, wenngleich in ganz anderen Proportionen und auf der Grundlage einer anderen Ideologie, Ausdruck einer Grundhaltung, die den abscheulichsten Ausgestaltungen von Menschenverachtung zugrundelag, der Sklaverei und der nationalsozialistischen Unterscheidung von “wertem” und “unwertem” Leben sowie der skrupellosen Vernichtung derjenigen Menschenleben, die als “unwert” deklariert wurden. (Allerdings darf diese Reflexion über den Wert der Lebenszeit nicht verwechselt werden mit der Reflexion über den Wert der geleisteten Arbeit. Meiner Ansicht nach ist es unerlässlich, dass Arbeit entsprechend der damit verbundenen Verantwortung, des dabei vorausgesetzten Fachwissens, des gleisteten Einsatzes oder des persönlichen Risikos gerecht – und damit ungleich entlöhnt werde).

Sie sehen, bevor wir über “Sozialzeit” sprechen, ist es nötig, über die vielfältigen Bedeutungen von “Zeit” nachzudenken. Über alle Jahrhunderte menschlicher Denkgeschichte hinweg wurde dies getan. Augustinus etwa hielt im Jahr 397 oder 398 im 11. Buch seiner “Confessiones” fest: “Was also ist Zeit? Wenn mich niemand danach fragt, weiss ich es; will ich es einem Fragenden erklären, weiss ich es nicht”. Eigentlich sind wir heute nicht viel weiter, trotz der Fortschritte in der Physik, die erlauben, das Raum-Zeit-Kontinuum zu berechnen, trotz der beinah unbegrenzten Möglichkeiten heutiger Computer, jede noch so kleine zeitliche Messeinheit in noch kleinere Einheiten zu fragmentieren und zugleich kosmische Distanzen nach Massstäben von Lichtgeschwindigkeit, das heisst nach zeitlichen Massstäben zu berechnen, trotz der Erfindung von Weltzeituhren, die mit grösster Genauigkeit Synchronizität zwischen weit entlegenen Ereignissen anzeigen, trotz der Kenntnis bedeutender philosophischer Zeittheorien, von der Platonischen  und Aristotelischem über diejenigen von Augustinus, Galilei, Newton, Descartes, Kant, Kierkegaard, Bergson, Minkowski, Einstein bis zu denjenigen der Existenzphilosophen und -philosophinnen, trotz ethnologischer Kenntnisse über die kulturelle Relativität der Zeit, über kulturell unterschiedliche Zeitmessungen und Zeitwertungen – trotz all dieser Fortschritte bleibt das Rätsel Zeit für den einzelnen Menschen, für jede und für jeden unter uns, eine ständig zu lösende Aufgabe, ob es um die “individuelle” oder um die “kollektive” Zeit gehe.

Es ist daher nötig, dass wir uns auf ein bestimmtes Verständnis von Zeit hier einigen. Ich schlage vor, Zeit im existenzphilosophischen Sinn zu verstehen: als Möglichkeit, sich in ein Verhältnis zu setzen , resp. die Verhältnishaftigkeit der einzelnen Existenz zu ordnen. Dies betrifft eine – heute zu thematisierende – vierfache Verhältnishaftigkeit: das Verhältnis Existenz – Zeit, das Verhältnis Freiheit – Verantwortung, das Verhältnis Vereinzelung – Welthaftigkeit, sowie das Verhältnis  Sinngebung – Furchtlosigkeit, respektive gelebte Zeit – erfüllte Zeit. Im Lauf der nun folgenden Reflexion wird sich herausschälen, was die Begründung dessen ist, was wir “Sozialzeit” nennen. Jetzt schon sei angetönt, dass Sozialzeit eventuell  die innovative, die kreative Möglichkeit ist, der absurden und so verletzenden Ungleichwertung von Lebenszeit eine Korrektur entgegenzustellen, indem diese Zeit kein Geldäquivalent hat, überhaupt keines, mithin auch nicht von jener Falle (“piège”) bedroht ist, der die sogenannte “Freizeit” so häufig verfällt, indem diese zur wirtschaftlich relevanten “Konsumzeit” wird. Sodann könnte Sozialzeit gegenüber der gesellschaftlichen Erfordernis einer Verkürzung der Arbeitszeit, die sich angesichts der Verknappung von Arbeit aufdrängt, als ein Sinnäquivalent entwickelt werden.

Doch gehen wir zuerst auf die unterschiedliche Verhältnishaftigkeit der Zeit ein. Was hat es damit auf sich? Das erste Verhältnis Existenz – Zeit  bedeutet, im existenzphilosophischen Sinn, das Verhältnis der Existenz zu sich selbst. Existenz ist in erster Linie, auf unerbittliche und unausweichliche Weise, zeitlich bestimmt, durch Beginn und Ende, durch “Gebürtlichkeit” (Hannah Arendt), durch Einmaligkeit und Nichtwiederholbarkeit des Ablaufs der Lebenszeit, durch Sterblichkeit. Hierin liegt die Tragik der Existenz, hierin begründet sich das Leiden der Existenz an sich selbst, denn die Unentrinnbarkeit dieser “condition humaine” kann nicht verdrängt werden, sondern erfüllt und bestimmt mit fortschreitender Lebenszeit das Bewusstsein durch die Erfahrung der Flüchtigkeit auf massgebliche Weise. Zugleich aber ist dieses intimste Verhältnis, nämlich dasjenige der Existenz zur Zeit,  das wichtigste “Auftragsverhältnis” der Existenz. Dieses “Auftragsverhältnis” bedeutet jenen Prozess, durch den sich Werden, Entfaltung und nicht abbrechendes Lernen erklären lässt, durch den vorweg das, was eben noch Möglichkeit war, zu Wirklichkeit wird.

Der “Motor” in diesem Prozess, das heisst die Befähigung, diesen eigensten existentiellen Auftrag auszuführen, ist die Freiheit. Sie ist auf untrennbare Weise verknüpft mit dem Vermögen zu erkennen und zu urteilen, das heisst mit dem Vermögen, die Art und Weise des Handelns unter Berücksichtigung der Folgen des Handelns zu wählen. Eben diese Verknüpfung bezeichnet das, was das Verhältnis von Freiheit und Verantwortung meint. Denn Verantwortung bedeutet, Handeln nicht triebhaft, nicht allein nach dem Impuls des Wollens zu bestimmen, sondern unter Berücksichtigung der Folgen des Handelns, sowohl der umittelbaren wie der weiterreichenden.

Selbst wenn ein Mensch allein auf einer Insel leben würde, bestände dieses Verhältnis von Existenz und Zeit sowie von Freiheit und Verantwortung. Durch die Tatsache aber, dass Menschen zusammenleben, dass sie in einer gegenseitigen und wechselseitigen Abhängigkeit leben, dass jede einzelne Existenz “welthaft” ist, ziehen die beiden ersten Formen der Verhältnishaftigkeit auch Folgen für eine Vielzahl von Menschen nach sich. Das bedeutet einerseits, dass jede Existenz gemäss ihrem existentiellen Auftrag das Leiden an der Zeit allein aushalten muss, dass sie die Zeit gut nutzen sowie Freiheit im Sinn der Verantwortung umsetzen muss, dass sie so in ihrer Vereinzelung gemeint und allein auf sich selbst zurückgeworfen ist. Andererseits aber, dass zugleich jede Existenz welthaft ist und damit verantwortliches Element in einem Geflecht von Menschen, dass sie handelnder und unter den Folgen anderen Handelns leidender Teil von Menschheitsgeschichte und -geschichten ist. Erst das Verhältnis von Vereinzelung und Welthaftigkeit macht die einzelne Existenz daher zu einer sozialen und einer politischen Existenz und gibt ihr Bedeutung über ihre eigene Selbstbestimmung hinaus, nämlich Bedeutung für einzelne andere Menschen und Bedeutung für das Zusammenleben.

Das Bewusstsein und die Erfüllung der vielfältigen Verhältnishaftigkeit  (zusätzlich zu den vier besprochenen Verhältnissen lassen sich weitere thematisieren , die ebenso bedeutungsvoll sind, etwa das Verhältnis Existenz – Transzendenz oder das Verhältnis Existenz – Natur etc.) befähigt den einzelnen Menschen, das Leiden an der “condition humaine” zu mindern, indem auf diese Weise Sinn geschaffen wird. Existentielle Sinngebung besteht  in der Erfüllung der vielfältigen Verhältnishaftigkeit der Existenz. Was in der heutigen Zeit als Sinnkrise, ja als Verzweiflung und Sinnleere in Erscheinung tritt, hat meiner Meinung nach mit einem Bewusstseins- oder Wahnehmungsverlust der vielfältigen Verhältnishaftigkeit oder mit deren tatsächlichem Verlust zu tun. Diese Verlustgefühle lassen das Leiden an der Existenz, die ängstigende Fragilität der Existenz, die Tatsache der Sterblichkeit übermächtig werden. Sinngebung dagegen schafft ein Gefühl der Furchtlosigkeit. Ich konnte dies immer wieder feststellen, auch unter Bedingungen grösster – objektiver – Gefährdung, etwa bei den Frauen in Sizilien, Frauen der ärmsten Bevölkerungsschichten, die sich entschlossen, sich der Einschüchterung durch die Mafia nicht mehr zu beugen, sondern an die Öfentlichkeit zu treten und vor Gericht auszusagen. Es war ein grosses Erlebnis festzustellen, wie diese Frauen eine Tradition und Sozialisation der ständigen Demütigung, der Angst und der Erfahrung eigenen “unwerten” Lebens hinter sich liessen, wie sie sich entlossen, gegen den Missbrauch von Menschen – ihrer Ehemänner, Brüder, Söhne und Enkel und gegen den Missbrauch ihrer selbst als schweigende Dulderinnen des Missbrauchs – aufzustehen, wie sie dadurch ihrem Leben Sinn gaben, wie sie Furchtlosigkeit und Würde gewannen.

Ich versprach Ihnen, dass im Lauf der Reflexion über die Verhältnishaftigkeit der Existenz deutlich werden sollte, was “Sozialzeit” bedeutet und beinhaltet. Ich hoffe, dass sich deren Bedeutung herausschälen konnte. Ich möchte zum Abschluss nochmals zwei Aspekte hervorheben:

(1) Sozialzeit ist ein Korrektiv gegen eine allein nach wirtschaftlichen, nach monetären Kriterien bestimmte Zeitdefinition sowie gegen die diskrimierende Ungleichwertung von Lebenszeit. Sie vermag, angesichts der Verknappung von Arbeitszeit und dringender

Arbeitszeitreduktion, eine sinnvolle – nicht als Konsumzeit belegbare – Zeitanwendung zu postulieren.

(2) Indem Sozialzeit als – monetär nicht belangbaren – Einsatz für andere Menschen und für das Allgemeinwohl verstanden wird, wird eine besonders relevante Weise der existentiellen Verhältnishaftigkeit erfüllt, nämlich das Verhältnis des gleichzeitigen In-der-Welt-seins. Indem dieser Einsatz freiwillig und ausserhalb der Arbeitszeit erfolgt, ist er in einem hohen Mass sinnschaffend, da dadurch zugleich das Verhältnis Existenz – Zeit, Freiheit – Verantwortung sowie Vereinzelung – Welthaftigkeit Gestalt annehmen kann. Der Gewinn für diejenigen, die sich der Sozialzeit verpflichten, ob im privaten oder im öffentlichen Zusammenhang des Zusammenleben, ist grössere Furchtlosigkeit – Furchtlosigkeit gegenüber der eigenen Wert- oder Unwerterfahrung durch die marktbedingte, allein nach Effizienzkriterien  berechnete eigene Lebenszeit, doch ebenso gegenüber der Flüchtigkeit der Zeit. Das Modell der Sozialzeit könnte mithin ein überaus kreatives, sinnschaffendes Potential beinhalten, nämlich die Korrektur von Entfremdung, von Existenzentwertung und gesellschaftlicher Desintegration, damit zugleich die Korrektur von Vereinsamung und Vermassung.

 

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