Ethik-Menschenrechte-Asyl Ethique-Droits huamins-Asile 3

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Ethik-Menschenrechte-Asyl Ethique-Droits huamins-Asile 3

EINLEITUNG

 

Es geht um Fragen von Ethik und Moral im Zusammenhang von Gesetzen, durch welche Unrecht

legitimiert wird. Es geht um Unrecht gegenüber Erwachsenen und Kindern, die um Asyl, d.h. um

Schutz und um Lebenssicherheit bitten und die auf entwürdigende Weise an den Grenzstellen, in

den Flughäfen und in den verschiedenen Kantonen als „Fälle“ behandelt, „abgefertigt“, abgewiesen,

hingehalten oder hin- und hergejagt werden, die ständig von der Polizei kontrolliert und oft

schuldlos wie Verbrecher inhaftiert werden.

In der Zeichnung von Martial Leiter findet sich zusammengefasst, wie Menschen durch Gesetzesfolianten

zusammengepfercht, beinahe erdrückt oder erstickt werden. Es ist ein Bild, das vor 15

Jahren im Zusammenhang des Bosnienkriegs entstand (auch des Status F mit allen psychischen

und somatischen Folgen der fortgesetzten „Vorläufigkeit“ und der damit verbundenen rechtlichen

und existentiellen Diskriminierungen) – ein Bild, dessen Bedeutung sich auf nicht mehr ertragbare

Weise vervielfacht hat.

Darum geht es. Es geht um die Folgen der aktuellen Gesetze in deren Umsetzung, es geht um

Willkür, menschliche Erniedrigung und Gewalt, die quasi auf legitime Weise durch eidgenössische

und kantonale Beamte ausgeübt werden. Es geht um das Leiden von Menschen, deren

Grundbedürfnisse und Grundrechte infolge der Gesetze missachtet werden, um deren Ängste und

Not, es geht um ein Leiden, das hier in der Schweiz angetan wird, das hier geschieht.

Wir haben Kenntnis davon. Vor eineinhalb Jahren wurde die Schweizerische Beobachtungsstelle

für Asyl und Ausländerrecht gegründet; im April dieses Jahres bildete sich im Anschluss an den

Rundbrief „Unrecht darf nicht Recht sein“ die Plattform asylon. Die Demokratischen JuristInnen

der Schweiz vertreten seit langem die Dringlichkeit der kritischen Auseinandersetzung mit den

Gesetzen und deren Anwendung.

Inhalt und Zielsetzungen des heutigen Kolloquiums sind uns zutiefst nah. Wir sind Teil eines demokratischen

Systems, dessen Entwicklung erschreckend ist. Demokratie darf nicht zu menschenrechtsfeindlichen,

rassistischen Zwecken benutzt werden, weil ein Teil der Medien finanzstarken

Rechtsaussenkräften und damit der Aufhetzung der Bevölkerung gegen Asylsuchende und Fremde

dient. Demokratie darf nicht der ethischen Verwahrlosung anheim fallen. Sie bedarf der Korrektur

durch die Überzeugungskraft des Gegenwinds: des Beharrens auf menschenrechtskonformen Gesetzen.

Kritisches Denken und klare Information sind erfordert. Es geht heute um die Dokumentation der

mit der gesetzlichen Willkür einhergehenden Verletzung ethischer Normen, die völkerrechtlich

und verfassungsrechtlich beachtet werden müssen. Es geht um Normen des zwischenmenschlichen

Respekts, auf deren Beachtung die Gesetzgeber selber Anspruch erheben, wenn es sich um

sie selber handelt, und die daher der gleichen Beachtung bedürfen, wenn es sich um andere Menschen

handelt.

Von zentraler Bedeutung ist,

  1. dass jedem Menschen, unabhängig von Herkunftspapieren, Religion und Hautfarbe, die gleichen

Grundrechte zustehen, somit das Recht auf Erfüllung der gleichen Grundbedürfnisse,

d.h. dass der Subjektwert jedes Menschen nicht antastbar sein darf;

  1. dass, was nicht ertragen werden könnte, wenn es selber ertragen werden müsste oder wenn

es den eigenen Nächsten angetan würde, nicht Fremden angetan werden darf.

Unrecht darf nicht Recht sein!

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