Wie kam es zu den „NEEM“?

Wie kam es zu den „NEEM“?

 

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1988 trat die zweite Revision des Asylgesetzes von 1981 in Kraft. Dem Bundesrat wurde die uneingeschränkte Vollmacht erteilt, auch ohne militärische Bedrohung die Gewährung von Asyl einzuschränken und Notrecht walten zu lassen. Ferner wurde eine Datenbank mit den Fingerabdrücken der Asylsuchenden eingeführt.

Nach der 1989 erfolgten Öffnung der Berliner Mauer erfolgten weitere Verschärfungen des Asylrechts. Mit der dritten Revision von 1990 kam es zur Umsetzung der Nichteintretensentscheide (NEE) sowie der Ausschaffungen in sog. „safe countries“, selbst wenn eine Rückkehr für die Menschen nicht zumutbar ist. Auch galt ab dann das strikte Arbeitsverbot bei Negativentscheid. Gleichzeitig begann die Asylrekurskommission (ARK) zu wirken, die Anfang 2007 abgelöst wurde durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), eine Chance, jedoch keine Gewähr für die Korrektur von Negativentscheiden. Die Verschärfungen setzten sich mit dem ex-Jugoslawien-Krieg fort. Vertriebenen und Verfolgten wurde zum Teil eine Kollektivaufnahme gewährt, erst mit nur dreimonatigem Bleiberecht, dann mit individuellem Status F, d.h. mit vorläufiger Aufnahme durch den Kanton, die jährlich erneuert werden muss und widerrufen werden kann. Bis zur Totalrevision von 2004/2005, die im Eilverfahren  beschlossen wurde, und bis zu deren Umsetzung 2007/2008 vervielfachten sich Restriktionen und Verschärfungen. Schon 2003 wurde als „Entlastungsprogramms“ beschlossen, dass Asylsuchende bei Nichteintretensentscheid (NEEM) auf Nothilfe herabgestuft werden. Die Ausschaffungshaft wurde von neun auf achtzehn Monate verlängert, für Fünfzehn- bis Achtzehnjährige auf zwölf Monate. Eine bis sechsmonatige Beugehaft wurde für Asylsuchende eingeführt, die zur Beschaffung von Identitätspapieren nichts beitragen.

Die staatsrechtliche Menschenrechtsklausel gilt für Asyl- und Ausländergesetze längst nicht mehr. Seit 2012 kann an Schweizer Botschaften kein Asylgesuch mehr gestellt werden, Wehrdienstverweigerung gilt nicht mehr als Asylgrund, der Familiennachzug wird noch mehr reduziert,  „renitente“ Asylsuchende sollen in Speziallagern interniert werden.

Nun steht am 28. Februar 2016 eine neue Abstimmung bevor, die die Menschenrechte der Asylsuchenden  und die Glaubwürdigkeit der Schweiz als humanitärer Staat völlig zerbricht. Es ist zu hoffen, dass die Schweizer Bevölkerung aus der Indifferenz erwacht. Das Ausmass an Fremdenfeindlichkeit und an gesetzlich legitimierter menschlicher Erniedrigung ist so beschämend, dass eine Gegenbewegung dringlich ist.  Unrecht darf nicht Recht sein.

 

 

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