„Gesellschaftlicher Zusammenhalt auf dem Prüfstand“ – Nach welchen Kriterien misst sich der gesellschaftliche Zusammenhalt? – Über die Grammatik der Reziprozität
„Gesellschaftlicher Zusammenhalt auf dem Prüfstand“
Nach welchen Kriterien misst sich der gesellschaftliche Zusammenhalt?
Über die Grammatik der Reziprozität
Fachtagung SRK vom 17. September 2009
Abstract
- Unklar ist, was gesellschaftlicher „Zusammenhalt“ bedeutet, unklar somit, was zu „prüfen“ ist. Geht es um die gegenwärtige marktwirtschaftliche Krise oder geht es um die Frage, was überhaupt unter „Gesellschaft“ verstanden wird?
- Ist die „societas“ gemeint (lat. „sequi“ – folgen, begleiten), die durch die Bedeutung von „Teilnahme“, „Begleitung“ und „Gefolgschaft“ geprägt ist?
- Oder eher die „communitas“, die das Gemeinsame, Gemeinschaftliche meint und ursprünglich auf der Bedeutung von „cum/com“ – „mit“ und auf jener von „munia“ – „Leistungen, Verpflichtungen“ gründet?
Beruhen die Spannungen, die den „Zusammenhalt“ in Frage stellen, auf der doppelten Bedeutung von „Gesellschaft“? Wer wird als Teil der Gesellschaft betrachtet und wer nicht, und wer fühlt sich der Gesellschaft zugehörig und wer nicht?
Was bedeutet gesellschaftliche Zugehörigkeit? Was bedeutet Aussenseitertum und was Ausgrenzung? Kann Demokratie eine Garantie für gesellschaftlichen Zusammenhalt sein? An welchen ethischen Kriterien misst sich gesellschaftlicher Zusammenhalt?
- Tatsachen aktueller Diskrepanz:
- a) wachsende Armut mit psychischer und existentieller Verelendung, wachsende Arbeitslosigkeit und Existenzangst, gleichzeitig wachsender Reichtum: ungleiche wirtschafts- und sozialpolitische Beachtung der menschlichen Grundbedürfnisse innerhalb einer neuen Klassengesellschaft mit ungleichen Rechten und Pflichten;
- b) wachsender Rassismus und verstärkte Fremdenfeindlichkeit, die durch mediale populistische Aufhetzung gestärkt und gesteigert wird, mit politischen Folgen in Abstimmungsresultaten, mit parlamentarischen Verlagerungen nach Rechtsaussen, mit Auswirkungen in Gesetzen und im Verhalten der Behörden, der Polizei u.a.m. zeigt.
- c) Die Frage stellt sich: Darf auf Grund demokratischer Ergebnisse Unrecht zum Recht erklärt werden?
- Es bedarf der Grammatik der Reziprozität:
Die vielschichtige, wechselseitige Abhängigkeit menschlichen Zusammenlebens bedarf der wechselseitigen Beachtung von Grundbedürfnissen und von Grundrechten, die einhergeht mit dem wechselseitigen Respekt vor dem individuellen Bedürfnis jedes Menschen, ohne Not und ohne Angst leben zu können, unabhängig von gesellschaftlichem Status, von Herkunft und Alter, von Leistungsmöglichkeit und Gesundheit, von Hautfarbe und Religion. Es bedarf der gleichen Sorge um den Schutz des gleichen Lebenswerts jedes Menschen. *
Nach welchen Kriterien misst sich der gesellschaftliche Zusammenhalt?
Über die Grammatik der Reziprozität
Als die Einladung an mich gelangte, freute ich mich. Auch heute möchte ich mich herzlich dafür bedanken, steht doch ein Thema zur Diskussion, das in der aktuellen Krise mit dem Auseinanderklaffen sozialer Bedürfnisse, sozialer Zugehörigkeit und sozialer Verantwortung von besonderer Bedeutung ist.
Bei der Vorbereitung meines Referats wurde mir bald bewusst, wie wenig eindeutig der Begriff „Gesellschaft“ ist, wenn es heisst, der „gesellschaftliche Zusammenhalt stehe auf dem Prüfstand“. Wie wird „Gesellschaft“ verstanden? Die Frage stellt sich, ob infolge der in der Schweiz und weltweit dominierenden neoliberalen politischen Macht nicht die nach sozialen, sondern nach handelsrechtlichen Kriterien definierte „Gesellschaft“ gemeint ist, jene mit beschränkter Haftung, die grosse GmbH? – ein „grosses Gebäude des institutionellen Zeitalters“, das 1989 begonnen hat und nun „seiner Fundamente beraubt, vom Wasser mitgerissen wie ein Fertighaus bei einer Überschwemmung, haltlos in den Fluten treibt“[1]. Oder ob „Gesellschaft“ immer noch, trotz der wirtschaftspolitischen Krise, im ursprünglichen Sinn verstanden wird, in jenem des menschlichen Zusammenlebens, das in einer herkunftsmässigen oder selber geschaffenen Familie, in einem Dorf, in einer Stadt, in einem Kanton, einem Staat, einem Kontinent, letztlich im Weltganzen ein Beziehungsgeflecht bedeutet? – ein örtliches und räumliches Ganzes in der Gleichzeitigkeit der Lebenszeit, somit in der vielfachen Interdependenz der Menschen von einander, die in der wechselnden Ungleichheit der Bedürftigkeit, der Kräfte und der Handlungsmöglichkeiten aufeinander angewiesen sind. Dabei stellt sich sofort die Frage, ob „Zusammenleben“ und „Zusammenhalt“ dasselbe meinen, denn je nachdem, wie Gesellschaft verstanden wird, geht der Zusammenhalt bedingungsfrei damit einher oder nicht.
- Wie wird „Gesellschaft“ verstanden?
Ich möchte zuerst auf die nicht-kommerzielle Bedeutung von „Gesellschaft“ eingehen, in welcher zwei sich ergänzende begriffliche Aspekte die Aufmerksamkeit wecken:
– Wenn „Gesellschaft“ mit der Bedeutung von „societas“ einhergeht, so schwingt jene von „sequi“ mit, d.h. von „folgen“ und von „begleiten“. Der Wortsinn von „societas“ resp. von „Gesellschaft“ entspricht somit jenem von „Begleitung“ und „Gefolgschaft“ im Sinn der geschichtlichen Entwicklung in der Verbindung zwischen den Vorangehenden und den Nachfolgenden, vielleicht zwischen den Stärkeren und den Schwächeren, immer in Hinblick auf das Erreichen eines Ziels, auf das sich die Bewegung im Vorankommen ausrichtet. Dabei gilt es zu beachten, dass „Gefolgschaft“, die substantivische Ableitung von „sequi“, letztlich nicht ohne freie Zustimmung und nicht ohne Vertrauen möglich ist. Beides – freie Zustimmung und Vertrauen – beruhen auf Grunderfahrungen, die mit Grundwerten einhergehen, die sich durch die Erfüllung wichtiger Grundbedürfnisse und Grundrechte manifestieren, jener von Freiheit und Respekt. „Gefolgschaft“ unterscheidet sich daher von „Folgsamkeit“; diese ist mit Unfreiheit und Unterwerfung verbunden. Und „Begleitung“, die andere Übersetzung der Substantivierung von „sequi“, d.h. von „societas“, macht nur Sinn mit dem Blick auf das Wohlbefinden der nächsten Anderen, die gleichzeitig auf dem Lebensweg sind, d.h. mit Aufmerksamkeit gegenüber den Anderen, letztlich mit Verantwortung der Stärkeren oder Fähigeren für die Schwächeren und Hilfebedürftigen.
Der wohlwollende Blick auf den Anderen, der mit dem Wortsinn von „Begleitung“ im Sinn von „societas“ einhergeht, ist nicht einseitig, sondern wechselseitig, d.h. er kommt jedem Menschen zu, der des wohlwollenden Blickes des anderen Menschen bedarf, wenn wichtige Bedürfnisse, deren Nichterfüllung eine Erschöpfung oder ein Schwinden der Lebenskraft bewirken, durch die Aufmerksamkeit der Stärkeren gestillt werden können. Somit wird deutlich, dass in Zusammenhang der Bedeutung von „societas“ die gesellschaftliche Entscheidungs- und Handlungspotenz, d.h. die gesellschaftliche Macht nicht als Zweck zu verstehen ist, sondern als Mittel zum Zweck. Das heisst, sie dient dem Zweck der „societas“ zu ermöglichen, dass die Bedürftigen, die Leidenden und Machtlosen in ihrem Mangel durch diejenigen, die über Macht verfügen und handeln können, verstanden werden, so dass der Mangel behoben und auch für sie ein Wohlbefinden ermöglicht werden kann.
– Wird „Gesellschaft“ dagegen mit der Bedeutung von „communitas“ verknüpft, so steht weniger die auf ein Ziel ausgerichtete, begleitete Bewegung im Mittelpunkt als die Tatsache des „Mit“einander („com/cum“ – mit) im Dasein, des Gemeinsamen und Gemeinschaftlichen, das sich mit „munia“ (munus, eris n.) verbindet, d.h. mit „Leistungen“ oder mit „Verpflichtungen“ im Sinn einer moralischen Obliegenheit. Interessant ist auch hier die Ableitung des Substantivs „munus“ (pl. „munia“) vom Verb „munire“, das in erster Linie „bauen“, „mauern“ bedeutet (cf. „munientes“ – Bauleute). Gesellschaft in der Bedeutung von „communitas“ bezieht sich somit in erster Linie auf den gemeinschaftlichen, schützenden und sichernden Aufbau des schon bestehenden Zusammenlebens, wozu für diejenigen, die fähig sind zu „bauen“ und zu „mauern“, eine moralische, d.h. eine sittliche Verpflichtung besteht, nicht abseits zu stehen oder sich des Beitrags zu entziehen. Gesellschaft in der Bedeutung von „communitas“ bezieht sich somit in stärkerem Mass auf die miteinander zu vollziehende Korrektur resp. Verbesserung dessen, was schon durch den Aufbau früherer Generationen besteht, was jedoch mangelhaft und brüchig wurde und der „Leistungen“ durch die sich ergänzenden „com-munientes“ bedarf, damit auch diejenigen, die in einer Phase ihres Lebens für kürzere oder längere Zeit nichts anderes beitragen können als die Tatsache ihres auf die Zukunft ausgerichteten Lebens – die Kinder, die alten Menschen, jene mit körperlichen oder mit seelischen Belastungen, jene, deren Existenz gefährdet ist oder die ihre Heimat verloren und um Asyl bitten -, kurz, damit auch alle, die der Hilfe bedürfen, sich innerhalb der gleichen sichern „Mauern“ beschützt und gestärkt fühlen. Wer ausgesondert oder ausgegrenzt wird, dem/der wird Leiden zugefügt. Leiden zufügen oder sich über das Leiden anderer hinwegsetzen bedeutet jedoch, sich selber aus der „communitas“ entfernen.
Ausgrenzung anderer Menschen von der „communitas“, deren Absonderung, ja gar Ausschaffung – auf Grund welcher Kriterien auch immer -, geht einher mit menschlicher Entwertung und Entrechtung durch Menschen, deren Macht auf einer durch „demokratische Mehrheitsherrschaft“ resp. durch „repressiven demokratischen Konformismus“ geschaffenen und daher scheinbar berechtigten Funktion beruht, die bedenkenlos ausgeübt wird. Es ist John Stuart Mill[2], der schon 1859, d.h. vor 150 Jahren, in dieser Klarheit formulierte, was unter der Vorgabe von Recht mit Unrecht einhergeht und was in der Folge von Unrecht mit vielfachen Leiden einher geht, die durch gesellschaftliche Absonderung, Ausgrenzung oder Ausschaffung bewirkt werden. Es sind psychische und körperliche, in jeder Hinsicht existentielle Leiden einzelner Individuen, die langfristig schwären und Folgen bewirken, die gesamtgesellschaftlich oft vielfach schwerwiegender sind als die Ursachen, die zur Ausgrenzung oder Ausschaffung führten, welcher Art diese auch waren. Selbst Aussenseitertum in der individuellen Lebensführung kann gesellschaftliche Absonderung bewirken oder diese als Ursache haben, selbst wenn dieses – von Aussen betrachtet – selber gewählt wurde. Meistens gehen gravierende psychische, physische oder existentielle Mangelerfahrungen an Wohlwollen und Respekt wie an Freiheit voraus und geben dazu Anlass, sei es in einer transgenerationellen Fortsetzung oder auf besondere Weise in der persönlichen Lebensgeschichte der betroffenen Menschen. Auch hier ist es, gemäss John Stuart Mill, in gesellschaftlicher Hinsicht dringlich, dass für das Wohlbefinden der Einzelnen nicht Bedingungen der Anpassung an die Mehrheit gestellt werden.
- Tatsachen aktueller Diskrepanz
Meines Erachtens bedarf „Gesellschaft“ sowohl der Bedeutung von „societas“ wie jener von „communitas“, damit diejenige von „Zusammenhalt“ wenigstens begrifflich damit einher geht. Doch seit der wachsenden globalen Marktdiktatur, die nach 1989 einsetzte, wurde selbst das Verstehen der doppelten Bedeutung von „Gesellschaft“ zunehmend brüchig, sowohl jene einer stabilen und Halt gebenden wie jene einer flexiblen, das Vorankommen aller begleitenden Bezugsstruktur. Wo jedoch das begriffliche Verstehen dieser Bezugsstruktur wegfällt, die das vom Leben der vielen einzelnen Menschen geschaffene Zusammenleben darstellt, ist das Umsetzen der mit dem begrifflichen Inhalt verbundenen Verpflichtungen doppelt gefährdet.
Dies ist heute eine Tatsache, die dringlich hinterfragt werden muss. Sie ist die Folge mangelnder kritischer Aufmerksamkeit seit Ende der 80er Jahre. Mit Hilfe digitaler Technik und populistischer Medien wurde dem wachsenden Verlust zwischenmenschlicher Verantwortung die Bedeutung des Fortschritts übergestülpt und diesem auf der politischen Ebene ein Übergewicht sowie eine Lautstärke und Breite ermöglicht, die das mit dem Verständnis von Gesellschaft verknüpfte politische System der Demokratie zur Farce werden lassen. Die Frage muss gestellt werden, was das Resultat von Parlamentsentscheiden und Volksabstimmungen taugt, die auf diese Weise geführt werden? Sie entsprechen einer wirtschaftspolitisch diktierten und gemäss dem Trend der Anpassung unkritisch übernommenem Marktsystem voller Feindseligkeit, in welchem „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ höchstens noch jenem einer gewinnorientierten GmbH entspricht. Dies erklärt, warum für gesellschaftliche Fragen tragbare Denkansätze der Neuzeit wie jene von John Stuart Mill übergangen werden, warum kritisches Denken gegenüber staatlich als rechtskonform deklarierten Menschenrechtsverletzungen in gesellschaftspolitischen Entscheiden und Gesetzen als feindselig deklariert wird. Dies erklärt auch, warum nun für alle Fragen und Aufgaben des vielfältigen zusammenlebens „Public managment“ und „New public managment“ als angemessen erklärt werden, geben diese doch ein Gesellschaftsbild wieder, das firmenähnlich auf marktgerechte Weise in Powerpoints behandelt und entsprechend optimaler Gewinn“strategien“ umgesetzt, resp. „gehandhabt“ werden kann oder soll.
Doch die Verwechslung und Gleichsetzung technischer und marktwirtschaftlicher mit menschlichen Angelegenheiten des Zusammenlebens ist verhängnisvoll. Was eventuell für gewisse öffentliche Sektoren wie z.B. jene des Strassenbaus oder des Schienenbaus, der Wasserversorgung oder der Abfallbewältigung genügen kann, ist ungenügend in allen Bereichen, in denen es um menschliche Grundbedürfnisse und Grundrechte geht sowie um deren Beachtung im Bereich der Wohn- und Lebensbedingungen, der Möglichkeiten zu lernen und sich zu erholen, der körperlichen und seelischen Gesundheit, auch der Heilungsmöglichkeiten bei Schmerzen und Leiden, unabhängig von Herkunft oder Pass, von Alter oder Einkommen, von Erfolg oder Missgeschick in Zusammenhang jeder Art von Tätigkeit. Was unter all diesen Aspekten die öffentliche „Hand“ zu leisten hat, darf nicht nach Marktkriterien abgewogen werden, die militärischen Berechnungen optimaler eigener Gewinnsteigerung und minimalen Einsatzes zu Gunsten der Anderen, der Geschwächten gleichkommen. Es bedarf somit keiner „Strategien“ (gr. „stratos“ – Heer, „agein“ – führen), im Gegenteil, es bedarf der „cura“ – der Pflege. Diese misst sich in gesellschaftlicher Hinsicht letztlich nach den gleichen ethischen Masstäben, die in zwischenmenschlichen Verhältnissen gelten. Die Hand darf dem nächsten nicht verwehrt werden, wenn er der Hilfe bedarf.
Da somit jeder Mangelzustand und jedes menschliche Leiden mit der Gefahr der Entwurzelung aus der gesellschaftlichen Zugehörigkeit, mit Ausweglosigkeit und Einsamkeit einhergehen kann, hat sich ein vielschichtiges Fluchtverhalten entwickelt. Es äussert sich in allen belastenden Abhängigkeiten, die als Sucht bezeichnet werden und die den Verlust von Freiheit bedeuten. ebenso die Ursachen von Gewalt, von Delinquenz und anderen Formen der Hilflosigkeit oder Schädlichkeit menschlichen Versagens. Es ist eine vielschichtige Komplexität des Zuviel oder des Zuwenig. Immer ist der davon gezeichnete Mensch Kind einer Eltern- und Grosselterngeschichte, d.h. einer von der Gesellschaft geprägten Zeitgeschichte, in deren Schlepptau sich weitere Töchter oder Söhne finden, die von den Lasten der nicht wählbaren Geschichte als Opfer, vielleicht als Täter stigmatisiert sind.
Vom Moment an, da sie Teil gesellschaftlicher Beachtung werden, ob sie Arbeitslose, existentiell Notleidende oder Asylsuchende, ob sie Kranke und Invalide seien, sollte jede Art von Erniedrigung und von Angst sich lösen. Das Bewusstsein, dass es in erster Linie der Korrektur ungleicher Lebensgrundwerte bedarf, gewissermassen der Wiedergutmachung von gesellschaftlich verursachtem Mangel oder von politisch zu verantwortendem Unrecht, ermöglicht eine Unterstützung und Begleitung, die aus der Bedürftigkeit herauswachsen lässt oder, wie z.B. im Fall körperlicher Behinderung, ein leichteres Ertragen gewährt. Auf jeden Fall braucht der schwächere Teil der Gesellschaft den stärkenden Blick auf die Zukunft, der durch die „Begleitung“ des stärkeren Teils ermöglicht wird.
Wenn dies nicht geschieht, nehmen bei allen Teilen Ängste überhand, die untragbar werden. Sie kehren sich in wachsende Feindgefühle und in Gewalt. Die Grundvoraussetzung angstfreien und gewaltfreien Zusammenlebens beruht daher auf gesellschaftlichem Zusammenhalt, der dem Wertbereich der Kultur („cultura – cura – colere“) entspricht, nicht jenem des Marktes und nicht jenem des Militärs. Es bedarf für dessen Umsetzung des normativen Rückhalts, der nicht auf politischer oder persönlicher Willkür beruht. Es geht um die Grammatik der Reziprozität.
- Was bedeutet Reziprozität und was beinhaltet die Grammatik der Reziprozität?
Gesellschaftlicher Zusammenhalt beruht somit auf stärkender Begleitarbeit beim Rückgewinn des Platzes in der Gesellschaft auch für Menschen, deren Kräfte geschwächt sind. Sie haben Sturmböen, Kälte oder Dürre erlebt, die anderen erspart blieb. Es bedarf daher des verlässlichen Beitrags aller zu Gunsten der Geschwächten, der Hilfebedürftigen und Fremden, insbesondere von Seiten jener, die sich in ihren Rechten und Kräften ungehindert für den eigenen Vorteil oder Gewinn einsetzen können. Damit eine Eingliederung, eine Einwurzelung oder ein Wiederaufbau gelingt, kann die Achtsamkeit von Nutzen sein, die das Wachstum und das Aufblühen von Pflanzen erklärt. In diesem Sinn versteht sich die Verbindung zum lat. „cultura“ und „cura“, abgeleitet vom Verb „colere“: das pflegende Bebauen des Bodens ist analog zu jenem des menschlichen Zusammenlebens im gemeinsamen gesellschaftlichen Raum, der die Gleichzeitigkeit des Lebens bedeutet.
Doch dieser „Raum“, dem die Bedeutung von gesellschaftlichem Zusammenhalt und von Kultur zukommt, kann nur als Raum partizipativer Freiheit und gleicher Werte wachsen und stark werden. Er kann sich nicht anders denn dialogisch-prozesshaft gestalten. Jedes irgendwie ideologisch beeinflusste Bedingungsraster würde ihn blockieren. Dem Abbau oder Verlust der menschlich wärmenden Interdependenz vorzubeugen ist von zentraler Bedeutung, um gleichzeitig den Schutz der Freiheit im Denken und Fühlen, in der Bewegung und im privaten Raum zu gewährleisten. Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die religiöse Engstirnigkeit wie insbesondee das Ausmass an Armut zur Zeit unserer Grosseltern, d.h. im 19. Jahrhundert und noch im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts in der Schweiz so schwer waren, dass sich für Hunderttausende von Menschen, die hier in der Schweiz geboren waren, die Emigration aus der Schweiz aufdrängte, sowohl in die nächsten Nachbarländer wie in andere Kontinente, nicht nur in die offenen Landgebiete von Süd- und Nordamerika, nicht nur nach Australien, Neuseeland und in andere asiatische Länder, sondern auch nach Abessinien, nach Ägypten oder nach Russland. Überall, wohin sie gelangten, bedurften sie der wohlwollenden Aufnahme und der Unterstützung durch die dortige Gesellschaft, um wieder eine Einwurzelung und einen angstfreien Blick in die Zukunft zu finden. Was von der nicht wählbaren Herkunft her gegeben war, war Teil gesellschaftlicher Bedingungen, und was in einem späteren Moment geschah, was getan und erlebt wurde, beruhte auf einer Wechselwirkung unterschiedlichster menschlicher Gleichzeitigkeit.
Selbst wenn die Verschiedenheit und Besonderheit des menschlichen Aussehens, der Kräfte und der Begabungen einen wichtigen Teil der individuellen Werte bedeutet, so sind die menschlichen Grundbedürfnisse die gleichen; in deren Erfüllung sind alle auf die Achtsamkeit und das Wohlwollen der anderen Menschen angewiesen. Diese menschliche Interdependenz im Zusammenleben ist tragbar, wenn die Grammatik der Reziprozität genutzt wird. Immer geht es dabei um den schmalen Übergang von „recus“ (zurück) und „procus“ (voran) im Augenblick des Handelns, das vom einzelnen Menschen als Subjekt Auswirkungen hat sowohl auf ihn selber wie auf den und die Nächsten als Objekt, die selber wieder als Subjekt agieren. Ob es um den Atem gehe, der das Leben ermöglicht und in Gang hält – im Lateinischen das Ausatmen und Einatmen der Seele („animam reciproco“) -, oder um den Blick, den Gruss, den Entscheid, alles hat Folgen in der Wechselwirkung, die für den handelnden Menschen umso stärkender sind als die Folgen sich für den oder die Anderen nicht beklemmend, ängstigend oder entwürdigend auswirken. Das Wohlbefinden jedes Menschen, unabhängig von Herkunft oder von gesellschaftlichem Rang, beruht auf der Reziprozität.
Da jede Art des Zusammenlebens, sowohl in privater wie in gesellschaftlicher Hinsicht, mit Sprache einhergeht und auf Sprache beruht, da gleichzeitig jede Sprache der Regeln und der Kenntnis der Regeln resp. der Grammatik (gr. „gramma, Gen. grammatos“ – Schriftzeichen, Schrift) bedarf, damit nicht gravierende Missverständnisse das Zusammenleben resp. das wechselseitige Verhalten, Entscheiden und Tun erschweren, verbindet sich Reziprozität mit Grammatik. Diese erleichtert das Verstehen und Umsetzen von Bedürfnissen und Rechten, das sich bei aller menschlichen Verschiedenheit auf die Beachtung der gleichen Grundbedürfnisse und Grundrechte fokussiert.
Von zentraler Bedeutung ist dabei die Zumutbarkeit. Die Frage der Zumutbarkeit ruht auf allen Belangen der Reziprozität. Sie richtet sich an das Subjekt, das im Zusammenleben über Macht verfügt: Könntest du die Auswirkungen oder Folgen, die dein Entscheiden oder Handeln im Leben eines anderen Menschen bewirkt, für dich selber als zumutbar erachten, wenn du nicht Subjekt, sondern Objekt des gleichen Entscheids oder Handelns wärest?
Diejenigen, die auf Grund ihrer politischen Rechte in Zusammenhang von Abstimmungen das Zustandekommen von Gesetzen beeinflussen, und ebenso diejenigen, die infolge einer gesellschaftlichen Stellung, eines Amtes oder eines Berufs auf entscheidende Weise über die Lebensbedingungen von Menschen entscheiden, können der Frage nicht ausweichen: Was ist einem Menschen zumutbar, nicht generell, nicht in neurologischer oder in physikalischer Hinsicht, sondern betreffend der Grundbedürfnisse dieses Menschen, des Bedürfnisses nach Achtung, nach Freiheit und nach Lebenssicherheit, jener Bedürfnisse, die die menschliche Reziprozität betreffen. Kann die Annahme, der entscheidende und handelnde Mensch habe selber zu ertragen, was er jemand anderem zumutet, spürbar machen? Etwa wenn die Frage gestellt wird, welche Lebensbedingungen zumutbar sind? Sind Hunger und Obdachlosigkeit zumutbar? Wieviel psychische und materielle Not ist zumutbar?
Ist es Menschen zumutbar, allein wegen ihrer nicht wählbaren familiären Herkunft zu Projektionsobjekten von Hass, Gewalt und Ausgrenzung gemacht zu werden, immer erneut vertrieben und gejagt zu werden?
Ist es Menschen zumutbar, in ein Land zurückgeschickt zu werden, in welchem die Plünderer und Brandschatzer ihrer Häuser, die Vergewaltiger und Mörder ihrer Angehörigen oder ihre eigenen Peiniger entweder nicht belangt oder von den Gerichten frei gelassen werden?
Ist Kindern die ständige Demütigung, die Angst und Hilflosigkeit der Eltern zumutbar?
Die Frage nach der Zumutbarkeit betrifft zutiefst das Menschsein: zumuten – Mut – courage – coeur – animam reciproco.
Damit stossen wir auf den Kern des gesellschaftlichen Zusammenhalts, auf das gleiche Menschsein in der vielfältigen Verschiedenheit von Individualität, von Standort und Macht, auf die persönliche Verantwortung im Beachten der Grammatik der Reziprozität. Wer im Entscheiden und Handeln die Frage der Zumutbarkeit übergeht, vergeht sich in der Beachtung der Grundbedürfnisse des oder der Anderen, er verhindert den „Atem“ und trifft so das „Herz“, die Seele – jene des oder der Anderen wie die eigene.
Ich komme zum Abschluss:
Die Frage der Zumutbarkeit berührt somit die zentralen Aspekte der Auseinandersetzung mit dem menschengerechten Entscheiden und Handeln, die auf Grund der zwischenmenschlichen Reziprozität den gesellschaftlichen Zusammenhalt bestimmen, ihn stärken oder ihn beeinträchtigen. Es liegt vermutlich nicht an der Kenntnis der ethischen Normen, ob sich diese auf das Zweite der Zehn Gebote der grossen Religionen oder auf Kants kategorischen und praktischen Imperativ oder auf die aus den erschreckenden Tatsachen des Ersten und Zweiten Weltkriegs entstandene Menschenrechtserklärung berufen. Die Grammatik der Reziprozität, wie sie heute erläutert wurde, fasst die Grundwerte der philosophischen und religiösen Schulen zusammen.
Doch die theoretische Kenntnis ethischer Massstäbe bedeutet nicht gleichzeitig ein Verstehen der Dringlichkeit deren Umsetzung in der Praxis. Oft macht sich ein innerer Widerstand bemerkbar, das Verstehen als Massstab für das eigene Handeln zuzulassen. Die Frage stellt sich, warum dies so schwer fällt, warum – selbst wenn die Beachtung der Reziprozität resp. der wechselseitigen Grammatik des menschlichen Respekts kein Rätsel mehr ist und das Einsehen oder Verstehen des Richtigen und Falschen als dringlich erscheint – warum das eigene Tun oder Lassen oder anders Handeln kaum so zu lenken ist, dass daraus ein Empfinden von Freiheit wächst, dem das gute Gewissen die Bestätigung ermöglicht. Warum ist Freiheit in aller Mund und wird als Grundrecht theoretisch kaum in Frage gestellt, ist jedoch im praktischen Alltag zumeist höchstens als Willkür erlebbar, jedoch kaum als bewusstes Erwägen und Wählen des richtigen Tuns? Und warum ergeben sich kollektive Verhaltensweisen resp. politische Gruppen- und Massenbewegungen, bei welchen individuell eigenständige, andere Entscheidungsmöglichkeiten nicht mehr in Frage kommen?
Es bleibt nicht mehr genügend Zeit, um diese Widersprüche zu klären, doch es ist interessant, dass diese Fragen schon vor mehr wie 400 Jahren für einen jungen Denker von zentraler Bedeutung war – Etienne de la Boëtie[3] -, der, als er mit 33 Jahren starb, ein Werk zurück liess, das erst später von seinem Freund Michel de Montaigne[4] veröffentlicht wurde und das noch heute Beachtung verdient. Ich möchte zum Abschluss nur noch ermuntern, die „Rede von der freiwilligen Knechtschaft“ („Discours de la servitude volontaire“)[5] zu lesen, in welcher ohne die geringste Überheblichkeit die menschliche Unterwerfungshaltung sowie das Mitläufertum auf die Ursachen hin untersucht werden.
Für Etienne de la Boëtie ist klar, dass „wer philosophiert, mit seiner Zeit nicht einig sein kann“[6], d.h. wer die Zeitgeschehnisse kritisch betrachtet, jede Art von Machtmissbrauch erkennt, hinterfragt und zu korrigieren trachtet. Menschliche Erniedrigung und Entwürdigung können nie gerechtfertigt werden; kein Unrecht lässt sich mildern, ob die politischen Umstände, unter denen es geschieht, auf Grund eines „durch Usurpation oder Erbfolge oder gar durch die Wahl des Volkes zur Macht gelangten Tyrannen“ geschieht[7]. Für Etienne de la Boëtie steht fest, dass Unrecht sich nie legitimieren lässt, gleichzeitig, dass, wenn kein Aufbegehren dagegen geschieht, das Urteilsvermögen der Menschen „durch Gewohnheit verkümmert ist. (…) Wer die Gewalt duldet, ohne ihr zu widerstehen, ist krank. Wer diese Gewalt billigt oder an ihr teilhat, ist rettungslos krank.“[8]
Gewiss, zur Zeit von Etienne de la Boëtie ging es um schwer kontrollierbare Machtansprüche von Königtum und Religion, es ging um Kriege zwischen Katholiken und Huguenotten, die einander gegenseitig unerträgliche Gewalt antaten, einander beraubten und verjagten, erschlugen und verbrannten. Die Behauptung auf beiden Seiten, allein Recht und Richtigkeit zu vertreten, ging einher mit gnadenloser Intoleranz.
Für Etienne de la Boëtie ging es nicht um die Frage, wem Richtigkeit und Macht zustand, sondern allein um die Tatsache, dass keine Art von Gewalt und Unterwerfungszwang – von Unrecht und von Knechtschaft – akzeptierbar ist. Macht ist nach seiner Beurteilung immer ungleich verteilt, doch wer auf Grund von Funktion und Stellung Macht ausübt, trägt in erster Linie die Verantwortung, jede Art von Unrecht zu verhindern. Unterwerfung des eigenen Denkens und Entscheidens unter höhere Macht, die Unrecht zu Recht erklärt, bedeutet den selber gewählten Verlust von Freiheit. Freiheit – die innere Freiheit, ohne Zwang zu denken und danach zu handeln – ist für Etienne de la Boëtie ein so unbestreitbarer, höchster Wert, dass jeder andere Wert, selbst die Freundschaft darauf beruht. „Lernen wir doch einmal, lernen wir recht zu handeln“[9], ermuntert er zum Abschluss seiner Überlegungen.
Etienne de la Boëtie’s Aufforderung gilt auch heute, sie ruft auf, die Grammatik der Reziprozität zu beachten. Wir wissen, dass das System der Demokratie durch den neoliberalen Machtmissbrauch populärer Medien zu einem System vielfältigen Unrechts wurde, das mit lautstarker Feindseligkeit gegenüber Fremden und Schwachen, Kranken und Hilfebedürftigen durch „die Macht des Volkes“ Gesetze zustande brachte, deren Umsetzung für denjenigen Teil der Gesellschaft persönlich nicht zumutbar wäre, der sie für richtig erklärt oder sich unter sie duckt. Auch Demokratie lässt ideologische Knechtschaft zu, deren Stimmenzahl und Lautstärke das freie, kritische Denken zu ersticken droht, das zu Gunsten der Schwachen und Machtlosen den gesellschaftlichen Zusammenhalt gemäss den Kriterien der Reziprozität anstrebt. Doch so lange dieses Denken vorhanden ist, kann es eine Gegenbewegung in Gang setzen, die zunehmend die Zögernden überzeugt und die, vereint mit den Stimmen der Bedürftigen, möglicherweise bewirkt, dass auf der vereinigten Grundlage von „societas“ und „communitas“ der menschliche Zusammenhalt sowohl in gesellschaftlicher wie in politischer Hinsicht tragbar wird, so dass Unrecht nicht länger als Recht gelten kann.
[1] Jean-Marie Guéhenno. Das Ende der Demokratie. Verlag Artemis & Winkler, München & Zürich, 1994. S. 12
[2] John Stuart Mill. On Liberty (1859, erstmals in deutscher Übersetzung 1860 in Frankfurt a. M. erschienen. Ich berufe mich auf die Ausgabe im Athenäum Verlag, Frankfurt a. M. 1987 (beruhend auf derjenigen von 1969 in der europäischen Verlagsanstalt)
[3] geb. 1. 11. 1530 in Sarlat (Périgord), gest. 1563 in der Nähe von Bordeaux
[4] geb. 28. 2. 1533 im Périgord und gest. 13. 9. 1592 als bedeutender skeptischer Denker
[5] In französischer und deutscher Ausgabe erschienen in der Europäischen Verlagsanstalt, Frankfurt a. M. 1980
[6] de la Boëtie 1980, 17
[7] de la Boëtie 1980, 19
[8] de la Boëtie 1980, 18-19
[9] de la Boëtie 1980, 95