Auseinandersetzung mit Gewalt – Erinnerungsfeier für Arnold Künzli

Auseinandersetzung mit Gewalt

Erinnerungsfeier für Arnold Künzli

15. Juni 2008 Uni Basel

 

Als Arnold Künzli am 15. Juni 1989 seinen 70. Geburtstag feierte, erwies sich der „einspruch“ als ideale Plattform für ein Geburtstagsgeschenk – von ihm für sich selber und für ihn von Ernst Erdös, der im gleichen Jahr am 5. Februar 70 Jahre alt geworden war,: „Für und von Arnold Künzli zum 15. Juni 1989“ war die Widmung, die zwei Aufsätzen galt, in welchen die gleichaltrigen Denker sich je mit einem Thema befassten, das für den einzelnen in der damaligen Lebensphase von besonderer Bedeutung war.

Es ist heute, 19 Jahre später – 10 Jahre nach dem Tode von Ernst Erdös (er starb am 6. März 1998) und ein knappes halbes Jahre nach Arnold Künzlis Tod – noch immer von persönlichem Interesse, diese Geburtstagsaufsätze zu lesen. Sie sind in mancher Hinsicht spiegelbildliche, jedoch auf die objektivierte, theoretische Ebene entrückte Auseinandersetzungen des einen wie des anderen Verstorbenen mit sich selbst resp. mit einem Teil der individuellen Geschichte und der eigenen Persönlichkeit; zugleich weisen sie über diese hinaus. Sie berühren komplexe soziale und politische Fragen, die seither keineswegs gelöst werden konnten, sondern sich noch verschärft haben.

Auf Arnold Künzlis eigenen Beitrag, d.h. auf ihn selber eingehen bedeutet, uns mit den Fragen rund um „Jugendgewalt und Älterengewalt“ befassen, die er 1989 zu beantworten suchte, mit der vielfältigen Gewalt, die zwischen den Generationen sowie innerhalb der privaten und öffentlichen Strukturen des Zusammenlebens angetan und durchgestanden wird.

Arnold Künzli geht in seinem Geburtstagstext auf drei Zusammenhänge von Gewalt ein: auf die personale Gewalt, auf die strukturelle Gewalt sowie auf die symbolische Gewalt. Es ist ein grosser Fächer, den er damit öffnet, allerdings nicht auf selbstanalytische Weise, sondern mit dem Blick auf das Publikum, auf die Anderen, auf die Studierenden resp. auf die Hörerinnen und Hörer oder Leserinnen und Leser, für welche er die Teile des Fächers unter drei Aspekten begründet und erklärt.[1]

Was 1989, wenige Jahre nach den bürgerkriegsähnlichen Strassenschlachten zwischen Polizeitruppen und Jugendlichen, die in den  grossen Städten mit friedlichen Manifestationen begonnen hatten, jedoch von den „Ordnungskräften“ schnell mit Gummiknüppeln, Tränengas und Verhaftungen beantwortet wurden, was damals in Arnold Künzlis Text von grosser Bedeutung war, das hatte  mit der Tatsache zu tun, dass er als angesehener Vertreter des „establishment“ festhielt, dass „jede Gesellschaft die Jugend hat, die sie verdient.“  Er wies damit auf die dringliche Aufarbeitung der Ursachen und Folgen jeder Art von Gewalt hin, die heute, wenn jugendliches Verhalten erschreckt, von gleicher Bedeutung ist wie damals. „Rechtens dürfte gar nicht von einem Jugendproblem gesprochen werden“, schrieb Arnold Künzli weiter, „denn das Jugendproblem ist nur ein Aspekt eines umfassenderen, vielschichtigen Gesellschaftsproblems“. Und er fuhr fort, dass „deshalb das Gerede von der Jugendgewalt – dessen ich mich hier mitschuldig mache – letztlich hypokritisch ist, da eine überbordende Jugendgewalt nur der Spiegel ist, in dem Staat und Gesellschaft ihre eigene Gewalttätigkeit erblicken, vielmehr erblicken könnten und sollten. Genauso wie der heutige Konformismus einer Mehrheit von Jugendlichen die profund konformistische Grundhaltung dieser Gesellschaft widerspiegelt.“

Arnold Künzli bezeichnet Jugendgewalt und Elterngewalt resp. Älterengewalt als „dialektischen Wechselprozess“, den zu begreifen er als dringlich erklärt. Doch Öffentlichkeit und Staat, schreibt er, würden auf diese Dringlichkeit nicht eingehen, im Gegenteil; deren Verhältnis zum Gewaltproblem betrachte er als „grundverlogen“. Diese „Grundverlogenheit“ will Arnold Künzli durch seine weiteren Ausführungen „exemplifizieren“, sowohl hinsichtlich der personalen Gewalt, der strukturellen Gewalt wie der symbolischen Gewalt.

Einige seiner Überlegungen, die mir in Hinblick auf die heutige Zeit wichtig erscheinen, möchte ich daraus in Erinnerung rufen, allerdings ohne die begriffliche Aufteilung von Gewalt – personale, strukturelle und symbolische Gewalt – beizubehalten, wie Künzli sie thematisiert. Meines Erachtens ist jede Ausübung von Gewalt mit personalem resp. persönlichem Entscheiden und Tun sowie mit strukturellen und symbolischen Zusammenhängen vernetzt. Von besonderer Bedeutung erscheint mir die Tatsache, dass Gewalt unterschiedlich bewertet wird, dass es eine sowohl privat wie öffentlich praktizierte Rechtfertigung resp. Legalisierung von Gewalt gibt, die ebenfalls in allen drei Bereichen geschieht. Ich werde mich vor allem mit dieser Tatsache, d.h. mit der erschreckenden Tatsache der legalisierten Gewalt befassen. Auch Arnold Künzli geht darauf ein.

Das hierarchische[2] System, das in den Familien und Schulen, im Militär und in den Kirchen, in jedem öffentlichen und privaten Anstellungsverhältnis ein System von Überordnung und Unterordnung ist, ermöglicht als System jeder übergeordneten Person den untergeordneten Personen gegenüber ein grosses Ausmass an Macht, ohne dass Macht von Gewalt unterschieden wird. Auf  dieser systemischen Ordnung beruht, dass im funktionalen Kleid von Macht Gewalt als gerechtfertigt erklärt wird, ob es sich um Bedingungen der Zugehörigkeit oder um Strafen handle, ob um körperliche Demütigungen resp. um körperliche Gewalt, oder um psychische Demütigungen, um Zwang zum Gehorsam, um qualitative Bewertungen, um Erniedrigungen und Entlassungsandrohungen, kurz um jede Art von „Behandlung“, die im Handel mit Dingen, mit Sachen, mit Ware gemäss deren Marktwert mit Hand und Kopf geschieht. Wenn jedoch eine untergeordnete Person sich gegen eine übergeordnete aufbäumt, d.h. wenn aus der Untragbarkeit von Ohnmacht gegenüber erlebter Gewalt kein anderes Handeln denn gewalttätiges möglich erscheint, ob sich ein Kind gegen familiäre Vorgesetzte oder gegen Lehrer zur Wehr setze, ob ein Jugendlicher gegen Polizei oder gegen Lehrmeister, ob ein Soldat gegen einen Korporal oder ein Angestellter gegen einen Vorgesetzten, kurz, wer immer als schwächerer Teil gegen den Stärkeren über sich zurückschlägt, wird mit Gewissheit wegen Unbotmässigkeit einem Strafverfahren unterzogen, durch welches in der Regel hierarchisch gerechtfertigte Gewalt sich wiederholt. Allein sexuelle Gewalt kann heute durch keine Hierarchie und durch kein System mehr gerechtfertigt werden. Wo immer sie geschieht und wer immer der Täter ev. die Täterin sei, handelt es sich um ein Offizialdelikt. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass, selbst wenn das Gesetz die Anklage rechtfertigt, diese nicht unbedingt resp. nur selten geschieht, da jede Anklage für das Opfer eine zusätzliche Demütigung bewirkt, durch welche in der Regel das Trauma nicht geheilt, sondern vertieft wird.

Was an psychischem und körperlichem Leiden durch diejenigen, die Gewalt ausüben,  verursacht wird, bleibt jenseits von Unrecht und Anklage, solange es durch das hierarchische System als gerechtfertigt erklärt wird. Kaum wird beachtet, dass es bei jeder Ausübung von Gewalt letztlich immer um ein persönliches Entscheiden und Handeln geht, das sich mit der Macht verbindet, die einem Menschen eigen ist, unabhängig von dessen Hierarchie oder Funktion, von Alter oder Geschlecht. Letztlich bietet jede Art von Macht oder von Stärke die Möglichkeit zu wählen, selbst wenn das Unbewusste als Triebkraft zum Handeln drängt. Die Wahl betrifft den Entscheid, ob im Verhältnis zum nächsten Menschen der gleiche Respekt umgesetzt wird, der von diesem dem eigenen Ich gegenüber gefordert wird, oder ob die Dringlichkeit übergangen wird, die Regeln der Reziprozität zu achten.

Arnold Künzli verweist in seinem Geburtstagstext anklagend auch auf  die Steuerung und Heroisierung von Gewalt durch Propaganda und Werbung. Allerdings erscheint mir, dass diese Tatsache weniger als „symbolische“ Gewalt zu betrachten ist, wie er sie einordnet, denn als Teil des alltäglichen Missbrauchs von Macht, somit als Gewalt gemeinhin, als Gewalt der Mächtigen über die Schwachen, die sie als Objekte politischer oder wirtschaftlicher Zwecke benutzen. Es geht um die gleiche Gewalt, die sich durch den Missbrauch von Abhängigkeiten schwächerer, eventuell verführbarer Menschen kund tut, deren persönliche und gesellschaftliche Unsicherheit, deren Mangel an eigenem Halt im Denken und Urteilen, somit im Entscheiden und Tun jede Art von Gläubigkeit, von Anpassung und Mitläufertum bewirkt.

Wer immer die Täterschaft in kollektiven Zusammenhängen sei, ob es finanzstarke, politische Gruppierungen oder Parteien seien, die sich auf skrupellose Weise über die Macht der Medien eine wachsende Anhängerschaft für die Umsetzung ihrer Feindbilder und für die Stärkung der eigenen Macht schaffen, oder ob es Wirtschaftskreise seien, für welche allein der angestrebte Gewinn massgeblich ist, immer wird jegliche Verantwortung für den Schaden abgewiesen, der für unzählige Menschen durch das, was mit den Zielsetzungen einher geht, geschaffen wird.

Ob sich Arnold Künzli zu seinem 70. Geburtstag bewusst zum Thema Gewalt im „einspruch“ Platz schuf, oder ob es in der Auswahl von Texten, über die er damals verfügte, eine vom Unbewussten gesteuerte Wahl war, lässt sich nicht mehr klären. Macht und Herrschaft, Herrschaft und Gewalt sowie deren  Kehrseiten waren immanente Bestandteile seiner Zeitgeschichte und Lebensgeschichte. Als in Hinblick auf seinen 85. Geburtstag Ueli Mäder und Hans Saner ihm die Möglichkeit anboten, für die geplante Festschrift Autorinnen und Autoren auszuwählen, hatte er den Wunsch, dass ich über die Hiob-Gestalt schreibe. Ich erwog hin und her, mich auf die philosophisch-theologische Auseinandersetzung um die gewaltbesetzte Göttlichkeit Jaweh’s und die durch „gottgewolltes“ Unglück geschaffene Einsamkeit und Verzweiflung des Opfers einzulassen, auf all das, was als „Wille Gottes“ oder als „Schicksal“ während Jahrtausenden dem Gewalt- und Destruktionspotential der Mächtigen die von diesen erstrebte gottähnliche Allmacht ermöglichte. Ungefähr um die gleiche Zeit hatte die theologische Fakultät der Uni Zürich zu einer öffentlichen Auseinandersetzung zum Thema Opfer eingeladen, das mich wegen der kaum mehr zählbaren Opfer, die mich als Traumatherapeutin aufgesucht hatten, zutiefst aufwühlte – die vielen Kinder und Jugendlichen, die vielen Frauen jeden Alters und jeder Herkunft, auch jüngere und ältere Männer unterschiedlichster Herkunft. Für Arnold Künzlis Festschrift erschien es mir jedoch dringlicher, mit Hilfe der psychoanalytischen Untersuchungsmethode der Frage nachzugehen, wie die unendliche Fortsetzung von Gewalt seit Beginn der Menschheitsgeschichte, resp. die transgenerationelle Fortsetzung von Tätern/Täterinnen und Opfern, die wieder Täter/Täterinnen werden und neue Opfer schaffen, unterbrochen werden kann.

Nach meiner Erfahrung hatte sich erwiesen, dass Anklage, Schulderklärung und Strafe der Täter für die Opfer – je nachdem – bedeutungsvoll sein mögen, etwa in Hinblick auf die gesellschaftliche Entblössung der Täter, vielleicht sogar in Hinblick auf die richterliche Wiederherstellung von Recht und Unrecht, dass jedoch kein Gerichtsverfahren und keine wissenschaftliche Abhandlung, auch keine Geldzahlung – selbst wenn sie „Wiedergutmachung“ heisst –   das durch menschliche Gewalt verursachte Leiden heilen oder weiterer Gewalt Einhalt bieten kann. Damit das Entweder-Oder von Unrecht erleiden und Unrecht tun, das sich seit Generationen wie etwas Unausweichliches in den Familien, zwischen den Geschlechtern, zwischen Vätern und Söhnen, zwischen Brüdern, Nachbarn und Völkern fortsetzte, damit dieses Entweder-Oder nicht weiter anwächst, wie Berge aus Trümmern und Pestbeulen, die zum Himmel ansteigen und jeglichen Blick auf die Zukunft besetzen, bedarf es eines anderen Prozesses (im Sinn von „procedere“ – vorankommen), der sogar über die dialektische Grammatik hinausreicht. Es bedarf eines tatsächlichen Heilungsprozesses, d.h. einer Genesung der zutiefst verwundeten Seele, sowohl der Seele jedes einzelnen Opfers wie jener des einzelnen Täters wie der kollektiven Auswirkungen von Schuld und von Leiden. Es bedarf eines Verstehens der Verursachung von Gewalt, die durch nicht verarbeitetes und nicht geheiltes Leiden anwächst, die ein Racheverhalten bewirkt und neues Leiden verursacht, durch welches neue Gewalt geschaffen wird. Es bedarf eines  Verstehens, das ein Verzeihen ermöglicht, nicht als moralisches Gebot, sondern als Chance eines weniger leidvollen Lebens, als Chance der heilenden, kreativen Kraft, die gemäss Etty Hillesum dem „denkenden Herzen“ inne ist oder, wie Hannah Arendt festhielt, als vornehmsten Aspekt der Freiheit verstanden werden kann.

So hatte ich damals die philosophisch-analytische, traumatherapeutische Neubearbeitung der alten wie einer aktuellen Medea-Geschichte gewählt. Als deren Nachwort – überhaupt als Nachwort zur Festschrift – möge die heutige Ehrung Arnold Künzlis in jeder Hinsicht gelten.

Als Teil der Ehrung erachte ich den Einbezug von Ernst Erdös. In einem Beitrag geht es um die kritische Untersuchung der Werte des (früh)marxistischen Sozialismus, dem er seit dem 14. Altersjahr als Mitglied der zionistisch-marxistischen Jugendbewegung nahestand und den er in seiner Überzeugung fortsetzte, dessen Vernetzung mit ideologischen und nationalistischen Zielsetzungen er jedoch klar ablehnte, ohne dass es ihm nötig erschien, sich vom Kern der marxistischen Denkmethode zu trennen. Im Gegenteil, gerade diese hielt Ernst Erdös bei, indem er den dialektischen Erkenntnisprozess für sich selber nutzte. Sich dabei auf Rosa Luxemburg abzustützen mag für ihn ein mütterlicher oder schwesterlicher Halt gewesen sein. Es gelang ihm auf beachtliche Weise – insbesondere in Hinblick auf die Untersuchung der europäischen sowie speziell der jüdischen und marxistischen Zeitgeschichte – ein Beispiel für das in Freiheit zu erarbeitende, persönliche  Geschichtsbewusstsein zu bieten.

Dabei wollte Erdös auf keinen Fall, wie er schrieb, „Patentlösungen“ anbieten. Doch gerade seine wissenschaftliche Sorgfalt und Bescheidenheit ermöglichte, dass schon 1989 sein  warnender Blick ernst zu nehmen war, den er dem neoliberalen Triumph gegenüber hatte, als mit dem Abbau der Mauer nicht allein der mit der Perestroika begonnene Abbau der stalinistisch-marxistischen Diktatur umgesetzt wurde, sondern gleichzeitig die Vernichtung des kritischen Ansatzes der marxistischen Denkmethode  – wie jene der sozialen Verpflichtung des Staates. „Wenn Marx von einer Klasse von Menschen spricht, an der das Unrecht schlechthin verübt wird, so ist diese nach wie vor vorhanden“ schrieb er damals. „Weit mehr wie eine Milliarde Menschen lebt, vor allem in der Dritten Welt, unter solchen Verhältnissen. In Europa und den Vereinigten Staaten existiert eine proletarische Unterschicht aus Fremdarbeitern, Flüchtlingen, Alten, Kranken, schlecht Angepassten, auch Schulentlassenen, für die Marx’ Worte zutreffen. (…) Die Demontage des Wohlfahrtsstaates, die z.B. in England unter Mrs. Thatcher in vollem Gang ist, trägt zu dieser Verelendungstendenz bei.“[3]

Hier findet sich die Bedeutung, die Ernst Erdös’ Geburtstagsgeschenk für Arnold Künzli für die heutige Zeit und für uns hat. Der gezielte Abbau sozialer Ethik in der staatlichen Fürsorgeverpflichtung, den Erdös als erschreckende Tatsache, ausgehend  von den USA, in England benannte, setzte sich seither wie ein ansteckender Pilz durch ganz Europa fort und wurde zur neuen Diktatur, zur neoliberalen Diktatur des globalisierten Marktes, die auch die Schweiz seit Beginn der 90er Jahre zunehmend beherrscht. Die heute durch diese ideologisch aufgepeitschte und politisch anwachsende Macht zunehmend erreichte gesetzliche „Legitimation“ der „Verelendung“ von Menschen, der Ausgrenzung und menschlichen Entwürdigung von Kindern und Jugendlichen, Frauen und Männern, seien es Asylsuchende aus kriegs- und armutsversehrten Regionen und Ländern der Welt, seien es Kranke und Alte, Behinderte und Erwerbslose, die gemäss der von Rechtsaussen diktierten gewinnorientierten Bedingungen wie eine ungenügende oder gar wertlose „Handelsware“ eingestuft, ausgegrenzt oder beiseite- und ausgeschafft  werden, all dies ist eine nicht mehr ertragbare Realität. Sie überlässt in den Kantonen und Gemeinden sowie in Kreuzlingen und Basel, Vallorbe und Chiasso der selbstgerechten und respektlosen, fremdenfeindlichen Willkür der Funktionäre gegenüber asylsuchenden und anderen unterstützungsbedürftigen Menschen ein Entscheidungs- und Handlungsausmass an rechtlicher Erniedrigung und persönlicher Entwertung, überhaupt an Gewalt, das die Normen menschenrechtlicher Verpflichtung sprengt. Wie in den 30er Jahren, als über die  Betörungsmacht der Medien in demokratischen Rechtsstaaten die nationalsozialistische Diktatur zur europäischen Katastrophe anwuchs, auch wie im Vorfeld der Jugoslawienkriegs, als Ernst Erdös seine Warnung schrieb, hat heute in der Schweiz wie in den Nachbarländern eine politische Ideologie mit dem populistischen Verführungspotential der Medien auf demokratischem Weg ein Machtpotential erreicht, durch welches Unrecht zu Recht erklärt wird. Doch Unrecht darf nicht Recht sein.

Es ist in der Fortsetzung von Rosa Luxemburg und ihrer Grundhaltung, furchtlos laut zu  sagen, was ist, wovor sie nie zurückschreckte, nicht gegenüber dem Mitläufertum der deutschen Sozialdemokratie in der Zeit vor dem Ersten Weltkriegs noch gegenüber der bolschewistischen Entwicklung des Marxismus, und es ist in der Fortsetzung von Erdös’ und Künzlis Analyse von 1989, dass ich betonen möchte, wie dringlich es heute ist, eine politische Gegenbewegung wach werden zu lassen, deren Ziel nicht eine Utopie ist, sondern eine tatsächliche  Korrektur der verhängnisvollen politischen Richtung. Die Hoffnung, dass die Zielsetzung einer menschenrechtskonformen Sozialpolitik, in welche Asyl- und Ausländerpolitik mit einbezogen sind, eine politische Überzeugungskraft auch für die breite Bevölkerung gewinnt, sollte die kreative Energie des Widerstands gegen die kollektive Angstneurose stärken, die von Rechtsaussen geschürt wird. Ich berufe mich dabei nicht zuletzt auf eine Aussage, die Erdös 1993 in einem Interview klar formulierte: „Der subjektive Grund zur Hoffnung ist das moralische Bewusstsein des Menschen, dass es nicht seine Bestimmung ist, sich treten zu lassen. Dieser subjektive Grund ist unverlierbar“.[4] Unverlierbar erscheint mir insbesondere die Tatsache, dass Menschen in einer wechselseitigen Abhängigkeit von einander leben, durch welche der Subjektwert jedes einzelnen als individueller Wert und als zwischenmenschlicher Wert allein durch die Reziprozität von Respekt zu einem Abbau von Feindbildern und von Ängsten, damit zu einem stärkenden Rückhalt des Zusammenlebens werden kann.

Damit möchte ich abschliessen, nicht die Erinnerung, sondern mein Beitrag an die Erinnerung an den zeitkritischen und zugleich weiterleitenden Ansatz eines geburtstäglichen Testaments des einen Denkers für den andern und beider für uns und für unsere Zeit.

 

[1] Der in „einspruch“ Nr 15, Juni 1989, S. 57-64  erschienene Text ist die erweiterte Fassung eines Diskussionsbeitrag, den Arnold Künzli für die Basler Freizeitaktion über „Gewalt in der Jugendszene“ geschrieben hatte und den er als Referat vor einer Eltervereinigung des Basler Holbein-Gymnasiums vorgetragen hatte.

[2] gr. „hieros“  – heilig, zu den Göttern gehörig;  „arche“ – Herrschaft, abgeleitet von „archein“ – herrschen

[3] „einspruch“ Nr. 15, Juni 1989,  S. 46

[4] Ernst Erdös. Schriften aus dem Nachlass. Hrsg. Leopold Kohn und Peter A. Schmid. Verlag Helbling & Lichtenhahn, Basel 2004, S. 9

Write a Reply or Comment