Ein Ja oder ein Nein am 5. Juni 2016?

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Ein Ja oder ein Nein am 5. Juni 2016?

Die Vorlagen für die Abstimmung vom 5. Juni 2016 sind verwirrend. Soll zur Asylgesetzrevision Ja oder soll Nein gestimmt werden? Die zentrale Frage ist: Welcher Entscheid wird Menschen gerecht, die Asyl brauchen?

Es ist wichtig, die Frage zu klären: Die gemäss dem EJPD dem Volk für den 5. Juni 2016 vorgelegte „Restrukturierung“ des Asylrechts bedeutet die revidierte Umsetzung der 2014 von der SVP geforderten Verengung des Rechts auf Asyl. Die zeitliche Straffung des erstinstanzlichen Verfahrens auf 140 Tage in Bundesasylzentren, unmittelbar nach Ankunft in der Schweiz, soll die belastende Unsicherheit bezüglich des Entscheids verkürzen. Den Asylsuchenden werden vom Bund angestellte Juristen und Juristinnen als Rechtsvertreter zugeteilt, deren erste Aufgabe es ist, über die asylrechtlichen Bedingungen zu informieren: über Nichteintretensentscheide bei ungenügenden oder fehlenden Papieren, Ablehnung von Asyl für Militärdienstverweigerer, Rückschaffung gemäss Dublin-Abkommen in jene europäischen Länder, die auf der Flucht als erste betreten wurden, oder ins Herkunftsland, wenn dieses von der Schweiz als „safe country“ eingestuft wird, trotz Verfolgung und vielfacher Traumata, die dort  erlebt wurden und die die Flucht bewirkt haben. Die geltenden Gesetze sind eng und streng. Wer das Gesuch um Asyl zurückzieht, wird mit Fr. 2000.- belohnt, ist doch das Ziel des EJPD die Rückschaffung der Asylsuchenden. Falls diese auf einem offiziellen Entscheid beharren und infolge des Schnellverfahrens einen Negativentscheid erhalten, jedoch die CH nicht verlassen können, weil die Rückkehr ins Herkunftsland nicht zumutbar ist, bleiben 10 Tage, um ein Rekursverfahren  einzuleiten. Von den offiziell zugeteilten Rechtsvertretern gibt es keine Hilfe. Es obliegt den Asylsuchenden, selber eine Anwältin zu finden und zu bezahlen.

Wie in einer Pressemitteilung des EJPD vom 17. März 2016 deutlich wird, werden die im Zürcher Bundesasylzentrum  während 20 Monaten durchgeführten Testverfahren als zufriedenstellend bewertet. Sie seien um 39% schneller erfolgt und hätten 17,1% weniger Rekursverfahren verursacht, dadurch geringere Kosten. Doch im gleichen Zeitrahmen stiegen dreimal mehr Asylsuchende aus dem Verfahren aus und tauchten unter. Unklar bleibt somit, ob die neue Methode der Befragung und des Entscheids zu Gunsten der Menschen ist, die wegen Not und Krieg, Verfolgung, polizeilicher und anderer Gewalt Asyl brauchen oder ob zu Gunsten des Staates.

Verwirrend ist, dass die SVP trotz schnellerer Entscheide und geringerer Kosten ein Nein zur Abstimmung vom 5. Juni 2016 fordert. Die von ihr bezweckte Ablehnung  der Revision soll eine neue, noch fremdenfeindlichere Initiative rechtfertigen, die das Recht auf Asyl völlig aufhebt. Der Grund hierfür ist die Tatsache der Rechtsberater, die für Asylsuchende einen Vorteil bedeuten. Die Bestrebungen sind masslos. Deren Ziel ist die völlige Annulierung der im Asylrecht geforderten Umsetzung der Menschenrechte.

Soll aus diesem Grund, wie linke, mir nahestehende Kreise empfehlen, ein Ja zum beschleunigten Verfahren in die Urne gelegt werden, obwohl dieses kaum den notleidenden Menschen dient, sondern dem Beamtenstaat? Dessen Kälte und Härte im Asylrecht, die sich durch die seit mehr wie 20 Jahren dominierende rechtspopulistischen Macht eingefleischt hat, ändert sich durch das beschleunigte Verfahren nicht. Kommt ein Ja nicht einer Kapitulation gleich? Mir scheint, dass ein vom Gewissen gefordertes, menschenrechtlich begründetes Nein nicht durch die Taktik von Rechtsaussen verwirrt werden sollte. Im Gegenteil. Das Nein zur asylrechtlichen Verschärfung soll zu Gunsten der schutzbedürftigen Notleidenden gestärkt werden. Zu befürchten ist leider, dass es durch das Gegen-Nein von Rechtsaussen zum falschen Zweck missbraucht wird, der eine erneute Opposition fordern wird.

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