“Banquet Républicain” gegen die pauschalen Rückschaffungen von Kriegsvertriebenen und Asylsuchenden ins ehemalige Jugoslawien

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“Banquet Républicain” gegen die pauschalen Rückschaffungen von Kriegsvertriebenen und Asylsuchenden ins ehemalige Jugoslawien

27. März 1998, 19.30h bis ca. 21.30h

Wasserkirche, Zürich

 

Verehrte Damen und Herren

Liebe Freundinnen und Freunde

 

Ich begrüsse Sie herzlich. Ich bin dankbar, dass Sie so zahlreich gekommen sind. Ich begrüsse Sie vor allem im Namen derjenigen Menschen aus den Kriegsgebieten des ehemaligen Jugoslawien, die mit ihren je einzelnen Stimmen immer wieder sagen, eindringlich, verzweifelt:

So viel standen wir durch. Dorthin können wir nicht zurück.

Es sind Flüchtlinge im Sinn des Wortes, wie ich es erstmals in meiner frühen Kindheit unmissverständlich verstand. Es sind Menschen, die vor brutalster Menschen- und Waffengewalt flüchten mussten, die durch die Skrupellosigkeit der “ethnischen Säuberungen” aus ihren Häusern und Dörfern und Städten ausgetrieben wurden, als wären sie Ungeziefer, die heimatlos gemacht wurden.

Gestatten Sie, dass ich ein paar Sätze zitiere:

“Als Flüchtling hatte bisher gegolten, wer auf Grund seiner Taten oder seiner politischen Anschauungen gezwungen war, Zuflucht zu suchen. Es stimmt, auch wir mussten Zuflucht suchen, aber wir hatten vorher nichts begangen, und die meisten unter uns hegten nicht einmal im Traum irgendwelche radikalen politischen Auffassungen. (…) Wir haben unser Zuhause und damit die Vertrautheit des Alltags verloren. Wir haben unsern Beruf verloren und damit das Vertrauen eingebüsst, in dieser Welt irgendwie von Nutzen zu sein. Wir haben unsere Sprache verloren und mir ihr die Natürlichkeit unserer Reaktionen, die Einfachheit unserer Gebärden und den ungezwungenen Ausdruck unserer Gefühle. Wir haben unsere Verwandten (…) zurückgelassen, unsere besten Freunde wurden (…) umgebracht, und das bedeutet den Zusammenbruch unserer privaten Welt”.

Was klingt wie ein Auszug aus dem kleinen Buch, das im vergangenen Winter durch die Texte vieler Kriegsopfer aus dem ehemaligen Jugoslawien zustandekam, sind Sätze, die Hannah Arendt 1943 als eine unter vielen im Strom der aus Nazideutschland vertriebenen Juden geschrieben hat, damals das dritte Jahr als Flüchtling in den USA. Ich strapaziere den Vergleich mit damals nicht, das wäre falsch. Ich möchte mit dem Zitat nur deutlich machen, dass die Menschen, die sich heute gegen die pauschalen Rückschaffungen wehren, in diesem Sinn als Flüchtlinge zu verstehen sind, auch wenn die Schweiz ihnen keinen Füchtlingsstatus zuerkannt hat.

Die Schweiz hat ihnen jedoch Zuflucht geboten. Deren Dauer war zum vornherein ungewiss und vorläufig, da sie vom Ermessen des Bundesrates abhängig sein sollte, und da zum vornherein die individuellen Kriegserlebnisse, die persönlichen Traumata und Rückkehrängste nicht oder nur ungenügend Gehör fanden. Aber die Menschen, als sie kamen, wollten nicht an der “humanitären Sschweiz” zweifeln. Ihr vordringlicher Wunsch war, sich von den Schrecken des Krieges zu erholen und allmählich so etwas wie eine Ersatzheimat zu finden. Sie begannen, Deutsch zu lernen, die Kinder konnten zur Schule gehen, und nach und nach schafften sie sich ein neues soziales Netz. Vor zwei Jahren aber, zum Ende der Märzsession 1996, hat der Bundesrat beschlossen (gleichzeitig mit der Gründung der Solidaritätsstiftung), dass ein Teil der vorläufig aufgenommenen bosnischen Kriegsvertriebenen – Paare ohne Kinder und alleinstehende ältere Menschen – noch im gleichen Jahr nach Bosnien zurückkehren müssen, der übrige Teil – Paare mit Kindern, alleinstehende Frauen mit Kindern, junge Menschen in Ausbildung – 1997 und 1998. Pauschal, ohne Berücksichtigung der Frage, ob eine Rückkehr individuell möglich und zumutbar ist.

Die Ausschaffungstermine für die zweite Gruppe von Menschen stehen unmittelbar bevor: der 30. April, mit Verlängerung der 31. Juli oder der 31. August. Diejenigen, die noch ein minimales persönliches Netz in der ehemaligen Heimat zur Verfügung haben und die eine Zukunft in Betracht ziehen können, sind in der Lage, zurückzukehren und bereiten sich darauf vor. Andere sind es nicht. Es sind Menschen, die zu viel Leid und Gewalt erlebt haben und die daran zerbrochen sind, oder es sind alleinstehende Mütter mit kleineren oder grösseren Kindern, oder Jugendliche, die allein fliehen mussten und noch in der Ausbildung stehen, oder “ethnisch gemischte” Paare, die in den “ethnisch gesäuberten” Gebieten keine Möglichkeit haben zu leben und zu arbeiten.

Wie und wohin sollten alle diese Menschen zurückkehren? Der Vertragsabschluss von Dayton läst die “ethnischen Säuberungen” weiter bestehen, er bedeutet noch nicht “Friede”. Ganz Bosnien ist noch destabilisiert und weitgehend zerstört, materiell und sozial, kulturell und moralisch. Die meisten der grossen und der kleineren Täter, welche die Vertreibungen, Plünderungen, Quälereien und Massaker getan haben, leben dort unbehelligt weiter. Ähnliche Rückkehrhindernisse zeigen sich in den “ethnisch gesäuberten” Regionen Kroatiens und Serbiens, von Kosova, wo nun offener Krieg und brutalste Gewalt herrschen, ganz zu schweigen. Für die schwer traumatisierten Menschen ist die erlebte Gewalt noch unmittelbar nah, weiterhin ängstigend und verstörend.

Die Rückkehr der Kriegsflüchtlinge, die in der Schweiz Zuflucht gefunden haben, darf daher nicht in pauschaler Weise von Behördenschreibtischen aus beschlossen und durchgesetzt werden. Nicht nur ist es zu früh dafür, es ist überhaupt unzulässig. Es darf keine pauschalen Zwangsrückführungen geben. Menschen sind nicht Pakete, die in Massensendungen von einem Ort zum anderen geschickt werden dürfen. So wie die Verhältnisse heute sind, würde ein grosser Teil der Flüchtlinge statt in ihre “Heimat” in neue Situationen der Angst und der existentiellen Bedrohung oder Not, in ein neues Flüchtlingsdasein zurückgeschickt werden. Es bedarf für diejenigen, welche sagen “Dorthin können wir nicht zurück” einer sorgfältigen Wiedererwägung ihrer Fluchtgeschichte und ihres weiteren Aufenthalts in der Schweiz. Es bedarf in der Folge einer Aufhebung des Arbeitsverbots für diejenigen, die arbeiten können. Und für diejenigen, die der materiellen und psychischen Hilfe bedürfen, bedarf es einer Weiterführung der Fürsorgegarantie durch den Bund. Und noch etwas: Familien dürfen nicht auseinandergerissen werden. Jugendliche, denen eventuell der Abschluss der Ausbildung in der Schweiz gewährt wird, dürfen nicht von ihren Müttern getrennt werden. Nachdem so viele Familienbeziehungen durch den Krieg zerstört wurden, müssen diejenigen Beziehungen, die noch bestehen, geschützt werden.

Das heutige Banquet républicain, wie dasjenige vom 16. Dezember 1997 in Bern, wie schon dasjenige vom 19. Mai 1996 im Zürcher Schauspielhaus-Keller haben den Zweck, den Bundesrat aufs eindringlichste an die Verpflichtung zu erinnern, welche die Schweiz mit der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention – vorgängig schon der Genfer Flüchtlingskonvention – eingegangen ist: Menschen nicht in ein Land zurückweisen, wenn dies für sie einen unerträglichen psychischen Druck bedeutet, oder wenn sie in ihrem Herkunftsland eine erniedrigende Behandlung oder persönlichen Schaden befürchten müssen, zum Beispiel wegen ihrer Religion oder Ethnie (resp. Rasse). Mit der kollektiven Wegweisung ohne rechtliches Gehör hat die Behörde gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Die Behörde ist verpflichtet, bei jeder Wegweisung einer Ausländerin oder eines Ausländers sorgfältig und eingehend zu prüfen, ob ein Vollzug zumutbar sei. Wir fordern die Behörde auf, diese Rechtsverpflichtung gegenüber jedem einzelnen Menschen zu erfüllen, den sie aus der Schweiz wegweisen will.

Wir – das Forum gegen Rassismus, die Bewegung für eine offene und demokratische Schweiz (BODS), die vielen Organisationen und einzelnen Persönlichkeiten, welche die heutige Manifestation mittragen, vor allem aber die Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die sagen “So viel standen wir durch. Dorthin können wir nicht zurück” – wir bitten Sie daher, die Forderungen an den Bundesrat, die zur Unterzeichnung aufliegen, zu unterschreiben und ihnen dadurch das Gewicht ihrer Stimme zu geben. Das Gewicht dieser Stimmen widerspiegelt die Kraft der Zivilgesellschaft. Eine Demokratie ist zutiefst gefährdet, wenn Behördenwillkür widerstandslos stattfinden kann, wenn im Namen der Staatsraison Menschen Unrecht angetan werden darf. Das soll nicht geschehen dürfen. Diejenigen unter Ihnen, die noch unsicher sind, mögen bitte das kleine Buch lesen, das nach der Veranstaltung auch gekauft werden kann, oder sie mögen mit den Menschen reden, die es betrifft. Danke, danke sehr.

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