Über die Bedeutung von Identität sowie das Recht auf Autonomie in der in der Wahl des Namens resp. in der Namensänderung – Psychoanalytische Überlegungen

Über die Bedeutung von Identität sowie

das Recht auf Autonomie in der in der Wahl des Namens resp. in der Namensänderung

Psychoanalytische Überlegungen

 

Bedeutung der anamnestischen Angaben in Hinblick auf den Namen:

 

Der Name, der einem Menschen nach der Geburt zugeteilt wird und der an ihm haften bleibt, entzieht sich jeder Wahlmöglichkeit, ebenso wie Herkunftsgeschichte, Geschlecht und  Zeitzusammenhänge. Er ist Teil dessen, was dem Menschen “zufällt” und ihn prägt, Teil der Kontingenz.  Im Unterschied zu Herkunftsgeschichte, Geschlecht und Zeitzusammenhänge ist der Name veränderbar.

Abdul Rahman S. wurde gemäss der patriarchalen Sozialstruktur der sunnitischen Religion als dem ersehnten ersten Sohn – dem dritten Kind nach zwei vor ihm geborenen Töchtern – ein von der Vaterlinie her determinierter Namen verliehen. Gemäss der in der kurdischen Kultur gleichzeitig im innerfamiliären Lebenszusammenhang hoch geachteten und verehrten matriarchalen Wertestruktur, welche eine verborgene, verinnerlichte Zugehörigkeit bedeutet, die im Namen nicht erkennbar ist, besteht für Herrn S. die mütterliche Herkunftsverbindung mit der deutsch-europäischen, nicht-islamischen Kultur über deren Grossvater Altoni Robert.

Die Zugehörigkeit zur kurdischen Ethnie sowie zur sunnitisch-islamischen Religion  war in Urumiye (Urmia), dem Herkunftsort von Herrn S. im bergigen nordwestlichen Grenzzipfel Irans (nah zu Armenien im Norden, zur Türkei im Westen und zum Iraq im Süden) von vielfältiger Widersprüchlichkeit geprägt: in familiärer Hinsicht wuchs er in einem Klima der Offenheit und der sozialen Verantwortung auf (den zwei Halbschwestern wurde ermöglicht, im Ausland zu studieren), der menschlichen Wärme und des Widerstands gegen Gewalt; in politischer Hinsicht bestand – besteht noch immer – der kurdischen Kultur gegenüber eine ethnizistisch begründete Diskriminierung, die einherging/einhergeht mit ständiger Entwertung,  Bespitzelung, willkürlicher Gefangennahme, Inhaftierung, Folter und Tötung, vergleichbar mit der Situation der kurdischen Bevölkerung in der Türkei. Das öffentliche wie das persönliche Leben werden durch die fundamentalistisch-islamistische, iranische Diktatur, durch den Geheimdienst und durch Polizeiübergriffe beherrscht. Mehrere Familienmitglieder – zwei Halbschwestern, ein Schwager, schliesslich die Braut, vermutlich auch der Vater von Herrn S. – wurden vom iranischen Geheimdienst abgeführt und getötet. Herr S. selber war mit 17 Jahren gefangengenommen, gefoltert und zum Tode verurteilt worden; dass er infolge einer IKRK-Präsenz überlebte, nach Iraq und schliesslich in die Schweiz fliehen konnte, kommt einem Wunder gleich.

Der Genesungsprozess in der Schweiz ging/geht einher mit der Linderung der durch die Folter verursachten körperlichen Schmerzen sowie der psychisch schwer belastenden Zugehörigkeit zu einer islamischen Religion, deren fundamentalistische Verhärtung als menschenverachtende Brutalität erlebt wurde. Der Ausstieg aus der patriarchalen Herkunftsreligion der Sunniten und der Übertritt zu einer christlichen Religionsgruppe mit Friedensbemühungen – zu jener der Baptisten – ist von grosser Bedeutung. Er greift damit die verborgene, in ihm jedoch massgeblich spürbare, matrilinear begründete Zugehörigkeit zu einer europäischen Religionsgruppe auf, deren Ablehnung von Gewalt und deren autonomen Glaubensentscheid der Mitglieder für ihn identitätsstärkend ist. Ebenso bemüht sich Herr S., auch hier in der Schweiz den sozialen Verpflichtungen gerecht zu werden, für andere Menschen nützlich zu sein (als Übersetzer zu arbeiten) und für seinen Lebensunterhalt selber aufzukommen. Was mit seinen religiösen und sozialen Bemühungen nicht übereinstimmt, ist der ihm von der patriarchalen Machtstruktur auferlegte Eigenname Abdul Rahman. Diesen abzulegen und den Namen Armin als autonom gewählten Eigennamen zu tragen, ist von analoger Bedeutung wie aus der islamischen Religion auszutreten. Als Mitglied der Baptisten und als Bewohner der Stadt Bern bedarf er eines Namens, der ihn in dieser selber gewählten Religionszugehörigkeit sowie in seiner Integration in das soziale Umfeld seiner neuen “Heimat” nicht als Fremden aussondert. Der Name soll seine Zugehörigkeit erkennbar machen. Die Übereinstimmung von Religionszugehörigkeit und Name entspricht dem zentralen Bedürfnis nach Ich-Identität. Den von der väterlichen Autorität bestimmten Namen als Erwachsener abzulegen und einen Namen zu wählen, der deutlich werden lässt, wer man auf Grund der Eigenverantwortung geworden ist, gibt wieder, was Freiheit als Grundbedürfnis bedeutet: die menschliche Befähigung zu spüren, was auf Grund von Wahlmöglichkeiten dem eigenen Ich gerecht werden kann.

 

Der andere Name

Armin ist die latinisierte, noch zur Zeit der  – teilweise schon christianisierten – römischen Besetzung beeinflussten Schreibweise des altdeutschen Namens Ermen resp. Irmin, aus welchem sich auch Herrmann abgeleitet hat. Der latinisierte Name blieb infolge des Lateins als Kirchen- und Wissenschaftssprache über alle Jahrhunderte neben den germanischen Schreibweisen des gleichen Namens erhalten. Armin war z.B. der Name eines cheruskischen  Fürsten, welcher in Berichten über die Schlacht im Teutoburger Wald im 9. Jahrhundert erwähnt wird. In lateinischen Texten findet sich die gleiche Namensbezeichnung auch unter Arminio resp. Armenius. (Dass dieser Name sich wiederum beim früh christianisierten Volk der Armenier findet, von welchem kleine Minderheiten ebenfalls im nordiranischen Gebiet leben, aus welchem Herr S. herkommt, und welche eine gewaltfreie Kultur vertreten, ist ein weiterer Aspekt der Bedeutung des Namens).

Für Herrn S. ist die wichtigste Erklärung für die Wahl von Armin, dieses altdeutschen Namens,

  1. die matrilineare Konnotation seiner Herkunft, war doch sein Urgrossvater als deutscher Staatsbürger nach Iran, dem damaligen Persien, gekommen;
  2. damit die Konnotation mit matriarchalen Werten, die für ihn Liebe, Grosszügigkeit und Stärke bedeuten. Auch die wärmende Erdnähe, die er mit dem kurdischen “Volk um den Feuerberg” verbindet,  dessen Bezeichnung von der kurdischen Sprache her mit dem Namen interpretierbar ist, stimmt mit seinem Bedürfnis nach der matrilinear erkennbaren Identität überein.

In psychoanalytischer Hinsicht ist von Bedeutung, dass Herr S. mit der Wahl des Namens Armin die Anfangsbuchstaben sowohl der vom Vater gewählten früheren Namen (About Rahman) wie jene seines mütterlichen Urgrossvaters (Altoni Robert) , der für ihn eine massgebende Bezugsperson bedeutet, beibehalten kann, so dass mit dem neuen Namen Armin, den er für die innere Übereinstimmung mit sich selbst braucht,  nicht ein völliger Bruch in seiner Ich-Identität verursacht wird. Indem Herr S. den Namen Armin als den ihm entsprechenden, richtigen Namen wählt, gibt er zu verstehen, dass er seine Herkunft nicht leugnet, sondern umfassender deutet. Er bringt er eine Verbindung der patriarchalen wie der matriarchalen Herkunft mit seiner aktuellen Lebenssituation zustande, die für ihn Zukunft bedeutet.

Beim Gesuch um den Namenswechsel geht es um existenzphilosophische Werte, die in psychoanalytischer wie in privatrechtlicher Hinsicht von grosser Bedeutung sind. Es geht um Identität und um Autonomie. Im Folgenden kurz eine begriffliche Klärung:

 

Überlegungen zu “Identität”

“Identität” ist ein relationaler Begriff. Er stellt ein Verhältnis dar: ein Verhältnis der Gleichheit, resp. der Übereinstimmung: lat. “identitas” – Wesenseinheit, abgeleitet von “idem, eadem, idem” – derselbe, dieselbe, dasselbe. Die ursprüngliche Bedeutung findet sich am klarsten in der mathematischen Gleichung a = a. Schon weniger klar ist die Bedeutung von Identität beim Vergleich von Waren und Warendeklarationen, oder von Person und Personalausweis.

In psychologischer Hinsicht ist das Bedürfnis nach Autonomie in Fragen der Identität, die sich im Namen manifestiert, von grösster Bedeutung. Es entspricht einem Grundbedürfnis, dessen Erfüllung einem Grundrecht gleichkommt, hat Identität doch die Bedeutung der Übereinstimmung des Menschen mit sich selbst. Wenn Name und Ich-Identität nicht übereinstimmen, sondern divergieren, kann eine Nichtakzeptanz  des eigenen Ich, eventuell eine Ich-Spaltung bewirkt werden, welche folgenschwer sein kann.

Bei Namen, welche infolge der kulturellen, der nationalen, politischen oder religiösen “Identität” der Eltern bestimmt wurden, wird deutlich, in welchem Ausmass die Bedeutung für ein einzelnes Individuum problematisch werden kann, da es bei dieser Wahl um zeitspezifische, kollektive Phänomene geht, welche Werte repräsentieren, die sich auf das persönliche Ich-Bewusstsein eines Menschen sehr unterschiedlich auswirken, die aber dem Kind übergestülpt werden. Wer setzt die Massstäbe für den “richtigen” Namen fest, wenn das Kind sich aus der Elternabhängigkeit löst und sich beim Erwachsenwerden zur Eigenverantwortung entwickelt? Welches sind die Konsequenzen? Wie lassen sich divergierende Identitätsprobleme lösen?

Die Bedeutung von “Identität” in Bezug auf den Namen findet sich am klarsten in der existentiellen Befragung des Menschen hinsichtlich seiner individuellen Geschichte, bei welcher er sich einerseits als dasselbe Individuum wiedererkennen kann, das er/sie vor einer Woche, vor einem Jahr oder vor dreissig und mehr Jahren war, bei welcher er andererseits massgebliche Veränderungen sowohl bei den äusseren Erkennungsmerkmalen wie bei einem grossen Teil der inneren Persönlichkeitswerte wahrnimmt. Der Wunsch nach Veränderung des Namens, der nicht genetisch bedingt ist (wie etwa die Augen- oder die Hautfarbe etc.), sondern auf hierarchische Weise bestimmt wurde, ist in vielen Fällen von zentraler Bedeutung, wie der vorliegende Fall es beweist (wie andere Fälle es belegen, unter vielen z.B. der Wechsel von Brendel Mendelssohn, der Tochter von Moses Mendelssohn, zu Dorothea Schlegel, einerseits infolge des Religionswechsels, andererseits infolge der Heirat). Der ursprüngliche Name, der mit einem patriarchalen oder matriarchalen Entscheid einherging, mag infolge der Lebensentwicklung als Fessel empfunden werden; denn häufig geht mit dem von Vater- oder Mutterseite bestimmten Namen eine dem Sohn oder der Tochter auferlegte familiäre Funktion oder eine religiöse Verpflichtung einher, welche sich im Lauf der persönlichen Entwicklung des so bezeichneten Menschen mit den Werten, Überzeugungen und Empfindungen, die für ihn gelten, in keiner Übereinstimmung mehr finden, so dass in seinem Ich-Bewusstsein das Bedürfnis nach einem Namen, mit welchem er sich eins – resp. identisch – fühlt, stark wird und nach einem Entscheid drängt. Damit die Frage der Identität mit dem Subjektwert übereinstimmt, ist es dringlich, dass die Namensänderung umsetzbar ist. Das Bedürfnis nach Änderung des Namens geht somit einher mit dem Bedürfnis, als Derjenige oder als Diejenige erkennbar zu sein, wie er/sie sich auf Grund der Eigenverantwortung von der elterlichen Bestimmung differenziert.

In existenzphilosophischer wie in psychoanalytischer Hinsicht mündet die Frage nach der Identität letztlich ein in die Frage nach der Verbindung von Herkunftsgeschichte – Geburt/Gebürtlichkeit (Hannah Arendt) – und Entwicklungsgeschichte des Menschen von der Kindheit zum Erwachsenenleben auf Grund dessen, was Freiheit bedeutet. Sie wird zur Frage nach der Bedeutung der Geschichte in Hinblick auf die eigene Entwicklung, auf die Entfaltung von Fähigkeiten, auf die Leidensgeschichte.  Sie geht einher mit der Suche nach dem eigenen Ich, das sich im Bewusstsein zu erkennen gibt und das sich in der Lebensgestaltung, im Beziehungsgeflecht und im Namen manifestiert. Sie wiederspiegelt die psychoanalytische Bedeutung von Ich-Identität. In personenrechtlicher / privatrechtlicher Hinsicht geht sie einher mit dem Recht des Menschen, nicht fremd bestimmt zu sein, sondern autonome Entscheide treffen und umsetzen zu dürfen, vorausgesetzt, dass diese anderen Menschen keinen Schaden zufügen. Durch die offizielle Namensänderung, die im Zusammenhang der  Ich-Identität von Herrn S. von zentraler Bedeutung ist, wird mit Sicherheit kein anderer Mensch beeinträchtigt.

 

Die Bedeutung von „Autonomie“

“Autonomie” hat, wenn der ursprüngliche griechische Wortsinn ernstgenommen wird, tatsächlich die Bedeutung, die einerseits mit der Eigenwahl der religiösen Zugehörigkeit, andererseits mit dem Anliegen der Namensänderung zum Ausdruck kommt, die sich im Zusammenhang von Herrn S. manifestieren. Das Substantiv „nomos“ ist abgeleitet vom Verb „nemein“ , das „zuteilen“ und „zukommen lassen“ bedeutet, sodass „nomos“ in erster Linie „das Zugeteilte“ heisst (erst in einer weiteren Bedeutung „das Gesetz“). Interessant ist, dass vom gleichen Verb nicht nur „nomos“, sondern auch „nemesis“ stammt, was „gerechter Tadel“ oder „Zorn“ bedeutet und in der griechischen Mythologie in der Gestalt der „Nemesis“, der Göttin der Vergeltung, personifiziert wurde.

Tatsächlich zeigte es sich in der Geschichte immer wieder, dass das Streben nach Autonomie mit Zorn und Strafe einher ging, ist doch alles, was mit „Zuteilen“ verbunden ist, Ausdruck von Macht. Es geht dabei um die Befugnis, persönliche Entscheide zu treffen, das Handeln zu bestimmen und aus eigener Kompetenz die Verhältnisse zu ordnen. Gerade die Jugend, die in vielerlei Hinsicht nicht nur von den Eltern, sondern von der Erwachsenengesellschaft überhaupt abhängig ist und dadurch Objekt einer – äusserlich fast alles umspannenden und fast alles bestimmenden – hierarchischen Heteronomie ist, spürt, wie sehr ihr Bedürfnis, die eigene Handlungsfähigkeit auf die Probe zu stellen, auf den angstbesetzten Widerstand der Machthabenden stösst. Und da dieser Widerstand sich im Besitz von Mitteln weiss – von Geld wie von jeder Art von „Waffen“ -, werden diese Mittel oft rücksichtslos und unverhältnismässig eingesetzt, um das Autonomiestreben zu brechen. Dies eben ist Gewalt. Gewalt kann zumeist kurzfristig das, wozu sie eingesetzt wird, erreichen, doch längerfristig erweist sie sich als Mittel des Verlusts und der folgenschweren Destruktion, ob sie sich gegen Kinder und Jugendliche oder gegen ganze Völker wende. Der Kampf um Autonomie, den z.B. bedeutende Kreise des armenischen wie des kurdischen Volkes gewaltfrei zu führen gedachten, den sie aber infolge der Gewaltstrategien der politischen Machthabenden mit der traumatisierenden Vertreibung ihrer Bevölkerung und Tausenden von Toten bezahlen mussten, ist ein Beispiel der unheilvollen Verstrickung der Bedeutungen von „nemein“.

Autonomie zu erlangen, wird nicht allein durch äussere Widerstände und Verhinderungen erschwert. Beim einzelnen Menschen ordnen sich alle körperlichen, psychischen und intellektuellen Lernprozesse in das Streben nach Autonomie ein, aber immer wieder hemmen Angst und Selbstzweifel, Gewissensbisse, Fehlentscheide und Selbstverhinderungen mögliche Schritte, die zu mehr Selbstgestaltung oder zu einem freieren Beziehungsleben und Handlungsspielraum führen könnten. Das Unbewusste stellt sich dem freiheits- und tätigkeitshungrigen Ich und dem bewussten Selbst (autos) ständig als die „andere“ (heteros) Macht entgegen, als die Macht der internalisierten Geschichte seit der frühesten Kindheit, die wiederum Resultat der Geschichte der Eltern und Grosseltern ist, einer weit zurückzuverfolgenden, vielschichtigen Heteronomie. Ob sich diese, wie beim einzelnen Menschen, als die fordernde oder verhindernde Macht der im Unbewussten gespeicherten Mangelerfahrungen und psychischen Verletzungen manifestiere, oder ob sie sich als autoritäre, repressive äussere Hierarchie oder gar als Fremdherrschaft zeige, immer ist sie Ursache von Leiden.

Diesem Leiden stellt sich das Bedürfnis nach Autonomie als Gegenkraft entgegen, in allen Variationen, im Trotz, in der Auflehnung und schliesslich, was das Ziel ist, in der allmählich gelingenden, sich bewährenden Selbstzustimmung und Selbstbestimmung. Bei Herrn S. ist die Zugehörigkeit zur Religionsgruppe der Baptisten eine Manifestation dieses Strebens. Eine zweite Manifestation ist sein Bemühen, den Namen, der ihn von der Geburt her kennzeichnet, in den selber gewählten Namen Armin zu ändern, so dass auch im Namen Autonomie im Sinn von Eigenverantwortung erkennbar wird.

 

In der Beilage:

  • Referat M.W.-V. zum Begriff “Grenzen” (nicht publiziert) vom 14. Juni 1999 anlässlich der Jahrestagung Sozialpädagogik, Uster / Zürich.
  • Referat M.W.-V. zum Begriff “Kontingenz” (nicht publiziert) vom 29. April 2005 anlässlich des Forums des Nachdiplomstudiums an der Hochschule für Gestaltung, Zürich.

 

Literatur:

  • Walter Benjamin. Metaphysik der Jugend (abgeschlossen 1914). In: Ausätze, Essays, Vorträge. Gesammelte Schriften, Bd. II.1. Verlag Suhrkamp / Wissenschaft, Frankfurt a.M. 1991
  • Käte Meyer-Drawe. Illusionen von Autonomie. Diesseits von Ohnmacht und Allmacht des Ich. Verlag P. Kirchheim, München 1990.
  • Annette M. Stross. Ich-Identität zwischen Fiktion und Konstruktion. Dietrich Reimer Verlag, Berlin 1991.
  • Juan Eduardo Tesone. Die generationenübergreifende Einschreibung des elterlichen Begehrens in die Wahl des Vornamens des Kindes (Vortrag von 1986). In: Arbeitshefte Kinderpsychoanalyse. Nr. 27, Gesamthochschule Kassel, September 1999.
  • Gerda Weiler. Das Matriarchat im Alten Israel. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart/Berlin/Köln 1989.
  • Ludwig Wittgenstein. Philosophische Untersuchungen (abgeschlossen 1945). Frankfurt a.M. 1960.

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