25 Jahre Berner Frauenhaus – 25 Jahre Engagement für die Gesellschaft

25 Jahre Berner Frauenhaus – 25 Jahre Engagement für die Gesellschaft

25. November 2005: das Fest

 

Liebe Anwesende

 

Wir feiern ein Fest von besonderer Bedeutung: ein Fest gegen Gewalt, ein Fest des Widerstands gegen häusliche Gewalt, gegen Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Frauen, ein Fest gegen Resignation vor Gewalt, ein Fest der verlässlichen Korrektur- und Heilungsmöglichkeiten erlebter Gewalt, ein Fest mit Blick auf die Zukunft, ein Fest, das sich mit der Hoffnung auf ein gewaltfreies und angstfreies Leben verbindet – im häuslichen Rahmen ebenso wie in jedem öffentlichen Bereich. Es ist ein Tag von besonderer Bedeutung, der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen, der auf unterschiedliche Weise überall auf der Welt gefeiert wird: hier in Bern als ein Fest. Es freut mich, das Fest mit ein paar Überlegungen begleiten zu dürfen. Ich will kurz auf einige Aspekte, die mir wichtig erscheinen, eingehen. Sie betreffen erstens die Ursachen und Zusammenhänge von Gewalt, insbesondere von Gewalt im geschlossenen, privaten Raum; in einem zweiten Teil werde ich auf die Geschichte einer Patientin eingehen, die in der transgenerationellen Fortsetzung von Gewalt zugleich Opfer war und Täterin – Mittäterin – wurde. In einem dritten Teil möchte ich kurz die Geschichte der Gegenbewegung schildern, die sich mit dem solidarischen Aufbegehren der Frauen gegen Gewalt verband – das Berner Frauenhaus mag ein Beispiel sein -, um schliesslich für die aktuelle Situation auf die Frage, ob Resignation angezeigt sei, eine Antwort zu finden.

 

Gewalt, Gesellschaft, “Geschlecht” etc.

 Dass teilweise in der Tierwelt die Starken die Schwachen, die Stärkeren die Schwächeren unterwerfen oder töten, instinktmässig, gnadenlos, wird immer wieder als animalische Grausamkeit erklärt. Die Tatsache weckt Angstträume. Die Vorstellung, selber das schwächere Tier zu sein und der Gewalt des stärkeren nicht entkommen zu können, ihr ausgesetzt zu sein, hilflos und wehrlos, lässt vor Schrecken erstarren. Gleichzeitig wird kühl diese Gewalt als ein Mittel zum Zweck des Überlebens beurteilt, als Ausdruck triebhafter Rationalität. Dass allerdings Gewalt  n i c h t  in der gesamten Tierwelt eine tägliche Realität ist, dass grosse Unterschiede im Verhalten der Tiere bestehen, ist ebenso eine Tatsache. Gewalt findet sich fast nur im karnivoren Teil der Tierwelt, während in anderen Teilen Schutz und Fürsorge für die Schwächeren, für Kinder und Verletzte, meist mit grosser Selbstverständlichkeit durch die Stärkeren umgesetzt wird – ohne Gebote und ohne Gesetze, auf Grund einer inneren Verpflichtung, die ohne Zweifel in der “psyche” der Tiere dem Wert von Solidarität oder von Reziprozität entspricht. Und in der Menschenwelt?

Zivilisation und Kultur, religiöse, staatliche und gesellschaftliche Ordnung gelten als Bestreben, die Gewalt im Zusammenleben zu bändigen und zu kontrollieren. Ob jedoch Kontrolle, Aufschub und Sublimation der triebhaften, amimalischen Kräfte des Menschen, der aggressiven wie der sexuellen, individuell gelingen, hängt von vielem ab. Die Menschheitsgeschichte ist bis heute geprägt von ständiger Fortsetzung von individueller Gewalt, die oft zum Zweck kollektiver Gewalt im Namen von Religionen, von nationalen und ideologischen – politischen, rassistischen, ethnizistischen – Begründungen als notwendig und als legitim erklärt wird. Hinter diesen Begründungen verbergen sich menschenverachtende Grausamkeit. Ideologien und staatliche Befehle oder Funktionen sind Vorgaben, wie Uniformen, welche benutzt werden, um Menschen zu Objekten persönlicher Gewaltbedürfnisse zu machen. Erniedrigung, Angst und Entsetzen, Hunger, Durst und Schmerz, jede Art von  körperlichem und seelischem Leiden anderer Menschen, auch unbekannter Kinder und Frauen, wird von unzählbar Vielen zur Bestätigung der persönlichen Macht, resp. zur Stärkung des eigenen, schwachen Ich-Wertes benutzt. Gewalt geschieht im Zusammenleben der Menschen nicht anders wie in Teilen der Tierwelt, nur berechnender, raffinierter und unersättlicher.

Gewalt wie sie in Diktaturen und Kriegen tägliche Realität ist, bis in die jüngste Vergangenheit und Gegenwart hinein, auch hier in Europa, ist die eine Tatsache, die immer wieder fassungslos macht. Die andere Tatsache besteht in der Erklärung des Gewaltmonopols des Staates überhaupt – auch des demokratischen Staates – sowie der strukturellen und funktionalen Ausübung von Gewalt durch Personen, an welche im Rahmen von Bürokratie, Militär, Polizei, Gerichtswesen, Strafvollzug etc. quasi das “Recht” zur Gewalt delegiert wird, an Männer und an Frauen, die sich oft – nicht immer – ihrer Funktion bedienen, um sie zum Zweck des persönlichen Machthungers anderen, schwächeren Menschen gegenüber umzusetzen. Da die westliche Gesellschaft – auch jene der Schweiz – seit Jahrhunderten patriarchal und hierarchisch (gr. “hieros” . “heilig”) strukturiert ist und daher Rang und Geschlecht, Status und Funktion mit einer Differenz menschlichen Wertes verbindet, einer  Differenz, die als richtig und als notwendig erklärt wird, wie dies erneut die jüngsten Entwicklungen im Asylrecht, im Sozialrecht, im Strafrecht usw. beweisen, ist Gewalt trotz Aufklärung, trotz Fortschritt und trotz  Modernisierung in der Gesetzgebung ständige Realität. Selbst die 1948 nach dem Zweiten Weltkrieg zustande gekommene Erklärung der Menschenrechte als oberste, normative Verbindlichkeit aller Nationen, aller Gesetze und deren Umsetzung hat die Ausübung von Gewalt nicht beigelegt.

Da gesetzlich geregelte Institutionen wie die Ehe, die trotz der 1970 erfolgten rechtlichen Gleichstellung der Frauen nach wie vor ein institutionalisiertes Geschlechterverhältnis bedeutet, ebenso wie Elternschaft und Familiensystem mit dem noch immer ungenügenden Kinderrecht, wie Religionsgemeinschaften, Schulen, Angestelltenverhältnisse in Firmen, in Verwaltungen und Spitälern etc. offiziell hierarchisch beglaubigte Verhältnisse sind, in welchen sich – quasi legitime – Gewaltgefälle konstituieren, wirken sich auch in ihnen vielfache Erniedrigungen “untergeordneter” Menschen durch “übergeordnete” als gewöhnliche, beinah reguläre Tatsachen aus, gegen welche auf rechtlicher Ebene kaum vorgegangen wird. Dazu kommt die seit Jahrzehnten wachsende Diktatur der Wirtschaft, die mit grösster Schonungslosigkeit über Erwerbsarbeit und Erwerbslosigkeit, damit über Existenzwert oder Existenzwertlosigkeit eines Grossteils der Menschen entscheidet, mit erniedrigenden Folgen für junge Menschen mit geringeren Ausbildungsmöglichkeiten, für ältere und geschwächtere Menschen sowie für jene im Asyl- und AusländerInnenbereich. Gewalt ist allgegenwärtig – strukturell, instrumentell, psychisch sowie körperlich – sowohl sexuell und brachial. Bei Polizeiuntersuchungen und in Gefängnissen, auf der Strasse und in Hinterhöfen, in Büros und in Fahrzeugen, in Sportvereinen und Schulen, selbst in Praxen und Psychiatrien findet ein Ausmass und eine Häufung unterschiedlicher Gewalt statt, die zu einem grossen Teil verborgen bleibt – so wie jene in den Familie.

 

Opfer und Täter im geschlossenen Raum

 Was verborgen bleibt, geschieht zwischen Täter und Opfer. Rohe Grausamkeit – erniedrigende Worte, ungerechtfertigte Anschuldigungen, Androhungen von Tod, Fusstritte, Tritte mit Stiefeln und schweren Schuhe, Schläge mit Fäusten, Keulen, Stöcken und mehr, Einsperren in Räumen, in Kellern und Kästen, jede Art von psychischer und körperlicher Quälerei ebenso wie jede Art sexueller Gewalt gegen Kinder und gegen Jugendliche beiden Geschlechts so wie gegen Frauen geschieht meist hinter geschlossenen Räumen. Der geschlossene Raum – auch der häusliche Raum –  ist Teil der Absonderung des Opfers. Das lateinische “privatus” heisst “abgesondert”, “für sich”. Die “Absonderung” der Opfer dient dem Schutz der Täter. Allerdings geht mit der “Absonderung” oft nicht Unkenntnis der Gewalt einher. Häufig gibt es Mitwissende, die aus unterschiedlichen Gründen schweigen, ob aus Angst, Scham oder Scheu wie die Opfer selber, ob aus Indifferenz, aus falschem Gehorsam resp. aus Unterwerfungshaltung dem Täter gegenüber. Deren Schweigen wird zur Mittäterschaft.

So wurde vor einiger Zeit durch eine Sozialarbeiterin eine noch junge Frau, Mutter von drei Kindern, wegen Suizidgefahr an mich überwiesen. Schon im ersten Gespräch schilderte sie mit fast tonloser Stimme, wie ausweglos ihr Leben ihr erschien. Während Jahren hatte sie erlebt, wie ihr Ehemann die einzige Tochter – das zweitgeborene Kind –  zum Objekt jeder Art von Grausamkeit machte. Jeder Umstand oder Anlass, der ihn aufbrachte oder in ihm ein “negatives” Gefühl weckte, wurde dazu benutzt.: Wut ob irgend einer Unhöflichkeit oder Ungerechtigkeit bei der Arbeit, Unbehagen ob der engen Wohnung, Ungeduld ob eines verspäteten Abendessens, Zorn ob des weinenden Kindes. Der geringste Ärger liess ihn ausrasten, so masslos, dass er das Kind gegen die Wand warf, mit den Füssen trat, auf es einschlug, bis es bewusstlos wurde und nicht mehr weinen konnte. Angstbesetzt erlebten der ältere und der jüngere Bruder, was der Schwester angetan wurde; angstbesetzt versuchte die Mutter, das Kind mit den vielen Verletzungen, mit seinem Stottern und den dunkeln, wie leeren Augen vor der Öffentlichkeit zu verstecken. Als eines nachts das Mädchen mit schweren Blutungen aus Ohren, Nase und Mund bewusstlos liegen blieb, brachte der Ehemann es selber in den Spital. Er gab einen Unfall vor, doch die zahlreichen Kopfverletzungen so wie die vielen verwachsenen Knochenbrüche, die bei der Röntgenuntersuchung zusätzlich erkennbar wurde, auch Schwellungen im Sexualbereich des Kindes – das ganze Ausmass an Schaden war so evident, dass noch in der gleichen Nacht die Polizei aufgeboten wurde. Der Vater des Kindes wurde gefangen genommen. Es folgten Untersuchungshaft, Strafverfahren, schliesslich Verurteilung zu 18 Jahren Gefängnis.

Auch die Mutter des Kindes wurde angeklagt und als Mittäterin – als passive Mittäterin –  verurteilt. Nach einigen Wochen Untersuchungshaft wurde sie frei gelassen. Die Betreuung der zwei Knaben, die in dieser Zeit in einem Heim untergebracht worden waren, durfte sie wieder übernehmen, unter steter Kontrolle durch die Sozialarbeiterin. Die Tochter wurde ihr entzogen. Nach einem langen Spitalaufenthalt – wo wusste sie nicht – wurde das Mädchen einer Pflegefamilie anvertraut, in einem anderen Teil der Schweiz. Von der Sozialarbeiterin konnte sie erfahren, dass das Kind an einem guten Ort war, dass es einen sicheren Halt erlebte, eine Sonderschule besuchen durfte, traumatherapeutische Hilfe bekam; dass Hoffnung bestand, dass es überleben, vielleicht gar genesen würde. Die noch junge Frau sollte ihr Kind nie mehr sehen. Diesen richterlichen Entscheid konnte sie nicht akzeptieren. Sie konnte nicht akzeptieren, dass sie nicht wissen durfte, wo das Kind lebte; dass sie es nicht besuchen durfte, dass sie keinen Kontakt mit ihm haben durfte. Zwischen ihr und den zwei Knaben herrschte ein Klima der wortlosen Traurigkeit und Scham, des hilflosen Aufbegehrens, der täglichen freudlosen Pflichterfüllung. Schlaflosigkeit, stete Unruhe und Kraftlosigkeit, Kopfschmerzen und Schwindelgefühle, ein Gefühl der grauen Leere vor ihr, der schweren Last auf ihr, der Angst vor jedem nächsten Tag – all dies konnte sie schildern: sie mochte nicht mehr leben. Doch dies auszusprechen ging schon zu weit. Sie wusste nicht weiter, war dem Ehemann – dem Folterer ihres Kindes – zur Treue verpflichtet, besuchte ihn regelmässig im Gefängnis. Seine Grausamkeit leugnete sie nicht, sie wehrte jedoch ab, dass er dem Kind auch sexuelle Gewalt angetan habe, ein gewalttätiger Mann sei er gewesen, aber ein unanständiger, nein, das könne nicht sein.

Das Aufarbeiten ihrer Scham und ihrer Trauer, ihres eigenen Versagens und ihrer Mitschuld am Leiden ihrer Tochter ging einher mit dem Ergründen ihrer Hilflosigkeit angesichts männlicher Gewalt, einer lähmenden Hilflosigkeit, die sie in der eigenen Kindheit auch bei ihrer Mutter erlebt hatte. Es bedurfte einer langen Zeit, in welcher die Klage mit kaum tragbarer Verzweiflung einherging, worin sich – wie ich spürte – die Verzweiflung von Generationen von Frauen verdichtete, bis sie sich zugestehen durfte zu weinen, bis sie zu verstehen begann, dass es an ihr lag zu verändern, was sie als ausweglose Fortsetzung von Frauenleben erlebt hatte. Dass sie sich nicht länger schicksalhaft unter Gewalt ducken musste, dass sie sich gegen Gewalt zur Wehr setzen durfte: dass sie Wahlmöglichkeiten hatte. Allmählich wurde es möglich, dass sie akzeptieren konnte, dass ihre Tochter in einer anderen Familie lebte. Sie konnte ihr zugestehen, mehr Sicherheit und mehr Lebenswert zu erleben, als sie ihr hatte geben können. Sie wünschte ihr ein Leben ohne Angst. So wurde es nach und nach möglich, dass sie ja sagen konnte zur Trennung  von ihrem Kind, vielleicht nicht für immer, wie sie zu hoffen begann. Sie begann zu hoffen, dass es eines Tges selber den Wunsch äussern würde, die Mutter wieder zu sehen. Durch diese Zustimmung empfand sie sich nicht länger als “Opfer” eines “ungerechten” Gerichtsentscheid, wie dies während langer zeit der Fall war. Eine andere, neue Art von Liebe begann sie zu spüren: es ging nicht um ein ihr entzogenes Eigentum, das sie vermisste, es ging um ihr Kind, das sie mit der Last der eigenen Wertlosigkeit, die sie selber seit der frühen Kindheit erleben musste, in die Welt gesetzt hatte und das darob so schwer hatte leiden müssen, dass es kaum mehr leben durfte. Es lag an ihr zuzustimmen, dass es genesen durfte. Ihre eigene Genesung hing von dieser Zustimmung ab.

In dieser Zeit veränderte sich auch die Beziehung zu den beiden Söhnen. Ein neues Interesse wurde wach an deren Empfindungen, an deren Ängsten und Bedürfnissen. Sie sprach mit ihnen über die Schwester, auch über den Vater, wenn sie Fragen stellten. Die Scheidung vom Ehemann blieb lange ungelöst. Sie besuchte ihn weniger häufig, machte eine Ausbildung als Pflegerin für betagte, kranke Menschen. Auch der Heilungsprozess von der Mittäterschaft brauchte eine lange Zeit. Eigenverantwortung und Lebenszustimmung unter schwierigen Bedingungen konnten nicht mit Selbstverachtung einher gehen, das wurde ihr zunehmend klar. Sie wünschte, nicht nur verstehen zu können, sondern – vielleicht – selber Verzeihung zu spüren. Es bedurfte eines neuen Lernens: der Achtung vor ihr selbst.

 

Aufbegehren gegen Gewalt – Geschichte als Gegenbewegung

 Das Beispiel transgenerationeller Gewalt und deren Folgen, gleichzeitig des traumatherapeutischen Prozesses bei einer jungen Frau, die Mittäterin und zugleich Opfer ist, mag die Frage wecken, ob Resignation angezeigt sei. Das Beispiel ist eines unter vielen. Es könnte scheinen, als gäbe es keine andere Möglichkeit. Doch dem ist nicht so. Es gibt eine Frauengeschichte des Aufbegehrens gegen Gewalt, eine Geschichte als gewaltfreie Gegenbewegung, eine Geschichte des gewaltfreien Kampfes um die gleiche Menschenwürde der Frauen und Kinder. Es gab schon Beispiele dieses Kampfes in der Antike und im Mittelalter, doch es erscheint mir sinnvoll, einige wichtige Tatsachen zu erwähnen, die mit dem Beginn unserer Epoche – der so genannten  Moderne im Umfeld der Französischen Revolution von 1789 – einhergehen, die jedoch in der offiziellen Geschichte verschwiegen werden.

Unter den Frauen, die schon vor mehr als zweihundert Jahren öffentlich gegen das Unrecht der vielfachen Demütigungen ihres Geschlechts aufbegehrten, waren viele selber Opfer von Gewalt. Ich will auf ein paar Beispiele eingehen: Olympe de Gouges etwa, deren Geburtsschein auf Marie Gouze (geb.1748) lautete, war im Süden Frankreichs in armseligen Verhältnissen aufgewachsen. Sie konnte  kaum ihren eigenen Namen fehlerfrei schreiben, als sie mit siebzehn Jahren nicht nur Mutter eines Sohnes, sondern auch schon Witwe war und beschloss, sich nicht mehr zu verheiraten, sondern für sich und für das Kind selber einzustehen, nach Paris zu ziehen und sich eine Stimme zu geben. Je mehr sie sah und erlebte, desto stärker wuchs ihre Empörung über die vielfachen Erniedrigungen, und als sie 1780, mit 32 Jahren, zu publizieren begann, brannte ihr das Unrecht buchstäblich unter den Fingern: die Sklaverei, die Rechtlosigkeit der Frauen, die Schuldenhaft, die unbeschreiblichen Zustände in den Armenspitälern, Gebäranstalten und Waisenhäusern, das Elend und der Schmutz in den überbevölkerten Faubourgs, in allem der Skandal der menschlichen Entwürdigung durch Gewalt und Überheblichkeit. Sie schrieb oder diktierte an die dreissig Theaterstücke, dazu ungezählte Streitschriften, Manifeste, öffentliche Briefe, Anklagen und Plädoyers – auch zu Gunsten der zum Tod verurteilten Königin Marie-Antoinette, ohne sich durch Feindseligkeiten und Verfolgungen der durch sie angegriffenen Mächtigen, insbesondere Robespierres, einschüchtern zu lassen. Robespierre liess sie verhaften und veranlasste, dass sie am 3. November 1793 auf dem Schafott in Paris enthauptet wurde.

Olympe de Gouges war in ihrem Kampf nicht allein. Allein in den vier Jahren zwischen der Revolution von 1789 und ihrer Hinrichtung erschienen über hundert Druckschriften zur Frage der Frauenrechte, unter denen Olympe’s “Déclaration des Droits de la Femme et Citoyenne” (“Erklärung der Rechte der Frauen und Bürgerinnen“) von 1791 ohne Zweifel das bedeutendste Manifest ist, einerseits durch die Klarheit der Forderung gleicher ziviler und politischer Rechte für Männer und Frauen, andererseits durch die im Nachwort vorgenommene Analyse der Gründe für die Verachtung und Unterdrückung der Frauen, für deren Armut sowie für deren Abhängigkeit von Ehemännern und anderen Männern. Sie kam darin zum Schluss, dass die politischen Grundrechte noch kein Leben in Würde garantieren, wenn nicht gleichzeitig die wichtigsten Persönlichkeitsrechte anerkannt und respektiert werden. Sie verlangte Ehe- und Konkubinatsverträge, in welchen die gleichen Bedingungen für die Frauen wie für die Männer festgehalten werden, Rechtsschutz für unverheiratete Mütter bei der Vaterschaftsermittlung, Rechtsanspruch von Frauen und Kindern auf die Zahlung von Alimenten, das Recht unehelicher Kinder auf die väterliche Erbschaftsfolge und vieles mehr.

In ihren Fussstapfen ging Flora Tristan (geb. 1803) weiter. Nach einer Kindheit und Jugend in grosser Armut heiratete sie mit achtzehn Jahren ihren Lehrmeister im Kupferstechen, der sich jedoch nicht nur zunehmend verschuldete, sondern auch immer gewalttätiger wurde, so dass sie sich von ihm nach vier Jahren trennte. Ihre drei Kinder vertraute sie der Obhut ihrer Mutter an, arbeitete als Hausangestellte, machte Reisen nach England und nach Peru, dem Herkunftsland ihres früh verstorbenen Vaters, verglich die Lebensbedingungen der Frauen und der Lohnabhängigen, kehrte jedoch wegen schwerer Depressionen wieder nach Frankreich zurück. In einer 1835 veröffentlichten Schrift stellte sie die Forderung auf, dass mit Hilfe des Staates Häuser für Frauen, die unterwegs sind, vor allem für fremde Frauen, gebaut würden, damit diese nicht belästigt würden, wie dies in den allgemeinen Herbergen der Fall sei. Sie trat in Kontakt mit Charles Fourier und anderen Frühsozialisten und Sozialistinnen. Gleichzeitig wurde sie von ihrem Ehemann bedroht und verfolgt, wurde von ihm tätlich angegriffen und musste schliesslich erleben, dass dieser ihre damals zehnjährige Tochter entführte. Sie reiste ihm durch ganz Frankreich nach und holte sie wieder zurück, doch zwei Jahre später entführte er sie erneut und versuchte, sie zu vergewaltigen, worauf Flora Tristan ihn anklagte und vor Gericht brachte. Er wurde zur Galeere verurteilt, verletzte sie aber vorher noch mit einem Pistolenschuss unterhalb der Brust.

Flora Tristan kämpfte unentwegt weiter, nicht nur für sich und ihre Kinder, sondern für alle Frauen, die unter vergleichbaren Bedingungen der Armut und der Gewalt litten. „Der am meisten unterdrückte Mann kann noch ein anderes Wesen unterdrücken: seine Frau. Sie ist die Proletarierin ihres eigenen Proletariats“, schrieb sie  in ihrem grossen politischen Werk, das sie “Arbeiterunion“ nannte. Sie erkannte, dass es eine gemeinsame Ursache für die Brutalität den Frauen und Kindern gegenüber wie für die Ausbeutung der Arbeiter und Arbeiterinnen gibt, und dass dem Elend nur abzuhelfen ist, wenn der Menschenausbeutung und Menschenverachtung, die durch das kapitalistische System geschaffen und durch den kruden, ausschliesslichen Zweck  der Mehrwertsteigerung legitimiert wird, eine verbindliche Solidarität der Menschen untereinander – der Frauen im gleichen Mass wie der Männer – entgegengestellt werden kann. Dies war die Vision, die Flora Tristan mit der “Arbeiterunion“ verband, für welche sie unentwegt herumreiste und zu überzeugen versuchte. Sie erschöpfte sich dabei, litt zunehmend auch an den Folgen der durch den Ehemann zugefügten Schussverletzung und starb1848 in Bordeaux,  im Alter von fünfundvierzig Jahren.

Auch Flora Tristan kämpfte zu ihrer Zeit nicht allein. Im Lauf der revolutionären Ereignisse von 1832, nach dem Sturz des Königs Charles X., formulierten zum Beispiel Arbeiterinnen aus den Pariser Manufakturen einen „Aufruf an die Frauen“, in welchem sie sich fragten, ob sie angesichts der „grossen Bewegung für die soziale Emanzipation passiv“ bleiben sollten. „Ist denn unser Los so glücklich, dass wir nicht auch etwas zu fordern hätten? Bis jetzt wurden die Frauen ausgebeutet und tyrannisiert. Diese Tyrannei und Ausbeutung müssen aufhören. Wir werden frei geboren wie der Mann, und die eine Hälfte der Menschheit kann nur  durch das Unrecht der anderen untergeordnet werden. Besinnen wir uns auf unsere Rechte, erkennen wir unsere Stärke (…). Lehnen wir jeden Mann als Ehemann ab, der nicht so grosszügig ist, freiwillig seine Macht zu teilen. Wir wollen nicht länger die Regel annehmen: Frau, sei deinem Mann untertan!“

 Dieser Aufruf wurde in einer Zeitschrift veröffentlicht, die im gleichen Jahr von Frauen gegründet und von Frauen redigiert wurde, und die unter verschiedenen Namen – “La Femme libre“ oder “Tribune des Femmes“ etc. – bis 1834 erschien, in Auflehnung gegen ein Gesetz, das Frauen untersagte, ohne männliche Einwilligung Zeitschriften zu publizieren. Das Ziel der Veröffentlichungen war, über Schicht- und Standesunterschiede hinweg eine grosse Koalition der Frauen zu erreichen, um die Gesellschaft im “privaten” wie im “öffentlichen” Bereich so zu reorganisieren, dass Missachtung und Gewalt nicht mehr geduldet würden..

Noch jahrzehntelang kämpften die Frauen weiter für diese “Reorganisation”, jede Generation wieder von neuem. Noch heute können wir davon nicht absehen. Weder der Missbrauch von Kindern noch die Herabsetzungen und Demütigungen von Frauen sind geringer geworden. Wie Olympe de Gouges vorhersah, genügt es nicht, dass die politischen Grundrechte der Frauen innerhalb eines nationalen Systems anerkannt sind.  Selbst die ausländischen Frauen, die in der Schweiz noch häufiger als einheimische Frauen Opfer von  männlicher Gewalt werden, haben in ihrem Herkunftsland das Wahl- und Stimmrecht, und die Tatsache, dass sie in der Schweiz in politischer Hinsicht in der Regel diskriminiert sind, genügt nicht, um das Ausmass von versteckter und offener Gewalt zu erklären, der viele von  ihnen ausgesetzt sind.

 

Ist Resignation angezeigt?

 Wieder scheint es, als ob es keine andere Möglichkeit als Resignation gäbe. Doch nochmals ist wichtig zu betonen, dass dem nicht so ist. Resignation bedeutet Unterwerfung unter Gewalt, und jede Unterwerfung bewirkt, dass Gewalt als unüberwindbar erscheint. Ist daher grössere Härte gegenüber Gewalttätern gefordert, um Gewalt aufzuheben, wird gefragt, so wie in der jüngsten Zeit von den westlichen und den östlichen Regierungen vorgegeben wird, durch Antiterrorgesetze und Antiterrorstrafmassnahmen jede Art von Terror zu sistieren. Doch Terror und Antiterror basieren auf der gleichen Verachtung menschlichen Lebenswertes, basieren auf Gewalt. Gewalt kann nicht allein durch Verbot und Bestrafung aufgehoben werden. So stellt sich die Frage noch eindringlicher, was es braucht, um Gewalt zu mindern. In gesellschaftsanalytischer und psychoanalytischer Hinsicht ist es klar, dass jede Art von Gewalt auf die Vorgeschichte der Gewalt, auf deren Ursachen und Gründe hin befragt werden muss. Diese beruhen – eigentlich immer – auf schwer belastenden Mangelerfahrungen menschlichen Wertes und stärkenden, menschlichen Haltes, auf existentiellen – psychischen und physischen – Mangelerfahrungen, die sich nicht im Guten korrigieren liessen, sondern sich in Leiden und in neuer Gewalt fortsetzten, oft in transgenerationellen Wiederholungen, so dass unter nicht mehr tragbarer Last und Wut aus Opfern Täter – auch Täterinnen – wurden und erneut Opfer, immer wieder Opfer.

Wir müssen wissen: Herkunft und Zeit, in welche ein Mensch hineingeboren wird, können nicht gewählt werden Trotzdem gibt es keine Unausweichlichkeit in der Geschichte, keinen unbedingten Zwang zur Wiederholung von Gewalt, die von früheren Generationen als Opfer oder als Täter erlebt wurde. Die individuellen wie die familiären wie die grösseren kollektiven Geschichten sind veränderbar. Sie können jedoch nur dann eine Veränderung finden und sich nicht weiter wiederholen, wenn die Geschichte mit Bedacht und Umsicht aufgearbeitet werden kann. Dazu bedarf es in persönlicher Hinsicht einer Bereitschaft zu verstehen, die häufig erst unter dem Druck des Leidens erwächst. Hierin liegt die therapeutische Chance für Opfer wie für Täter und Täterinnen. Und in sozialer und kultureller Hinsicht bedarf es Bedingungen der Sorgfalt, damit eine “Heilung” kranker Verhältnisse auf nachhaltige Weise möglich wird (nicht von ungefähr haben “Therapie” und “Kultur” etymologisch eine ähnliche Bedeutung).

Das Zusammenleben der Geschlechter und der Generationen kann allerdings nur dann angstfreier und gerechter werden, wenn Gewalt in keinem System mehr, auch nicht in jenem der Wirtschaft, zum “courant normal” gehört oder gar verherrlicht wird. Menschen dürfen nicht austauschbar gemacht werden wie Ersatzteile einer Maschine, sie dürfen –  ob aus Gründen der Profitsteigerung, ob aus versicherungstechnischen Gründen oder ob aus irgend welchen anderen – weder für unnütz noch für überflüssig erklärt werden. Wenn Ethik überhaupt noch verbindliche Massstäbe setzen kann, muss diese Maxime allen anderen übergeordnet werden. Insofern ist Flora Tristan’s Einsicht über die gemeinsame Ursache der Brutalität gegen Frauen und der demütigenden Verunsicherung von Lohnabhängigen auch heute noch – oder gerade heute –  ernst zu nehmen. Ebenso scheint mir ihre Vision eines gemeinsamen Widerstandes von Frauen und Männern gegen die Unerträglichkeit systematischer Menschenverachtung und Menschenausbeutung nicht keineswegs unrealistisch. Der Leidensdruck ist, im Vergleich zu den dreissiger Jahren des letzten Jahrhunderts, nicht nur gewachsen, sondern auch bewusster geworden.

Durch das Erkennen der Ursachen von Gewalt sowie der Sinnlosigkeit der Fortsetzung von Gewalt kann es gelingen, andere Möglichkeiten der Korrektur erlebten Mangels zu suchen – und zu finden: gewaltfreie, heilende, menschlich stärkende Erfahrungen, welche die Verarbeitung der angst- und gewaltbesetzten Vergangenheit zulassen, welche dadurch ein angstfreies Zusammenleben ermöglichen. Gewalt muss insbesondere im Geschlechterverhältnis sowie im Verhältnis der Generationen untereinander – im Verhältnis der Abhängigkeit der Kinder und Jugendlichen von Erwachsenen sowie alter und körperlich behinderter Menschen von körperlich stärkeren – hinterfragt und korrigiert werden. Es sind diese zwei Bereiche, in welchen die Fortsetzung von Gewalt in der Fortsetzung und Steigerung der Täterschaft – häufig, wie ich schon sagte, in der Veränderung von Opfern zu Tätern – erschreckt.

Zunehmend erschreckt die wachsende Propaganda und dadurch Bagatellisierung von Gewalt durch die digitalisierten Medien, durch Internet, CD’s, Video Games, Fernsehfilme, Filme u.a.m., durch welche vorgegeben wird, dass durch das Ausüben von Gewalt die Angst vor Gewalt korrigiert werden kann, oder dass Erfahrung von Gewalt nicht nur zum Alltag gehört, sondern Voraussetzung ist, damit Kinder heldenhafte Erwachsene werden. Die Harry Potter-Filme sind nur ein Beispiel für die Vermischung von Wunschbildern heldenhaften Lebens und Gewalt. Die Frage, was es braucht, um Gewalt zu verhindern, ist von grosser Dringlichkeit. Gewalt im privaten Beziehungsgeflecht, im häuslichen Rahmen wie im öffentlichen Raum – ob sie auf geheime Weise oder auf propagandistische Weise geschieht –, kann nur aufgehoben werden, wenn Gewalt in der menschlich zerstörerischen Fortsetzung von Gewalt in der ganzen Sinnlosigkeit durchschaut und erkannt werden kann, wenn der Verzicht auf Gewalt als Gewinn menschlicher Freiheit und als Voraussetzung guten Zusammenlebens erlebt wird, letztlich wenn Menschen nicht mehr der Gewalt bedürfen.

Von zentraler Bedeutung ist gewiss, mit dem kritischen Hinterfragen und der Dekonstruktion der dualen und damit hierarchischen Bilder einerseits von Männlichkeit und Weiblichkeit, andererseits von übergeordneten und untergeordneten Kriterien menschlichen Werts, die leider auch durch die monotheistischen Religionen über alle Jahrhunderte hinweg verstärkt wurden, die gesellschaftlichen Verhältnisse so zu verändern, dass der gleiche menschliche Wert in allen gesetzlichen und alltagspraktischen Zusammenhängen umgesetzt wird. Es ist anzunehmen, dass reale Veränderungen im öffentlichen Rahmen auf positive Weise auch im häuslichen Rahmen umgesetzt werden. Als reale Veränderung würde vor allem gelten, dass das gleiche Recht aller Menschen auf Erfüllung der gleichen Grundbedürfnisse anerkannt und umgesetzt wird. Die menschlichen Grundbedürfnisse sind geschlechter- und statusunabhängige Bedürfnisse, deren Erfüllung die Voraussetzung ist für die Erfahrung gewaltfreien Zusammenlebens. Von zentraler Bedeutung ist sowohl das Bedürfnis nach Zuwendung und Gehaltensein resp. nach emotionaler Wärme wie jenes nach menschlichem Respekt und nach existentieller Sicherheit. Von deren Erfahrung schon in der Kindheit, unabhängig von Geschlecht und Abhängigkeit, hängt ab, was sich später in Freundschaft und Partnerschaft sowie im Verhältnis zu Kindern und anderen Menschen, die sich in Abhängigkeitsverhältnissen befinden, umsetzt, sei es als Fortsetzung einer angstfreien und guten Erfahrung, sei es als Rache oder falsche Wiedergutmachung gegen erfahrene Mangelerfahrungen. Zwischenmenschliches Lernen wird leider häufig erst nach grossem Schaden oder grossem Leiden aktiviert.

Ich schliesse ab: Zielsetzung allen Erkennens ist zu verstehen, dass Wahlmöglichkeiten bestehen, dass erlebte Gewalt nicht der Fortsetzung bedarf. Dazu gehört, Ansätze aufzuzeigen, die deutlich machen, dass Gewalt als Gegengift zur eigenen Ohnmachtserfahrung potentiell immer verfügbar ist, um als Kompensation eigener Schwäche an Schwächeren geübt und ausgeübt zu werden, dass Gewalt jedoch nicht ausgeübt werden  m u s s , sondern unterlassen werden kann, dass Wahlmöglichkeiten bestehen, dass nein gesagt werden kann – unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft und Stellung. Gewaltverzicht ist ein Beweis grösserer Freiheit.

Ebenso wichtig ist es, Opfern von Gewalt die Erfahrung, Objekt zu sein – eine Erfahrung der Hilflosigkeit und Wehrlosigkeit, der erniedrigenden Abhängigkeit und Wertlosigkeit – durch  die Erfahrung des Subjektwertes zu korrigieren. Im traumatherapeutischen Zusammenhang heisst dies, dass eine dialogische Grammatik des ebenbürtigen Subjektwertes vermittelt werden kann, so dass die Aufarbeitung und Verarbeitung des seelischen Leidens[1], das Folge erlebter Trauma oder Traumata ist (gr. “trauma” – Leck; Wunde), ermöglicht, dass die Vergangenheit zu einem Teil der menschlichen Geschichte wird, dass sie nicht das gesamte Leben belastend und hemmend kennzeichnet: dass Zukunft sich als selber gestaltbares Leben von Wert eröffnet, auch als Möglichkeit angstfreien, gewaltfreien Zusammenlebens mit anderen Menschen.

 

 

Copyright: Dr. Maja Wicki, Zürich

[1] Der Begriff “Posttraumatische Belastungsstörung” (Posttraumatic Stress Disorder PTSD) ist seit den späten achtziger Jahren geläufig. Amerikanische Psychiaterinnen und Psychiater hatten ihn in der Folge von Beobachtungen bei Rückkehrenden aus dem Vietnamkrieg als Diagnosebegriff geschaffen, mit dem eine Vielzahl von Symptomen – Angstzustände, Schlaflosigkeit, Gedächtnisverlust, Depressionen und andere Erscheinungen mehr – erfasst werden sollten, die aus traumatischen Erfahrungen resultieren.

Write a Reply or Comment