Jahrestagung der Heimerzieherinnen und Sozialpädagoginnen im Schweizerischen Verein der Hörgeschädigtenpädagoginnen in der Paulus Akademie am 20.Juni 1992

Jahrestagung der Heimerzieherinnen und Sozialpädagoginnen im Schweizerischen Verein der Hörgeschädigtenpädagoginnen in der Paulus Akademie am 20.Juli 1992

 

Einführungsreferat von Dr.  Maja Wicki

 

Verehrte Damen und Herren,

 

Sie haben den heutigen Tag geplant und vorbereitet,  weil Sie einen Freiraum  für Ihre eigene Denk- und Bewusstseinsarbeit brauchen,  für Ihre Standortbestimmung  im Bereich Ihrer beruflichen Tätigkeit.  Er kann dies tatsächlich werden,  wenn es gelingt, ihn in diesem Sinn zu nutzen – im Sinn der Freiheit;  wenn Sie sich in Distanz zu ihrer Arbeit setzen können, damit Sie sich selbst als Handelnde zu betrachten vermögen,  mit den Möglichkeiten,  die Ihnen offenstehen,  aber auch mit den Grenzen, die Ihnen gesetzt sind. Auf diese Weise wollen wir uns gemeinsam auf den Weg der Reflexion begeben. Wir wollen dabei zu erkunden suchen, warum und  – noch wichtiger –  wozu Freiräume  nötig sind.  Und wir wollen es wagen, in Bezug auf das erzieherische Handeln die Sinnfrage zu stellen,  das heisst zu fragen,  auf welches Ziel hin Sie Menschen – die Ihnen anvertrauten Kinder, Jugendlieben,  Frauen und Männer – erziehen.  Die Tatsache,  dass diese Ihnen Anvertrauten  teilbehindert – alle mehr oder weniger im Bereich der Gehörwahrnehmungen  – einzelne sogar vielfach teilbehindert sind, steht dabei nicht im Vordergrund.  Trotzdem soll diese Tatsache nicht vernachlässigt werden und wir werden darauf eingehen,  da sie auf spezifische Weise Ihre Tätigkeit und Ihre Vorstellungen von den Möglichkeiten  und Grenzen Ihrer Tätigkeit beeinflusst.

 

Wozu Freiräume?

Täglich sehen Sie sich vor die Notwendigkeit gestellt,  sich innerhalb der Institution,  in der Sie arbeiten,  “Freiräume”  zu schaffen.  Sie brauchen diese Freiräume,  damit Sie “erzieherischem Handeln II,  so wie Sie es verstehen – nicht gemäss festen Regeln und. Vorschriften,  sondern  “zwischen Freiheit  und Grenzen” – gerecht werden können. Diese Aufgabe,  die Sie ständig von neuem herausfordert,  haben Sie mir als Reflexionsthema nahegelegt. Wir wollen uns zuerst klarwerden,  was Freiräume sind und was sie nicht sind, vor allem, wozu sie gut sind. Freiräume  sind dadurch gekennzeichnet,  dass sie nicht zum vornherein belegt und besetzt sind, dass sie zur freien Verfügung und freien Nutzung bereitstehen. Der Raumbegriff wird dabei auf Zeit- und Handlungsdispositionen  übertragen.  Was mithin für den Raumbegriff gilt, gilt auch für die erweiterte Begriffsbedeutung:  Räume (wie wir sie architektonischen  Sinn verstehen,  nicht im Sinn der Einstein’schen Physik) sind definitionsgemäss abgegrenzt,  nicht offene Plätze,  auch nicht Orte, von denen wir ins  – scheinbar – Unbegrenzte abheben könnten. Jeder Raum – somit auch jeder Freiraum – hat bestimmte Masse und Dimensionen,  gerade weil er Grenzen hat. Innerhalb dieser Grenzen aber ist er durchschreitbar,  erfassbar,  überblickbar und ausfüllbar.  (Es ist somit, wie Sie sehen, begrifflich  unzutreffend,  dass Freiräume  “Begrenzungen  schaffen”,  wie es in der Titelgebung heisst. Freiräume  selbst sind begrenzt,  bieten aber innerhalb der gegebenen Grenzen Möglichkeiten  der freien Wahl, der freien Bestimmung).

Ich nehme an, dass Sie mit Bedacht den Begriff gewählt haben. Sie weisen damit auf ein Bedürfnis  hin und, indem Sie dies tun, zugleich auf die anderen “Räume”,  die sie beengen,  in denen Sie sich nicht frei bewegen können, die mit Vorschriften  und Geboten belegt sind, mit gesellschaftlichen  und institutionellen  Auflagen,  mit personellen und finanziellen Beschränkungen. Eine der stärksten Einschränkungen, scheint mir, liegt in den gesellschaftlich normierten Vorstellungen von Gesundheit und Behinderung,  in den gängigen Kriterien dieser bürgerlich-postindustriellen Zeit, nach denen “Normalität”  definiert wird. Diesen Kriterien zufolge ist normal, wer sich gemäss standardisierter Entwicklungsschritte  bilden und ausbilden lässt und wer, funktionstüchtig  und unauffällig,  der Lebensform der grossen Menge entspricht. Diejenigen,  die “anders”  sind,  sind  meistens lästig  oder gar bedrohlich,  sie stören die bürgerliche Ästhetik (und müssen daher verwahrt und entfernt werden,  sofern sie sich nicht selbst verstecken)  – die Behinderten nicht anders als die Alten, die Armen, die Flüchtlinge,  die ratlosen Jugendlichen,  die Unangepassten,  die Verwahrlosten,  die Delinquenten,  auch die unbequemen Genies. Für die bürgerliche Normalitätsvorstellung, die den Alltag vieler Menschen bei uns mit ihrem Herrschaftsanspruch auf starre Weise belegt und eingrenzt,  zählt vor allem die Identifikationsfähigkeit der einzelnen mit dem – gesellschaftlich vorgegebenen  – Erfolgs- und Tüchtigkeitsmuster.

Wer diesem Muster nicht entspricht oder wer sich darin nicht bewährt,  hat es.schwer, sich Respekt zu verschaffen.  Mit anderen Worten: Wer einmal zum “Fall”  erklärt wird – zum Pflegefall,  Sozialfall, Fürsorgefall,  häufig mit den rechtlichen Folgen der Bevormundung  –  wird kaum gleichzeitig als Mensch,  dem Würde zukommt,  als Subjekt, ernstgenommen.  Denn die nicht normierbare  subjektive Individualität  der Menschen mit der nicht erfassbaren Mannigfaltigkeit und Unaustauschbarkeit  der Anlagen,  der Möglichkeiten  und der Formen der Verwirklichung  kommt in der bürgerlichen Vorstellung von “Normalität”  kaum vor,  und somit spielen auch die Bedürfnisse und Kräfte,  die eine individuelle Entfaltung  möglich machen – Glücksverlangen, Liebesfähigkeit,  Spiellust, Lern- und Erfahrungshunger (nicht auf eine definierte gesellschaftliche Funktion hin, sondern in einem breiten, nicht funktionsgerichteten Sinn) – kaum eine Rolle. Ist es da verwunderlich,  dass gerade in der bürgerlichen  Gesellschaft mit ihrem starken Anpassungsdruck  so viele Menschen  “beschädigt”  (nach einem Ausruck Adornos) und von Ängsten beherrscht sind? – dass so viele Jugendliche den Weg der Selbstzerstörung  wählen, weil sie keine Hoffnung  auf Zukunft haben?

Ich denke, dass Sie Freiräume brauchen,  um zugleich Ihrer eigenen wie der unangepassten,  besonderen Subjekthaftigkeit der Ihnen anvertrauten  Menschen gerecht zu werden.  Denn allein schon die Tatsache, dass diese Menschen in Institutionen untergebracht  sind, dass sie abgesondert und verwahrt werden, häufig aus dem einzigen Grund,  weil die Gesellschaft die Grenzen der Integrationstoleranz  gemäss ihren Funktionalitätsmassstäben  so starr ansetzt, mag auch Sie in deren Einschätzung beeinflussen,  sodass auch Sie sie vor allem als “Klienten und Klientinnen” betrachten.  Es ist ja so, dass Sie sich zwischen der – mehr oder weniger – “offenen”  und sogenannt “normalen”  Welt und jener der Institution für behinderte Menschen hin- und herbewegen, dass Sie zu beiden gehören.  Sie sind Vermittlerinnen  und Vermittler zwischen den zwei Bereichen, die als zwei Welten erscheinen,  die trotzdem aber eine Welt ist.  Gerade Ihre Vermittlungsaufgabe befähigt Sie, das Täuschungs- und Machtkonstrukt  trügerischer Normalitätsideologien  zu durchschauen und zu durchbrechen.

 

Erzieherisches Handeln im Sinn der Dialogik

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang ein paar Grundzüge der Dialogik nahebringen,  wie sie insbsondere von Martin Buber in verschiedenen Schriften  seit 1922 (damals erschien erstmals sein Buch “Ich  und Du”) und später, hier in Zürich,  von Hermann Levin Goldschmitdt entwickelt wurden.  Allerdings hatte schon 1785 Friedrich Heinrich Jacobi in einem Brief festgehalten,  dass die Quelle aller Ich-Gewissheit das Du ist:  “Ohne Du ist das Ich unmöglich”,  erkannte schon Jacobi.  Ausgehend von den “Grundworten”  IchDu und Ich-Es baute Martin Buber diese Erkenntnis zu einer Philosophie der Beziehung aus, in der er nachweist,  dass einerseits das Personwerden  und Personsein des Menschen als Bewusstsein  der eigenen Unaustauschbarkeit  nur im Prozess der direkten Begegnung, des unmittelbaren Angesprochenseins  erfolgt,  dass mithin das Ich nur durch das Du entsteht; dass andererseits die Erfahrung der Welt die Sphäre des Es schafft (auch des Er und Sie, des Etwas), die sich dadurch von der Sphären des Ich und · Du unterscheidet,  dass sie nicht unmittelbar teilhat am Gespräch.  “Die Welt als Erfahrung gehört dem Grundwort Ich-Es zu. Das Grundwort IchDu stiftet die Welt der Beziehung”,  hält Buber fest.

Dass nicht alles, was Gespräch genannt wird, dies im  Sinn der wirklichen Partizipation auch ist, dass es sich häufig eher um Gerede handelt, weiss auch Buher. In einem späteren Werk (“Elemente des Zwischenmenschlichen”)  schreibt er:  “Im allgemeinen sprechen die Leute nicht wirklich zueinander,  sondern jeder  (und jede) ist zwar dem (und der) anderen zugewandt,  redet aber in Wahrheit zu einer fiktiven Instanz … “.  Und er fährt fort:  “Wer wirklich erkennt,  wie weithin sich unser Geschlecht von der wahren Freiheit,  der freien Freigebigkeit von Ich und Du verloren  hat, müsste; kraft des Auftragscharakters jeder grossen Erkenntnis solcher Art, selber,  und wäre es als der einzige (oder die einzige)  auf Erden,  Unmittelbarkeit  üben und nicht von ihr lassen”.  Mit jeder Erkenntnis ist ein Auftrag verbunden,  eine Pflicht,  mittels dieser Erkenntnis  die Wirklichkeit zu verändern.  Denn,  fährt Buber fort,  “die Hauptvoraussetzung  zur Entstehung eines echten Gesprächs ist,  dass jeder  (jede) seinen Partner  (seine Partnerin) als diesen, als eben diesen Menschen meint.  Ich werde seiner inne, werde dessen inne, dass er anders,  wesenhaft anders ist als ich, und ich nehme den Menschen an, den ich wahrgenommen  habe … “.

Aus der Unmittelbarkeit  und Echtheit des Gesprächs erfolgt die Gegenseitigkeit und Wechselseitigkeit der personalen Anerkennung,  nicht ein für allemal,  sondern immer wieder:  Durch die Tatsache, dass das Ich, das als Du angesprochen wird,  als Subjekt anerkannt wird, wobei kein Ansprechen – und mithin kein Anspruch – für sich allein steht,  sondern jedem ein anderer aus gleichberechtigter  Ebenbürtigkeit gegenübersteht. Unwichtig ist, ob das Gespräch,  wie Buber es versteht,  in irgend einer Sprache der Sprechenden oder in der Lautlosigkeit der Gehörlosensprache,  in Bildern und Gesten, in irgend einer Form der Berührung stattfindet.  Wichtig allein ist die Gegenseitigkeit der gleichen Anerkennung,  die sich durch Beziehung im  Sinn der Dialogik herstellt, unabhängig von der Art und vom Mass der Sprachfähigkeit der Gesprächspartner  und – partnerinnen,  unabhängig von deren Alter und Stellung in der Gesellschaft.  “Unsere Schüler (und Schülerinnen) bilden uns, unsere Werke bauen uns auf”,  hält Buber in  “Ich und Du” fest.

Als Dialog kann auch das Spiel verstanden werden – dies nun über Bub er hinaus – ,  sofern es gemeinsam gespielt wird. Die Regeln des Spiels bestehen ja darin, dass das Spiel so gespielt wird, wie es eben gespielt wird, in der Übereinkunft des Spielens, vergleichbar dem Dialog.  Nie ist ein Spiel ausgespielt,  dadurch dass es ein Ende nimmt,  denn nie bedeutet der Abbruch oder die Beendigung des Spiel ein endgültiges Resultat. Im Gegenteil,  damit eröffnen  sich ständig neue Möglichkeiten des Spielens, nach neuen Regeln, über die wieder im Spiel selbst Übereinkunft hergestellt wird.

Auf der Grundlage der Dialogik kann sich mithin ein herrschaftsfreier Austausch entwickeln,  in dem sich die personale Würde jedes Menschen,  der an diesem Austausch teilhat, konstituiert und vorweg durch die gegenseitige Anerkennung bewahrheitet.  Das  · heisst allerdings nicht, dass konfliktfreie,  störungsfreie Übereinstimmung erfordert wär öder sich einstellen müsste, im  Gegenteil. Dies betont insbesondere Hermann Levin Goldschmidt,  der damit auf bedeutungsvolle Weise über Martin Bubers Ansatz hinausgeht.  In “Freiheit für den Widerspruch” von 1976 hält er fest, dass gerade der Widerspruch  und das Aushalten der Widersprüche  das dialogische Prinzip als Prinzip der Freiheit bestätigt.  Dies gilt für das Gespräch (und ich  meine für das Spiel) als beispielhafte Formen dialogischer Beziehung, aber darüber hinaus gilt dies für jede Form der Beziehung, zum Beispiel  für das Leben im Staat in der ernstgemeinten  Umsetzung von demokratischem  Entscheiden und Handeln, im  Sinn echter Partizipation  an der Verantwortung  für jede – kleinere oder grössere – Gemeinschaft und für jedes Gemeinwesen.  Vor allem gilt es für die einzelne Existenz selbst als fortgesetzte,  erst mit dem Tod abgeschlossene personale Bewährung,  die auch Irrtum und Fehler und die Möglichkeit von Einsicht und Veränderung  – Goldschmidt wie Buber brauchen den biblischen Begriff der Umkehr – einschliesst. Ich denke, dass es gerade bezüglich der Irrtümer und Fehler eines echten Freiraums bedarf,  damit sie als Möglichkeiten des Handelns frei betrachtet und gewertet werden können. Allzu oft wird auf Grund starrer Regeln, über die keine dialogische Übereinkunft besteht,  ein Handeln als Fehler betrachtet,  das unter einem anderen Gesichtspunkt ein Fortschritt  bedeuten mag. Ich bin überzeugt,  dass, wenn Möglichkeiten der Veränderung offenstehen, jeder Fehler zu einem Fortschritt  führen kann.

Auf jeden Fall setzt die Umkehr,  die Buher und Goldschmidt in ihrer Dialogik als Ausdruck der Freiheit  thematisieren,  immer Erkenntnis in die Folgen und damit in die Verantwortbarkeit  des Handelns – auch des dialogischen Handelns – voraus.  Ohne diese Erkenntnis ist eine Veränderung moralisch nicht relevant,  sie kann nicht Umkehr bedeuten und führt zu keinem Fortschritt.  Von Moral aber kann nur dann die Rede sein, wenn das Gewissen mitangesprochen ist. Das Gewissen ist zugleich Funktion der Erkenntnis  und der Freiheit.  Mit anderen Worten: Wird Freiheit als – scheinbar – unbegrenzte Voraussetzung von Möglichkeiten des Handelns angenommen,  setzt die Erkenntnis  (oder Einsicht)  in die Folgen und damit in die Verantwortbarkeit  des Handelns dem Handeln  Grenzen. Das Gewissen ist mithin die moralische Instanz der Freiheit. Die Grenzen, die das Gewissen der Freiheit  setzt, betreffen jedoch allein das eigene Handeln.  Sie sind weder übertragbar auf andere Menschen noch können die eigenen Kriterien der Umkehr für andere gelten. Das Gewissen ist eine ganz und gar subjektive Instanz.  Im Sinn der Dialogik gilt es, auch diese Dimension der Subjektivität in jeder  Art von Gegenseitigkeit anzuerkennen,  unbesehen von hierarchischen Rangstufen oder von Alter und beruflicher Funktion.  Auch diesbezüglich mag der Vergleich mit dem Spiel und dem gegenseitigen Verhalten im  Spiel helfen.  Was zur Verbesserung des Spiels führt, sind  weder Ermahnungen  des Spielpartners oder der Spielpartnerin  noch quälerische Selbstvorwürfe,  wenn das Spiel auf Grund von Fehlern abbricht,  sondern allein die Erkenntnis,  wie die Spielregeln zu beachten sind oder nicht.: Diese Erkenntnis aber stellt sich nicht allein ein.  Sie ist Folge der auf die Spielregeln gerichteten Aufmerksamkeit.

Die Aufmerksamkeit,  denke ich, ist Grundlage und Voraussetzung jeder Erkenntnis:  nicht nur der Erkenntnis,  die sich auf Grund intellektuell erfassbarer zusammenhänge einstellt, sondern auch als Folge des Erspürens  und Erfühlens,  kurz jeder bewussten Annäherung. Sie ist die besondere Einstellung des inneren Blicks, den wir mit Ausschliesslichkeit auf etwas oder auf jemanden  richten.  Was wir als Konzentration bezeichnen,  im emotionalen Bereich auch als liebevolle Zuwendung und als Respekt, im religiösen als Versenkung oder Gebet, ist der Aufmerksamkeit nah verwandt.  Die Aufmerksamkeit ist mithin auch Voraussetzung jeder ernstgemeinten Begegnung zwischen Menschen (oder zwischen Gott und Mensch).  Sie ist Voraussetzung des Gesprächs ebenso wie der ernstgemeinten Zusammenarbeit  im Sinn der Dialogik.  Die Tatsache,  dasswir die Aufmerksamkeit auf etwas “richten”,  dass sie “gerichtet”  ist,  sagt Wichtiges über diese Kraft aus. Intentionalität drückt sich so aus, eine willensgesteuerte Bewegung des Geistes, wie ein vibrierender  Spannungsbogen zwischen Sujekt und Subjekt,  oder zwischen Subjekt und Objekt.  Ich würde die Aufmerksamkeit als die höchste Tugend bezeichnen,  in einem nicht eingrenzenden,  sondern befreienden Sinn. Sie ist Voraussetzung jeden Fortschritts, im geistigen, im zwischenmenschlichen  und im spezifisch beruflichen Bereich. Sie ist somit Voraussetzung eines glücklichen Lebens.

 

Ich denke, in Bezug auf Ihre Selbstbefragung  am heutigen Tag, dass Sie für die Fragen des erzieherischen Handelns  mit grossem Gewinn auf das dialogische Prinzip als Prinzip der Freiheit rekurrieren  können, gerade wenn Sie sich nach dem Sinn Ihrer Tätigkeit befragen.  Gleichzeitig mit der – dialogischen – Vermittlung bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten  könnte diese darin bestehen, dass Sie die Ihnen anvertrauten Menschen im Bewusstsein ihres personalen Ichs bestärken,  sodass diese den Widerspruch,  den ihre Behinderung zu den gemeingesellschaftlichen  Normalitätsvorstellungen  darstellt,  statt als Begrenzung als Möglichkeit eigener Freiheit,  eigenen Personseins akzeptieren können. Ich denke, dass Ihnen  – im Sinn der Gegenseitigkeit – dadurch selbst ein Gewinn an Freiheit  und eigener Ichstärke zukommen wird.

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