Grundbedürfnisse, Grund- und Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten

Buchbeitrag für: Caritas, “Sozialalmanach 2015 – Schwerpunkt: Herein. Alle(s) für die Zuwanderung. Das Caritas-Jahrbuch zur sozialen Lage in der schweiz – Trends, Analysen, Zahlen”, Caritas-Verlag, Luzern 2015, ISBN 978-3-85592-134-8

 

Grundbedürfnisse, Grund- und Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten

 

Ist es für Menschen, die auf der Suche nach einem Aufnahmeland unterwegs sind, heute anders, als es früher war, wenn sie in die Schweiz gelangen? Haben sich die Einschränkungen bei der Erfüllung wichtiger Grundbedürfnisse und Grundrechte gewandelt? Wie kommen diejenigen, die heute «zuwandern», mit den schweizerischen Bedingungen zurecht? Worin bestehen die unerfüllten Grundbedürfnisse? Warum werden die Grundrechte von Fremden übergangen oder sind von Bedingungen abhängig, die kaum erfüllt werden können? Welches sind die Folgen? Gibt es Korrekturmöglichkeiten?

Eine Fülle von Fragen stellen sich. Um Antworten zu finden, erzähle ich von meinen eigenen Erfahrungen und stelle theoretische Überlegungen an. Ein karges Überleben war denjenigen, die ich in meiner Kindheit als «Zugewanderte» kannte, möglicherweise gewährleistet, mehr nicht. Einige hatten das Glück, sich dank privater Beziehungen aufgenommen zu fühlen, andere lebten in fortgesetzter Unsicherheit und Angst, waren mangels Rechten zu Untätigkeit oder «freiwilliger» Gratisarbeit gezwungen und stets von spärlicher Unterstützung abhängig: «zu viel zum Sterben, zu wenig zum Leben», wie ich mehrmals hörte. Nicht als Fremde erschienen sie mir, ich fühlte mich ihnen nah. Sie lebten für einige Zeit mit uns, dann waren sie plötzlich wieder weg, während meine Eltern den Ort, wo sie leben wollten, selber wählen konnten. Jene waren Heimatlose, meine Eltern nicht, obwohl auch sie zugewandert waren.

Was für mich damals bloss Ahnung war, versuchte ich später genauer zu erfahren. Dass ich den Skandal von Entrechtung und Erniedrigung, von Ablehnung dringlich erbetenen Asyls und von Ausschaffung, von fortgesetzter Vorläufigkeit und mangelnder Sicherheit des Aufenthalts, kurz: von systematischer Demütigung von Menschen zu durchleuchten und anzuprangern wünschte, verband sich mit dem Wunsch, drei Tatsachen zu belegen, die für mich nicht anzweifelbar waren: erstens, dass bei aller Differenz von Herkunft und Aussehen, von Sprache und Kultur, die die Menschen in ihrer Besonderheit auszeichnet, kein Unterschied bei den Grundbedürfnissen besteht, deren Erfüllung für jeden Einzelnen und jede Einzelne von der Aufmerksamkeit der anderen abhängig ist; zweitens, dass die Grundrechte allen zustehen und Voraussetzung zur Erfüllung der Grundbedürfnisse sind, und drittens, dass diese Abhängigkeit der Menschen voneinander keine Form der Diskriminierung erträgt.

Was ich als Kind erfahren hatte, beeinflusste massgeblich meine berufliche und politische Entwicklung. Als ich als Erwachsene im gesellschaftsanalytischen und traumatherapeutischen Bereich mit dem vielfältigen Leiden von Überlebenden der Konzentrationslager des Zweiten Weltkriegs, dann mit den neuen Verfolgungen, ethnischen oder religiösen Vertreibungen und Kriegen konfrontiert wurde – jenem in Afghanistan, im Kongo und in anderen afrikanischen Ländern, im Irak und Iran, in der Türkei, in Russland und im Nahen Osten, schliesslich erneut innerhalb Europas, im ehemaligen Jugoslawien, wo sich die Gewalt gegen Roma und andere kleine Ethnien seit Kriegsende fortsetzt –, da wusste ich zunehmend, dass für den Heilungsprozess nach durchgestandener Entwurzelung und erlittener Gewalt das Erleben von Achtung vor dem individuellen Leiden und dem Lebenswert jedes Menschen zentral ist. Sie beinhaltet die Anerkennung der Grundbedürfnisse des Menschen: zu arbeiten und nach eigener Wahl zu wohnen, zu lernen, Beziehungen aufzubauen und eine Heimat zu finden. Voraussetzung dafür ist ein sicheres Lebens- und Bleiberecht.

  1. Asyl: Arbeit und Staatenlosigkeit

Ich beginne mit einigen Beispielen, die die früheren Erfahrungen mit den heutigen verbinden. Auf die Bedeutung der Reziprozität in der Erfüllung von Grundbedürfnissen und Grundrechten, die ich wesentlich Simone Weil verdanke, gehe ich anschliessend ein, ebenso auf den Zusammenhang mit der aktuellen Auseinandersetzung um die Zuwanderung.

  • In meinem Kindheitsdorf lebte in einem der Arbeiterhäuser Familie C. Knapp vor Kriegsbeginn war Herr C. als Mussolini-Gegner und Kriegsdienstverweigerer über die Berge in die Schweiz geflohen, hatte um Asyl gebeten und wurde einem Internierungslager in den Bergen zugeteilt. Sechs Tage pro Woche leistete er schwerste Strassenarbeit. Irgendwann lernte er meinen Vater kennen und verbrachte manchmal den Sonntag in unserer Familie. Über das Mithören der Gespräche lernte ich Italienisch. Nach Kriegsende kehrte er nicht nach Italien zurück. Er hatte sich in die Tochter einer italienischen Familie verliebt, die schon länger in der Schweiz lebte. Und da die Fabrik im Dorf Arbeiter suchte, fand er eine Anstellung, heiratete und konnte seine wachsende Familie ernähren. Materiell war es ein spärliches, hartes Leben, vor allem für Frau C., die drei Kinder gebar, mit Bügelarbeit zum Einkommen beitrug und an Krebs erkrankte. Trotz allem wurde es mit dem Älterwerden ein glückliches Leben, wie der älteste der drei Söhne bestätigte, dem ich nach über sechzig Jahren wieder begegnete. Er und seine zwei jüngeren Brüder hatten eine Handelslehre absolvieren können, eine angesehene Position im industriellen Management erlangt oder eine eigene Firma aufgebaut, bald auch die Eltern unterstützt, die jedoch bis ins hohe Alter die kleine Arbeiterwohnung mit dem Gemüsegarten hinter dem Haus nicht aufgeben wollten. Da hatten sie ihre Heimat gefunden.
  • Janka K. begegnete ich später, zu Beginn des Studiums, als ich aus dem Ausland nach Zürich kam. Sie lebte in einem winzigen Dachzimmer mit Badeküche und überblickte die ganze Stadt, auch die Bahngleise mit den ein- und ausfahrenden Zügen. Sie war schon alt, körperlich schwach und litt unter Schmerzen, aber ihr Geist glühte noch. Sie hatte Jahre des Hungers und schwerster Arbeit, zahlreiche Brüche und eine Krebserkrankung überlebt. Dank des polnischen Widerstandes war sie aus dem Warschauer Ghetto vor der Deportation nach Treblinka gerettet worden und konnte mit einem neuen Namen und Ausweis in einer nichtjüdischen Familie untertauchen. Doch bei einer Hausdurchsuchung durch die Gestapo schützte die neue Identität sie nicht vor dem Abtransport in ein Arbeitslager, das einer grossen Waffenfabrik in Süddeutschland angegliedert war. Zweimal versuchte sie nachts, die Grenze zur Schweiz zu überschreiten, wurde jedoch beide Mal von Uniformierten zurückgewiesen. Nach Kriegsende gelangte sie nach Zürich, mietete das Dachzimmer und meldete sich bei der Fremdenpolizei als Übersetzerin an. Für Hunderte von Befragungen wurde sie während der sowjetischen Diktatur beigezogen und ermöglichte vielen Flüchtlingen aus Polen, dass deren Asylantrag ernst genommen wurde. Durch ihre Arbeit wuchs ein Kreis von Menschen um sie heran, die ihr nahestanden bis zum Tod.
  • Zur gleichen Generation wie Janka K. gehörte Joli G., die bald nach Beginn des Kriegs von Bratislava ins KZ Auschwitz deportiert worden war, anfänglich ein menschenverachtendes Arbeitslager, dann mit der Ausweitung von Hitlers Macht in Europa und der ins Millionenfache wachsenden Zahl Deportierter ein gnadenloses Vernichtungslager. Durch eine Freundschaft mit vier weiteren Frauen aus der Slowakei, die der gleichen Baracke zugeteilt waren, konnte ein kleines, verlässliches Unterstützungsnetz aufgebaut werden, welches das Überleben – ein knappes Überleben – selbst der Todesmärsche und der letzten Zuteilung ins KZ Bergen-Belsen ermöglichte. Es folgten die Rückkehr nach dem Krieg nach Bratislava, die Heirat mit einem Überlebenden des KZ Buchenwald, dessen Ehefrau umgebracht worden war, der gemeinsame Aufbau einer Arztpraxis unter den schwierigen Bedingungen der kommunistischen Herrschaft, schliesslich 1968 die Flucht in die Schweiz dank der Hilfe eines der Söhne ihres Ehemannes. Zu ihrem grossem Kummer musste Joli G. erleben, dass nach knapp drei Jahren in Zürich ihr Mann an einem Herzinfarkt starb. Ohne die Arbeit als Sekretärin im Büro der Jüdischen Flüchtlingshilfe, die sie wenige Wochen nach ihrer Ankunft angetreten hatte, wäre der Verlust dieses lieben Menschen unerträglich gewesen. Das sorgfältige Registrieren und Betreuen der unzähligen Menschen, die das Hilfswerk um Unterstützung gebeten hatten, gab ihrem Leben bis ins hohe Alter über neunzig Sinn. Als sie nicht mehr arbeiten konnte und, wie sie meinte, nicht mehr gebraucht wurde, verdüsterten sich ihre Tage; vor allem, als sie nach einem Sturz und anschliessendem Spitalaufenthalt gegen ihren Willen in ein Pflegeheim eingewiesen wurde. Nach dem hundertsten Geburtstag sagte sie, nun habe sie auch diese Pflicht erfüllt, nun wolle sie keinen Widerstand mehr leisten und sich dem Tod überlassen. Nie hatte sie in ihrem Verhalten gegenüber anderen Menschen die Erfahrung vernachlässigt, dass das menschliche Recht, sich die grundlegendsten Bedürfnisse zu erfüllen, nicht von staatlichen Gesetzen oder Behördenwillkür und -macht abhängig sein darf, sondern ein Grundrecht ist, das bedingungslos gültig sein muss.
  1. Problematische vorläufige Aufnahme                                                                        

Der Fall des Eisernen Vorhangs zwischen Westeuropa und Osteuropa hat der Europäischen Union einen Entwicklungsschub verliehen, allerdings unter dem neoliberalen Globalisierungsdruck in erster Linie als Marktgewinnsystem mit rigiden Bedingungen, Überwachungs- und Kontrolleinrichtungen, Gefängnissen und Polizei-Armeen. Damit einher gingen in allen Ländern eine wachsende Arbeitslosigkeit und die Verarmung grosser Bevölkerungsteile sowie das Entstehen kompensatorischer nationalistischer und rassistischer Ideologien, insbesondere mit antiislamischen Feindbildern.

Im Zuge der Anfang der Neunzigerjahre ausgebrochenen und – trotz teilweiser Friedensverträge – fortgesetzten Kriege im ehemaligen Jugoslawien, in Tschetschenien und im Kaukasus, in Kurdistan, im Nahen und Mittleren Osten und in zahlreichen afrikanischen Ländern sowie der sich verschärfenden Diskriminierungen gegenüber Minderheiten in zahlreichen Staaten und der revolutionären Umwälzungen in den Diktaturen im Süden und Osten des Mittelmeers wuchs die Zahl hilfsbedürftiger Menschen wieder weltweit. Elend und Arbeitslosigkeit nahmen überhand. Nur wenige Flüchtlinge schafften es bis in die Schweiz und stellten einen Asylantrag. Das schwer abgesicherte europäische Binnenland, das jede Art von humanitärer Unterstützungspflicht als nationale Belastung erklärte, konnte unter Berufung auf das Schengen- und das Dublin-Abkommen, die auch der schweizerische Bundesrat unterschrieben hatte, die Grenzen gegenüber Nichteuropäern (insbesondere Hilfesuchenden aus Afrika) und europäischen «Fremden» (z.B. Roma, Ashkali usw.) dichtmachen. Rückschaffungen in Erstaufnahme- oder Herkunftsländer wurden zunehmend wie anonyme Warentransporte vollzogen.

Das nationale Abwehrverhalten äusserte sich auf schwerwiegende Weise schon zu Beginn des Ex-Jugoslawienkriegs. Nach langem Zögern wurden zwar Frauen und Kinder, Jugendliche und alte Menschen, die Vertreibung und schwerste Gewalt erlebt hatten, als Kollektiv geduldet, jedoch auf beschränkte Zeit: anfänglich lediglich für drei Monate, dann für ein Jahr. Der Status N war retraumatisierend, bot keine Sicherheit und Arbeitsmöglichkeit. Jahr für Jahr wurden die Ausweise eingezogen und ein  beklemmendes Warten begann. Ungewissheit und Angst erschwerten die Verarbeitung der Traumata. ((was heisst oben: „wurden als Asylsuchenden aufgenommen“? Der Unterschied zur vorläufigen Aufnahme im nächsten Abschnitt wird nicht klar. Ich habe auf der Website der Flüchtlngshilfe recherchiert. Dort heisst es zum Status N: «Jeder Asylsuchende erhält eine entsprechende Bescheinigung (Ausweis N). Es handelt sich dabei nicht um eine eigentliche Aufenthaltsbewilligung, sondern um eine Bestätigung der Tatsache, dass die betroffene Person in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt hat und auf eine definitive Antwort der Behörden wartet». Was ist das oben für eine Bewilligung für 3 Monate bzw. ein Jahr? Ist es nicht eine Bewilligung bis zum Entscheid über das Asylgesuch?)) Zu Beginn des Jugoslawienkriegs war es wirklich so, wie ich hier zusammenfasse.

Auch der Status F, die vorläufige Aufnahme, die schliesslich zugestanden wurde, schuf wegen des provisorischen Charakters des Bleiberechts keine Sicherheit für die Zukunft, die die Vergangenheit und die Gegenwart hätte erträglicher machen können, bot Kindern und Jugendlichen keine Gewähr, einen Beruf erlernen und ausüben zu können, erlaubte jungen Erwachsenen nicht zu arbeiten und selber Geld zu verdienen. Einzelne städtische Asylorganisationen boten für Jugendliche «Anlehren» an, die sich jedoch später für eine richtige Anstellung meist als ungenügend erwiesen, sowie für Erwachsene «Beschäftigungsprogramme», die zum Beispiel im Catering, Service, als Bauarbeiter oder Malergehilfe mit drei Franken Stundenlohn einen kleinen Zustupf zur monatlichen Sozialhilfe ermöglichten, aber kein Einkommen, das den Ausstieg aus dem Status F ermöglicht hätte. Selbst als das Bundesamt für Migration (BFM) das Berufslehr- und Arbeitsverbot aufhob, blieb das Stigma der «Vorläufigkeit» und erschwerte den Zugang zu Lehr- und Arbeitsstellen.

  • Ein Beispiel ist Sulejman M., der in der ursprünglichen Heimat als Buchhalter gearbeitet hatte, bis er im Zuge der ethnischen «Säuberungen» mit seiner Frau und drei Söhnen fliehen musste und in die Schweiz kam. Das Asylgesuch wurde abgelehnt und ein Ausreisedatum festgelegt, doch eine Rückkehr ins Herkunftsland war nicht zumutbar. Es wurde ein Rekursverfahren eingeleitet. Nach Jahren des Wartens im Status N erhielt die Familie den Status F. Sulejman M. hoffte, durch seine Vollzeitarbeit als Flachmaler im Rahmen des städtischen Beschäftigungsprogramms den Status B zu erlangen. Dass seine Hoffnung auch nach Jahren vergeblich war und seine Familie weiter von der Sozialhilfe abhängig blieb, dass ihm nie ein der Arbeit entsprechender Lohn ausbezahlt wurde, sondern lediglich ein Zustupf als kleines Taschengeld, empörte und lähmte ihn zunehmend. Er gelangte an einen Anwalt, um ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht gegen seinen Arbeitgeber in Gang zu bringen, doch dieses war erfolglos. Sulejman M. fühlte sich erniedrigt und betrogen. Da die Arbeit im Rahmen des „Beschäftigungsprogramms“ geleistet worden war, ermöglichte sie keinen Ausstieg aus dem Status der Vorläufigkeit in jenen des sicheren Bleiberechts. Seine Frau litt unter zahlreichen körperlichen Krankheiten, beide Eheleute hatten schwere Depressionen. Erst die drei Söhne, die während der ganzen Schulzeit fleissig und bestrebt gewesen waren, zu lernen, brachten es weiter, konnten einen Berufsabschluss machen, sich einbürgern und mit ihrem Einkommen wenigstens die materielle Situation der Eltern verbessern.
  • Ähnlich erlebte Elfete A. die Folgen des Status F, den sie mit ihren vier Kindern erst nach langen Jahren des Wartens im Status N erlangte. Die älteste Tochter war in der Kriegszeit in Ex-Jugoslawien zur Welt gekommen, die drei jüngeren Kinder in der Schweiz. Ihr Ehemann hatte schnell in einem Restaurant eine Anstellung als Tellerwäscher gefunden, doch der Lohn ging ans Amt für Migration, das der Familie in Wochenraten eine minimale Unterstützung auszahlte. Diese Tatsache empfand er zunehmend als ungerecht und inakzeptabel, sie löste Aggressionen aus, die ihn in die Geldspielautomatensucht trieben. Dass dabei selbst die wenigen Mittel für den dringendsten Unterhalt seiner Familie verloren gingen, versetzte ihn in eine solche Wut, dass er, zum Entsetzen der Kinder, regelmässig seine Frau verprügelte. Der Entscheid des kantonalen Amtes für Migration, ihm den weiteren Aufenthalt in der Schweiz abzusprechen und gleichzeitig Elfete A. und den Kindern den Status F zuzusprechen, führte zur Trennung und liess Elfete A. zunächst aufatmen. Sie arbeitete in mehreren Haushalten als Putzfrau und bemühte sich, ihre vier Kinder allein aufzuziehen und durchzubringen. Doch das Einkommen reichte nicht, um aus der Abhängigkeit von der Sozialhilfe und dem Status F herauszukommen. Die älteste Tochter erlebte eine schwierige Pubertät und fand trotz ihrer Begabungen keine Lehrstelle. Elfete A. litt zunehmend unter Gelenkschmerzen und Migräne, arbeitete trotzdem weiter und wollte nicht aufgeben. Es waren lange Jahre der Angst vor einer Ausschaffung aus der Schweiz, Jahre fortgesetzten Leidens, bis die erfreuliche Entwicklung der drei Kinder allmählich den Alltag erträglicher machte und Hoffnung auf eine bessere Zukunft gab.
  • Ähnlich belastend wirkte sich der Status F auf Mirije K. aus, die aus einer anderen Region des ehemaligen Jugoslawien stammte. Sie hatte ein Medizinstudium abgeschlossen und den Mut gehabt, die Scheidung von ihrem Ehemann durchzusetzen, einem hochrangigen Intellektuellen, der jedoch deswegen sein Gewaltverhalten ihr gegenüber noch verstärkte. Der Beginn des Kriegs ermöglichte ihr, mit den zwei Kindern die Flucht aus dem Land zu wagen und in der Schweiz um Asyl zu bitten. Das ältere Kind, eine Tochter, hatte schwere Geburtsschäden, konnte kaum gehen und sprechen, während der jüngere Sohn gesund und begabt, jedoch verschlossen und voller Abwehr auch Gleichaltrigen gegenüber war. Mirije K. und ihre Kinder litten unter der Unsicherheit, Entwurzelung und Angst vor einer Rückschaffung, auch als ihr definitives Bleiberecht bestätigt wurde. Während für die behinderte Tochter mit dem Grösserwerden eine therapeutische Unterbringung gefunden werden konnte, mit regelmässigem Aufenthalt bei der Familie, sodass die Beziehungen wach blieben und entspannter wurden, gingen für den Sohn die Jahre der Pubertät und der Adoleszenz trotz bester Noten in allen wichtigen Schulfächern mit kaum tragbaren psychischen Belastungen einher. Mirije K. selber hatte keine Chance, als Ärztin zu arbeiten, und übernahm mehrere Hilfsarbeiten, wurde mehr und mehr verbittert, bis es ihr nach vielen Jahren gelang, ein Nachstudium zu absolvieren und wenigstens als Assistenzärztin in einer Klinik eine Anstellung zu finden.

In allen drei und vielen anderen Fällen konnte ein Netzwerk des politischen Widerstandes und der menschenrechtlichen Verpflichtung dazu beitragen, dass bei den von Entrechtung und erbärmlichen sozialen Bedingungen betroffenen Menschen trotzdem ein Selbstwertgefühl erhalten blieb. Jede Klage wurde ernst genommen und das Leiden mit Gesprächen und rechtlicher und praktischer Unterstützung zu lindern versucht, man suchte Mittel, damit die Kinder ohne Benachteiligung lernen konnten usw. – und all dies wurde ohne Bedingungen oder an eine Gegenleistung geknüpfte Erwartung, sondern einzig auf der Grundlage gegenseitigen Respekts geleistet.

Die selbstverständliche Unterstützung der Schwächeren und Bedürftigen durch die Stärkeren gibt der Hoffnung Raum, im Sinn der Reziprozität in irgendeiner Form auf ähnliche Unterstützung zählen zu können, wenn die Lebensverhältnisse es erfordern würden. Sie ermöglicht wachsende Angstfreiheit.

 

  1. Verhängnisvolle Missachtung der Grundbedürfnisse und Grundrechte

Die sechs knappen Geschichten machen deutlich, wie entscheidend Beachtung oder Missachtung der Grundbedürfnisse auf das Gefühl von Lebenswert und Lebenssinn jedes Menschen sind und wie abhängig der einzelne Mensch von der politischen und gesellschaftlichen Macht ist, die deren Erfüllung ermöglicht oder unterbindet.

Es war Simone Weils letztes, 1943 entstandenes Werk «L’Enracinement»[1], das mir zu Beginn meines Studiums die Bedeutung der Reziprozität im menschlichen Zusammenleben erschloss. Mit ihrem Werk verband sich für mich die Dringlichkeit, die «Erklärung der Menschenrechte» von 1948 als normative Forderung zu verstehen und Reziprozität in der Erfüllung der menschlichen Grundbedürfnisse und Grundrechte als Voraussetzung jeder politischen und sozialen Gesetzgebung zu verteidigen, besonders zugunsten der Rechtlosen und Entrechteten im Asyl-, Ausländer-, Zivil- und Arbeitsrecht. Zunehmend wurde mir bewusst, in welchem Mass auch demokratisch verabschiedete Gesetze menschenverachtend  und den Grundrechten widersprechen können, die der Gesetzgeber für sich selber beansprucht.  Unrecht darf nicht auf dem Weg der Gesetzgebung zu Recht erklärt werden.

Simone Weil war selber ein entwurzelter Flüchtling, als sie «L’Enracinement» schrieb. 1940 war sie nach dem Einmarsch von Hitlers Wehrmacht in Paris zuerst nach Südfrankreich geflohen, dann nach New York und von dort nach London. Sie fühlte sich ohnmächtig und ihr Engagement, so schien ihr 1943, lag schon weit zurück: jenes gegen die faschistische Diktatur im Spanischen Bürgerkrieg, die Ausbeutung der Arbeiterschaft durch die Teilnahme an Demonstrationen, dann durch den selbstgewählten Verzicht auf ihre Lehrtätigkeit als Philosophieprofessorin und die abstumpfende Arbeit am Fliessband und an schweren Maschinen in Industriebetrieben der Pariser Banlieue, ihre dreimonatige Erkundung der schwachen Opposition gegen den in Berlin aufflammenden Nationalsozialismus kurz vor Hitlers Wahl zum Reichskanzler. Die körperlichen und psychischen Strapazen jener Jahre hatte sie selber gewählt, um die Lebens- und Existenzbedingungen jener kennenzulernen, die keine Wahl hatten. Die Entrechtung und das Leben als Flüchtling hatte sie aber nicht gewählt. Ihr dringlicher Wunsch, in geheimer Mission wieder nach Frankreich zurückzukehren und sich an der militärischen Front für Verwundete und Sterbende einzusetzen, wurde ihr von der französischen Exilregierung in London verwehrt. Dies empfand sie als zusätzliche Entwertung ihrer selbst, als Missachtung wichtiger Grundwerte – der Freiheit, der Eigenverantwortung, der Ehre –, um deren Beachtung sie gekämpft hatte und deren Bedeutung für das menschliche Zusammenleben sie iin «L’Enracinement» festhielt. Am 24. August 1943, mit 34 Jahren, starb sie, tief verzweifelt über das unermessliche Elend und Unrecht jener Zeit, in Ashford an Erschöpfung und Entkräftung, nach medizinischer Diagnose infolge einer Lungentuberkulose und der Weigerung, sich zu ernähren.

Die Erfüllung der menschlichen Grundbedürfnisse und Grundrechte war für Simone Weil von staatsrechtlicher Bedeutung. Sie erachtete es als Aufgabe jeder Gemeinschaft und somit auch des Staates, wirtschaftliche Ausbeutung und politische Unterdrückung zu verhindern und den Menschen Schutz zu bieten. Für sie war klar, dass keinem Menschen, unabhängig von Funktion und Macht, im Verlaufe seines Lebens Bedürftigkeit erspart bleibt. Jedem Menschen, der in einem Beziehungsnetz lebt, obliegt somit die Pflicht, sich der Verantwortung gegenüber dem anderen Menschen bewusst zu sein und entsprechend seinen Kräften sich um die Erfüllung von dessen Bedürfnissen zu kümmern. Es handelt sich um eine individuelle Verpflichtung zur Reziprozität, die für Simone Weil von prioritärer politischer Bedeutung ist. Die menschlichen Rechte sind das Resultat der Erfüllung dieser Verpflichtung, das heisst, die Erfüllung der Grundbedürfnisse der Schwächeren, die der Erfüllung der Grundrechte gerecht wird, ist die Voraussetzung für den Respekt der Grundrechte der Stärkeren.

Parteien erachtete Simone Weil als betrügerische Instrumente des Machtstrebens. Ihrer Ansicht nach würde deren Abschaffung ermöglichen, dass Kandidaten für einen Platz im Parlament oder in der Regierung den Wählern und Wählerinnen nicht mehr vormachen könnten, diesem oder jenem Etikett zu entsprechen, sondern verpflichtet wären, persönlich für das einzustehen, was sie umzusetzen gedenken, um die Probleme und Aufgaben des Zusammenlebens zu lösen.

Als zentrales Problem, das zu gesellschaftlichen Zwisten und verhängnisvollen Aggressionen führt, erachtete sie die Entwurzelung der Menschen. Infolge der Industrialisierung und Bürokratisierung seien Arbeiter und Arbeiterinnen Teil der maschinellen Produktion geworden, die Bevölkerung generell sei in allen Lebensbereichen kategorisiert worden. In ihren Untersuchungen kam sie zum Schluss, dass die Aufhebung des Privateigentums und die Verstaatlichung von Betrieben keine kreative soziale Veränderung und somit keine Verbesserung des Zusammenlebens bewirken würden. Es seien revolutionäre Ideen, die im ursprünglichen Marxismus Ausdruck gefunden hätten, doch letztlich handle es sich um utopische Wunschträume. Der erstrebte Arbeiterimperialismus sei ebenso verhängnisvoll wie jede Form nationalen Imperialismus. Damit könne weder die menschliche Situation der wechselseitigen Bedürftigkeit verbessert werden noch der Lebenswert für die Menschen überhaupt. Menschen sollten die Möglichkeit erhalten, wieder Wurzeln zu schlagen und zu lernen, sich in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit zu unterstützen. Auch die technischen Errungenschaften sollten zugunsten der Grundbedürfnisse des menschlichen Zusammenlebens genutzt werden. Jeder Mensch bedürfe einer bewussten Teilhabe an einer Gemeinschaft, in welche er infolge seiner Geschichte hineingestellt sei. Erst diese Verwurzelung befähige, das Leben mit seinen wechselnden, vielseitigen Aufgaben zu bejahen und Machtkämpfe zu vermindern. Die Humanisierung des Zusammenlebens – wie schon die Humanisierung der industrialisierten Arbeit – könne weder durch antikapitalistische noch durch sozialistische oder andere Theorien begründet werden. Sie beruhe auf der Anerkennung des gleichen Werts jedes Menschen im Zusammenleben, auf der bedingungslosen Würde des Menschseins, die durch diejenigen, die sie für sich selber beanspruchen, zugunsten jener vertreten und umgesetzt werden müsse, die infolge ihrer Bedürftigkeit der Möglichkeit entbehren, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen.

Die aktuelle innereuropäische, insbesondere schweizerische Verhärtung gegenüber Asylsuchenden und hilfsbedürftigen Arbeitsmigranten und -migrantinnen beruht stark auf der ideologischen Verblendung grosser Massen zum Zweck eigenen Machtgewinns oder wirtschaftlichen Vorteils mittels Instrumentalisierung und Entrechtung anderer, insbesondere Fremder. Grundbedürfnisse und -rechte missachtende Volksabstimmungen schaden letztlich auch den Stimmbürgerinnen und -bürgern. Flüchtlinge werden mit demokratischer Rechtfertigung zu Nummern gemacht und unter für sie unerträglichen Bedingungen vorläufig geduldet, oder  werden einfach im Schnellverfahren abgelehnt, eingekerkert und ausgeschafft. Doch die Missachtung ihrer Grundbedürfnisse und -rechte, die in den seit 2002 sich häufenden Gesetzen immer stärker zum Ausdruck kommt, ist ein Mangel an Achtung, der letztlich auch die «Mächtigen» trifft, die an der Urne für Massnahmen stimmen, von denen sie selber nicht betroffen sein möchten. Indem sie deren Umsetzung anderen Menschen zumuten, Fremden, deren Entrechtung sie zu ihrem Recht erklären, verachten und verletzen sie die Grundregel der Reziprozität. Sie laden Schuld auf sich. Simone Weil hielt fest, dass leider «das Spiel der demokratischen Institutionen, wie wir sie verstehen, eine immerwährende Aufforderung zu dieser verbrecherischen und fatalen Unachtsamkeit ist. Um sie zu vermeiden, muss man sich bei jeder Triebkraft sagen: Diese Bewegung kann in dem oder jenem Milieu Wirkungen nach sich ziehen. Und in welchem anderen auch noch? Es kann die oder jene Situation entstehen. Und welche andere auch noch?»[2]

Die politische Manipulation von Massen durch Ideologien der Entwertung anderer Menschen zum Zweck bedenkenloser Steigerung eigenen Wertgefühls ist verhängnisvoll. Die Ursache für das Mitläufertum unzähliger Menschen, die zur Masse werden, ist die Angst, den Bedingungen des gesellschaftlichen Überlebens nicht zu genügen. Die Angst ist eine hemmende Macht, die aus dem Mangel an persönlicher Sicherheit und Selbstwert, Wissen und Erfahrung kritischen Denkens erwächst. Die Ursachen für die Angst sind vielfältig, oft über Generationen weitergegeben oder ausgelöst durch Enttäuschungen und Misserfolge, materielle und existenzielle Belastungen, Mangel an Selbstvertrauen, der zum sozialen Virus wird, zur kollektiven Angst, die schwärenden Aggressionen Auftrieb gibt. Sie richtet sich immer gegen den Menschen selber, den sie beherrscht, mit unsäglich destruktiven Folgen. Der Erste und der Zweite Weltkrieg brachen aus, weil Angst zur ideologischen Manipulation instrumentalisiert wurde. Seither kam die Flut der Zerstörung nie zum Stillstand. Selbst die Abermillionen von Ermordeten und gequälten Überlebenden, elternlosen Kindern, Verstümmelten und Vertriebenen führten nie dazu, die Frage der Verantwortung und damit der Sühne oder Strafe nicht nur auf der Stufe einzelner Mitläufer und Helfershelfer zu stellen, sondern auch auf jener der strukturellen Machtebene. Die verantwortlichen Machthabenden machten sich entweder aus dem Staub oder führten, gefangen in alten Feindschemata, schon wieder neue Kriege. Eine echte Aufarbeitung früherer Kriege fand nie statt. Über die Medien wurden wir mit einer Mischung von Entsetzen, Ohnmacht und zum Teil wachsender Indifferenz Zeugen Hunderter von Kriegen seit dem Zweiten Weltkrieg.

Die Entwertung des einzelnen Menschenlebens und, als Konsequenz, millionenfacher Menschenleben wurde nicht grundsätzlich hinterfragt und aufgegeben, sondern mithilfe elektronischer Propaganda und mächtiger Waffensysteme zur Sicherung staatlicher Machtinteressen unter anderen Bezeichnungen länder- und kontinenteübergreifend beibehalten. Sie ist gewissermassen der demokratisch legitimierten Ultima Ratio zur rücksichtslosen Durchsetzung von Interessen eingeschrieben. «Bleibt Hoffnung in dieser angsterfüllten Welt?», lässt sich Theodor W. Adornos Frage wiederholen. Was kann die aktuelle Auseinandersetzung um die Zuwanderung erreichen?

 

  1. Angstabbau ermöglicht Reziprozität

Menschsein im Zusammenleben wurde durch die Bedenkenlosigkeit bei der Rechtfertigung von Unrecht zutiefst verletzt. Genesung ist nur möglich, wenn die Ursachen für die verhängnisvolle kollektive Verletzung nicht vertuscht werden und dadurch nicht weiterwirken können. Wer in seiner Heimat weder politische Freiheit noch körperliche und existenzielle Sicherheit geniesst und deshalb fliehen musste, ist darauf angewiesen, dass seine Grund- und Menschenrechte im Aufnahmeland respektiert werden. Für die Gewährung dieses Rechts sind jene verantwortlich, die über das gleiche Recht verfügen und nicht ertragen könnten, es zu verlieren. Die Grundbedürfnisse der Mächtigen und der Machtlosen sind die gleichen.

Es gilt daher in erster Linie, die Macht der Angst in allen Variationen abzubauen: die Angst vor den Nachbarn, vor den unbekannten Fremden, den Zuwanderern, ob Arbeitsmigranten oder Flüchtlinge, zutiefst auch die Angst vor der eigenen Zukunft. Die Angst beherrscht den Zeitgeist, wie das Resultat der jüngsten Abstimmung vom 9. Februar 2014 erneut beweist, mit schwerwiegenden politischen Folgen.

Es braucht kreative Gegenkräfte, die die Ursachen der Angst verstehen und ernst nehmen, um der verunsicherten Bevölkerung Halt zu geben. Kein anklagender oder erzieherischer Diskurs soll geführt werden, sondern einer, der den Selbstwert jedes Einzelnen und das gesellschaftliche Vertrauen stärkt. Es geht um jene zentralen Kräfte, die Simone Weil benannt hat, die aber bei den Stimmberechtigten gegenwärtig nicht hoch im Kurs sind: die Erfüllung der Grundbedürfnisse jedes Einzelnen, den Respekt vor der Besonderheit jedes Lebens, die Gewährleistung von Unterkunft, Hilfe im Krankheitsfall, die Garantie der Meinungs- und Religionsfreiheit. Die schwierige Aufgabe, aus den Aporien der Angst hinauszuführen und der Unterdrückung der menschlichen Grundbedürfnisse entgegenzuwirken, kann gelöst werden, wenn Reziprozität – also die Regel, dass man dem andern nichts zufügen soll, was man selber nicht ertragen könnte – in die Praxis umgesetzt wird. Es ist keine Utopie, dass ein angstfreies und gewaltfreies Zusammenleben all der verschiedenen Menschen möglich wäre.

In der Schweiz ist die Dringlichkeit gross, dieses Ziel auf der politischen Ebene zu vertreten, besonders auch in den Medien. Eigene Konflikte lassen sich nicht durch Feindbilder und Aufhetzung lösen. Auf allen Ebenen sollten die vielfältigen Gründe der Angst angegangen werden, um so den Hang zu ausschliesslichen Entweder-oder-Lösungen zu durchbrechen. Die Achtung der Reziprozität bei den Grundbedürfnissen würde dazu beitragen und könnte nach und nach die Entwurzelung und Entfremdung auch der eigenen Bevölkerung abbauen, statt sie immer wieder neu zu generieren.

[1] Simone Weil : L’enracinement. Prélude à une déclaration des devoirs envers l’être humain. Editions Gallimard, Paris, 1949. – Simone Weil: Die Verwurzelung. Vorspiel zu einer Erklärung der Pflichten dem Menschen gegenüber. Aus dem Französischen von Marianne Schneider. Verlag diaphanes, Zürich, 2011.

[2] Weil. Die Verwurzelung. Zürich, 2011, S. 187.

 

Write a Reply or Comment