Was vermag Frauenpolitik für die Zukunft Europas? – Erfüllung der Grundbedürfnisse und der Grundrechte: das emanzipatorische Projekt einer europäischen Verfassung

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publiziert als Magazinbeitrag in: Neue Wege – Beiträge zu Christentum und Sozialismus, November 1995

 

Was vermag Frauenpolitik für die Zukunft Europas?
Erfüllung der Grundbedürfnisse und der Grundrechte: das emanzipatorische Projekt einer europäischen Verfassung

Das Spezifische an “Frauenpolitik”?
Frage der Grundbedürfnisse
Warum eine Verfassung für Europa?

 

Sehr verehrte Damen und Herren
Erlauben Sie mir, meinen Überlegungen zu Europa ein paar Gedanken über Frauenpolitik, wie ich sie verstehe, voranzustellen. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf drei charakteristische Eigenschaften lenken:
(1) Frauenpolitik geht vom gelebten Leben aus und setzt sich für die Qualität des gelebten Lebens ein, resp. für die Qualität des Alltags der vielen verschiedenen Menschen, die zusammenleben. Frauenpolitik bedenkt daher in besonderer Weise die Folgen der Entscheidungen für das Bezugsgeflecht zwischen den Menschen, für das “inter esse” (nach Hannah Arendt), dessen Stärke sich an der Stärke der schwächsten seiner Glieder misst (der Kinder, der Ausländerinnen und Ausländer, der kranken und alten Menschen, der religiösen und sprachlichen Minderheiten usw.). Die Qualität des gelebten Lebens misst sich jedoch an der Erfüllung der Grundbedürfnisse und Grundrechte aller, die zusammenleben.
(2) Frauenpolitik kennzeichnet sich als emanzipatorische und innovative Politik, bewusst ihres Ursprungs in einer jahrhundertelangen Geschichte der politischen Rechtlosigkeit und der gesellschaftlichen Minderwertigkeit. Frauenpolitik setzt sich somit zum Ziel, jenen Schichten der Bevölkerung, die weiterhin diskriminiert, rechtlos und sprachlos sind, zur gleichen menschlichen Würde, d.h. zur gleichen Freiheit und Partizipation zu verhelfen – zur Gleichberechtigung; denn Emanzipation bedeutet Gleichberechtigung überhaupt, ohne Privilegien resp. Ausschluss oder “Sonderbefreiung mit Vorbehalt” einzelner Schichten der Bevölkerung.
(3) Frauenpolitik ist/bleibt herrschaftskritisch, d.h. missbrauchskritisch, nicht nur den herkömmlichen Formen des Patriarchats gegenüber, sondern auch hinsichtlich neuer Formen, etwa jener einer globalisierten Wirtschafts- und Finanzpraxis, die sowohl in den einzelnen Nationalstaaten wie weltweit einen Verlust der normativen und regulativen Priorität des Politischen, mithin der demokratischen Partizipation aller bewirkt, und zu einer gesteigerten Polarisierung zwischen Reichen und Armen, zwischen Handelnden und Leidenden führt. Daher ist Frauenpolitik eine Politik der Referenz, die sich dadurch auszeichnet, dass demokratische Basisbewegungen sich gegenseitig auf einander berufen, sich aufeinander abstützen und sich somit gegenseitig fördern (im Gegensatz zu den konventionellen politischen “Strategien”, die auf gegenseitiger Ausmarchung und Schwächung beruhen). In diesem Sinn versteht sich Frauenpolitik immer noch als Basisbewegung, obwohl sie Macht anstrebt. Doch Macht zeigt sich hier als Kompetenz, Mut und Engagement, nicht als Ausnutzung eines nepotistischen Filzes.
Ich möchte zu diesen drei Aspekten, die Frauenpolitik im ausgehenden zwanzigsten Jahrhundert kennzeichnen, ein paar weitere Überlegungen anfügen:
(Zu 1) Was heisst, der Frauenpolitik gehe es um das “Bezugsgeflecht zwischen den Menschen”? Nach Hannah Arendt bestehen die nicht-wieder-gut-zu-machenden Verbrechen totalitärer und terroristischer Systeme – die Verbrechen gegen die Menschheit -, insbesondere jene des Nationalsozialismus darin, dieses Bezugsgeflecht zerstört zu haben. Auch wenn einzelne Menschen das System überleben konnten, blieben sie fragmentierte und dadurch höchst bedrohte, angstbesetzte Individuen. So ist, nach “Auschwitz” und nach “Hiroshima”, unsere postmoderne Welt eine fragmentierte, in ihren einzelnen Teilen aufs prekäre Überleben ausgerichtete Welt, wobei dieses Überlebensbedürfnis, das durch die Vernichtung der Bezugsgeflechte, durch die extreme Fragmentierung der Menschen unter grossen Stress geraten ist, sich ev. als rücksichtslose Profitgier zeigt, eine der Formen des ungebremsten Aggressionstriebs. Was bedeutet dies heute?
Unter den nachgelassenen Fragmenten Hannah Arendts findet sich eine Schlussbemerkung zur Vorlesung, die sie an der Universität von Berkely im Frühjahr 1955 hielt , das heisst zehn Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs, als das ganze Ausmass der menschlichen und moralischen Vernichtung, der kulturellen und materiellen Zerstörung der Welt vorlag, einer Welt, die jedoch nicht an Trauer dachte, sondern an schnellen, profitstarken Wiederaufbau und die sich schon wieder in neue Kriege gestürzt hatte, in sogenannte lokale Kriege (Vietnam, Algerien. Korea usw.) wie in den “Kalten Krieg”, der zu einem wachsenden Arsenal von Atomwaffen und zu einem traumatisierenden Ausmass von Zukunftsangst führte. Hannah Arendt gibt in dieser Schlussbemerkung ihrer Klage über das “Anwachsen von Weltlosigkeit” Ausdruck, über die sich ausbreitende “Wüste in der Welt”. Dadurch würden zwei wichtige, unverzichtbare Vermögen der Menschen bedroht: das “Vermögen der Leidenschaft und des politischen Handelns”. Es sind jedoch, nach Hannah Arendt, diese zwei Vermögen, die dazu befähigen, Räume zu schaffen, in denen Menschen zusammenleben können. Diese Räume bedeuten “Welthaftigkeit”. Sie sind gekennzeichnet durch Sprache, durch Pluralität, das heisst durch Vielheit und Verschiedenheit all jener, die zusammenleben und dadurch aufeinander angewiesen sind, resp.von einander abhängig sind, sowie durch gegenseitigen Respekt vor dem gleichen Bedürfnis nach personaler Integrität und nach einem Leben in Freiheit. Dabei schliesst Freiheit zugleich das politisch definierte Recht der Mitbestimmng ein, wie die gesellschaftlich definierte Befähigung, unter verschiedenen Optionen der Lebensgestaltung zu wählen. Armut und soziale Ausgrenzung, zum Beispiel durch Erwerbslosigkeit, bedeuten den Verlust der Freiheit.
Pluralität, Sprache und dieser spezifische gegenseitige Respekt von Freiheit und Abhängigkeit sind die Voraussetzung für politisches Handeln und zugleich dessen lebendiger Ausdruck – in der Aktualität wie in der Geschichtlichkeit. Sie erlauben es den Menschen, sich so in die Gestaltung des Zusammenlebens einzumischen, dass dieses vorweg korrigiert und neu definiert werden kann. Diese Fähigkeit zum Neubeginn bedeutet Freiheit. Sie lässt das Getane zwar nie ungetan werden, die Geschichte aber kann eine neue Wendung nehmen. Diese Art der Einmischung setzt das Unterscheiden von falschem und richtigem Handeln voraus, ein Unterscheiden, das sich an den Folgen des Handelns für das Zusammenleben misst. Sie zeigt sich bei denjenigen, welche die Folgen des falschen (oder bösen) Handelns erdulden mussten, eventuell als Verzeihen, bei denjenigen, die falsch gehandelt haben, resp. deren Handlungsfolgen Leiden verursachten als Einsicht und Bereitschaft zum besseren Handeln, eventuell zur Korrektur oder zzur Wiedergutmachung. Politisches Handeln, so verstanden, schliesst Gewalt aus, jedoch nicht Leidenschaft.
Leidenschaft? Im Sinn Hannah Arendts bedeutet Leidenschaft die Kraft der rückhaltlosen Zustimmung zum “inter esse”, d.h. zum “Bezugsgeflecht” zwischen den Menschen, eine Kraft, die sich ebenso rückhaltlos in der Ablehnung der “weltzerstörerischen” und menschenverachtenden Gewalt äussert, in der Kritik und im Widerstand dagegen. Insofern bedeutet Frauenpolitik politisches Handeln aus Leidenschaft. Es liesse sich sagen, dass die “emotionale Kraft” resp. die Emotionalität, die das Patriarchat als Beweis für die Unfähigkeit der Frauen zum politischen Handeln bis in die jüngste Zeit ins Feld führte, um sie von der Politik fernzuhalten, sich als die eigentliche politische Befähigung zeigt. Politische und soziale Indifferenz, Abstumpfung des Gewissens und Eskapismus (d.h. das sich aus der Verantwortung Hinwegstehlen), aber auch kaltes Profitstreben sind mit “Leidenschaft” im Sinne Hannah Arendts unvereinbar. Leidenschaft zeigt sich letztlich als Gebrauch des Vermögens, für ein persönliches Urteil voll einzustehen, das, zu Gunsten von etwas Grösserem als einem selbst, sich als soziales und politisches Engagement zeigt. “Letztlich ist die Welt immer ein Produkt der Menschen”, sagt Hannah Arendt im gleichen Textfragment, “das menschliche Kunstwerk”.
Damit wird klar, dass die Qualität des Bezugsflechts, die sich im Alltag durch tatsächlich umsetzbare Rechte, durch tatsächlich erfüllbare Grundbedürfnsse, durch eine tatsächlich hörbare eigene Stimme zeigt, zwar an die Strukturen einer Familie erinnert, jedoch diese weit hinter sich lässt. Die Familie (bei Hannah Arendt versinnbildet im griechischen “oikos”) ist nicht ein politisches, sonder ein gesellschaftliches Modell, in welchem Ungerechtigkeit von Rang und Stand, Vorherrschaft des “pater familias” und Unterordnung der Mitglieder der Familie unter die Interessen des Familienvorstehers die Unfreiheit und Sprachlosigkeit der Frauen, der Kinder und des Gesindes, resp. der Sklaven (heute der FremdarbeiterInnen, überhaupt der AusländerInnen) vorgebildet und – im Gegensatz zum System des Politischen – dem System der Freiheit, der Sprache, der Macht – als jenes der Subsistenzsicherung, der durch Unfreiheit erkauften Sicherheit überhaupt darstellte und während Jahrhunderten legitimierte.
Das, was Hannah Arendt als das tragende “inter esse” versteht, ist die menschlich verpflichtende, solidarische und politisch aktive Emanzipation vom “Familienmodell”, resp. dessen Umgestaltung zu einem tragfähigen Geflecht, das sich – ich wiederhole – zugleich durch die Anerkennung der gegenseitigen, wechselseitigen Abhängigkeit und des gegenseitigen, wechelseitigen Respekts vor der Freiheit eines/einer jeden kennzeichnet. Dieses “tragfähige Geflecht” entsteht durch eine Politik der gegenseitigen und wechselseitigen Referenz, die einmündet in eine Kultur der Solidarität.
Zu 2) Damit diese Kultur der Solidarität zustandekommt, muss Frauenpolitik emanzipatorisch sein. Emanzipation bedeutet wörtlich, aus der “mancipatio”, aus der “Behändigung” loskommen. Es handelt sich dabei um einen iuristischen Begriff aus dem römischen Zivilrecht, welcher den Schritt des Erwachsenwerdens des Sohnes, seiner Loslösung resp. Befreiung aus der Vormundschaft des Vaters bedeutet. Um deutlich zu machen, was ich meine, verweise ich auf die noch gültige Bundesverfassung der Schweiz von 1848, die im nächsten Jahr 150 Jahre alt sein wird. Obwohl diese Verfassung für die damalige Zeit zu Recht als grosser liberaler Fortschritt gepriesen wird, weist sie einen grundsätzlichen Mangel auf, der sich bis heute als verhängnisvoll zeigt: Gleichberechtigung vor dem Gesetz, resp. das gleiche Recht auf der politischen und zivilen Rechte, z.B. auf Wahl des Wohnsitzes, des Berufs, der Religionsausübung etc., wurde nicht als Menschenrecht, sondern als Sonderrecht der Männer christlicher Konfession garantiert, unter Ausschluss der Frauen und unter Ausschluss der Juden. Obwohl im Lauf der Zeit portionenweise auch den Juden (1874), wenngleich mit Einschränkungen in der Ausübung der Religion (Schächtverbot), und den Frauen (1971), damals mit Einschränkungen im Familienrecht, Erbrecht usw., die gleichen politischen und zivilen Rechte zugestanden wurden, ist der Auftrag der Emanzipation bis heute weder verstanden noch umgesetzt worden. Denn Emanzipation bedeutet Gleichberechtigung überhaupt, unabhängig von Geschlecht, Stand, Herkunft etc. Die Tatsache etwa, dass virulenter Rassismus und Antisemitismus immer wieder, gerade heute wieder sich auch dreiste Art und Weise breit macht, trotz des im September 1993 in einer Volksabstimmung knapp angenommenen Beitritts zur UNO-Konvention gegen Rassismus und des angegliederten Strafrechtsartikels, oder die Tatsache, dass nur drei Monate später, im Dezember 1993, eine eindeutig rassistische Vorlage, die sog. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, ebenfalls angenommen wurde, oder die Tatsache, dass in weiteren Abstimmungen etwa das Wahl- und Stimmrecht für Ausländer und Ausländerinnen auf Gemeindeebene, oder dass die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer, oder dass die Mutterschaftsversicherung abgelehnt wurde – all dies weist auf den gleichen grundsätzlichen Mangel hin: dass der Begriff der Gleichberechtigung nicht verstanden wird, dass der personale Wert von männlichen Schweizern christlicher Konfession, von Frauen, von Juden/Jüdinnen, Muslimen/Musliminnen, von Ausländern/Ausländerinnen, von Kindern und Erwachsenen nach wie vor ungleich viel gilt, dass die Pluralität des Zusammenlebens nach wie vor als Gefälle von personalem Wert und damit als Gefälle von Rechten verstanden wird statt als Geflecht von gleichem gegenseitigem Respekt und von wechselseitiger Referenz (s.oben).
Emanzipatorische Politik heute muss nach wie vor die tatsächliche Gleichberechtigung zum Ziel haben, resp. die Wahrnehmung der gleichen politischen und zivilen Rechte aller Menschen, die innerhalb eines gleichen geographischen Raums zusammenleben, der gleichen Möglichkeiten, Leistungen der Allgemeinheit (des Staates) in Anspruch zu nehmen (im Bereich von Erziehung und Bildung, im Bereich der medizinischen Versorgung, der Unterstützungsleistungen bei Krankheit, Armut oder anderen unglücklichen Lebensentwicklungen), der Erwerbs- und Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf etc. Diese Zielsetzung beinhaltet letztlich die Aufhebung der Ausländerdiskriminierungen innerhalb der Staaten, d.h. die Herstellung eines staatenübergreifenden, transnationalen Rechts, in welchem Menschenrechte als Bürgerrechte verstanden werden, dort, wo Menschen leben, unabhängig von Herkunft, Sprache, Religion und anderen für die konkrete Lebensgestaltung wichtigen Merkmalen. Dies, darauf werde ich eingehen, müsste zu den verfassungsmässigen Garantien einer Europäischen Verfassung gehören.
(zu 3) Wenn ich Frauenpolitik, in der Konsequenz ihres emanzipatorischen Selbstverständnisses, als herrschaftskritische, missbrauchskritische Politik definiere, so verstehe ich darunter heute vor allem eine aktive und kreative Gegenhaltung zu den wirtschaftlichen und finanzpolitischen Mechanismen, die als Globalisierungsmechanismen bezeichnet werden. Was sich auf der Weltmarkt- und Weltfinanzebene heute ereignet, weist in zunehmendem Ausmass Tendenzen eines totalitären Systems auf. Dabei spielen zwei Faktoren eine komplementäre Rolle: Einerseits die technologischen Fortschritte, die im Gebiet der Kommunikation eine nicht mehr überbietbare Beschleunigung erreicht haben, werden doch im Kommunikationsbereich kontinentale, ja globale Distanzen in Lichtgeschwindigkeit überwunden, sodass Ereignisse veralten, bevor sie erzählt, geschweige verarbeitet werden können. Eine eigendynamische, eigengesetzliche Überstürzung der Kommunikationsprozesse ist die Folge, die, etwa im Bereich der Börsengeschäfte, resp. der Finanzpolitik längst fiktive Dimensionen – eine “virtuel reality” – erreicht hat, deren vermeintliche Kontrolle selbst fiktiv geworden ist, trotzdem aber zur exponentiellen Bereicherung von weltweit einigen wenige Prozenten der Gesamtbevölkerung führen. Die 20% reichsten Personen der Welt kontrollieren 83% des Welthandels, 85% der Geschäftskredite, 81 % der inländischen Ersparnisse und 80% der ausländischen Investitionen.
Diese Reichtumsverteilung wiederum konzentriert sich zur Hauptsache auf die OECD-Länder (die Länder Europas, Australien, Japan, Kanada und die USA) sowie auf einzlne kleines Scheichtümer. In diesen Ländern leben 15% der Weltbevölkerung. Insgesamt kontrollieren somit 15% der Weltbevölkerung rund 85% des Welteinkommens. Dabei spielen die Zinspolitik eine ebenso bedeutende Rolle wie der Welthandel (nicht der Binnenhandel in den einzelnen Ländern), der etwa zu 40% innerhalb der mächtigen Konzerne abgehandelt wird, wobei die Verrechnungspreise nach Kriterien der Gewinnmaximierung festgelegt werden, indem die Preise in jenen Ländern verrechnet werden, wo die Kapitalgewinnssteuer niedrig ist oder gar wegfällt – wie z.B. in der Schweiz . Dieser ungebremste Siegeszug des Kapitals ist neben der technologischen Entwicklung, die sich nicht nur in der Kommunikation, sondern auch in der Produktion durchsetzt, der zweite Faktor.
Die Folgen sind alarmierend: Menschen werden im Arbeits- und Produktionsprozess zunehmend überflüssig, und der Staat, respektive die regulativen Instrumente der Politik, werden durch die sogenannte “Deregulierung” zunehmend ausser Kraft gesetzt. Wichtige Entscheide, welche die Allgemeinheit und damit die Qualität des Zusammenlebens betreffen, sind der Öffentlichkeit entzogen, werden hinter den verschlossenen Türen grosser Konzerne gefällt und sind keiner demokratischen Korrektur mehr zugänglich. Dass Frauen auf diese Konzernentscheide auch nicht den kleinsten Einfluss haben, dass diese in Bezug auf Frauenanliegen und Frauenpolitik, wie ich sie definiert habe, ein Hohn sind, ist offensichtlich. Die Folgen sind wachsende Erwerbslosigkeit, zunehmende Verrohung der Arbeitsverhältnisse (mit dem Abbau der Gesamtarbeitsverträge, mit Lohndumping und willkürlich wechselnden Anstellungs- und Entlassungsverhältnissen usw). Ein System mit totalitären Tendenzen?
Hannah Arendt bot das Kriterium, als sie feststellte, dass ein totalitärer Staat resp. ein totalitäres System da beginnt, wo Menschen für überflüssig erklärt werden. Daher erscheint mir eine europäische Verfassung als wirksames frauenpolitisches Gegenprojekt zur wild wuchernden wirtschaftlichen Globalisierung, ein Projekt, das der ungeregelten, ungebremsten Steigerung von partikulärem Profitmaximierungsinteressen durch eine Gerantie der Erfüllung der Grundbedürfnisse und der Grundrechte aller Menschen entgegenwirken könnte.
Bevor ich jedoch auf einige spezifische Eigenschaften und Erfordernisse einer europäischen Verfassung eingehe, will ich erläutern, warum ich den Fokus meiner theoretischen und praktischen Arbeit auf die Frage der Grundbedürfnisse richte.

Hungerkrankheiten der Menschheit
Überzählig zu sein entspricht keinem Grundbedürfnis. Dagegen ist das Bedürfnis nach personalem Wert, nach einer Aufgabe und einem Platz in der Gesellschaft prioritär. Die Grundbedürfnisse sind diejenigen Bedürfnisse, die allen Menschen eigen sind, unabhängig von Herkunft und Stand. Sie betreffen das körperliche, das psychische und das soziale Leben. Die Tatsache, dass für die Befriedigung der Grundbedürfnisse alle Menschen auf andere Menschen angewiesen sind, alle von einander abhängig sind – auch die stärksten und reichsten – schafft eine wechselseitige, gegenseitige Abhängigkeit, die in der Regel verdrängt wird, deren Anerkennung aber eigentlich genügen müsste, um gerechte Verhältnisse des Zusammenlebens zu schaffen. Denn der Anspruch auf Erfüllung der Grundrechte stützt sich letztlich auf die Tatsache der gegenseitigen Anerkennung und Stillung der Grundbedürfnisse der Menschen ab. Dabei zeigt sich das Bedürfnis nach Sinnhaftigkeit und Integration, nach Schönheit und nach Anerkennung als ebenso unverzichtbar wie dasjenige nach körperlicher Ernährung und nach einem Dach über dem Kopf, und dieses wiederum als ebenso unverzichtbar wie jenes nach Freiheit und nach einer zustimmungsfähigen Ordnung.
Die Nichterfüllung sowohl der materiellen wie der immateriellen Grundbedürfnisse führt immer zu Hungererscheinungen, zu “Hungerkrankheiten“, zu Krankheiten der Seele, die grosses Leiden verursachen. Wenn das Leiden unerträglich erscheint, bieten sich jene „Ersatzbefriedigungen“ an, auf welche Freud in „Das Unbehagen in der Kultur“ aufmerksam macht. „Solcher Mittel gibt es dreierlei: mächtige Ablenkungen, die uns unser Elend gering schätzen lassen. Ersatzbefriedigungen, die es verringern, Rauschstoffe, die uns für dasselbe unempfindlich machen. Irgend etwas dieser Art”, fügt er bei, “ist unerlässlich”. Diese “Ersatzbefriedigungen” zeigen sich u.a. in psychischen oder physischen „Unersättlichkeiten“, die zu zwingenden und quälenden, beinah eigengesetzlichen Gewohnheiten werden – zu “Süchten”. Drogensucht ist eine davon, Alkohol-, Nikotin- oder Medikamentensucht je andere. Als “Hungerkrankheiten” müssen viele weitere Erscheinungen der Unersättlichkeit verstanden werden, etwa Anorexie, Bulimie, Workaholismus, Spielsucht, Konsum-, Kauf- und Sammelsucht, auch jene des ungezügelten, masslosen Machthungers, ev. auch dessen Gegenteil, das masslose Führungs- und Unterwerfungsbedürfnis unter Personen oder Ideologien u.a.m.

Die umfassende Entfremdung
Wie kommt es zu all diesen Mangelerscheinungen in Ländern, die trotz aller Rezession noch immer zu den reichsten der Welt gehören? Genügen zur Erklärung der technologische Fortschritt, Deregulierung und Globalisierung? Oder ist es so, dass durch die Vedrängung – oder Verweigerung – der gegenseitigen Abhängigkeit der Menschen für die Erfüllung der Grundbedürfnisse Ersatzabhängigkeiten gesucht werden? Was steht hinter diesen Verweigerungen? Kommen wir so auf die Erklärung der so weit verbreiteten Mangelerscheinungen? Meine Vermutung ist, dass die Entfremdung der Menschen so allumfassend und allbeherrschend geworden ist, dass das Leiden übermächtig wird. Wenn ich die Süchte als Phänomene der Unersättlichkeit bezeichne, ob diese sich in der Einverleibung oder Anverleibung von Stoffen zeige, oder in der Unterwerfung und Konditionierung der eigenen Psyche, des eigenen Körpers oder jener anderer Menschen, so heisst dies zugleich, dass auf unersättliche Weise nach Aufhebung der Entfremdung, resp. nach Befreiung und Linderung von Entfremdung gesucht wird. Süchte sind jedoch – je individuell – untaugliche Versuche, nicht nur, weil sie selbst-aggressiv, ev. selbst-zerstörerisch sind, sondern weil unsere ganze Gesellschaft in all ihren Bereichen Entfremdung vorweg generiert.
Was verstehe ich unter “Entfremdung”? Der Begriff stammt aus dem frühen 19. Jahrhundert, ursprünglich von Hegel, der in seinen “Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte” festhielt, dass die menschliche Geschichte zugleich die Geschichte der Entfremdung des Menschen sei. Der Mensch sei nie, was er sein sollte, und er sollte sein, was er sein könnte. Mit dieser knappen Formel fasst Hegel seine Kritik an der – dem Wesen nie gerecht werdenden – Existenz zusammen. Für den jungen, damals 26jährigen Karl Marx, 1844 als Emigrant, als Flüchtling in Paris, wurde der Entfremdungsbegriff zum Instrument seiner Gesellschaftskritik, der es ihm erlaubte, die Folgen einer durch ausschliessliches Profitstreben und zunehmende Arbeitsteilung geprägte Entwicklung herauszuarbeiten. “Entfremdung, bei Marx in seinen sog. “Pariser Manuskripten” (den “Ökonomisch-philosophischen Schriften”), heisst Abkoppelung des Menschen vom Produkt seiner Arbeit, damit Entzweiung des Menschen mit sich selbst, Zerstörung seiner Individualität, Versklavung, ja Verdinglichung des Menschen. Marx zielte mit seiner Kritik nicht einfach auf höhere Löhne ab oder auf gleiche Löhne für alle, wie er immer wieder falsch interpretiert wurde, sondern auf die Wiederherstellung sinnhafter Existenz.
Doch ich will nicht länger bei Marx verweilen, sondern nach den Entfremdungserscheinungen fragen, die wir heute feststellen. Es geht in unserer Gesellschaft tatsächlich um mehr als um Begleiterscheinungen der Postmoderne. Es geht um die Entfremdung des Menschen von sich selbst, vom eigenen Bild, von den eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten infolge gesellschaftlich normierter Erfolgs- und Glücks- und Schönheitsbilder, aber auch infolge einer überall tatsächlich oder latent spürbaren Gewalt, Entfremdung daher von der eigenen Emotionalität, von der eigenen Körperlichkeit und von der eigenen Sexualität, von den eigenen Schwächen und Kräften; Entfremdung von der eigenen Geschichte, von den eigenen Lebensetappen mit ihren Hoffnungen und ihrem Versagen, auch mit dem Bestehen von Schwierigkeiten und Prüfungen durch eine von Angeboten überbordenden “Kultur” der Zerstreuung und des Vergessens; Entfremdung auch vom eigenen Zeitrhythmus durch das externe Zeitdiktat einer vorweg gesteigerten Beschleunigung aller Tätigkeiten und Leistungen, mit ständiger Gehetzheit und Gestresstheit der Menschen als Folge; Entfremdung vom Wissen um Raumverhältnisse resp. um Distanz und um Nähe durch die extreme Beschleunigung der Transporte, vor allem aber, wie schon festgestellt wurde, der Kommunikation, Entfremdung daher vom Wert des gelebten Lebens und der eigenen existentiellen und kognitiven Erfahrung; Entfremdung vom Wissen um die Unterscheidung von Grundbedürfnissen und Sekundär- und Tertiärbedürfnissen, da das eminente Bedürfnis nach Geld alle anderen Bedürfnisse überdeckt, ein Entfremdungsgrund, den schon Marx aufgedeckt hat, der heute mit der Käuflichkeit aller Güter in einer von Werbung und Angeboten beherrschten Welt durch die Unterschiedslosigkeit, mit welcher die Notwendigkeit all dieser Güter angepriesen wird, exponentiell angewachsen ist; Entfremdung insbesondere hinsichtlich des Bedürfnisses nach Sicherheit und Unverletztheit der eigenen personalen Integrität und jener der Menschen, die man liebt und für die man sich verantwortlich fühlt, vor allem jener der Kinder, durch das Gefühl einer aktuellen oder einer untergründigen ständigen vitalen Bedrohung; Entfremdung von der Sprache, vom Sinn und von der Bedeutung der Worte durch deren Denaturierung durch Werbung und Propaganda; Entfremdung von den anderen Menschen und von sinnschaffenden Beziehungen, da Beziehungen immer weniger als gemeinsames verpflichtendes Projekt, sondern als Teil der konjunkturbedingten, austauschbaren Güterwelt verstanden werden und da sie in unendlich vielen Fällen von Gewalt infiziert sind; Entfremdung von der Natur durch die überhandnehmende Künstlichkeit der Welt, in welcher perfektionierte Machbarkeit, “virtuel reality” die eigentliche Natur verdrängt, die ohnehin durch rücksichtslose Ausbeutung und Verschmutzung allmählich völlig verarmt und erstickt; Entfremdung vom Produkt der Arbeit – der zentrale Kritikansatz von Marx – durch die Folgen der extremen Arbeitsteiligkeit und Rationalisierung, damit Entfremdung von der Arbeit selbst und von der Gesellschaft, da diese sich nicht mehr nach solidarischen, sondern ausschliesslich nach ökonomischen Kriterien, nach Rentabilitätskriterien definiert, so dass die Gesellschaft selbst zum “Unternehmen” wird, wo die Rede von “zu vielen” Menschen, von Übervölkerung, von Überalterung, von Überfremdung, von “Massen”arbeitslosigkeit, von “Überlastung” des Sozialstaates zwar scheinbar bedenkenlos in aller Mund ist, potentiell aber jeden einzelnen Menschen existentiell bedroht, da jeder und jede einmal Kind ist und eventuell alt, krank oder invalid werden kann, und in jedem Ausland Ausländer oder Ausländerin ist, da heute aber Kranke und Invalide, alte Menschen, Kinder und nicht-zahlungskräftige Ausländer und Ausländerinnen, insbesondere Flüchtlinge “zu teuer” sind resp. nicht rentieren und daher, gemäss der Logik der neo-liberalen Ökonomie, eigentlich “wegrationalisiert” werden müssten – kurz, Entfremdung in allen Bereichen der individuellen Existenz und der Gesellschaft, damit, tatsächlich, überhandnehmende Sinnentleerung, das Gefühl des Ungenügens in allen Bereichen, der fragmentierten, für wertlos, für austauschbar und für überflüssig erklärten Existenz, der umfassenden Fremddefinition durch häufig benennbare, häufig aber durch nicht mehr benennbare Mächte, das Gefühl des Ausgeliefertseins, der Isolation, der Bedrohung.
Nicht alle Menschen sind sich des Ausmasses an Entfremdung gleich bewusst, viele leiden scheinbar nicht unter der Tatsache, dass Gewalt und Geld, Hektik und Stress, Propaganda und Werbung alles bestimmen. Viele verdrängen und/oder kompensieren die eigene Instrumentalisierung erfolgreich. “Instrumentalisierung” bedeutet, dass Menschen zu einem ihnen selbst fremden Zweck gebraucht, behandelt, ev. missbraucht werden, sowohl Menschen, über welche in Untergebenen- und Abhängigkeitsverhältnissen verfügt wird (so in besonderem Mass Kinder, gerade auch in wohlhabenden Verhältnissen, deren Existenz häufig in erster Linie der Prestigesteigerung der Eltern dient), aber auch Menschen, die scheinbar Macht besitzen, die aber auf Grund ihrer Fähigkeiten innerhalb eines Systems zu einem ihnen fremden Zweck eingesetzt, resp. instrumentalisiert werden. Kant, der grosse Aufklärer, hat in seiner “Kritik der praktischen Vernunft” das Instrumentalisierungsverbot als “praktischen Imperativ” erklärt und diesem die Bedeutung einer wichtigsten ethischen Maxime verliehen.
Heute jedoch ist deren Nichtbeachtung und Verletzung die Regel. Allein die Befolgung des Instrumentalisierungsverbots würde dagegen bedeuten, dass die Würde der Menschen intakt bliebe. Dazu aber bedürfte es einer anderen, einer solidarischen, nicht nach Profitmaximierungskriterien gelenkten Gesellschaft, in welcher der gleiche Wert jedes Menschen auf Grund der gleichen Menschheit in jedem Menschen respektiert würde. Sachen dürfen instrumentalisiert werden. Indem Menschen instrumentalisiert werden, werden sie daher den Sachen gleichgemacht, werden verdinglicht, für austauschbar und, je nachdem, für wertlos erklärt. Entfremdung und Instrumentalisierung haben die gleichen Folgen, resp. die Instrumentalisierung der Menschen ist die schwerwiegendste Entfremdungsursache.
Wenn ich eben sagte, dass viele Menschen diese Tatsachen erfolgreich verdrängen und/oder kompensieren, heisst das nicht, dass sie unentfremdet leben. Es gibt kein unentfremdetes Leben und keine unentfremdeten Menschen. Marx entwickelte seine Theorie als Theorie der Befreiung von Entfremdung. Er glaubte an die Realisierung dieser Theorie in einem echten Sozialismus, der den Menschen erlauben würde, alle ihre Grundbedürfnisse selbsttätig und in paritätischer Gegenseitigkeit zu befriedigen. Dieser Sozialismus wurde nie Wirklichkeit, wird es wohl kaum je werden. Nach Marx wäre Aufhebung der Entfremdung Glück. Doch “Glück”, lehrt Freud, ist zwar das Hauptstreben aller Menschen, “ist jedoch im Plan der Schöpfung nicht vorgesehen”.

Eine europäische Verfassung als Voraussetzung für eine Kultur der Solidarität
Was bleibt zu tun? Bleibt nur die Resignation? Bevor ich zum Schluss komme, verweise ich nochmals auf Sigmund Freud. Er hat bekanntlich zwischen dem Lebenstrieb und dem Todestrieb unterschieden, zwischen jenen inneren Kräften, die das eigene Leben und das Zusammenleben mit anderen Menschen kraftvoll unterstützen, und jenen, die es gefährden. Die destruktiven Kräfte bauen sich zum Teil auf komplizierte, innerpsychische Weise durch früh empfundene Gefühle des Ungenügens, der – häufig kaum benennbaren – persönlichen “Schuld” auf. Bleiben wichtige Grundbedürfnisse ungestillt und kommt zusätzlich ein Gefühl des persönlichen Ungenügens, ja der “Schuld” hinzu, so wachsen die selbstzerstörerischen und gemeinschaftszerstörerischen Tendenzen auf bedrohliche Weise an. Freud bezeichnet es daher als die „Schicksalsfrage der Menschenart, (…), ob und in welchem Masse es ihrer Kulturentwicklung gelingen werde, der Störung des Zusammenlebens durch den menschlichen Aggressions- und Selbstvernichtungstrieb Herr zu werden.
Ich denke, dass dies tatsächlich entscheidend ist. Ob und in welchem Mass es den einzelnen Menschen gelingt, das Leiden an der Entfremdung und ihren Hunger nach einem erfüllten Leben nicht gegen sich zu wenden, sondern das damit verbundene Bedürfnis nach Glück – kraft ihrer Freiheit – in den Dienst des besseren Zusammenlebens mit den anderen Menschen zu setzen, in den Dienst einer Kultur der Solidarität, d.h. einer Anerkennung der gegenseitigen Abhängigkeit, die wiederum sie selber tragen wird – ,dies hängt von vielem ab. Es hängt von nachhaltigen Ermutigungen ab, die von den vielen Einzelnen, die zusammenleben, ausgehen, vom Willen dieser vielen Einzelnen, für einander nicht blind und taub, nicht indifferent zu sein, sondern auf einander zu achten, einander gegenseitig Sorge zu tragen, zusammenzurücken und zugleich einander Raum zu lassen, damit niemand an den Rand gedrängt wird. Zugleich hängt es von politischen Entscheiden und Strukturen ab. Der Macht- und Markttendenz, welche ungezählte Menschen zu „Überzähligen“ stempelt, können nur die Menschen selber entgegenwirken, indem sie unbedingt „dazu zählen“, „dazu gehören“, “miteinander leben” und dadurch an der Gesellschaft und ihrer Veränderung teilhaben wollen.
Frauenpolitik könnte dazu führen, dass dieses Ziel auf transnationaler, auf europäischer Ebene angestrebt würde. Dabei darf Europa nicht im restriktiven Sinn von “Schengen” verstanden werden, nicht im Sinn einer privilegienverteidigenden Mega-Nation, die sich über ihre Aussengrenzen definiert. Europa müsste verstanden werden als jenen überschaubare Teil der Welt, von dem aus massgebliche Weltverwüstungen ausgingen – Imperialismus, Kolonialismus, die Massenschlächtereien des I. Weltkriegs, die Masenvernichtungsideologien und -strategien während des II. Weltkriegs, in dem aber auch gleichzeitig Friedens- und Frauenbewegungen entstanden, die dem Töten, der Machtlosigkeit, der Rechtlosigkeit und der grossen Armut grosser Teile der Bevölkerung entgegenwirkten, die politisches Handeln aus dem Widerstand gegen Herrschaft selber lernten und mit Leidenschaft für die noch Schwächeren und Sprachlosen einsetzten. Es gibt auch ein Europa mit dieser Geschichte, und das Wissen um diese Geschichte wie jenes andere Wissen um das Leiden an der anderen Geschichte befähigt, an einem Projekt zu arbeiten, von den verschiedensten Seiten her in allen Ländern, mal für diesen Teil der Welt, die normativen Grundlagen für die Erfüllung der Grundbedürfnisse aller Menschen, die hier in einer grossen Pluralität zusammenleben, zu formulieren und im Sinn einer Verfassung zu proklamieren, und zugleich in den einzelnen Ländern die Gesetzgebungen so anzupassen, dass Strukturen für die Durchsetzung der übergeordneten europäischen Verfassungsgarantien geschaffen würden. Das heisst, es sollte in allen Ländern je nationale europäische Verfassungsbewegungen entstehen, Basisbewegungen, denen Frauen jeder Herkunft und jeden Standes, ob sogenannte Inländerinnen oder Ausländerinnen, angehören würden, und die in jährlich stattfindenden Konferenzen ihrre Kompetenz, ihre politische Arbeit und ihre Leidenschaft für ein gerechteres, besseres Zusammenleben koordinieren würden. Eine Verfassung, im Gegensatz zu den bis jetzt erarbeiteten europäischen Konventionen und Verträgen, würde nicht von den Regierungen oder deren Ministern, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern der europäischen Länder selbst beschlossen werden, nach Massgabe ihres Wohnsitzes und ihrer Lebenszusammenhänge, nicht nach Massgabe ihrer ursprünglichen Herkunft. Ein Projekt, meine ich, keine Utopie, ein Projekt in der Fortsetzung jenes grossen Projekts, das mit Olympe de Gouges “Allgemeiner Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin” im Jahre 1791 ihren Anfang nahm.
Zürich, Mitte September 1997

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