Psychotraumatologie – Untersuchung von traumatisierenden Erfahrungen sowie Heilungsmöglichkeiten von posttraumatischem Leiden

 

 

 

 

 

Psychotraumatologie – Untersuchung von traumatisierenden Erfahrungen sowie Heilungsmöglichkeiten von posttraumatischem Leiden

„Dr. Alexander Friedmann Preis“

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Frau Angelika Hirsch war so liebenswürdig, mir die Unterlagen für den „Dr. Alexander Friedmann Preis“ zu schicken, nachdem ich diese im mail-Anhang, den ich von Miriam Victory Spiegel, Zürich, erhalten hatte, nicht öffnen konnte.

Ich fühle mich zugleich geehrt und ein wenig überfordert, selber meine jahrzehntelange Arbeit zu Gunsten schwer traumatisierter Kinder und Jugendlicher, Frauen und Männer darzustellen. Bis anhin zog ich es vor, anderen Menschen, von deren Einsatz ich wusste, eine Anerkennung zu ermöglichen. Trotzdem bin ich letztlich dankbar, dass Sie mir die Möglichkeit bieten , die Komplexität der traumatherapeutischen Hilfe, wie ich sie verstehe und wie ich sie erbringe, zu erläutern.

So werde ich meine persönliche Arbeit darstellen, ebenso die Swiss Recovery Foundation SRF, die ich 2001 gegründet habe und der ich vorstehe, wie auch die Plattform asylon, mit der ich gemeinsam mit kritischen Staatsrechtlern sowie mit Anwältinnen und Anwälten auf wissenschaftlicher Ebene gegen die fremdenfeindlich und rassistisch geprägte Verhärtung im Asyl- und Ausländergesetz vorgehe. Auch meinen Lebenslauf werde ich Ihnen vorlegen.

 

Ausführliche Darstellung der Arbeit

 

Ia)           Das Leiden, das aus traumatisierenden Erfahrungen entsteht, äusserst sich auf vielfache Weise, je nach Alter und Geschlecht, je nach Herkunftsgeschichte oder sozialem Zusammenhang der betroffenen Menschen, je nachdem, ob ihnen selber Gewalt angetan wurde, oder ob sie Zeugen von Gewalt gegenüber ihnen nahestehenden Personen wurden, ob sie selber Verfolgung und Vertreibung, ob sie menschlichen und / oder materiellen Verlust erdulden mussten. Das Gesetz der Gewalt besteht darin, eine Kettenreaktion von Leiden zu bewirken, selbst in Gesellschaften, denen Krieg und Verfolgung erspart blieben, wo trotzdem Kinder, Frauen und Männer Opfer von  gesellschafts- und familienbedingter Gewalt wurden und diese fortsetzen. Häufig werden aus Opfern Täter und Täterinnen.

Die Frage stellt sich, welche Heilungsmöglichkeiten sich für seelisches Leiden, das als „posttraumatische Belastungsstörung” klinisch erfasst wird, umsetzen lassen.

I b)         Der Begriff „posttraumatische Belastungsstörung” (Posttraumatic Stress Disorder PTSD) ist seit den späten achtziger Jahren geläufig. Amerikanische Psychiaterinnen und Psychiater haben ihn in der Folge von Beobachtungen bei Rückkehrenden aus dem Vietnamkrieg als Diagnosebegriff geschaffen, mit dem eine Vielzahl von Symptomen – Angstzustände, Schlaflosigkeit, Gedächtnisverlust, Depressionen und andere Erscheinungen mehr, auch zahlreiche somatische Beschwerden – erfasst werden sollten, die aus traumatischen Erfahrungen resultieren. Jedes Ereignis kann traumatisierend sein, wenn mit dem Ereignis eine Erfahrung des Zuviel einhergeht, sei dies ein Zuviel an Gewalt oder an Deprivation, an Verlust des Zuhause, an Verlust der Freiheit, an Verlust der körperlichen Intaktheit, an Verlust einer wichtigen Bezugsperson.

Als psychisches Trauma verstehe ich daher sowohl eine einmalige wie eine fortgesetzte Gewalterfahrung, durch welche die Lebenskontinuität durchbrochen wird und eine schwere Verletzung der seelischen Integrität, des Selbstwertgefühls und des Beziehungsgefüges erfolgt.

Im wissenschaftlichen Diskurs wird zunehmend deutlich, dass der klinische Begriff des PTSD zu eng gefasst ist, dass an dessen Stelle eine kulturell und menschlich weitere und zugleich differenziertere Erfassung der Leidenssymptome angezeigt ist. In verschiedenen Publikationen wird darauf hingewiesen, dass statt von „Störung” eher von seelischer Reaktion auf unerträgliches Leiden gesprochen werden sollte, durch welche zugleich auch das zentrale Bedürfnis, unversehrt zu leben, deutlich wird.

I c)          Jede Art von Trauma geschieht innerhalb grösserer, oft gesamtgesellschaftlicher Bedingungen. Ich stimme mit David Becker (Santiago de Chile) überein, dass das Trauma als Prozess zu verstehen ist, der mit einer verstörenden Erfahrung beginnt, jedoch nicht auf die Erfahrung selbst begrenzt ist, sondern weiter wirkt. Häufig sind persönlich erlebte Traumata auch Teil und Folge grösserer politischer oder sozialer Bedingungen, die sowohl im diagnostischen wie im therapeutischen Zusammenhang miterfasst werden sollten. Diese Erkenntnis macht deutlich, dass  es wichtig ist, die Psychoanalyse, die gemäss meiner und weiterer Erfahrung noch für die Opfer des Holocaust einen Weg aus der nicht integrierbaren extremen Leiderfahrung zu zeigen vermochte, heute durch  weitere therapeutische Prozesse zu ergänzen.

So erweisen sich z.B. aus der Nachkriegszeit in Deutschland die verhängnisschweren Folgen des Schweigens, das die Kinder und Kindeskinder von Tätern selbst zu Opfern werden lässt, indem sie die nicht aufgearbeitete Gewalt als traumatisierendes Erbe mitbekommen, ob als unklares Schuldgefühl, das ihr eigenes Leben lähmt, oder als dunkel vermittelten Widerholungszwang, wie er sich im neu entstehenden Rassismus und Rechtsextremismus zeigt. Um die Aufarbeitung der Spätfolgen bei Kindern von Tätern wie von Überlebenden der nationalsozialistischen und anderer ethnisch oder religiös begründeter Rassenverfolgungen – beispielsweise in Zusammenhang des Jugoslawienkriegs von 1991 bis 1999 – mit allen qualvollen, meist unfassbaren Tatsachen in die Wege zu leiten, kann ein gut begleiteter Gesprächsaustausch zwischen Mitgliedern verfeindeter Gruppen zu Korrektur- und Heilungsmöglichkeiten der Geschichte führen, auch als Prävention der Wiederholung von Schuld oder Rache sowie von neuem schwerem Leiden.

Jede Herkunfts- und Familiengeschichte kann belastende Teile haben, die zum Teil tabuisiert werden, die aber die Nachkommen durch Ängste, durch fixierte Feindbilder oder durch Gefühle der familiären oder sozialen Entwertung  prägen. Die Jahre des Nationalsozialismus  und Stalinismus werfen ihre Schatten weiter auf unsere Zeit. Auch die Töchter und Söhne von Überlebenden der langjährigen Folter- und Hafterfahrungen aus der – nicht weit zurückliegenden – Zeit der spanischen, türkischen und griechischen Diktatur, der  lateinamerikanischen Diktaturen, oder die Erwachsenen und Kinder, die in irgend einer Weise die jüngsten Kriege in Vietnam und Kambodscha, in Afghanistan, im Irak und Iran, in Kuwait, im Libanon, in Algerien und in Marokko, im Gazastreifen und in Kurdistan, in Südafrika, Angola, Moçambique, in Rwanda und im Kongo, in Liberia und Somalia, in Nordirland, in Armenien und Georgien, in Tschetschenien und in Dagestan, in Burma, Tibet und in Sri Lanka, in Kroatien, in Bosnien, in Serbien und in Kosovo als Mitglieder einer bestimmten Ethnie wie als verfemte Aussenseiter – z.B. als Roma, als Ashkali, als Goraner u.a.m. – miterleben mussten sowie durch Flucht und Emigration weiterhin miterleben müssen, all diese Menschen weisen kaum heilbare Brüche in ihrer Biographie auf, deren Folgen das weitere Leben aufs leidvollste prägen.

Bei den Opfern von gesellschaftlich bedingten und quasi „legitimierten“ Gewalttaten, wie wir damit in der Schweiz durch Asylsuchenden aus den jugoslawischen sowie aus anderen Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten konfrontiert werden, sollte das therapeutische Ziel darin bestehen, sowohl die Verarbeitung des erlebten Leidens zu ermöglichen wie die lebenszustimmenden Kräfte in Hinblick auf eine tragbare Zukunft zu stärken.  Diesbezüglich braucht es einen politischen und gesellschaftlichen Einsatz, damit Asyl nicht zur Retraumatisierung wird, damit die Lebensmöglichkeiten, die Kindern und Erwachsenen zugestanden werden, die alles verloren haben, was Halt und Sicherheit bedeutete, nicht durch Diskriminierungen im Wohn-, Schul- und Arbeitsbereich, durch Einschränkungen des menschlichen Wertes, durch nicht tragbare Ausschaffungs- oder Rückschaffungsentscheide belastet werden.

Wichtig erscheint mir auch, dass Traumata nicht allein nach psychologischen, sondern ebenso nach moralischen Kategorien erfasst werden. Nur auf diese Weise kann erklärt werden, warum bestimmte Traumata Kollektiverfahrungen werden und über Generationen das Verhältnis zu anderen Menschen gemäss deren Herkunft prägen, etwa in den USA bei der armen schwarzen Bevölkerung das Verhältnis zur weissen Bevölkerung, oder in Israel bei den jüdischen Einwanderern das Verhältnis gegenüber den Arabern und umgekehrt. Es bedarf zusätzlich zur je persönlichen einer kollektiven Bewusstseinsarbeit, um traumatisierte Verhältnisses zu heilen. Diese Bewusstseinsarbeit sollte die Reflexion über das Leiden, das kulturell je verschieden verstanden wird, einschliessen. Mit der Reduktion von Symptomen ist es nicht getan; von grösster Bedeutung ist, dass zugleich die Vorstellung, dass allein Rache Wiedergutmachung bedeutet, verändert werden kann.

Traumatherapeutische Hilfe umfasst daher zusätzlich zur sorgfältigen und oft lange andauernden psychotherapeutischen Aufarbeitung durchgestandener Gewalt und Verluste, erlebter menschlicher Entwertung, Not und schwerer Leiden einen vielseitigen, kenntnisreichen und häufig auch unerschrockenen weiteren Einsatz. Leider sind Menschen, die als Asylsuchende in die Schweiz gelangen, mit ihren psychischen und somatischen Belastungen hilflos und mittellos einem fremdenfeindlichen Asylverfahren ausgesetzt. Sie müssen oft während Jahren unzumutbare Unterkünfte, Ausbildungs- und Arbeitsverbote dulden, sie sind ständigen Polizeikontrollen sowie erniedrigenden Aufenthaltsbedingungen ausgesetzt, die mit fortgesetzter Unsicherheit und Angst vor Rückschaffungsentscheiden einher gehen. Durch diese belastenden Asylbedingungen erleben sie vielfache Retraumatisierungen, durch welche auf kumulative Weise durchgestandenes Leiden verstärkt wird.

Da zusätzlich zur fremdenfeindlichen asylrechtlichen Verschärfung in der Schweiz die Sozialethik generell abgebaut und staatliche Fürsorge auf ein erniedrigendes Minimum reduziert wurde, geht diese auch für andere von Armut, Arbeitslosigkeit oder innerfamiliäre Gewalt betroffene Menschen mit erniedrigenden Bedingungen, mit manifestem Misstrauen und mit steten Kontrollen einher, die das Selbstwertgefühl der Hilfebedürftigen noch mehr schwächt. Depressive oder aggressive Folgen bewirken in erster Linie die Einweisung in Psychiatrien oder in Gefängnisse, wodurch die Möglichkeit sozialer Rehabilitation zusätzlich erschwert wird.

II a) Es gibt ein Gedicht von Paul Celan (aus der Sammlung “Schneepart”), das mit den folgenden Zeilen beginnt: „Ich höre, die Axt hat geblüht, ich höre, der Ort ist nicht nennbar”, und das mit der Zeile endet: „Ich höre, sie nennen das Leben die einzige Zuflucht”.

Millionenfaches Leid, das Kindern und Erwachsenen angetan wurde und weiterhin angetan wird, kann nur geheilt werden, wenn es nicht wiederholt wird. Das heisst, dass Therapie Wiederbeheimatung in der Welt bedeuten muss, durch aufbauende Zuwendung und durch Respekt, nicht allein psychotheoretisch, sondern ganz konkret, in jedem einzelnen Land, auch in der Schweiz.

Es sind Tausende von Flüchtlingen in der Schweiz, davon ein grosser Teil Kinder und Jugendliche, denen die Behörden aus kurzfristigen Spargründen kaum genügende Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten, schon gar nicht therapeutische Begleitung zugestehen wollen. Es gibt rücksichtsloseste Gewalt auch bei uns, in den Polizeistationen, in den Durchgangszentren, auf der Strasse und anderswo. Bürokratie und Polizei sind mit der Erklärung, die Gesetze zu befolgen, ein Teil weltweiter Täterschaft legalisierter Gewalt und Gewalttätigkeit.  Diese wächst ins Unermessliche an, indem sie geleugnet wird.  Die ständig spürbare massive Gewaltbereitschaft in der Schweiz wie in den übrigen europäischen Ländern hat neben zahlreichen anderen Ursachen mit einer massiven Desorientierung in Bezug auf Recht und Unrecht zu tun. Daraus folgt im privaten wie im öffentlichen Verhalten ein Verlust an zwischenmenschlichem Respekt, der durch die Respektlosigkeit der offiziellen Stellen –  das Beamten- und Polizeiwesen, die Vertreter und Vertreterinnen von Gerichtsinstitutionen, die Vollzugsbehörden im Asyl- und Strafrecht – noch verstärkt wird.

II b) Es erscheint mir in therapeutischer Hinsicht erfordert, dass die professionelle Kompetenz auch da eingesetzt wird, wo es um die rechtlichen und existentiellen Belange der betroffenen Menschen geht.

Damit geht einher,

– gegenüber den kantonalen Migrationsämtern wie gegenüber den verschiedenen Abteilungen des schweizerischen Bundesamtes für Migration und gegenüber dem Eidgenössischen  Verwaltungsgericht, gegenüber den zuständigen Beamten und Beamtinnen für Asyl- und Sozialhilfe in den Gemeinden, gegenüber Staatsanwälten und Jugendanwaltschaften in Strafrechtsfällen, gegenüber Beamten der Invalidenversicherung u.a.m. ausführliche Berichte zu schreiben, in welchen die anamnestischen und diagnostischen Befunde aufs klarste geschildert werden, um menschenrechtskonforme Aufenthaltsbewilligungen sowie Verbesserungen oder Veränderungen offizieller Entscheide oder Urteile zu erlangen. In den meisten Fällen gilt es zusätzlich, gute Anwältinnen und Anwälte zu finden, diese von der Dringlichkeit der Rechtsvertretung zu überzeugen sowie für deren juristische Arbeit Finanzierungsmöglichkeiten aufzutreiben.(Zu diesem Zweck gründete ich 2002 die Swiss Recovery Foundation SRF).

– Ferner ist es dringlich, für Hunderte von Familien und Alleinstehende bessere Wohnmöglichkeiten zu suchen und zu finden, damit sie aus den Durchgangszentren herauskommen und endlich über sichere private Räume, über eine eigene Küche und ein Badezimmer verfügen.

–  Ebenso dringlich ist es, für Kleinkinder Pflege und Spielmöglichkeiten in Krippen und Tageshorten zu ermöglichen und zu finanzieren, damit einerseits die Mütter Arbeitsangebote annehmen können und andererseits die kleinen Kinder besser in das soziale Netz der neuen Heimat hineinwachsen. Jugendliche brauchen durch Empfehlungsschreiben Unterstützung bei der Suche von Ausbildungsmöglichkeiten und Lehrstellen, ebenso Frauen und Männer bei der Suche nach Arbeitsstellen. Für die einen wie für die anderen erweisen sich Kurse für bessere Deutschkenntnisse als dringlich. (Auch hierfür werden die Mittel der SRF eingesetzt).

Traumatherapie umfasst somit zugleich die Verantwortung für einen dauerhaften psychischen Heilungsprozess wie für eine auf die Zukunft ausgerichtete Rehabilitation des Existenzwertes der betroffenen Menschen – der Kinder, der Jugendlichen und Erwachsenen -, d.h. des Lebenswertes und der Lebenssicherheit, die vielfach verletzt wurden.

III)        Zusätzlich erweist es sich immer wieder als dringlich, auf politischer Ebene aktiv zu sein (z.B. im Vorfeld der Verfassungsänderung, vor Volksabstimmungen, in Zusammenhang untragbarer Gesetzesänderungen etc.), d.h. an Podien, öffentlichen Gesprächen und Veranstaltungen teilzunehmen, Kolloquien und Demonstrationen zu organisieren sowie im Rahmen von NGOs oder Menschenrechtsorganisationen Aufgaben zu übernehmen, die sich gegen Rassismus, für Asyl- und Ausländerrecht, ja überhaupt für Menschenrechte einsetzen.

Es ist dringlich, öffentlich Kritik an gesetzlich legitimierten Diskriminierungen auszusprechen uns dagegen auf politischer Ebene Protest vorzubringen.

Ebenso wichtig ist es, in den Familien wie in den Schulen mit den Kindern die Fähigkeit zu entwickeln, mit Konflikten leben zu lernen, ohne dass sie gewalttätig ausgetragen werden müssen, wichtig auch, die Ursachen von Gewalt zu klären und diese zu beheben, ein Einsehen in die Sinnlosigkeit von Gewalt zu vermitteln wie in den Sinn, um Verzeihen zu bitten und Verzeihen zu gewähren. Anstelle der Schwarz-Weiss-Alternative von Gewinnern und Verlierern sollten soziale und emotionale Kräfte gestärkt werden, die ein vielfältiges und widerspruchsvolles, wechselseitig verantwortliches  Zusammenleben ermöglichen. Kinder und Jugendliche brauchen eine starke, unterstützende Begleitung aus allen erzieherischen und therapeutischen, auch aus allen juristischen und politischen Fachgebieten, denen die Sorge um das Leben das zentrale Anliegen ist, damit nicht Flucht in Drogen, nicht Gewalt und nicht Fortsetzung zwischenmenschlicher Unterdrückung, sondern das Leben – das zukunftsfähige Leben – die „einzige Zuflucht” sein kann.

  1. IV) Seit Mitte der 80er Jahre haben sich jährlich unzählbar viele Menschen, die sich in psychischer und existentieller Not befinden, an mich gewendet. Es sind Überlebende des Zweiten Weltkriegs, Flüchtlinge und Asylsuchende aus vielen der unter Ib) aufgeführten Ländern und Kontinenten mit den dort  geschehenen Kriegen und Konflikten, Verfolgungen und Vertreibungen. Zusätzlich sind es Jugendliche und Erwachsene, insbesondere alleinerziehende Frauen, die innerhalb der Schweiz unter Gewalt und Armut litten resp. leiden.

Der menschliche Respekt und das Vertrauen, das die Grundlage des psychotherapeutischen Dialogs sind, haben mir ermöglicht und ermöglichen mir weiter, gemäss der dargestellten traumatherapeutischen Kriterien die Ursachen und Folgen der psychischen Leiden und existentiellen Belastungen aufzuarbeiten. Gleichzeitig habe ich es immer wieder als dringlich erachtet, mich für alle Möglichkeiten einzusetzen, die, wie schon erwähnt, den Lebenswert und die Lebenssicherheit der betroffenen Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder stärken.

Da ich psychoanalytisch-traumatherapeutisch und nicht medizinisch-psychiatrisch arbeite, übernehmen die schweizerischen Krankenkassen keine Kosten, so dass der grösste Teil meiner Arbeit unentgeltlich erfolgte resp. erfolgt.

  1. V) Zusätzlich zur traumatherapeutischen und psychoanalytischen Arbeit unterrichte ich seit 1984 als Hochschuldozentin im In- und Ausland, so dass ich auf wissenschaftlicher Ebene die Erkenntnisse aus praktischer und politischer Erfahrung mit theoretischen Untersuchungen zu verbinden vermag (Institut für Weiterbildung der Universität Bern, Fachhochschule für Sozialarbeit Zürich, Institut für Philosophie und Ethik Zürich, zahlreiche Lehraufträge an schweizerischen und ausländischen Universitäten, Einladungen für Weiterbildung an Kliniken im In- und Ausland, an Hilfsorganisationen und Akademien) sowie mit einer grossen Publikationsliste (meist wissenschaftliche und dokumentatorische Beiträge in Büchern, in Zeitschriften und Zeitungen, ferner die Herausgabe von Bücher). Erst in diesem Jahr beginne ich, meine vielen Vorlesungen sowie die traumatherapeutischen und psychoanalytischen Arbeiten in Buchform zu veröffentlichen, nachdem ich sie während Jahren den Studierenden in Manuskriptform überliess oder, wie schon erwähnt, klinische Untersuchungen zu Handen der zuständigen Behörden schrieb oder als Beiträge in anderen Büchern oder in Zeitschriften publizierte.
  1. VI) Die Swiss Recovery Foundation SRF

VI a)    Geschichte und Ziel der SRF

Seit Anfang der 90er Jahre wurden in der Schweiz die tragenden kulturellen Werte einer humanitären Sozialethik immer brüchiger. Die Folgen sind für bedürftige Menschen gerade in psychischer und in rechtlicher Hinsicht schwerwiegend; sie wirken sich auf diskriminierende Weise aus. Dazu gehört die Tatsache, dass Traumatherapie-Kosten – mit Ausnahme der psychiatrischen und psychiatrisch delegierten Behandlung – nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Niedrige oder fehlende Unterstützung kann in Notsituationen existentiell gefährdende Folgen haben. Zu den Hilfebedürftigen gehören u.a. beziehungsgeschädigte, entwicklungs- und/oder drogengefährdete Jugendliche, Arbeitslose und weitere gesellschaftlich Marginalisierte, insbesondere traumatisierte Asylsuchende und Flüchtlinge, von denen viele zusätzlich unter belastenden Lebensbedingungen und unter drohender Wegweisung leiden, Nachkommen von Überlebenden des Zweiten Weltkriegs sowie späterer Kriege und Katastrophen in Europa und in anderen Kontinenten. Um Existenzwert und persönliche Sicherheit zurückgewinnen zu können, bedürfen viele dieser Menschen der traumatherapeutischen Hilfe, einer stützenden rechtlichen Unterstützung sowie einer existentiellen Rehabilitation.

Gemäss vielfacher wissenschaftlicher Beobachtung ist unumstritten, dass eine sorgfältige Therapie psychisch belastender oder verstörender Traumaerfahrungen sowie eine rechtliche Sicherheit nicht nur schwerwiegende Spätfolgen bei den Traumaopfern selber, sondern auch in der zweiten und dritten Generation zu verhindern vermögen. Gerade für ein gutes Zusammenleben zwischen den Generationen wie zwischen einheimischer und ausländischer Wohnbevölkerung ist es wichtig, dass massive Gewalt- und Verlusterfahrungen verarbeitet werden können, nicht zuletzt auch aus Gründen der Prävention erneuter Gewaltanwendung. Diese geschieht nicht selten als untaugliches Mittel der Verarbeitung ungeheilter psychischer Verletzungen.

Auf Grund dieser Dringlichkeit wurde im Sommer 2001 die Swiss Recovery Foundation SRF, eine Stiftung für traumatherapeutische Hilfe, gegründet.

Sie bezweckt, durch angemessene Honorierung von Fachpersonen (Psychotherapeutinnen, JuristInnen, eventuell ÜbersetzerInnen) sowie – ausnahmsweise – durch Direkthilfe bedürftigen traumatisierten, psychisch kranken und notleidenden Menschen, insbesondere Asylsuchenden und Flüchtlingen, die benötigte Stärkung sowie therapeutische Unterstützung zu ermöglichen. Dies erreicht die Stiftung insbesondere durch

– Leistung von therapeutischer und juristischer Soforthilfe

– Finanzierung von länger dauernden Behandlungen bei psychischen Störungen infolge traumatisierender Erfahrungen

– Finanzierung von Ausbildung und Weiterbildung zum Zweck der Verbesserung existentieller Notsituationen

– Interdisziplinäre Vernetzung der in diesem Gebiet arbeitenden Fachpersonen (Ärztinnen und Ärzte, psychotherapeutische und physiotherapeutische Fachleute, Juristinnen und Juristen, Kindergärtnerinnen, Hortnerinnen, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und –arbeiter, Asylverantwortliche auf Bundes-, Kantons- oder Gemeinde-Ebene, ÜbersetzerInnen etc.) herzustellen sowie

– Öffentlichkeitsarbeit, um über Ursachen und Folgen der traumatisierenden Diskriminierung bedürftiger Menschen wie der – häufig rassistisch begründeten – rechtlichen und sozialen Herabsetzung von Asylsuchenden zu informieren.

VI b)       Name und Zweck der Swiss Recovery Foundation

Die englische Bezeichnung der Stiftung „Swiss Recovery Foundation SRF” wurde gewählt, weil das aktuelle weltweite „Esperanto” die englische Sprache ist.

Der Begriff „recovery” entspricht dem Zweck der Stiftung: „recovery” bedeutet das „Wiederfinden“ resp. „Wiedererlangen” und „Wiederherstellen ” von Existenzwert und Lebenssicherheit, ebenso „Genesung” von schwer ertragbarem menschlichem Leiden.

Die Swiss Recovery Foundation SRF ist daher – gemäss der deutschen Bezeichnung – eine Stiftung für traumatherapeutische Hilfe.

 

Organisation der SRF

Die SRF wird von erfahrenen Traumatherapeutinnen mit unterschiedlichen Grundausbildungen und Komplementärspezialisierungen sowie von Rechtsanwälten geleitet, die alle sowohl breite Erfahrungen im Sozialbereich haben wie seit Jahren in beruflichen Spezialbereichen arbeiten, die dem Zweck der Stiftung entsprechen.

 

Präsidentin: Dr. phil. Maja Wicki-Vogt, Zürich.

Stiftungsrat: Dr. med. Yvonne Schoch, Luzern und Zürich; lic. phil. Caroline Schlatter, Zürich; RA lic. iur. Peter Frei, Zürich; Dr. iur. Rooland Gmür, Zürich.

Administration: Regula Howald, Zürich

Finanzielle Grundlagen der SRF

Die erforderte erste Finanzgrundlage von Fr. 50’000.- wurde von einer Spenderin angeboten, die ungenannt bleiben möchte. Im Lauf des ersten Jahres erhöhte sie ihre Spende auf Fr. 250’000.-. Davon wurde im gleichen Zeitrahmen ungefähr die Hälfte für dringliche Hilfeleistungen verwendet. Im zweiten Jahr trug die Gönnerin nochmals eine Spende im gleichen Betrag bei.

Kleiner und grössere Spenden im Lauf der Jahre sowie eine sorgfältige Verwaltung der Mittel hat ermöglicht, eine grosse Anzahl von Gesuchen zu berücksichtigen, bei welchen es um Unterstützung von Traumatherapien, Physiotherapien, Weiterbildungen, Ferienwochen für erschöpfte Mütter, juristische Hilfe in Asylverfahren, in strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren etc. geht.

Die berufliche Kenntnis und Erfahrung von Präsidium und Stiftungsrat in den Bereichen, um welche es bei den Gesuchen geht, ermöglicht eine gründliche und sachlich verlässliche Entscheidungsmöglichkeit.

Die Arbeit von Präsidium und Stiftungsrat erfolgt unentgeltlich.

Administration und Buchhaltung sowie die jährliche Revision werden entschädigt.

 

Bei Bedarf können Fallbeispiele beigefügt werden.

 

VII  Die Plattform asylon

Anfang April 2008 habe ich unter dem Titel Unrecht darf nicht Recht sein einen Rundbrief an eine grosse Anzahl von Menschenrechtsvertreterinnen und –vertreter geschickt und diese zu einer Nationalen Tagung aufgerufen:

„Wir alle befassen uns mit der verhängnisvollen Tatsache des seit dem 1. Januar 2008 geltenden, verschärften Asyl- und Ausländergesetzes, mit der politischen Entwicklung, die dahinter steht und vor allem mit den nicht tragbaren Auswirkungen auf Menschen, die des Rechts bedürfen, in ihrem Gesuch um Asyl ernst genommen zu werden, ob sie über Reisepässe verfügen oder nicht. Wir ertragen die menschliche Entwertung und Entrechtung nicht, die mit den Nichteintretensentscheiden, den Zwangsmassnahmen, der Unterbringung in wechselnden Notunterkünften, dem Verbot jeglicher Arbeit, der täglichen polizeilichen Kontrolle, dem Entzug der Krankenversicherung und all den weiteren Schikanen der Nothilfe einhergeht.

Um zu verhindern, dass unter dem Namen des Gesetzes noch mehr Unrecht geschieht, erscheint es dringlich, dass möglichst bald eine Nationale Tagung zustande kommt, an welcher die mit der EMRK und der Verfassung nicht übereinstimmenden gesetzlichen Bestimmungen und Massnahmen belegt werden, um zu erreichen, dass diese korrigiert oder für ungültig erklärt werden, sei es über Bundesrat und Parlament, sei es über das Bundesverwaltungsgericht (da die Schweiz über kein Verfassungsgericht verfügt).

Eine solche Tagung sollte nach Möglichkeit ohne zeitlichen Aufschub stattfinden können, um den nicht tragbaren Massnahmen menschlicher Entrechtung, denen Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer durch die verschärften Massnahmen ausgesetzt sind, Halt zu bieten. Zur Teilnahme werden alle diejenigen eingeladen, die sich mit dem nicht tragbaren Resultat der politischen Entwicklung in der Schweiz theoretisch wie praktisch befassen, einer Entwicklung, deren fremdenfeindlichen, in starkem Mass rassistischen Triebkräften durch Resignation zu begegnen zu deren weiteren Verstärkung führen würde.

Es bedarf eines öffentlichen Austauschs des Wissens und der Erfahrung im Bereich der menschenrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und staatsrechtlichen Zusammenhänge wie auch der zivilrechtlichen, strafrechtlichen und sozialrechtlichen, ebenso der Kenntnis der vielfach belastenden, gravierenden psychischen Folgen von Unrecht, das als Recht erklärt ist. Wichtig ist, dass an dieser Tagung die französisch- und italienischsprachige Schweiz ebenso einbezogen wird wie die deutschsprachige, auch dass die Teilnahme einer Auswahl von Pressevertretern und Pressevertreterinnen erreicht wird, die sich für das menschenrechtliche Ziel einsetzen.

Hier ein Entwurf der thematischen Aspekte, die als Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines  Programm dienen können:

Die seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich geltenden Einschränkungen und Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht sowie in den anderen Rechtsgebieten versetzen einen grossen Teil der Bevölkerung in schwere Konflikte mit der beruflichen Ethik, welche Massstäbe setzt für die moralischen Kriterien des Handelns. Es handelt sich um die Mitglieder der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, um die Verantwortlichen der Flüchtlingsberatungsstellen, um Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, um Anwältinnen und Anwälte, um Beamte, um Personen aus dem Bereich von Medizin, von Kirchen oder anderen Institutionen sowie aus jenem der öffentlichen Schulen, der Nachbarschaftshilfe und aus vielen mehr. Wer auf die Stimme des Gewissens achtet, spürt den warnenden Missklang und die Dringlichkeit einer menschenrechtskonformen Korrektur. Die durch das Gesetz legalisierte Illegalisierung resp. Entrechtung von Kindern und Jugendlichen, von Frauen und Männern, die auferlegten Zwangsmassnahmen, der Sozialhilfestopp, die Minimalisierung von Unterbringung, Ernährung und persönlicher Sicherheit, die Aufhebung der Krankenkasse – in allem die kalte, eiserne Entwertung von Menschen zum verdinglichten Objekt steht in flagrantem Widerspruch zu den sozialethischen Prinzipien, die der EMRK und der Verfassung zugrundeliegen.

Es sind zentrale Fragen, die sich stellen. Es geht dabei

  1. um die Frage der Richtigkeit und Rechtmässigkeit der neuen gesetzlichen Vorschriften, d.h. um die Frage, ob Gesetze befolgt werden müssen, die das Resultat zweckgerichteter Manipulation der öffentlichen Meinung durch finanzstarke Kräfte nationalistischer und rassistischer Rechtsaussenpolitik sind, die seit über zehn Jahren eine über die Medien geschürte begriffliche Verbindung von Missbrauch und Asyl (Asylanten) sowie von Ausländern und Terror in Hinblick auf jede asylrechtliche Abstimmung benutzt haben – auch auf jene vom 24. September 2006 sowie auf die damit verknüpften parlamentarischen Entscheide -, um eine breite Zukunftsangst in Fremdenfeindlichkeit umzukehren und dadurch die erstrebte Verschärfung im Asyl- und Ausländerrecht zu erreichen;
  2. um die Frage der Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung der ab dem 1. Januar 2008 als gültig erklärten asyl- und ausländerrechtlichen Gesetze mit den Prinzipien der Sozialethik, die hinsichtlich jeder Berufsausübung von zentraler Bedeutung sind und die den normativen Kriterien der EMRK und der eidgenössischen Verfassung entsprechen (Bezug auf den Namen Gottes und damit auf die Zehn Gebote, auf die Genfer Konvention, auf die Erklärung der Kinderrechte u.a.m.);
  3. um die Frage der psychischen Zumutbarkeit der Umsetzung und Anwendung der verschärften gesetzlichen Bestimmungen, sowohl für das handelnde Subjekt wie für das behandelte Objekt;
  4. letztlich um die Frage, ob es notwendig ist zu tun, was das Gesetz gebietet; oder ob es notwendig ist zu tun, was das Gewissen als richtig erachtet, auch wenn es nicht konform ist mit dem Gesetz; oder ob es zusätzliche Möglichkeiten gibt, das Entweder-Oder resp. das Diesseits oder Jenseits der menschenrechtlich duldbaren Grenze, die durch das aktuelle Asyl- und Ausländergesetz überschritten wurde, zu verändern: Möglichkeiten aus der kreativen Verbindung von kritischem Denken, von zwischenmenschlicher Verantwortung und von politischem Mut in der Klärung der Ursachen der aktuellen politischen Situation in der Schweiz.
  5. Zielsetzung ist die bundesrätliche Korrektur oder die bundesgerichtliche Ungültigkeitserklärung der auf Gesetzebene angewachsenen Auswüchse menschenfeindlicher, rassistischer Parteipolitik, resp. die Wiederherstellung einer tragbaren, menschenrechtlich verantwortbaren Asyl- und Ausländerpolitik.“

Ich unterschrieb den Brief mit meinem Namen und es erfolgte eine grosse Anzahl von Rückmeldungen, aus denen sich die Plattform asylon bildete. Diese befasste sich in mehreren Sitzungen mit der Vorbereitung der Tagung. Dank der Unterstützung durch das „Institut interdisciplinaire d’éthique et des droits de l’homme“ der Universität Fribourg und unter Mitwirkung der Demokratische JuristInnen der Schweiz sowie der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl und Ausländerrecht gelang es, auf den am  31. Oktober 2008 an der Universität Fribourg ein nationales Kolloquium zum Thema „Ethik – Menschenrechte – Asyl: Darf Unrecht Recht sein?“ in deutscher und französischer Sprache zu organisieren.

Zum Abschluss der dicht besuchten Tagung kam es zu Handen der Presse sowie der ParlamentarierInnen zu einer – sowohl deutsch wie französisch verfassten – Resolution, verabschiedet von den versammelten Teilnehmenden der Tagung:

„Die am 1. Januar 2007 und am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzten neuen Bestimmungen des Asylgesetzes sowie das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene neue Ausländergesetz verursachen für Asylsuchende in der Schweiz eine prekäre Rechtsstellung. Die neuen Gesetzesbestimmungen werden grösstenteils rigide umgesetzt und wirken sich mit erheblichen kantonalen Unterschieden in ihren vielfachen Verschärfungen aus.

Obwohl beide Gesetze Normen beinhalten, die einen humanen Umgang mit Asylsuchenden gewährleisten sollten – zusätzlich zum allgemeinen Bekenntnis zur Humanität Art. 2 AuG enthalten sowohl Asyl- als auch Ausländergesetz Bestimmungen zur Vermeidung von Härtefällen -, bleibt das Instrumentarium zur humanen Umsetzung der Gesetze weitgehend ungenutzt.

Trotz dieser aus rechtsethischer Sicht besorgniserregenden Situation und der Tatsache, dass die revidierten Gesetze noch kein Jahr in Kraft sind, sind bereits zahlreiche parlamentarische Vorstösse zur weiteren Verschlechterung der Rechtsstellung von Menschen ohne Schweizer Pass eingereicht worden. Die hängigen verfassungs- und menschenrechtswidrigen Volksinitiativen (Minarettverbotsinitiative und Ausschaffungsinitiative) sind nur die extremen Spitzen eines Eisberges, der Asylsuchenden mit Härte und Kälte begegnet. Das Drehen an der Verschärfungsspirale wird im Parlament, aber auch im Justizdepartement und bei kantonalen Behörden zur lustvollen Dauerbeschäftigung. Dass hiervon immer mehr Menschen in unerträglicher Weise ihrer Würde beraubt und in ihren elementaren Rechten verletzt werden, kümmert die offizielle Politik kaum.

Die Tagung hat in Referaten und Workshops die zahlreichen Brennpunkte im Asyl- und Ausländerrecht eingehend belegt und erörtert. Diese vorherrschenden Tendenzen sind nicht akzeptabel. Sie sind mit dem Selbstverständnis der Schweiz als rechtsstaatliche Demokratie mit humanitärem Anspruch nicht vereinbar. Der Handlungsbedarf erweist sich als dringlich.

Die versammelten Teilnehmenden appellieren an Parlament und Bundesrat, aber auch an die kantonalen Behörden und an die Justiz menschenrechtskonforme, ethische Normen im Asylverfahren zu respektieren bzw. eine entsprechende gesetzliche Anwendungspraxis sicherzustellen. Von besonderer Dringlichkeit erweisen sich folgende Punkte:

  • Die Tatsache, dass die Härtefallbestimmungen im Asyl- und Ausländergesetz für abgewiesene Asylsuchende und Sans papiers weitgehend unbeachtet bleiben, widerspricht in krasser Weise dem gesetzlichen Bekenntnis zum Prinzip der Humanität. Die Nichtbeachtung entspricht auch nicht den Intentionen des Gesetzgebers. Bundesrat und Kantone werden deshalb aufgefordert, Asylsuchende resp. ImmigrantInnen, die sich während vier bis fünf Jahren in der Schweiz aufhalten und arbeitsmarktlich integriert sind oder die aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein können, zu regularisieren. Besonders dringlich ist dies bei Jugendlichen, die in der Schweiz die Volksschule beendet haben.
  • Der Sozialhilfestopp und die entwürdigende Nothilfepraxis gegenüber Asyl Suchenden mit Nichteintretensentscheid (NEE) und abgewiesenem Asylgesuch ist unverzüglich einzustellen. Mit diesem gesetzlichen Instrument wird die Menschenwürde missachtet und das beabsichtigte Ziel nicht erreicht. Die Menschen tauchen unter, reisen aber nicht aus, da sie in ihrer Heimat nicht leben können.
  • In Übereinstimmung mit Art. 7 UNO-KRK sind Kinder unverzüglich nach ihrer Geburt auch dann zu registrieren, wenn die Identität der Eltern nicht durch Dokumente eindeutig nachgewiesen werden kann.
  • Die Vereitelung der Eheschliessung durch abgewiesene Asylsuchende und Sans papiers verstösst gegen das Recht auf Ehe gemäss Bundesverfassung und EMRK. Die parlamentarische Initiative Brunner „Scheinehen unterbinden“ ist daher abzuweisen, weil sie eine falsche gesetzliche Vermutung aufstellt und die Eheschliessung einer bestimmten Ausländerkategorie pauschal verwehrt.
  • Der Status F ist höchstens als Übergangslösung auf höchstens fünf Jahre zumutbar, d.h. nur solange bis klar ist, dass Asylsuchenden eine Rückkehr in ihre Heimat nicht zumutbar ist. Die Vorläufigkeit des asylrechtlichen Aufenthaltsrechts sollte so schnell wie möglich in einen asyl- oder ausländerrechtlichen Status der Sicherheit übergehen, durch welchen die vielfältigen Diskriminierungen behoben und der menschliche Lebenswert wieder hergestellt werden kann. Dabei ist die Erfüllung von Grundbedürfnissen und Grundrechten von zentraler Bedeutung, die sich in den Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, Erwerbsmöglichkeiten, Besuchs-, Ehe- und Reisemöglichkeiten, in der freien Arztwahl und in vielem mehr manifestieren, d.h. in allem, was in zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Belangen weder eine Frage der Herkunft noch des Einkommens noch des gesellschaftlichen Status sein darf, auch nicht des asylrechtlichen Status.
  • Die faktische Wegweisung von Kindern mit schweizerischer Staatsangehörigkeit ist unverzüglich zu unterbinden, indem sorgeberechtigten ausländischen Elternteilen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, damit sie die Betreuung ihrer Kinder in der Schweiz wahrnehmen können. Eine entsprechende Regelung ist auch unerlässlich zur Vermeidung einer Inländerdiskriminierung, da Kinder mit EU-Staatsangehörigkeit aus Freizügigkeitsrecht ein Aufenthaltsrecht haben. Die parlamentarische Initiative Tschümperlin „Beseitigung und Verhinderung von Inländerdiskriminierung“ ist im Parlament dringlich zu behandeln.“

Die „Resolution“ wurde von einzelnen Medien (Neue Zürcher Zeitung, Le Temps etc.) aufgenommen, bewirkte im Eidgenössischen Parlament jedoch kein Eintreten auf die Dringlichkeit einer menschenrechtskonformen Korrektur der asyl- und ausländerrechtlichen Gesetze, im Gegenteil. Die zuständige Bundesrätin für Justiz, Frau Evelyne Widmer-Schlumpf, hat Anfang 2009 zusätzliche gesetzliche Verschärfungen vorgelegt.

Die Plattform asylon, gemeinsam mit der Swiss Recovery Foundation, hat erneut die Demokratischen JuristInnen der Schweiz unterstützt, dagegen eine kritische Stellungnahme zu erarbeiten und im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlichen.

Damit schliesse ich die Darstellung meiner Arbeit zu Gunsten von Verfolgten und Flüchtlingen ab. Sie geht mit dem gleichen Engagement und den gleichen Zielsetzungen weiter.

 

 

Ich erlaube mir, nun noch mein Curriculum vitae anzuhängen:

 

Curriculum vitae

Maja Wicki-Vogt (geb. 04.01.1940)

 

– Doktorat in Philosophie, Allgemeinem Staatsrecht und Menschenrechte; Soziologie/Politische Wissenschaften. Promotion (b. Prof. H. Lübbe) in Zürich 1984 (Dissertation: „Eine Logik des Absurden. Simone Weil“). Studium ab 1959  in Genf (b. Prof. Jeanne Hersch / gleichzeitig Abschluss Dolmetscherschule), Madrid, Barcelona, Zürich. Spezialisierung in Existenzphilosophie, Politischer Theorie, Ethik, Gesellschaftsanalyse, Sprachphilosophie (resp. sprachanalytische Untersuchungen).

 

– Anschliessend an das Doktorat noch Studium in Psychologie sowie Ausbildung zur Psychoanalytikerin und Traumatherapeutin (Zürich, Bern, Ljublijana etc.). Psychotherapeutische Praxis in Zürich für Psychoanalyse und Traumatherapie. Mitglied beim Psychoanalytischen Seminar Zürich PSZ; während Jahren Vorstandsmitglied bei der Zürcher Fachstelle für Psychotraumatologie ZFP. Viel Arbeit in Zusammenhang von psychoanalytischer Traumatherapie (cf. Darstellung der Arbeit). In diesem Zusammenhang nicht bloss grosse Anzahl von Untersuchungsberichten zu Handen von Eidgenössischen Asylbehörden und Gerichten, sondern auch zahlreiche öffentliche Vorträge, Veröffentlichungen, Organisation von Tagungen und Weiterbildungen etc.

 

– In der Zeit des Jugoslawienkriegs Tätigkeit bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), verantwortlich für traumatherapeutische Hilfe bei psychischen und somatischen Folgen von schweren Traumatisierungen infolge von Verfolgung, Krieg, Folter und anderen Gewalterfahrungen; Aufbau und Koordination der psycho-sozialen Hilfe für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in einzelnen Kantonen; Aufbau von Familienpartnerschaften für Asylsuchende; Koordination der medizinischen und psychotherapeutischen Betreuung von Kriegsverletzten etc., Hauptgewicht auf schwer traumatisierte Überlebende aus Lagern, auf sexuell missbrauchte Frauen, auf unbegleitete und unbetreute Kinder sowie auf Rroma Familien; auch verantwortlich für Medienarbeit, Konzeptarbeit und praktische Auswirkungen der schweizerischen Asyl- und Flüchtlingspolitik, Menschenrechte, Antirassismus, Untersuchung von Ausschaffungsentscheiden, Zusammenarbeit innerhalb der Hilfswerke etc. und öffentliche Weiterbildung (Reports, Tagungen, öffentliche Gesprächspodien etc.).

 

Dozentin für Philosophie, Gesellschaftsanalyse, Politische Theorie,  Sprachphilosophie (an den Universitäten Zürich, Bern, Genf und Luzern), auch als Lehrbeauftragte für Universitäre Weiterbildung (Universität Bern; Universität  Luzern); Postgraduate Masterprogramm für Kulturmanagment (Universität Basel), Interkulturelle Kommunikation (Universität Luzern); Einladung zu Gastvorlesungen an Universitäten in Genf und Lausanne; in New York (Columbia University), in Cambridge Mas.( (Harvard University), in Konstanz, Freiburg i.Br., in Lübeck. – Beauftragte an zahlreichen schweizerischen Akademien (Paulus-Akademie, Boldern, ICZ-College Zürich, Jüdisches College Bern, Biel etc.) sowie an Akademien in Hamburg, Münster, Wien u.a.m. – Lehrbeauftragte an Fachhochschulen für Sozialarbeit (Zürich, Basel, Rorschach/St.Gallen, Luzern), Beauftragte für Weiterbildung von LehrerInnen, SozialarbeiterInnen, Fachpersonen im Bereich von Drogenabhängigkeit etc.,  an öffentlichen Kultur- und Bildungsinstituten im In- und Ausland etc. – Langjährige Vorlesungstätigkeit an der Volkshochschule Zürich sowie Unterrichtstätigkeit an Zürcher Gymnasien, an der städtischen Abendschule für FremdarbeiterInnen etc.

 

– Mitbeteiligt am Aufbau und langjähriges Vorstandsmitglied des Forums gegen Rassismus, des Netzwerks schreibender Frauen, der Monatszeitschrift für neue Politik / MOMA etc.; Mitgestalterin der Cafés philosophiques (Bern, Basel, Fribourg, Luzern, Solothurn, Winterthur, Biel), der öffentlichen Aufklärung in Zusammenhang der neuen Eidgenössischen Verfassung von 1998, des Anti-Rassismus-Verfassungsartikels etc. Gründung und Aufbau der Plattform asylon sowie des damit verbundenen nationalen Kolloquiums an der Uni Fribourg „Unrecht darf nicht Recht sein“  in Zusammenhang der sich verschärfenden Asyl- und Ausländergesetze etc.

 

– Langjährige journalistische und publizistische Tätigkeit (Bereich Gesellschaftsanalyse, Rassismus, Fremdenhass, Armut, Frauenrechte und Kinderrechte) als

freie Journalistin BR (z.B. für Weltwoche, Neue Zürcher Zeitung, für zahlreiche wissenschaftliche Medien im In- und Ausland), als Redaktionsmitglied (Tages-Anzeiger; Magazin des Tages-Anzeigers, Cash, Mitbegründerin und Mitherausgeberin von MOMA – Monatsmagazin für Neue Politik), im Bereich Gesellschaftsanalyse und Kulturkritik, Menschenrechte, Minderheiten- und Ausländerrechte, Wirtschafts- und Medienethik, Frauenpolitik, Gewalt und Krieg, psychoanaytische Traumatherapie, Suchtproblematik etc.

Mitarbeiterin beim Schweizer Fernsehen DRS (Sternstunden Philosophie, Bildungsmagazin Trend; Filmbearbeitungen) sowie bei Radio DRS.

 

– Autorin und Herausgeberin zahlreicher Bücher (u.a. Wege des Widerspruchs. Festschrift für H.L.Goldschmidt, Bern/Stuttgart 1984. – Wenn Frauen wollen, kommt alles ins Rollen. Der nationale Frauenstreiktag. Zürich 1991.- So viel standen wir durch. Dorthin können wir nicht zurück. Flucht- und Exilgeschichten von Kriegsvertriebenen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Rotpunktverlag, Zürich 1997. – Fabrikarbeit von Frauen etc.). –  Wissenschaftliche und praktische Untersuchungen im In- und Ausland (z.B. Ursachen und Folgen von religiösen, philosophischen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklungen, Geschlechterverhältnissen und Rechtsverhältnissen in den verschiedenen Teilen der Schweiz, in Frankreich, Deutschland, Sizilien etc., in der Türkei, in Bulgarien, Rumänien, ex-Jugoslawien, Bangladesh etc. etc.); grosse Anzahl philosophischer und gesellschaftsanalytischer Buchbeiträge.

 

 

Geboren 04.01.1940, vier erwachsene Töchter und Söhne, vier Grosskinder; geschieden.

 

Am 1. 12. 1999 Hirnblutung mit Verlust der Sprachmöglichkeiten und weiteren körperlichen Beschwerden. Rückgewinn der vollen Arbeitsmöglichkeiten 2000/2001.

 

Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch; Italienisch

 

Publikationsliste bei Bedarf separat.

 

 

 

Zürich, 28. Mai 2009

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