Was geht mit “Migration” einher? Menschen aus anderen Kulturen als Asylsuchende – Trauma, Status und Therapie

Was geht mit “Migration” einher?

Menschen aus anderen Kulturen als Asylsuchende – Trauma, Status und Therapie[1]

 

„Ein gleichbleibendes Leiden wird nach einer gewissen Zeit unerträglich, weil die Energie, die es ertragen lässt, erschöpft ist. Es stimmt also nicht, dass in einer anderen Aktualität vergangenes Leiden nicht mehr zählt“[2].

Jede Gesellschaft wird daran gemessen, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Die schwächsten Mitglieder sind diejenigen Menschen, die keine Möglichkeit haben, sich für ihr eigenes Wohlbefinden und für ihre eigene Sicherheit einzusetzen. Es sind überall die Kinder, sodann die in irgend einer Weise „behinderten“ Menschen und ebenso diejenigen Menschen – Kinder und Erwachsene -, die, häufig geschwächt, strapaziert und leidend, als „Fremde“ in die Schweiz kommen, insbesondere als Asylsuchende. Gerade diesen Menschen und auf besondere Weise den Kindern wird das Ertragen von Gewalt, von menschlicher Entwertung und andauernder Unsicherheit zugemutet, deren seelische Folgen häufig ein ganzes Leben lang verstörend weiterwirken.

Erwachsene und Kinder, denen es gelingt, die Schweiz zu erreichen und hier um Asyl zu bitten, sind ein ganz kleiner Teil der geplagten und vertriebenen, von Hunger und Angst besetzten, zumeist schwer traumatisierten Menschen: alle geprägt von Verlust jeglicher Sicherheit, von Gewalt, von seelischem und körperlichem Leiden.

Wer gelangt in die Schweiz, in dieses kleine, durch Berge und gut bewachte Grenzen abgeschirmte Land? Es sind in den letzten Jahren insbesondere Überlebende der Kriegsgeschehnisse im ehemaligen Jugoslawien, welche durch ethnisch und religiös bedingte militärische Verfolgung und Gewalt zu Opfern wurden, insbesondere Menschen aus Bosnien und aus Kosovo, aber auch aus Kroatien, aus Montenegro, Mazedonien und aus Südserbien, Frauen und Kinder, manchmal Kinder allein, zum Teil auch Männer, welche die serbischen Konzentrationslager überleben konnten, Menschen muslimischer und zum Teil serbisch-orthodoxer Herkunft, Angehörige von Rroma- und von Gorani-Familien, welche während des Kriegs, aber schon vorher und nach dem Krieg schwerste Erniedrigung und Gewalt erlebten. Es sind Menschen aus der Türkei, zumeist kurdischer Herkunft, denen in den meisten Fällen systematische Folter durch die türkische Polizei und Armee angetan wurde; sodann Menschen aus den jüngsten Kriegszusammenhängen von Tschetschenien und weiteren von Russland beherrschten islamischen Kaukasus-Staaten, insbesondere von Dagestan, viele Menschen aus den Kriegsgebieten von Sri Lanka, aus Afghanistan, aus Kambodscha, Irak und Iran, aus Kuwait, aus Libanon und Syrien, aus Marokko, aus dem Gazastreifen und anderen Gebieten des palästinensischen Israel, viele Menschen aus dem Kongo, aus Südafrika, Angola, Liberia und Somalia, auch aus Ghana, aus Kuba und noch immer aus südamerikanischen Ländern, in welchen Diktatur, Krieg, Vertreibung und Gewalt, gleichzeitig Hunger und Durst, in jeder Hinsicht Lebensbedingungen, die kein Leben ermöglichen, Menschen – Kinder und Greise,  Frauen und Männer – aus weiteren Ländern dieser Welt, in welchen menschliches Leben aufs schwerste gefährdet ist. Sie verlassen den Boden, auf dem sie geboren wurden und gelebt haben, sie lassen alles zurück, was Heimat bedeutet und suchen Zuflucht in einem anderen Teil der Welt, in der Hoffnung, dass der Wert zu leben nicht länger bedroht ist und dass das durchgestandene Leiden Heilung findet.

Das Leiden, das aus traumatisierenden Erfahrungen entsteht, äusserst sich auf vielfache Weise, je nachdem welche Lebenserfahrungen der durchgestandenen Gewalt vorausgingen und in welchem Ausmass Gewalt angetan wurde oder miterlebt werden musste, auf direkte oder indirekte Weise. Was „Trauma“ bedeutet, sagt das Wort selber auf vielfache Weise aus: mit „trauma“ wurde schon in der griechischen Antike das bezeichnet, was „Wunde“ und „seelische Erschütterung“ bedeutet, u.a. auch im Vergleich mit der „Verletzung“ und Sicherheitsgefährdung eines Schiffs – dem „Leck“ -, wie „trauma“ in Homer’s „Odysse“ verwendet wurde. Die ethymologische Klärung führt im Verstehen dessen, was „Trauma“ bedeutet, noch weiter: das Substantiv „trauma“ ist sowohl von „titroskein / durchbohren, verwunden“ abgeleitet wie von „teirein / reiben, aufreiben“. Auch das „Aufreiben“ der Lebensenergie, d.h. psychische und körperliche Erschöpfung, die mit traumatisierenden Erfahrungen einhergehen, finden sich in „Trauma“ ausgedrückt.

Der Begriff “Posttraumatische Belastungsstörung” (Posttraumatic Stress Disorder PTSD) ist seit den späten achtziger Jahren geläufig. Amerikanische Psychiaterinnen und Psychiater haben ihn in der Folge von Beobachtungen bei Rückkehrenden aus dem Vietnamkrieg als Diagnosebegriff geschaffen, mit dem eine Vielzahl von Symptomen – Angstzustände, Schlaflosigkeit, Gedächtnisverlust, Depressivität, nicht mehr kontrollierbare Affekte, mit Zuspitzung in Aggressivität und Hass, und andere Erscheinungen mehr, Übertragung des seelischen Leidens auf den Körper mit schwerwiegenden Schmerzempfindungen und Krankheiten, teilweise direkte Folgen körperlicher Gewalt – erfasst werden sollten, die aus traumatischen Erfahrungen resultieren. Jedes Ereignis kann traumatisierend sein, wenn mit dem Ereignis eine Erfahrung des Zuviel einhergeht, sei dies ein Zuviel an Gewalt oder an Deprivation (z.B. Verlust von Selbstwert, von Lebenswert, von Lebens- und Familiensicherheit, von Zuhause, von Heimat, von materieller Sicherheit, Verlust wichtiger Bezugspersonen, Verlust des Lebensrechtes durch Schuldgefühle zu überleben u.v.m.).

Als psychisches Trauma wird daher sowohl eine einmalige wie eine fortgesetzte Gewalterfahrung verstanden, durch welche die Lebenskontinuität durchbrochen wird und eine schwere Verletzung der seelischen Integrität, des Selbstwertgefühls und des Beziehungsgefüges erfolgt.

Mir scheint, dass der klinische Begriff des PTSD zu eng gefasst ist, dass an dessen Stelle eine kulturell und menschlich weitere und zugleich differenziertere Erfassung der Leidenssymptome angezeigt ist. Auch anlässlich eines grossen Internationalen Kongresses über Trauma und Traumatisierungsfolgen, der 1994 in Hamburg stattfand, wurde in verschiedenen Beiträgen darauf hingewiesen, dass statt von „Störung” eher von je individuell kaum erträglichen oder nicht mehr erträglichen Leidensfolgen (psychischen und somatischen) gesprochen werden sollte, durch welche zugleich auch der menschliche Wille, unversehrt resp. in Wohlbefinden zu leben, angezeigt werde.

Tatsache ist, dass die politisch bedingten Aufenthalts- und Lebensbedingungen, denen Asylsuchende unter N- und F-Status hier in der Schweiz ausgesetzt sind, auf schwerwiegende Weise retraumatisierend wirken. Anlässlich eines Hearings über den F-Status, welches 2002 durch die EKR organisiert worden war, hatte ich Gelegenheit, dies in Bern deutlich zu machen.

Eine grosse Anzahl meiner Patienten und Patientinnen, die mich um psychotherapeutische und traumatherapeutische Hilfe aufsuchen, haben – oft seit vielen Jahren – einen N- oder F-Status; nur wenigen, die an mich gelangen, weil sie unter schweren psychischen Belastungen leiden, wurde der B- oder C-Status zugesprochen. Die meisten Menschen, die unter N- und F-Status hier weilen, sind buchstäblich Asyl-„Suchende“ oder „vorläufig“ Aufgenommene; sie werden von Ausweisungsängsten geplagt, die sich mit der ständigen Erinnerung an die durchgestandenen Traumatisierungen zur Angstbesetztheit zuspitzen. Die Frage, ob ein „auf Zeit“ begrenzter Schutz Erwachsenen und Kindern, die Krieg und Folter überlebten, genügen kann, findet allein schon durch die Fortsetzung und Verstärkung des psychischen Leidens und dessen somatische Folgen eine Antwort.

Wichtig scheint mir festzuhalten,

  1. dass die psychischen und somatischen Belastungen, unter denen insbesondere Menschen mit N- und F-Status leiden, verursacht wurden durch Traumatisierungen infolge von Gewalt, von Verfolgung und Krieg in ihren Herkunftsländern, wodurch ihr Ich-Wert, ihr Lebenswert, der Beziehungswert von ihnen nahestehenden Menschen, gesellschaftliche, berufliche und materielle Existenzsicherheit sowie politische Rechte zerstört wurden;
  2. dass die dadurch entstandenen – häufig komplexen und schweren – posttraumatischen Leiden durch Retraumatisierungen verstärkt wurden/werden, die durch den – manchmal während vielen Jahren sich fortsetzenden – N- Status wie durch den F-Status bewirkt werden. Wird das Gesuch um Asyl –d.h. um das Recht, in der Schweiz als Flüchtling in Sicherheit leben zu dürfen – nach belastender Wartezeit von den Behörden in Bern abgelehnt, wird aber wenigstens ein F-Status bewilligt, ist als erste Reaktion oft eine psychische Erleichterung spürbar. Nach relativ kurzer Zeit aber nehmen die Retraumatisierungsfolgen überhand.

Bei allen Betroffenen wirkt sich die „Vorläufigkeit“, die keinen Zukunftsentwurf zulässt, in Angstzuständen aus. Diese werden zunehmend beklemmender, führen zu Atem- und Schlafstörungen, zu ständigen Kopfschmerzen, Nacken-, Rücken- und Magenschmerzen und zahlreichen weiteren psychischen und körperlichen Leiden (cf. Fallbeispiele). Zusätzlich zur nicht gewährten Sicherheit des Aufenthaltsrechtes kommen die mit dem F-Status verbundenen, schwerwiegenden Einschränkungen der Personenrechte. Es sind menschlich entwertende und existentiell demütigende Lebensbedingungen, die, obwohl diese eine klare Nichterfüllung menschlicher Grundbedürfnisse und Grundrechte bedeuten, in praktisch-alltäglicher Hinsicht als gesetzlich legitimiert von den Gemeinde resp. den Kantonen umgesetzt werden..

Die Folgen der schwerwiegenden Einschränkungen der Personenrechte zeigen sich in folgenschwerem Verlust des Ich-Wertes durch den mit dem F-Status verbundenen gravierenden Freiheitsentzug im Wohn- Arbeits- und Weiterbildungsbereich:

  • keine Wahlmöglichkeit der Gemeinde- oder der Kantonszugehörigkeit,
  • gravierende Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeit und häufig sich fortsetzende Arbeitslosigkeit trotz Arbeitswille und Tätigkeitsbedürfnis,
  • kein Recht auf Berufsausübung Weiterbildung für Intellektuelle, auch keine für HandwerkerInnen, lediglich herabsetzende Hilfsarbeit, Service- und Putzarbeit,

Zusätzlich zu den sich fortsetzenden persönlichen Herabsetzungen und kräftemässigen Ausnutzungen des Arbeitseinsatzes kommen

  • ungebührlich niedrige Stundenansätze für Lohnzahlungen, die zumeist nicht an die Arbeitenden erfolgen, sondern an die Sozialämter, trotz grosser Arbeitsbemühungen (bis zu 100% und mehr), mit dem Resultat
  • ständiger Abhängigkeit vom Sozialdienst und ständiger hherabsetzender Kontrolle aller Ausgaben.

Ein weiterer Teil der Herabsetzung besteht in der – häufig schwer belastenden – Einschränkung von Heilungsmöglichkeiten bei körperlichen und psychischen Leidenszusammenhängen, da

  • keine freie Wahl von ArztInnen und PsychotherapeutInnen gewährt ist, nur eine beschränkte, allgemein-medizinische und psychiatrische Zuteilung gemäss offizieller Namensliste, da die Kosten für Psychotherapie, insbesondere für die zumeist dringliche Traumatherapie, nur im psychiatrischen Rahmen übernommen werden, woraus zumeist Abhängigkeit von Psychopharmaka, aber keine wirklich Genesung erfolgt;
  • insbesondere grosse Ängste bei Zahnproblemen bestehen, infolge extremer Einschränkung zahnärztlicher Behandlung. (Zähne werden gezogen, nicht behandelt, da zahnärztliche Behandlungskosten von den Kantonen nicht übernommen werden).

Die Folgen der sich fortsetzenden, menschlich herabsetzenden Entwertung werden noch verstärkt

  • durch eine schwerwiegende Einschränkung der familiären Beziehungen, da die Besuchsmöglichkeit von nahestehenden Angehörigen – Eltern, Grosseltern, Geschwister -, die im Herkunftsland zurückgeblieben sind und die häufig alt und/oder schwer krank sind, kaum zugestanden wird (resp. nur nach vielen Bemühungen und grossem Zeitaufwand, auch nur, wenn zahlreiche – insbesondere materielle – Bedingungen erfüllt werden);
  • durch die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche, welche die offizielle Schule besuchen und welche sich in den meisten Fällen bemühen, gute Schüler und Schülerinnen zu sein, mit ständigen Einschränkungen zurecht kommen müssen, z.B. nur sehr beschränkte Sporttätigkeit ihnen zugestanden wird, da Ausrüstungen und Club-Beiträge von der Asylorganisation nicht übernommen werden (resp. von den Eltern nicht geleistet werden können), häufig auch keine spezifische Musikausbildung, kein Teilnahme an Schulferienlagern (Kosten werden auf offizieller Ebene nicht übernommen, auch nicht von Pro Juventute, die Gesuche für finanzielle Hilfeleistungen an ausländische Kinder und Jugendliche ablehnt), da sie über keine „Pässe“ verfügen auch keine Teilnahme an Auslandreisen der Schulklasse, kein Erholungs- und Ferienaufenthalt für Familien (resp. für Frauen und Kinder), etc.

Für Schweizerinnen und Schweizer würden die mit dem F-Status einhergehenden Existenzbedingungen als nicht zumutbar erachtet. Da sie Menschen gegenüber, die infolge ihrer „ausländischen“ Herkunft, ihrer Abhängigkeit von Hilfe und ihres Status als „Fremde“ über keine Korrekturrechte verfügen, mit „Gesetzesnotwendigkeit“ aufgelastet und als „zumutbar“ erklärt werden, ist der F-Status ein nationales rassistisches Vergehen.

Ich machte in Bern anlässlich des von der EKR organisierten Hearings deutlich, dass der

F-Status wesentliche menschliche Grundbedürfnisse und Grundrechte nicht erfüllt, da er herabsetzend, ausbeuterisch und psychisch lähmend ist, zumeist auch schwere somatische Folgen bewirkt. Auch ersuchte ich mit menschenrechtlicher Begründung um Umwandlung des F-Status in B- oder C-Status, sobald sich die Nicht-Zumutbarkeit einer Rückreise resp. die Gewährung des Asylrechts auf Grund schwerwiegender, traumatisierender Gewalterfahrungen im Herkunftsland als überzeugend und als dringlich erweist.

Die Umwandlung des F-Status in B- oder C-Status würde nicht nur die Restitution des menschlichen Wertes von Frauen, Männern und Kindern bewirken, die auf Grund schwerer Traumatisierungen ihre Heimat verlassen und in die Schweiz fliehen mussten; der Status-Wechsel würde ebenso die kantonalen Unterstützungskosten erleichtern. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht wäre die Umwandlung des F- in B- oder C-Status zu empfehlen.

Ich komme zum Abschluss. Die Frage stellt sich, ob “das Leben die einzige Zuflucht“ ist, wie es in einem Gedicht von Paul Celan (aus der Sammlung “Schneepart”) heisst, der die nationalsozialistische Verfolgung überlebt hatte, jedoch nach einigen Jahren in Paris das Überleben nicht mehr ertrug.

“Ich höre, die Axt hat geblüht

ich höre, der Ort ist nicht nennbar (…)

Ich höre, sie nennen das Leben die einzige Zuflucht”.

Erniedrigung, Gewalt, Todeserfahrung und Leiden, Angst als sich fortsetzende Gewalt in der davon besetzten Psyche können nur geheilt werden, wenn Erniedrigung und Gewalt nicht weiterhin wiederholt werden. Überleben genügt nicht; es bedarf der Rehabilitation von Lebenswert und Lebenssinn. Das heisst, dass Asyl Wiederbeheimatung in der Welt bedeuten muss, durch aufbauende Erfahrung des Respekts, nicht theoretisch, sondern ganz konkret, in jedem einzelnen Land, auch in der Schweiz. Es gilt, in der Öffentlichkeit, in den Schweizer Familien wie in den Schulen ein Verstehen der Nicht-Erträglichkeit von Erniedrigung und Gewalt zu wecken, es gilt, das Interesse und die Fähigkeit zu entwickeln, mit unterschiedlichen kulturellen Herkunftsgeschichten, die sich teilweise fortsetzen, leben zu lernen, Konflikte zu klären, ohne dass sie gewalttätig ausgetragen werden müssen.

Anstelle von Misstrauen und Herabsetzung, die in Feindseligkeit auswachsen kann, müssen soziale und emotionale Kräfte gestärkt werden, die ein vielfältiges und widerspruchsvolles Zusammenleben erlauben. Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft in der Schweiz haben unter anderem mit einer massiven Desorientierung in Bezug auf Recht und Unrecht zu tun. Daraus folgt ein Verlust an gegenseitigem menschlichem Respekt, der durch die Respektlosigkeit der „offiziellen Stellen” – Polizei, Richter, Vollzugsbehörden – quasi gerechtfertigt und dadurch verstärkt wird.

Menschen, die ihre Heimat und ihre kulturelle Geborgenheit verlassen mussten, insbesondere Kinder und Jugendliche, die der Tatsache ausgesetzt sind, dass sie „Fremde“ sind, brauchen eine starke Lobby, der die Sorge um den Wert von Leben, auch um den Wert jeder menschlichen Besonderheit das zentrale Anliegen ist. Damit das Leben die „einzige Zuflucht” sein kann, darf es nicht die Fortsetzung von Erniedrigung und nicht die Verhärtung von Angst geben, nicht menschliche Herabsetzung und nicht Gewalt, auch nicht von offizieller Seite her, sondern das Leben muss als Wert im Alltag wieder spürbar werden..

Auch in der Schweiz sollte den Behörden und den Menschen, die hier leben, bewusst werden, dass Herkunfts- noch Zeitbedingungen von niemandem gewählt werden. Die Erfüllung der Grundbedürfnisse und die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, damit die Erfahrung des persönlichen Wertes dürfen nicht ständig in Frage stehen, wenn Pass, Hautfarbe, sprachliche oder religiöse Zugehörigkeit anders sind als bei einem Grossteil der Bevölkerung. Die Ertragbarkeit von Mangel an Recht und die Ertragbarkeit von Leiden sollte daran gemessen werden, was diejenigen, die über die Lebensbedingungen anderer Menschen entscheiden, die über Macht verfügen, selber ertragen könnten.

Eine wichtige Zielsetzung der Verantwortlichen und der Mitverantwortlichen eidgenössischer, kantonaler und gemeindemässiger Machtkompetenz, auch jener der Religionsgemeinschaften und der Hilfswerke sollte sein,

  • im Erkunden der Ursachen und Folgen psychischen Leidens wegen der Beeinträchtigung des persönlichen und gesellschaftlichen Wertes
  • infolge von schwerwiegendem Mangel in den Rechten, in den Arbeits- und Wohnbedingungen, in der Ausbildungs- und Bewegungsmöglichkeit, im Verstehen, in der Kommunikation oder im Handeln von Menschen, die infolge von Verlusten der Lebenssicherheit in ihrer Heimat in die Schweiz gelangten,
  • die Verantwortung und Handlungsmöglichkeit in politischer und sozialer Kompetenz wie in beruflich-fachlicher, menschlicher Hinsicht so umzusetzen, dass eine Verbesserung der Rechte und der Lebensmöglichkeiten dieser hilfebedürftigen Menschen geschaffen wird, die deren Lebenswert wieder spürbar macht.

 

Beispiele mit F-Status:

Senad und Hamida D. und deren Töchter Anita und Amina aus Krushevo/Kosovo seit 2000;

Sali und Luljeta R.-K. Und deren Söhne Edi und Leon aus Peja/Kosovo seit 1999;

Mem und Lyrija S. und deren zwei Kinder aus Mitrovica/Kosovo seit 1989;

Mustafa und Dubravka G. mit Leo aus Mostar/Bosnien seit 1993;

Sefedin und Abide R. mit vier Kindern aus Mitrovica/Kosovo seit 1989;

Remzija und Ehemann H.-O. und deren zwei Kinder aus Srebrenica/Bosnien seit 1995;

Mirhiba J. und zwei Kinder aus Prijedor/Bosnien seit 1993;

Borislavka T. und drei Kinder aus Tuzla/Bosnien seit 1992;

Medina T. und zwei Söhne aus Bosnien seit 1994;

Hatema R., Tochter und Sohn aus Bihac/Bosnien seit 1993;

Ismeta H. und jüngere Tochter (ältere Tochter hat schon Schweizer Pass) aus Bosnien seit 1993;

Jadranka Z.-J. und jüngerer Sohn (ältere Tochter hat schon Schweizer Pass) aus Bosnien seit  1993;

Sakiba S. und Sohn aus Sarajevo/Bosnien 1994;

Zorica M. und ihre zwei Töchter aus Bosnien seit 1993;

Mirhije K. und zwei Kinder aus Mitrovica/Kosovo seit 1999;

Fatmire P. aus Kosovo seit 1998;

Dulijna A. aus Belgrad seit 1998;

Emérance M. N. aus Kinshasa/Kongo seit 1999;

Bahrija S. mit Adem und Adema: Srebrenica/Potocar 2000;

Sanija D. mit Arijan aus Montenegro seit 1998;

Mirsada A. und zwei Töchter aus Bosnien seit 1993;

Nusret, Nura und Almedin I. aus Dodboj/Republica Serbska seit 1996;

Mirsad und Nermina M., zwei Töchter und zwei Söhne aus Bosnien 1998;

Ramush und Elfete A. sowie deren vier Kinder aus Kosovo seit 1989;

Fadil und Mesija S. und deren Tochter und Sohn aus Belgrad seit 1998;

Jaha und Zaha J. und drei Kinder aus Kosovo seit 1999;

Sylejman und Safete M. und drei Söhne aus Kosovo seit 1997/1999;

Nermina S. und Azra, auch Ehemann und Sohn aus Goran/Kosovo seit 2000;

Redzep und Azira R., zwei Söhne und eine Tochter aus Südserbien seit 1998;

Turhan und Magbule R., zwei Söhne und eine Tochter aus Süderbien (wurden ausgewiesen);

Suhada T. und Mutter, 2 Brüder und Tante aus Orahovac/Kosovo seit 1999;

Afërdita K. aus Drenica/Kosovo seit 1999;

Milazim X. aus Reqak/Kosovo (wurde ausgewiesen);

Fikreta M und Osman I. mit drei Kindern aus Bosnien seit 1997;

Xhemilije B. und Ehemann Rexhep B. aus Südserbien (wurden ausgewiesen);

Ramin und Shakila mit Tochter R. aus Afghanistan seit  2001;

Premton und Nurije B. und zwei Söhne aus Kosovo seit 1995;

etc. etc. etc.

 

[1] OeME-Retraite in Aarau am 28. Mai 2005

 

[2] Simone Weil. Cahiers / Aufzeichnungen. Bd. 2. Übersetzung Elisabeth Edl und Wolfgang Matz. Verlag Carl Hanser, München/Wien 1003

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