Hilfebedürftige Menschen im Durchzug des sozialpolitischen Systemwechsels – Gedanken über das ethische Dilemma der Verantwortlichen

Hilfebedürftige Menschen im Durchzug des sozialpolitischen Systemwechsels

Gedanken über das ethische Dilemma der Verantwortlichen

 

Liebe verehrte Anwesende

 

An der heutigen Tagung über Fragen einer Neuorientierung der Sozialhilfe teilnehmen zu dürfen – einer Tagung der kritischen Reflexion und der gegenseitigen Information -, erachte ich als Ehre. Ich danke herzlich für die Einladung. Ich werde mich bemühen, als Aussenseiterin einen kreativen Beitrag zu leisten.

Meine Überlegungen gehen von einem Paradox aus: Die Soziale Arbeit richtet sich nach neuen Konzepten aus, deren Umsetzung Frauen und Männern auferlegt ist, die seit ihrer beruflichen Ausbildung bestrebt waren, die sozialen Folgelasten und Leidenswirkungen auf Menschen wegen sozialer Ungleichheit, wegen belastender psychischer Erfahrungen mit Fluchtfolgen, z.B. mit dem Abgleiten in Süchte, wegen technologie- oder marktbedingter Ausgrenzung von Arbeitsplätzen, wegen der rassistischen Marginalisierung auf Grund unterschiedlichster Herkunftsgeschichten u.v.a.m. aufzufangen, zu mildern oder zu verändern. Zwar werden soziale Ungleichheit als Folge gesellschaftlicher Entwicklungen und schwieriger, häufig traumatisierender Lebensentwicklungen – zum Teil seit der Kindheit – bei Hilfebedürftigen weiterhin vorausgesetzt, quasi als gesellschaftliche Invariable, jedoch Fürsorge im herkömmlichen Sinn wird nach vielfachen einschränkenden Veränderungen im Lauf der letzten Jahre zunehmend knapper, resp. wird mit Bedingungen der Kontrolle und der gehorsamen Pflichtenerfüllung verknüpft, die nun in kaum bezahlten Arbeitsleistungen bestehen (wie ich dies seit einigen Jahren schon in den Alltagsbedingungen von Asylsuchenden miterlebe, wie es auch in Gefängnissen der Fall ist). Mit anderen Worten: Menschen in materieller und psychischer Not mit daraus resultierenden Folgen – u.a. Entwurzelungen, äussere und innere Emigration, berufliche und gesellschaftliche Ausgrenzungen, Ausweglosigkeiten, eventuell tiefe Niedergeschlagenheit und Hilflosigkeit, eventuell ohnmachtgelähmte oder gewaltbesetzte Abhängigkeiten, Süchtigkeiten und andere Formen existentieller Ratlosigkeit – d.h. hilfebedürftige Menschen gelten unter dem Druck einer marktorientierten, digitalisierungs- und virtualisierungsgeprägten postmodernen Gesellschaft zunehmend als Belastungsobjekte. Ein grosser Teil von ihnen muss fortan auf irgend eine Weise kaum bezahlte Arbeitspflichten erfüllen. Wirklich aufbauende, persönlich gewählte Weiterbildungen kommen einigen zugute, analytisch-therapeutische Hilfeleistungen kaum jemandem, so viel ich weiss.

Es ist unbestritten, dass Arbeitslose Arbeitsangebote als gut empfinden, wenn sie

  1. a) selber danach streben,
  2. b) wenn diese einen beruflichen Aufstieg tatsächlich ermöglichen und dadurch
  3. c) das Freiheitsbedürfnis ebenso verstärken wie den Selbstwert.

Es stellt sich jedoch die Frage ist, ob Zwang und erniedrigende Arbeitsbezahlung wirklich gut sind, wenn die Nichterfüllung der Arbeitspflicht herabsetzende Strafen nach sich zieht. Ebenso stellt sich die Frage, ob die von Fachwissen und Engagement getragene Berufseinstellung der SozialarbeiterInnen, deren kritische, aber zugleich verantwortungsbewusste und kreative Mitgestaltung der beruflichen Tätigkeit sie bisher begleitet hat, durch den Anpassungsdruck an die in den letzten Jahren kurz hintereinander wechselnden, sogenannt „aktuellen Zeitbedingungen“ gestärkt wird. Auch stellt sich die Frage, ob das, was unter diesen „Zeitbedingungen“ schon in den USA und in anderen europäischen Staaten, nun auch hier in Zürich, als neues Regelsystem, resp. als „Fortschritt“ gelten soll, in der Umsetzung tatsächlich gut ist. Es ist auf spürbare Weise eine paradoxale Situation, ein Dilemma, vor allem in Zusammenhang mit der Ethik, die dem Verantwortungsbewusstsein der SozialarbeiterInnen zugrunde liegt.

Zur teilweisen Ausleuchtung dieses Dilemmas möchte ich Sie in der nächsten halben Stunde einladen. Eventuell lassen sich im Lauf des Tages kritische, aber auch kreative Optionen für ein neues Verständnis und eine neue Definition der Sozialarbeit als – menschenrechtlich, d.h. ethisch definierte – Kulturarbeit finden, mit einem damit verbundenen Austausch von Erfahrungen, von Verantwortungsempfindungen, von skeptischen Fragen und kreativen Überlegungen.

Ich werde zuerst kurz auf eine Klärung der Bedeutung von Ethik im Zusammenhang mit der sozialen Arbeit eingehen, darauf auf spezifische, widersprüchliche Eigenheiten unserer Zeit, d.h. der vor gut einem Jahrhundert als Weiterentwicklung der Moderne begonnenen und allmählich entgleitenden Postmoderne, die zunehmend durch eine technologisch beschleunigte Virtualität im Bereich des Zusammenlebens überrollt wird, in welchem die Tatsache der menschlichen Differenz und zugleich des gleichen Wertes des Menschseins immer weniger respektiert wird. Zum Abschluss möchte ich kurz auf die Bedeutung einer bewussten Entfaltung der kreativen Vernunft im Zusammenhang der Sozialarbeit eingehen.

 

Ethik – Massstab des Guten. Aber was ist in der aktuellen Sozialarbeit unter dem Guten zu verstehen?

Jede Ethik (ethos/Sitte, Brauch) wurde und wird in Hinblick auf genau definierte persönliche, beziehungsmässige und gesamtgesellschaftlich-politische Zwecke formuliert, die das Gute vom Schlechten oder vom Fehlerhaften unterscheiden, nicht nur in ältester Vergangenheit, sondern auch in der jüngste Zeitgeschichte. Ich vertrete die Meinung, dass jede Ethik als oberstes Wert- und Normengehäuse Resultat zeit- und kulturbestimmter Prozesse ist, d.h. Resultat erfahrungsbestimmter Sozialisationsprozesse in Hinblick auf eine optimale Gegenwart und auf eine anstrebbare Zukunft. Einige dieser Normen, z.B. die in der Tora resp. Bibel festgehaltenen Zehn Gebote, haben eine zeitunabhängige, ständige Bedeutung, auch wenn sie aus einer zeitspezifischen Notwendigkeit heraus formuliert wurden, war es doch dringend, das in der Wüste von Auflösung bedrohte, während Jahrzehnten durch Unterdrückung geplagte jüdische Volk durch eine klare, verpflichtende Festsetzung des Guten und des Nicht-Guten im Zusammenleben zu disziplinieren und damit in eine gesellschaftliche Ordnung zu lenken.

Philosophie und Religionstheorien haben sich seit der ältesten menschlichen Kulturgeschichte mit Fragen des Guten befasst. Die beiden vom Denken und von den Empfindungen gesteuerten Bereiche haben sich da getrennt, wo der Zustand der Welt nicht mehr der göttlichen Kosmogonie anheimgestellt wird, sondern das So- oder Anders-Handeln der Menschen dafür verantwortlich gemacht wird. Das menschliche Entscheiden, Begründen und Handeln wie auch dessen Folgen werden seither mit der praktischen Philosophie verknüpft, resp. mit der Ethik. Überraschend ist, dass z.B. bei Aristoteles (384/3-322/1) nicht mehr eine Idee, sondern der gute Mensch das Mass für das Gute darstellt. Mit anderen Worten, was gut und was böse ist, resp. was ethischen Regeln entspricht oder was diesen nicht entspricht, misst sich am Menschen selber, am praktisch-tätigen Leben, am Handeln. Dabei genügt es nicht, dass die Handlung sittlichen Kriterien entspricht, dass sie zum Beispiel nicht-schädigend oder gerecht ist, sondern der Handelnde (Frauen gelten noch nicht als sittliche Wesen, was von einzelnen Frauen, z.B. von Diotima, schon in der Antike korrigiert wird) muss selber bestimmte Eigenschaften aufweisen, um den Kriterien des Guten zu genügen.

Ethische Normen, an denen sich – schon zu Aristoteles‘ Zeit – das Gute, resp. der Gute am stärksten misst, sind Gerechtigkeit, Klugheit und Freigebigkeit: letztlich was heute noch gilt. Die Nicht-Erfüllung dieser Normen kennzeichnet somit auf besonders unmissverständliche Weise die Mangelhaftigkeit. Die Frage stellt sich, wie sich die Erfüllung resp. die Nicht-Erfüllung des guten Entscheidens und Handelns erklären lässt. Die Theorien und Doktrinen allein genügen nicht. Diese bieten lediglich Handlungsangebote an. Interessanterweise geht Aristoteles davon aus, dass es für das ethisch gute Tun auch materieller Voraussetzungen bedarf, resp. dass „ohne Geld“ weder Gerechtigkeit noch Freigebigkeit gepflegt werden können. Die „Nikomachische Ethik“ ist somit, trotz des erstaunlich Neuen, das sie mit dem Praxisrekurs bietet, eine Art Verhaltenskodex, der sich ausschliesslich an besitzende, freie Menschen richtet, obwohl daraus eine allgemeine Ethik abgeleitet wurde. Die Frage stellt sich, ob eventuell die Rechtfertigung des auf arme und hilfebedürftige Menschen ausgeübten Arbeitsdrucks sich auf eine jahrtausendalte „Überheblichkeit“ der markt- und gewinnorientierten, sich ihrer Freiheit bewussten Machtausübenden abstützt? – umgekehrt, ob das Recht auf Freiheit nicht auch in jenen Menschen erhalten bleibt und respektiert werden soll, die der Unterstützung bedürfen, um nach schwierigen Phasen ein sinnhaftes Leben wieder gestalten zu können?

Damit stossen wir auf eine weitere Möglichkeit, die Bedeutung der Ethik im Zusammenhang mit dem neuen Sozialsystem zu klären. Es geht um die Frage nach der Entwicklung des Wertebegriffs. Wie kommt es, dass etwas als wertvoll, resp. als gut gilt, dass etwas anderes als weniger wertvoll oder als wertlos, als untauglich oder als schlecht angesehen wird? Der Wertebegriff muss sich schon ins Denken und Handeln eingefügt haben, als erste Formen der Selbstversorgung nicht mehr genügten, als der Tauschhandel und damit die Arbeitsteiligkeit begannen, als der Abtausch, resp. die Abtretung von Produkten, von Gegenständen oder Leistungen einsetzte, über welche die einen Menschen verfügten, ohne deren zu bedürfen. Schon sehr früh wurden Waren oder Leistungen im Tauschhandel durch die symbolische Gleichwertigkeit von Münzen, resp. von Geld abgelöst, bis schliesslich das Geld, der Geldbesitz und die Anhäufung von Geld mit der Entwicklung des Kapitalismus, heute gar virtueller Riesenbeträge, zum Wert an sich wurde. Tatsache ist, dass Menschen heute wieder zu Arbeitsleistungen gezwungen werden, ohne dass diese einem realen Wertgewinn entsprechen.

Spätere, noch heute massgebliche philosophische Grundlagen westlicher Ethik finden sich u.a. bei Immanuel Kant[1], dessen kritische Philosophie einerseits den Rekurs auf die Vernunft – auf die Freiheit, auf das Selberdenken und auf die Selbstverantwortung -, andererseits den Rekurs auf die Praxis – das praktische Leben – zum Instrument von Handlungsentscheiden erklärt. Damit in Hinblick auf die Umsetzung der Ethik die inneren Widerstände überwunden werden können, bedarf es, laut Kant, einer inneren Überzeugungskraft: der Urteilskraft. Er versteht darunter die Fähigkeit, einen partikulären Handlungsentscheid einer übergeordneten Maxime unterzuordnen. Als wegweisend gelten für ihn der kategorische und der praktische Imperativ. Das ist auch heute noch bedeutungsvoll. Der kategorische Imperativ  besagt, dass die Handlungsentscheide so zu treffen seien, dass sie zum allgemeinen Gesetz erklärt werden könnten (z.B. dass sie der Menschenrechtserklärung entsprechen), und der praktische Imperativ hält fest, dass zur Erreichung eines bestimmten Zweckes nie ein Mensch zum Mittel gemacht resp. benutzt oder gar missbraucht werden darf. Kant hat somit auf massgebliche Weise die emanzipatorische Ethik geprägt: Nie darf ein Mensch wie eine Sache, wie ein Ding eingesetzt werden. In der Umkehrung lässt sich somit sagen, dass ein Handeln, dessen Folgen für einen selbst abträglich sind (oder sein könnten), weil sie Leiden verursachen, nicht zum allgemeinen Gesetz erklärt werden könnte und daher falsch resp.schlecht ist. Dazu gehört jede Art der Instrumentalisierung und damit der Verdinglichung von Menschen, jede Art der Entwürdigung und menschlichen Entwertung.

Diese von Kant begründete Ethik ging einher mit dem allmählich zustande kommenden Menschenbild der Moderne, ein Wissen um die Gleichheit der Menschen auf Grund des gleichen Menschseins, der gleichen “Menschheit” in jedem Menschen, mit verhängnisvollen kulturellen und politischen Einschränkungen allerdings. Ende des 18. Jahrhunderts war weder die Sklaverei abgeschafft noch die rechtliche Gleichstellung der Menschen erreicht, nicht jene der Juden und eben so wenig jene der Frauen oder der Kinder. Zudem setzte damals, mit dem Beginn der Industrialisierung, die systematische Ausbeutung einer faktisch rechtlosen, ganz und gar vom Arbeitgeber abhängigen Arbeiterschaft ein, die durch die Fliessbandarbeit anonymisiert, des “Produkts” entfremdet und ausschliesslich zur Mehrwertsteigerung des Kapitals missbraucht, resp. instrumentalisiert wurde, trotz des „praktischen Imperativs“. Und trotz dieser hohen ethischen Norm begann sich auch gleichzeitig das System des Imperialismus zu entwickeln, das sich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu einem globalisierten Herrschaftssystem ausweitete und festigte, mit Kriegen und bürokratisierten, administrativen, militärischen und wirtschaftlichen Unterwerfungssystemen, bei denen der Herrschaftsanspruch der sogennannten “Mutterländer” durch die “Unentwickeltheit” und “Minderwertigkeit” der “Objekte” der Herrschaft in Afrika, Asien etc. legitimiert wurde. Damit setzte sich weltweit der systematische Rassismus sogenannter “Herrenvölker” und “Herrenrassen” durch, der in die verhängnisvolle Geschichte des eben vergangenen Jahrhunderts hineinführte und dieses Jahrhundert mit seinen menschenverachtenden Ideologien und Herrschaftssystemen zum blutigsten und schuldbeladensten aller Zeiten werden liess. Auf unterschiedliche Weise wirken sich diese katastrophalen Entwicklungen bis heute aus.

Allerdings haben sich gleichzeitig mit jeder dieser verhängnisvollen Entwicklungen kreative Kräfte des Widerstandes, zum Teil sehr mutige Gegenentwicklungen in menschlicher, wissenschaftlicher wie in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht geöffnet und zum Teil verstärkt. Die Frage stellt sich – sie stellt sich als Aufgabe -, wie weit die heutige, zunehmend wieder rechtsextrem Entwicklung des menschlichen Zusammenlebens korrigiert werden kann, so dass notleidende Menschen nicht mit systematischen Rechtfertigungen ausgegrenzt und entwürdigt werden, ob sie asylsuchende Flüchtlinge oder hiesige Hilfebedürftige seien.

 

Ethik, Kultur und Sozialarbeit im Wechsellicht

Keine Täuschung bestand schon vor hundert Jahren, beim Wechsel zwischen dem 19. und dem 20. Jahrhundert, in der Erkenntnis, dass weder der Rekurs auf die Grundlagen der westlichen Ethik noch der spezifische Wertediskurs zu einer inneren Sicherheit des Zusammenlebens führen. Um diese Tatsache ein wenig zu klären, schlage ich Ihnen noch einen kurzen Abstecher in ein spezifisches Wissensgebiet vor, welches in der neuzeitlichen Philosophie durch die Kombination mit der psychoanalytischen Erkenntnis zustandekam, von Bedeutung gerade in Zusammenhang mit den Entwicklungen der Kultur und der sozialen Arbeit. Der kurze Abstecher mag dienlich sein, um Ihre eigene kreative Vernunft zu stärken.

Gewissermassen befasst sich Sigmund Freuds gesamtes Werk mit dem Geheimnis der widersprüchlichen, einseitigen oder ungenügenden Umsetzung ethisch-kulturellen Wissens, resp. mit dem Geheimnis des Bösen, geht es darin doch um die Triebstrukturen, die das Unbewusste regieren, Lebenstrieb und Todestrieb, Lustrieb und Aggressionstrieb. Letzterer dient zwar dem Überleben, fügt jedoch auch unendlich viel Leiden und Leid zu. Wie diese Verknüpfung und Umkehrung (mit dem Begriff „Per-version“ bezeichnet) zustande kommt, ist hier nicht der Ort zu erklären. Wie häufig jedoch in jeder Art von Verhältnis – in privaten ebenso wie in hierarchisch oder autoritär bestimmten Verhältnissen – die über Funktion und Stellung geschaffene Macht gebraucht wird, um schwächere oder abhängige, häufig wehrlose Menschen zu erniedrigen, eventuell zu quälen oder beiseite zu schieben, eventuell gar zu vernichten, zeigt auf, wie dringlich es ist, mehr über das verhängnisvolle Handeln zu wissen. Die Frage ist, wie zu erreichen ist, dass Menschen einander nicht mehr plagen oder gar quälen.

Freud ist sich bewusst, dass die Kulturgeschichte seit ältester Zeit zugleich auch eine Kriegs- und Leidensgeschichte ist, und dass „jedes Dokument der Kultur zugleich ein solches der Barbarei“[2] ist. Von eigenen Mangelerfahrungen, Bosheit und Härte gezeichnete Mütter und Väter sind selten in der Lage, ihren Kindern Geborgenheit und innere Sicherheit durch generöse und liebevolle Zustimmung zu ihrem noch ungesicherten Ich zu geben, so dass sich das Antun von Leiden wiederholt, auch der kompensatorische Selbstwertgewinn durch Missbrauch von Macht, häufig schon auf der Stufe der Kinder, dann immer weiter fort bis ins Erwachsenen- und Greisenalter. Freud hält fest, „die Schicksalsfrage der Menschenart scheint es zu sein, ob und in welchem Masse es ihrer Kulturentwicklung gelingen wird, der Störung des Zusammenlebens durch den menschlichen Aggressions- und Selbstvernichtungstrieb Herr zu werden“[3]

Unter „Herr werden“ ist (im Sinn Freuds) die persönlich verpflichtende Kontrolle des Handelns zu verstehen, unabhängig von Geschlecht und Funktion. Dies ist tatsächlich die „Schicksalsfrage der Menschheit“, auch heute. Auffallend ist, dass gerade die Fragen der Sozialarbeit heute immer seltener in Verbindung mit der Ethik diskutiert werden, dass die Diskussion zumeist punktuell und konditional geführt wird, vor allem wenn es um die Finanzierbarkeit bestimmter sozialer Aufgaben in Hinblick auf gesetzliche Regelungen geht, so etwa in Hinblick auf die Arbeitslosen- und Altersfürsorge, die Erwerbsersatzordnung oder die Familienzulagen, in Hinblick auf die Regelung der Mutterschaftsversicherung, insbesondere auch bei asylrechtlichen und ausländerrechtlichen Gesetzesentscheiden, nun hinsichtlich der Bedingungen der Arbeitsleistung..

 

Was bedeutet „kreative Vernunft“ im Zusammenhang der Sozialarbeit?

Mir scheint, dass die Dringlichkeit einer Klärung des sozialpolitischen Systemwechsels mit den Werten einer zeitunabhängigen Ethik der heutigen Tagung auf spürbare Weise zugrunde liegt.

Ich möchte einen Begründungsansatz zur Diskussion vorlegen, den Simone Weil 1943 in ihrem letzten, kurz vor dem Tod fertiggestellten Buch “Enracinement” im Londoner Exil entwickelt hat. Sie hält darin fest, dass der ausschliessliche Rekurs auf Rechte – sie meint unausgesprochenerweise die sozialen Grundrechte – müssig sei. Was dagegen auf absolut klare Weise feststehe, sei die Tatsache der Bedürftigkeit jedes einzelnen Menschen. Und was ebenso unbedingt gelte, sei die nicht weiter hinterfragbare Notwendigkeit, die sich dem einzelnen Menschen stelle, dieser Bedürftigkeit genüge zu tun. Da nun aber kein Mensch in der Lage sei, seine Grundbedürfnisse allein zu stillen, sondern da sich alle Menschen in einer nicht aufhebbaren Abhängigkeit von anderen Menschen befinden, könne eine primäre Verbindlichkeit als je gegenseitige und wechselseitige definiert werden. Diese Verbindlichkeit besteht, ob sie anerkannt werde oder nicht, allein auf Grund der Tatsache des gleichen Menschseins, ohne dass es irgendwelcher anderer Bedingungen – gesetzesmässiger, standesmässiger, einkommensmässiger oder welcher auch immer – bedürfte. Es geht um das Grundbedürfnis, eine sinnhafte Lebensgestaltung auf würdige und stärkende Weise zu realisieren.

Leider hat sich diese klare Erkenntnis nicht durchgesetzt. Gesetzliche Regelungen wurden unter politischem Druck auf vorweg sich verändernde Weise geschaffen. Es bedurfte dringend der wachsenden Sozialarbeit, und, wie schon zu deren Beginn, auch der entsprechenden Ausbildung von SozialarbeiterInnen. Bedeutungsvoll erscheint mir, dass in der Schweiz sowohl die Gründung von Schulen für Sozialarbeit wie die daraus abgeleitete berufliche Tätigkeit seit den Anfängen des 20. Jahrhunderts das Werk von Frauen war, die selber rechtlos waren. Auch in den meisten anderen europäischen und ausser-europäischen Ländern ergriffen Frauen, d.h. selber diskriminierte Menschen, sozialpolitische Initiativen, lange bevor sie über politische Rechte verfügten. Ich erinnere etwa an die von der amerikanischen Soziologin und Sozialarbeiterin Jane Adams geleitete Internationale Friedenskonferenz der Frauen in Den Haag am 15. Mai 1899, der ersten dieser Art. Der Bericht, den die deutsche Pazifistin Margarete Lenore Selenka darüber verfasste, liest sich heute mit Staunen. Er ist ein Dokument für die Kraft der kreativen Vernunft, die Frauen in allen Ländern befähigte, nicht nur gegen die Kolonialkriege – etwa die Burenkriege – und gegen das Wettrüsten in Europa aufzustehen, das zu den zwei Weltkriegen führte und deren menschliche und kulturelle, moralische und materielle Zerstörungswirkung bis heute nicht geheilt ist, sondern gegen jede Art von Verachtung und Minderachtung menschlichen Lebens. Sie kämpften für die Achtung ihres eigenen Frauenlebens, für welches sie die gleichen beruflichen und persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten und Rechte forderten, wie die Männer sie selbstverständlich für sich beanspruchten, sie kämpften für die Achtung des Lebens der Kinder, für welche sie Gesetze gegen Ausbeutung und für das allgemeine Recht auf Schulung und Bildung forderten und durchsetzten, für die Achtung des Lebens von Arbeiterinnen und Arbeitern, für die sie gesetzlich geregelte Arbeitszeit, Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz, Arbeitslosengelder und einen gerechten Lohn verlangten. Einzelne Frauen, zumeist selber Opfer, erkannten damals schon die besondere Bedrohung, die aus Rassismus und Antisemitismus erwuchs, eine bereits vor dem Ersten Weltkrieg quasi institutionalisierte Form der Menschenverachtung, so wie jene der rücksichtslosen Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft und menschlicher Existenz oder wie jene des kalten Bürokratismus, für den menschliche Existenz nichts wie eine Nummer ist, nichts wie ein “Fall”.

Dabei ging es den Frauen um mehr als um die Verbesserung ihrer eigenen Lebensbedingungen. Es ging ihnen um die Lebensbedingungen derjenigen Menschen, die sich selber nicht wehren konnten, aus mannigfaltigen Gründen. Im Grunde genommen ging es ihnen um die Qualität des Zusammenlebens überhaupt. Diese aber misst sich an der Lebensqualität der Schwächsten in einer Gesellschaft.

Ich komme zum Schluss, verehrte Damen und Herren. Gesellschaften entwickeln sich nicht nach festen, vorhersehbaren Gesetzen. Gesellschaften entscheiden selber über die Art und das “Klima” des Raums, in welchem sie sich entwickeln, ob dies ein vorweg sich öffnender Raum des vielfältigen, möglichst leidensfreien Zusammenlebens sei, ein Raum der partizipativen Freiheit und Unterstützung der vielen, die zusammenleben, und so ein Raum der damit verbundenen Kultur; oder ob es ein sich verengender Raum sei, ein Raum, der den sich gegenseitig bekämpfenden Starken Handlungsmöglichkeiten und Platz bietet und der zugleich die Verachtung der Anderen, der – eventuell – Schwächeren, und deren zunehmende Ausgrenzung zulässt.

Ich bin froh, dass die heutige Tagung Gelegenheit bietet, diese wichtigen Fragen zu diskutieren. Vielleicht lässt sich das anfänglich thematisierte Paradox nie völlig lösen, da die Aufgaben eines “Füreinandereinstehens” in Freiheit sich immer wieder von neuem als höchst anspruchsvoll stellen, aber es ist gut, dieses Paradox nicht aus den Augen zu verlieren, wenn Sozialarbeit eine Option für die Zukunft sein soll. Was Ethik je nach den Werten, um die es dabei geht, bedeutet und bewirkt, ist für Menschen, die wie Sie im Sozialbereich arbeiten, tatsächlich mit wichtigen Fragen verbunden. Wir nehmen uns für den heutigen Tag daher vor, eine grössere Klarheit zu gewinnen, eine grössere Klarheit in Zusammenhang mit der durch Sozialarbeit eventuell zu entfaltenden und zu stärkenden kreativen Vernunft, sowohl bei Ihnen wie bei den hilfebedürftigen armen, den psychisch leidenden und gesellschaftlich diskriminierten Menschen. Sozialarbeit ist tatsächlich eine bedeutungsvolle Kulturarbeit und eine breite therapeutische Aufgabe.

 

Zürich, 29. August 2000

 

[1] cf. “Grundlegung der Metaphysik der Sitten” von 1785, “Kritik der praktischen Vernunft” von 1788 und schliesslich “Metaphysik der Sitten” von 1797, die in die “Rechtslehre” und in die “Tugendlehre” aufgeteilt.

[2] Walter Benjamin. Über der Begriff der Geschichte. Passus VII. In: Illuminationen. Suhrkamp Taschenbuch 345.

[3] Das Unbehagen in der Kultur (1929/30). Studienausgabe Bd.9. Fischer Verlag, Frankfurt a.M. 1974

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