Exzerpte zu Kultur (aus “Verfassung” 1995)

Exzerpte zu Kultur (aus “Verfassung” 1995)

 

Bevor ich versuche,  Antworten  zu formulieren, ist es nötig, die Bedingungen unserer Zeit,  die Bedingungen dieses ausgehenden  20. Jahrhunderts,  zu nennen. Es sind

(1) Bedingungen  der Trauer. Ein Jahrhundert geht zu Ende, das sich durch eine unbeschreibbare Blutspur des Verrats an den Idealen von Freiheit,  Gleichheit und Brüderlichkeite (resp. Gechwisterlichkeit oder Solidarität) charakterisiert  hat, durch systematischen  Verrat an jenen Idealen, die als Erbgeschenk  und Erbauflage  der Französischen  Revolution  alle im 19.  und 20. Jahrhundert entstandenen  Verfassungen  normativ prägten und die eigentlich eine Entwicklung zu mehr Humanität hätten gewährleisten  sollen, nicht zur Barbarei in all ihren Ausgestaltungen der Menschenverachtung, der systematischen  Quälerei, des Völker- und Massenmords.  Die Trümmer der Geschichte,  auf denen wir stehen,  sind zugleich Trümmer des Verfassungsglaubens.  Die Öffentlichkeit, die im  19. Jahrhundert  geschaffen worden war, um Macht zu kontrollieren  und deren Missbrauch zu denunzieren  oder, besser noch, zu verhindern, die zu diesem Zweck über politische Errungenschaften – die allgemeine  Schulbildung, die Pressefreiheit, die politischen Rechte – verfügen konnte, hat versagt. Zunehmende Delegation  der ihr eigentlich  zustehenden  Aufgaben an Parteien und Interessenverbände, Konsum- und Unterhaltungshunger haben zu einem wachsenden Desinteresse  an den Aufgaben des Gemeinwohls  geführt, damit zu einer wachsenden  Überforderung, bei wichtigen Volksentscheiden mit geübtem politischen Urteilsvermögen mitzubestimmen.  Populistische,  Ängste schürende, von kapitalistischen  Interessen  gesteuerte Propaganda, selbst rassistische  Aufhetzung konnten immer mehr Einfluss gewinnen, allen verfassungsmässigen Grundrechtsdeklarationen zum Trotz.

Diese pessimistische Bilanz, zu der ein unbeschönigter  Rückblick führt, geht zugleich einher (2) mit der  Anerkennung politischer Fortschritte in einzelnen Segmenten unserer Gesellschaft: Seit 1971 sind die Staatsbürgerinnen stimm- und wahlberechtigt,  und die – vor allem nun in den letzten Jahren – spürbar stärkere feministische Präsenz beginnt allmählich, nicht nur einen kritischen Macht- und Herrschaftsspiegel zu bedeuten, sondern auch andere Optionen und Schwergewichte fürs politische Handeln  zu setzen:  zum Beispiel mit überparteilichen Vernetzungen, um endlich Lohngleichheit und Gerechtigkeit bei den Sozialversicherungen zu erlangen, um der Forderung  nach sozialer Sicherheit statt nach sogenannt “innerer Sicherheit”, das heisst nach einer Garantie der Existenzsicherung für alle Menschen  statt nach mehr Polizeistaat  Nachdruck zu verleihen, und mehr Rechte und mehr Lebensqualität für Flüchtlinge und Migrantlnnen zu erlangen, etc.  Als Fortschritt  ist auch die in breiten Bevölkerungsschichten angewachsene  Kritik an einem ungehemmten  technologische Fortschritt zu werten.  Dazu gehören das in den letzten Jahren erstarkte ökologische Verantwortungsgefühl, die Kritik an möglichen Missbräuchen in der Gentechnologie oder die Einsicht in den notwendigen  Abbau der Militärausgaben.

Diese Bilanz ist allerdings  unvollständig  ohne (3) eine Auflistung der gegenwärtigen Aufgaben, resp. der politischen,  kulturellen,  sozialen,  wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen von heute:  Ich denke dabei an den schwierigen  Prozess der europäischen Einigung, an die Zerfallserscheinungen und noch unsicheren Neuorientiemngen im riesigen ehemaligen  Sowjetreich, an die wachsende Kluft zwischen den immer ärmeren Zweidritteln  und dem immer reicheren Drittel der Menschheit mit den gleichzeitig  erscheinenden  Gründen und Folgen dieser Kluft- Ernährungsproblemen,  Versteppung,  Vergiftung oder Erosion der Böden, zunehmende klimabedingte Naturkatastrophen als Folge von Zivilisationsspätfolgen, Massenarbeitslosigkeit, neue Formen und Weiterbestehen der ewig gleichen Formen der menschlichen Ausbeutung, Gewalt, Kriege und Bürgerkriege, Neuaufflammen von Rassismus  und Etlmisierung der Konflikte, religiöse Fanatisierung, Migrations-  und Massenfluchtbewegungen, wachsender Analphabetismus, neue Kolonisierungsformen durch Markt und Technologie  und mehr.  In der Schweiz eine wachsende Angsthaltung  auf Grund der schon erwähnten politischen Überforderung, eine sich verstärkende  Tendenz zur Abschottung  und zur Desolidarisierung sowie zur mythischen Verklärung eines “Sonderfalls”, intern eine Zementierung  des Grabens zwischen den grossen Städten und den Landregionen, zwischen einer ökonomischen, politischen und kulturellen “Oberschicht” und einem immer breiteren Teil der Bevölkerung,  die sich als chancenlos und ausgegrenzt  vorkommt:  die gefährliche Zementierung  einer neuen Klassengesellschaft. und damit der zunehmende  Verlust einer demokratischen  Kultur, die nur als lebendige und widerspruchsfähige Kommunikation zwischen allen Gliedern und allen Schichten der Gesellschaft entwicklungsfähig ist.

Was muss angesichts  dieser Zeitbedingungen und Herausforderungen eine neue Verfassung leisten? Worin bestehen ihre Aufgaben? Kann eine Nachführung diesen Aufgaben genügen? Es wäre falsch anzunehmen,  eine neue Verfassung könnte von einem Tag auf den anderen eine Erneuerung  des gesellschaftlichen Bewusstseins  und der politischen Realität schaffen. Was es anzustreben  gilt, ist ein Prozess der Erneuerung,  der mit  einer – möglichst breiten – Verfassungsdiskussion gestützt und gefördert werden kann. Diese Verfassungsdiskussion könnte sich im besten Sinn als kulturelle Kommunikation etablieren. Was soll die Verfassung  leisten?  Sie soll die demokratische  “Ordnung des Profanen” garantieren, wie Walter Benjamin die Regeln und die Geschäfte des Zusammenlebens nennt. Das heisst, sie muss unter Berücksichtugung der Bedingungen der Zeit und angesichts ihres  Zukunftsauftrags mit den Mitteln  der politischen Vernunft den verpflichtenden rechtlichen Rahmen schaffen,  der für die massgeblichen Verhältnisse, die das Zusammenleben bestimmen, eine Garantie der Entwicklung, Realisierung, Bewährung und Korrektur bedeutet, im Sinn der Gleichheit, resp. der Unantastbarkeit der gleichen Menschenwürde,  im Sinn von Freiheit und Solidarität,  im Sinn des Respekts vor der kulturellen Differenz.

Die Verhältnisse, um die es sich handelt,  sind die vielfältigen menschlichen und institutionellen Beziehungen, die das generationenübergreifende, das herkunfts- und klassenübergreifende Netz bilden, das Zeitgenossenschaft bedeutet.  Für die Verfassungsgebung sind drei Gruppen  von Verhältnissen massgebend:

(I) Das Verhältnis zwischen Staat,  Gesellschaft und Individuum. Bei diesem  Verhältnis geht es um die Fragen der Macht,  der Machtteilung und der Machtkontrolle.  Das heisst, es geht um die Fragen der Demokratie und der Kultur.  Demokratie und Kultur  können  nicht voneinander getrennt werden,  sie sind interdependent.  Beide machen auf vergleichbare Weise  die Qualität des Zusammenlebens aus, sie prägen  die Fragen  der politischen und sozialen  Verantwortlichkeit der Wirtschaft,  der Wissenschaft und der Medien,  die Fragen des öffentlichen Schulwesens  sowie  der Bildung und Weiterbildung,  die Fragen  der allgemein zugänglichen Gesundheitsversorgung und der Altersvorsorge.  Dabei  geht es bei all diesen Fragen zusätzlich um das Verhältnis zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung sowie um das Verhältnis der verschiedenen Sprach-  und Religionsgemeinschaften zueinander.  Eine entscheidende Rolle  kommt bei all diesen  Zusammenhängen der Übersetzung und der Vermittlung über Literatur und über die darstellenden Künste  zu.  Massgebend für jedes Segment,  für jede einzelne Ausgestaltung dieser Verhältnisse ist das Menschenbild.  Am Menschenbild misst sich letztlich jedes Segment der politischen und gesellschaftlichen Realität.  Am Menschenbild misst sich auch die Verfassungswahrheit.  Daher  muss  die Unantastbarkeit der Würde jedes  Menschen,  unbesehen seines Geschlechts, seines  Alters,  seiner  Stellung,  seiner Herkunft,  seines Passes,  kurz unbesehen aller individueller Merkmale auf gleiche  Weise  unbedingt gewährleistet sein. Das bedeutet den ungeschmälerten Respekt vor der Subjekthaftigkeit und Unverfügbarkeit auch der Kinder, der Fremden sowie der kranken, der funktionsbeeinträchtigten und der alten Menschen. Das bedeutet auch die Garantie der Existenzsicherung eines jeden  Menschen. Wenn  diese prioritäre  Forderung an die Verfassung klar ist,  stellt sich die Frage, ob es noch der Präambel “Im Namen Gottes des Allmächtigen” – bedarf. Entweder ist Gott in jedem Menschengesicht erkennbar und diese Tatsache verpflichtet zum gegenseitigen unbedingten Respekt  und damit zur Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundsätze,  womit die Präambel hinfällig wird,  oder er ist es nicht,  wodurch sie zur blossen Worthülse wird. Ich plädiere daher dafür, dass die Frage der Präambel  diskutiert werde.

Für eine wirksame Machtkontrolle bedarf es einerseits öffentlich-rechtlicher Institute  und Instrumente, zum Beispiel  der Volksrechte, die nicht erschwert und beschränkt, sondern  weiter ausgebaut werden müssen.  Nur dank der Volksrechte kann die macht-  und mehrheitskorrigierende Funktion der Öffentlichkeit aktiviert werden. Es bedarf aber auch, was bis anhin fehlt und in einer neuen  Verfassung vorgesehen sein muss, eines Verfassungsgerichts sowie einer  vorgelagerten unabhängigen und weisungsberechtigten,  öffentlich-rechtlichen Ombudsstelle,  die menschenrechtswidrige oder verfassungswidrige Volksbegehren vor deren  Unterbreitung zur Abstimmung als ungültig erklären könnte.  (Dank  einer solchen Ombudstelle hätte  eine Gesetzesvorlage wie diejenige der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht gar nicht zustandekommen können).  Machtkontrolle bedarf andererseits einer  urteilsfähigen Zivilgesellschaft, das heisst einer kritischen,  aktiven  privaten Öffentlichkeit mit einer vielfältigen, freien und verantwortlichen Medienpräsenz.  Das impliziert, dass auch  eine verfassungsmässige Schranke gegen den Missbrauch der Pressefreiheit vorgesehen sein muss. Nicht nur muss die im letzten  Jahr von der Schweiz ratifizierte UNO-Konvention gegen  Rassismus dank dem entsprechenden Strafrechtsartikel konsequent umgesetzt werden,  damit rassistische, politische und kulturelle Aufhetzung auch wirklich geahndet werden. Missbrauch der Pressefreiheit bedeutet zudem  die gezielte  und systematische Verdummung der Bevölkerung auf Grund  ausschliesslicher – medienmässiger – Marktvergrösserungsabsichten. Die politischen Folgen dieses Missbrauchs sind unabsehbar – Konsumismus,  politische Indifferenz, Manipulierbarkeit,  Autoritätsgläubigkeit, Intoleranz grosser Teile der Bevölkerung – und noch weit mehr.  Da diese Folgen klar antifreiheitlich und antidemokratische sind, muss den Ursachen gewehrt werden.

(II) Die zweite  Gruppe von Verhältnissen meintjene  zwischen eigenständiger Nation,  Europäisierung und Globalisierung. Drängende  Probleme der Souveränität, der Bündnispolitik und der Kooperation  müssen in diesem Zusammenhang eine Lösung finden,  so die Frage der Ratifikation wichtiger interntionaler Vereinbarungen (zum Beispiel der Sozialcharta oder der Konvention  über Kinderrechte),  der Mitarbeit in der EU,  in der UNO und in weiteren transnationalen Organisationen, der Mitverantwortung für wirtschaftliche und ökologische Handlungsfolgen und Schadensprävention auch jenseits  der eigenen Grenzen, überhaupt  die Fragen der Grenzen, der Migrations-  und Flüchtlingspolitik,  der Armee und ihrer Funktion und Bedeutung.  Gerade was die Flüchtlingspolitik betrifft,  darf die Verfassung nicht zu einem Persilschein degradiert werden, indem sie zum Beispiel das Non-Refoulement von Flüchtlingen  garantiert, jedoch  keine Massnalunen vorsieht, welche die Umsetzung dieser Garantie kontrollieren oder welche die alltäglichen Verletzungen sanktionieren.  Alle Fragen dieser zweiten Gruppe von Verhältnissen  können  nur im Sinn einer verpflichtenden Solidarität und einer verpflichtenden Friedensoptik  gelöst werden. Die Art und Weise, wie sie gelöst werden, entscheidet über die mittel- und längerfristigen Bedingungen  des Zusammenlebens  von Generationen, die selbst von den Enscheiden ausgeschlossen  sind.  Ich schlage daher vor, dass in der neuen Verfassung nicht nur die paritätische  Vertetung von Frauen und Mannern  in allen legislativen, exekutiven und judikativen  Gremien auf Bundes-, Kantons-  und Gemeinde-  resp.  Bezirksebene festgehalten wird, sondern  dass auch ein quotenmässiger konsultativer Einsitz der Jugend vorgesehen wird. Deren Beitrag zur Entscheidfindung in allen Fragen,  die das Gemeinwohl betreffen, ist notwendig, auch wenn er vielleicht  unbequem,  dissonant oder ungestüm fordernd ist. Er muss auch auf verpflichtende,  demokratisch  korrigierbare  Weise berücksichtigt  werden, damit bei der Jugend – und einem Teil der Erwachsenen  – nicht das Gefühl sich breitmacht, Politik sei ein Spiel mit gezinkten Karten.  Auch in allen staatsrechtlichen, völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Fragen muss die verfassungsmässig garantierte Demokratie  und der ihr zugrundeliegende Pluralismus   glaubwürdig sein.  Glaubwürdigkeit stellt sich her durch Übereinstimmung von Prinzipien  und  Praxis, respektive durch die wirkliche Umsetzung  der in der Verfassung garantierten  Grundsätze.

(III) Das dritte  Verhältnispaket beinhaltet die  Verhätnisse zwischen der Geschichte,  den Herausforderungen der Gegenwart und dem Zukunftsauftrag. Die damit anvisierten Zusammenhänge verlangen  einerseits die Würdigung dessen, was sich bewährt hat, etwa der pluralen und föderalen Strukturen oder der direkten Demokratie, andererseits jedoch  eine Korrektur alter Zöpfe.  So schlage ich vor, dass mit der neuen Verfassung eine Änderung der offiziellen Bezeichnung unseres Landes einzuführen sei: anstelle von “Schweizerischer Eidgenossenschaft”  (womit eigentlich nur die Gründerkantone  gemeint sind, ein Grossteil der anderen Kantone, insbesondere jene des Welschlands, jedoch  ausgeschlossen  ist) soll es einfach  “Schweizerischer Bundesstaat” heissen, und anstelle der Abkürzung  CH soll CS eingeführt werden (Confederatio Svizzera/Confederation Suisse, da im alltägliche Verständnis  unklar ist, ob die “Confoederatio Helvetica” sich auf die Helvetik  oder auf die Helveter bezieht). Einer jungen Generation von Historikern  und Historikerinnen ist zu verdanken, dass in den jüngsten  Jahren die Aufarbeitung unserer Geschichte genauer, furchloser und dadurch weniger falsch erfolgt. Deren Arbeit darf auf keinen Fall geschmälert  werden.  Andererseits  sollen – wozu in der Schweiz Gefahr besteht – vor lauter Historisierung  die Gegenwartsanalyse und der Zukunftsentwurf nicht beeinträchtigt werden. Für diese Aufgaben – Aufgaben der eigentlichen,  breit verstandenen Kulturförderung –  müssen vom Staat genügend,  das heisst mehr Mittel garantiert  werden.  Sie sind dringend erfordert, damit schwelende Konflikte  durch präventive und konstruktive Massnahmen gelöst werden können, damit die latente Versuchung  zur Gewalt gemindert, damit die wachsende Polarisienmg zwischen den wenigen Entscheidungsträgern und -trägerinnen und einem vor allem konsum- und sicherheitsorientierten und zum grossen Teil frnstrierten Volk ausgeglichen  wird, auch jene zwischen den immer zahlreicheren  Armen und den wenigen Reichen, zwischen den – nach Kriterien der Effizienzgesellschaft – wirtschaftlich Nützlichen und den sich überflüssig fühlenden  ausgegrenzten  Arbeitslosen, zwischen den rechtlich und wirtschaftlich privilegierten  Einheimischen  und den rechtlosen Immigranten und Immigrantinnen. Damit Massnahmen zur Gewaltverhinderung,  das heisst Massnahmen  der Konfliktintegration und Konfliktlösung jedoch  zukunftsfähig sind,  dürfen sie nicht durch eine Zunahme  der Repression  (gemäss einem, wie mir scheint, gefährlichen Konzept der sogenannten “inneren Sicherhiet”) gekennzeichnet sein.  Sie müssen durch eine bessere  Verteilung der Rechte,  der Arbeit,  der politischen  und kulturellen Partizipation und damit der Lebenssinnchancen zu einer Stärkung der gesellschaftlichen Integration und damit der politischen Vernunftführen.  Dazu bedarf es neuer Projekte zur Verteilung der vorhandenen  Arbeit, zur Wertung der Arbeits-, Sozial- und Freizeit sowie zum Ausgleich von Pflichten und Rechten für alle Menschen  – Einheimische  und Fremde -, die in unserem Land leben.  Ausländerlnnenstimmrecht und erleichterte Einbürgerung müssen erneut im Sinn dieser konstruktiven  Verhältnisdynarnik diskutiert und generös entschieden werden. Damit nähere ich mich dem Ende meines Beitrags.  Sie sehen, dass ich für alle drei Verhältnisgrnppen wichtige – wenngleich  ungleich-wichtige – Änderungen vorschlage.  Ich fasse sie zusammen:  die Einführung eines Verfassungsgerichts und einer vorgelagerten  Ombudsstelle,  die paritätische  Vertretung von Frauen und Männern in allen legislativen,  exekutiven undjudikativen Gremien sowie den quotenmässigen konsultativen Einbezug der Jugend in allen Entscheidungsfindungskommissionen,  eine Diskussion  über die Aufrechterhaltung oder Streichung der Präambel,  die Änderung der offiziellen Bezeichnung  der Schweiz und eine konsequente Förderung der breit verstandenen Kulturarbeit im Sinn  der Gewaltprävention resp.  der emanzipatorischen Konjliktlösung.

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