Blinde Flecken im Rassismus-Bewusstsein? oder: Sind denn wirklich die Fremden am Schweizer Rassismus schuld?

Loader Wird geladen …
EAD-Logo Es dauert zu lange?

Neu laden Dokument neu laden
| Öffnen In neuem Tab öffnen

Download [162.00 B]

Loader Wird geladen …
EAD-Logo Es dauert zu lange?

Neu laden Dokument neu laden
| Öffnen In neuem Tab öffnen

Download [162.00 B]

Loader Wird geladen …
EAD-Logo Es dauert zu lange?

Neu laden Dokument neu laden
| Öffnen In neuem Tab öffnen

Download [162.00 B]

Loader Wird geladen …
EAD-Logo Es dauert zu lange?

Neu laden Dokument neu laden
| Öffnen In neuem Tab öffnen

Download [162.00 B]

Loader Wird geladen …
EAD-Logo Es dauert zu lange?

Neu laden Dokument neu laden
| Öffnen In neuem Tab öffnen

Download [162.00 B]

 

 

Blinde Flecken im Rassismus-Bewusstsein? oder: Sind denn wirklich  die Fremden  am Schweizer Rassismus  schuld?

 

Die Umfrage bei den kantonalen Erziehungsdirektionen und bei anderen Institutionen des Bildungsbereichs nach Auswirkungen des im  September  1994 von der Schweizer Bevölkerung – wenn auch knapp – gutgeheissenen Beitritts zur “Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung”  ist überaus  aufschlussreich.  Einerseits  wird aus den eingegangenen Antworten deutlich,  dass die meisten kantonalen und überkantonalen Institutionen sich weniger auf die in Art.  7 der “Konvention” enthaltene Verpflichtung  zu einer wirksamen Rassismusprävention als auf die Erklärung  der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)  über “Rassismus und Schule”  vom 6. Juni 1991  abstützen. Diese verlangt,  dass “die volle Integration der fremden Kinder und Jugendlichen”  sowie “die Wertschätzung der anderen Kulturen  dieser Menschen und positive Rücksichtsnahme darauf’  anzustreben seien, dass “die Schule aller Stufen die Aufgabe habe, zur Achtung vor den Mitmenschen, zur Toleranz unter religiösen, ethnischen, sozialen u.a. Gruppen und zum Frieden unter  den Völkern  zu erziehen”.

Der Rekurs  auf diese Grundsatzerklärung ermöglicht  im Rahmen  der kantonalen Schulhoheit unterschiedliche Umsetzungen.  Die eingegangenen Antworten bewegen  sich in einem Spektrum,  das von der pauschalen,  minimalen Zustimmung  zur EDK-Erklärung zu sehr differenzierten und innovativen eigenen Programmen reicht, welche fächerübergreifende Erarbeitung der Voraussetzungen friedlichen Zusammenlebens, Partizipation der Eltern, Unterricht in Menschenrechten oder die Schaffung neuer fortschrittlicher Lehrmittel einschliessen.  Die von der EDK postulierte “volle Integration”  ist ein überaus  hochgestecktes und vollumfänglich  unterstützenswertes Ziel, beinhaltet  sich doch auch die Anerkennung und weitere Pflege der Herkunftskultur,  im Gegensatz  zu der noch bis vor kurzem  geforderten Assimilation. Wie harzig allerdings in einzelnen Kantonen  die tatsächliche Praxis der – überall als selbstverständlich deklarierten – Integration der fremdsprachigen Kinder,  vor allem aber der ausländischen  Jugendlichen  aussieht,  wenn es sich um Asylsuchende und um vorläufig aufgenommene Flüchtlinge  handelt,  wird in den Antworten nicht ersichtlich.  Dabei muss betont werden,  dass die Probleme,  die zu gravierenden Diskriminationen vor allem bei der beruflichen Ausbildung  führen,  weniger  durch die Erziehungsdirektionen als durch andere kantonale Instanzen,  insbesondere Fremdenpolizeien und Arbeitsämter,  geschaffen werden.  “In diesem Sinn wartet  noch viel Arbeit”, wie es in der detaillierten  und differenzierten Antwort aus Appenzell Ausserrhoden zum Schluss heisst.

Überaus nachdenklich stimmt die aus den Antworten ersichtliche Tatsache,  dass, mit wenigen Ausnahmen, Rassismus und die Notwendigkeit antirassistischer Massnahmen ausschliesslich mit der Tatsache und den Folgen von Immigration verbunden werden,  d.h.  ausschiesslich mit exogenen, von Aussen kommenden Ursachen. Dass die endogenen,  die von Innen kommenden, eigenen Ursachen und Zusammenhänge berücksichtigt würden, wird nicht ersichtlich.  Allein der Kt. Zürich erwähnt die erschreckende Zunahme antisemitischer Übergriffe auch durch Kinder und Jugendliche.  Sonst wird der in der Schweiz weit verbreitete traditionelle,  wenn auch zumeist latente Antisemitismus nicht thematisiert,  ebenso wenig die ebenso traditionelle Ausgrenzung und Diskriminierung der Fahrenden. Mithin bleibt die dringend notwendige Aufarbeitung unserer eigenen rassistischen Geschichte und die Notwendigkeit  einer Veränderung des Bewusstseins sowie des behördlichen und privaten Verhaltens ausgespart Ebenso ausgespart bleiben die Zusammenhänge schichtspezifischer Diskriminierungen,  etwa diejenigen armer Kinder überall in der Schweiz,   oder von Kindern  “linker”,  etwa gar kommunistischer Eltern,  oder von Kindern ländlicher Herkunft  in der Stadt und andere mehr.

Womit mögen diese “blinden Flecken”  im Rassismus-  respektive Antirassisimus-Bewusstsein zusammenhängen? Verdrängung oder bewusstes  Übergehen beschämender schweizerischer Realität?  Oder besteht,  was ich allerdings nicht annehmen möchte,  ein geheimes  “offizielles” Einverständnis – selbst auf Seite der fortschrittlichen Erziehungsdirektionen – mit einer Überhöhung dessen, was als  “typisch schweizerisch” und einer Anschwärzung und Ablehung dessen, was als “unschweizerisch in der Schweiz” und damit als geheime Bedrohung deklariert wird? – nämlich als zugleich  “schweizerisch” und “unschweizerisch”? Ich vermute,  dass die anspruchsvolle  Aufgabe, wirklich Fremdes  zu integrieren,  leichter und spannender  erscheint als die mühsame Auseinandersetzung mit Vorurteilen,  die “im eigenen Haus”  seit Generationen gepflegt,  überliefert,  wiederholt  und erhärtet  wurden.

Gerade im Vorfeld der Antirassismus-Abstimmung wurde  von gegnerischer Seite immer wieder die Bedrohung des “typisch Schweizerischen”  betont.  Was unter  dem “typisch Schweizerischen”  zu verstehen ist,  gilt in breiten Kreisen,  die sich nicht als “rassistisch”, sondern als patriotisch verstehen,  als höchster  Wert,  in einer merkwürdig unreflektierten Übernahme und Weiterführung völkisch-nationalistischer Selbstdefinitionen, wie sie schon vor Jahrzehnten  anerkannte  Wissenschafter – etwa der Freiburger Gonzague  de Reynold  oder der Zürcher  C.G.Jung – proklamierten,  für den, laut einem Text von  1928 (“Die Bedeutung der schweizerischen Linie im  Spektrum Europas”,  Gesammelte  Werke Bd.  10,  Olten  1986)  “der Nationalcharakter dem Menschen als ungewähltes  Schicksal auferlegt ist”.  Schweizertum  ist, gemäss Jung, mithin als historische  Bestimmung  angeboren,  als  “rückständigste, konservativste,  eigensinnigste,  selbstgerechteste und borstigste aller europäischen Nationen” ( … ), “bodenständig,  unbekümmert,  selbstsicher,  konservativ und rückständig,  das heisst noch aufs innigste mit der Vergangenheit verbunden,  neutral zwischen  den fluktuierendene und widerspruchsvollen Strebungen und Meinungen  der anderen Nationen respektive  Funktionen”.

Zu fragen ist,  wieviel von diesem – eventuell unbewussten – Rekurs  auf das “typisch Schweizerische”,  von diesem  Stolz auf schweizerische Tüchtigkeit – gepaart  mit isolationistischer Selbstbeschränkung – bei der Schwierigkeit mitspielt, typisch  schweizerische Rassismen  aufzuarbeiten.  Die Klärung  dieser Frage könnte  Gegenstand eines Nationalfonds- Proj ekts sein,  falls der Nationalfonds sie als kompatibel mit seiner Bestimmung betrachtet.  In seiner Antwort  auf die Umfrage hält er fest:  “Was Bildung und Erziehung  anbelangt,  ist unsere Institution ausschliesslich  für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf höchstem Niveau zuständig”.  Was mit dem “höchsten Niveau”  gemeint ist, bleibt  – gerade  im Zusammenhang mit Rassismus – erklärungsbedürftig.  Aufjeden Fall muss die Frage der Verdrängungen Gegenstand der Arbeit der zu bildenden Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sein.

Zum Schluss:  Vielleicht eignet sich der Rassismus-Begriff mit seiner längst überholten biologischen Konnotation  schlecht, um der Vielschichtigkeit der bei uns gepflegten Überheblichkeits- und Ausgrenzungsmuster  gerecht zu werden, und vielleicht sind daher auch die antirassistischen Massnahmen ungenügend.  Darüber muss nachgedacht werden. Doch andererseits genügt  der Begriff auch, um Ideen, Haltungen und Handlungen,  die den geforderten gleichen Respekt vor jedem Menschenleben leugnen, genau zu bezeichnen. Insofern betrachte ich die nun vorliegenden Resultate der Umfrage zu “Rassismus und Schule” sowohl als Indikator für positive Bemühungen im Bereich der Erziehung und Bildung in Hinblick auf mehr zwischenmenschliche und interkulturelle Akzeptation,  auf mehr Respekt vor dem Recht auf Differenz und auf mehr Frieden im Zusammenleben  der Menschen,  aber auch als Indikator für Auslassungen und Verdrängungen.  Auf jeden Fall macht die Umfrage deutlich,  dass Art.  7 der “Konvention”, falls er ernstgenommen wird, zu einer Garantie für das Recht der Kinder auf eine lebenswerte Zukunft werden könnte.

 

Write a Reply or Comment