Statistisch gibt es keine Widereinsteiger – Über die Schwierigkeit der Frauen, wieder erwerbstätig zu werden

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Statistisch gibt es keine Widereinsteiger –

Über  die Schwierigkeit der Frauen, wieder  erwerbstätig  zu werden

 

Angesichts zunehmender Arbeits- und Stellenknappheit ist es für Frauen doppelt schwer,  nach der sogenannten “Familienphase” den beruflichen Wiedereinstieg zu schaffen.  Ein eben erschienener “Wegweiser”  (*) gibt Ratschläge – nicht nur den Frauen selbst, sondern auch den Betriebs- und Personalchefs.

 

Hartnäckig hält unsere  Gesellschaft an den traditionellen Rollenverteilungen fest: Die Frau gehört  zu den Kindern  und an den Herd,  der Mann  soll “draussen”  Karriere machen. “Drinnen”  und  “draussen” entsprechen auch heute  noch Geschlechterclichés,  Sie widerspiegeln sich in der Wahl,  Länge  und Besonderheit der Ausbildung, bei den Frauen- und Männeranteilen in den verschiedenen Berufs-, Hierarchie- und Lohngruppen sowie in der Tatsache,  dass eben  nur Frauen  aus Familiengründen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und daher  in einem  späteren  Lebensabschnitt zu “Wiedereinsteigerinnen” werden.

Die Realität  unserer  Gesellschaft weicht von den traditionellen Rollenvorstellungen allerdings längst  ab: ein Drittel aller  Ehen  wird in der Schweiz  geschieden, die Zahl der alleinstehenden Frauen  nimmt  ständig zu,  ebenso  die Zahl der arbeitssuchenden Frauen. Nach  der Schweizerischen  Arbeitskräfteerhebung (SAKE)  waren  es im 2.  Quartal  1991  rund 40’000 Frauen, die sich entweder bei einem  Arbeitsamt gemeldet hatten  oder  sich selbständig  um eine Anstellung bemühten. Doch zu den  mit Frauen(haus)arbeit verbundenen Ungerechtigkeiten  gehört, dass Wiedereinsteigeritnen  nicht das Recht  haben,  dabei  die Leistungen der Arbeitslosenversicherung für sich in Anspruch  zu nehmen,  da sie aus nichtentlöhnter Arbeit heraus  sich auf Stellensuche begeben.  Das Büro für Gleichstellung in Zürich fordert daher,  dass Wiedereinsteigerinnen den Erwerbslosen gleichzustellen seien,  dass sie das Recht.haben sollen, zu stempeln  und Arbeitslosengelder zu beziehen  sowie Umschulungs-,  Zusatzausbildungs- und Einarbeitungsmassnahmen beanspruchen zu können.  Auch wenn  in unserer  Gesellschaft vorausgesetzt wird, dass Hausfrauen-,  Erziehungs- und Betreuungsarbeit “aus Liebe”  (und daher  gratis) gemacht werde,   wurden in der BRD schon  1975  dafür die folgenden  monatlichen “Lohnansätze”  errechnet:

Für  Familie  ohne Kinder      DM 2672.-

Für Familie mit 1  Kind          DM 4407.-

Für Familie mit 2 Kindern    DM 5093.-

Für Familie mit 3 Kindern    DM· 534 7. –

Für Familie mit 4 Kindern    DM 6230. –

Heute (und hier in der Schweiz) wären die Ansätze entsprechend  höher!

 

Gerade die Forderung  nach einer Zusatzausbildung  entspricht dem dringenden  Bedürfnis einer grossen Anzahl Frauen,  die feststellen müssen, -dass die Ausbildung,  die sie einst in Hinblick auf eine baldige Heirat gemacht hatten,  sie weder befriedigen noch erhalten kann. Das erstaunt nicht:  Laut einer  Erbung des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros von  1991 arbeiten  32 % der erwerbstätigen  Frauen  in unteren Lohnarbeitstufen,  42 %  sind Angestellte oder gehören zum mittleren Kader,  24 %  sind kleine Selbständige und lediglich 2 % sind Führungskräfte oder werden zum höheren Kader gerechnet.  Dabei findet sich der weitaus grösste Anteil von erwerbstätigen  Frauen  – 71 %  – im Pflegesektor.  Im Gastgewerbe machen die Frauen  67 %  aus, in Unterricht  und Fürsorge  54 % .  In der Wissenschaft  belegen sie gerade 27 % ,  in technischen Berufen  sogar nur 11 % .   Das erstaunt weiter nicht, vergleicht  man die prozentualen  Anteile von Mädchen in den verschiedenen  höheren Schulen.  In den mathematisch-naturwissenschaftlichen Gymnasien der Stadt Zürich fanden sich, zum Beispiel,   1991  lediglich 2 %  Mädchen,  bei den Kindergärtnerinnen- und Diplomhandelsschulen  im gleichen Jahr jedoch 99 % .  Auf der “Hitliste”  der weiblichen Erwerbstätigkeiten  steht zuoberst die kaufmännische Angestellte.

Nun aber haben Frauen  während ihrer Tätigkeit für Familie und Haushalt sich in den meisten Fällen eine Fülle zusätzlicher Fertigkeiten,  Kompetenzen und Stärken angeeignet.  Man könnte sagen,  dass im Zusammenhang  des Wiedereinstiegs  die ursprüngliche Tätigkeit fast weniger wichtig ist als die lange Einübung und Bewährung,  für andere auf zuverlässigste  und vielfältigste Weise Verantwortung  zu übernehmen.  Kein Wunder,  dass in den meisten Firmen, die Erfahrung mit der Einstellung von Wiedereinsteigerinnen haben, gerade   Ausdauer, Zuverlässigkeit,  Flexibilität,  Problemlösungsfähigkeit und Geduld ihrer Angestellten gerühmt werden.  Allerdings  setzt die für beide Seiten befriedigende Zusammenarbeit  eine gründliche und sachkundige Einführung   in die neue Arbeit voraus,  eventuell auch die Möglichkeit  der Weiterbildung.

(*) Zusätzliche  Informationen in der Broschüre:  Angela Grosso Ciponte. Wo ist der Wiedereinstieg?  Ein Wegweiser zum beruflichen  Wiedereinstieg  von Frauen.  Hrsg.  Büro für Gleichstellung  von Frau und Mann der Stadt Zürich.  efef-Verlag,  Zürich  1992.

Hierzu von Interesse: “Die Gleichstellung der Frau kann nicht mit Gesetzen erreicht werden” – Max Fritz, Sekretär des Zentralverbandes Schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen über Lohngleichheit, Gerechtigkeit im Wirtschaftsleben und Aufstiegschancen der Frauen. Artikel im Cash vom 14. Februar 1992

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