Podium zur Verfassungsdiskussion am 1. Oktober 1995 im Stadthaus Zürich

Podium zur Verfassungsdiskussion am 1. Oktober 1995 im Stadthaus Zürich

 

Umschreibung des Themas, Erklärung der Architektur des Abends: Auch die Schweiz und ihre Bevölkerung sind auf dem Weg ins nächste Jahrtausend. Für die Aufarbeitung der in der jüngsten Vergangenheit zurückgelegten Etappen, für eine Befragung der Gegenwart und für den Zukunftsentwurf bleiben gerade ein halbes Jahrzehnt, das zugleich in den nächsten drei Jahren mit der Vorbereitung auf die Feierlichkeiten zum 150. Jahr des Bestehens des Schweizerischen Bundesstaates und damit der Bundesverfassung besetzt ist. Deren Erneuerung, seit langem ein unerledigtes Traktandum, soll bis zur Wegmarke von 1998 abgeschlossen sein. Für die Bevölkerung, die sich in ihrer Mehrheit mit Veränderungen schwertut, hat der Bundesrat nun einen Verfassungsentwurf vorbereitet, der einer offiziellen Versicherung für die nationale Kontinuität jenseits der mythischen Zeitschwelle gleichkommt. Es handelt sich ausdrücklich um eine Nachführung der bestehenden Verfassung – mit wenigen inhaltlichen Veränderungen. Die wichtigsten dieser Veränderungen tangieren merkwürdigerweise gerade einen Kernbereich der schweizerischen Demokratie – die Volksrechte. Darüber wird wohl am meisten debattiert werden. Doch ich will der Debatte nicht vorgreifen, bei der es heute abend um den Kulturauftrag der Verfassung gehen wird, das heisst um die Fragen, für welche Zukunft, für welchen Staat, für welches Menschenbild und für welche – real lebenden – Menschen eine neue Verfassung gelten soll.

Fragen:

(1) Es wird in den letzten Jahren mit Bedauern und Sorge festgestellt, der Schweiz sei ein kollektives Selbstverständnis und damit die Möglichkeit der Selbstdarstellung abhanden gekommen. Bietet die Verfassung, die Verfassungsgebung hierzu eine Gelegenheit?

(2) Was muss eine Verfassung leisten? Genügt eine “Nachführung” im Sinn des bunderätlichen Entwurfs oder bedarf es einer grundsätzlich anderen Verfassung? Mit anderen Worten: Kann das Staatsverständnis, das Verständnis einer schweizerischen “Nation” überhaupt unverändert vom 19. ins 21. Jahrhundert übernommen werden, oder muss es neu überdacht und verändert werden? Ist das nationalstaatliche Modell überhaupt kulutrfähig und damit zukunftsfähig?

(3) Was verstehen Sie unter Kultur? Ist Kultur eine Ware? – resp. das Produkt künstlerischer Tätigkeit? Oder ist Kultur vielmehr das gesellschaftliche schöpferische Potential par excellence?  – Ist damit dasselbe gemeint, was György Konrad als “immaterielle Kommunikation” bezeichnet? – (wobei diese eben auch der Mittel bedarf, wie die materielle Kommunikation etwa der Strassen und Eisenbahnnetze bedarf). Könnte die Charta des Internationalen PEN-Clubs richtungweisend sein, laut der sich jedes Mitglied verpflichtet, “mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln an der Verständigung zwischen den Menschen zu arbeiten, ohne Ansehen der Nation, der Klasse, der Religion, des Geschlechts” etc?

(4) Stehen öffentliche Kulturförderung und Freiheit in einem unvereinbaren Widerspruch, wie dies von den Gegnern eines Kulturförderungsartikels während der Abstimmungskampagne von 1993 immer wieder betont wurde? – oder besteht gerade im Entzug der öffentlichen Kulturförderung eine Beschränkung der Freiheit? Wie stellen Sie sich eine optimale öffentliche Kulturförderung vor und welche Zwecke sollte sie anstreben? Sollen diese Postulate in der Verfassung verankert werden?

(5) Fragmentierung und Anonymisierung der Gesellschaft und daraus resultierende politische Indifferenz gehören zu den grossen Sorgen all derjenigen, die Kultur als demokratisch fundiertes Kommunikationsmodell verstehen – Sorgen, weil durch die Entfremdung, die durch die Fragmentierung entsteht, antifreiheitliche, antisoziale Sammelbewegungen zunehmend Erfolg haben können. Wie kann das Bedürfnis einer nationalen Zugehlrigkeit, wie können nationalstaatliche Loyalitätsgefühle, “Patriotismus” und “Heimatgefühle” in Hinblick auf eine grössere, transnationale Solidaritätsverpflichtung hin verändert werden, in Hinblick auf ein grösseres “bien commun”? Wessen bedarf es hierzu? –  (neuer Rechts- und Sozialstrukturen, Erziehung- und Bildungsmassnahmen, ensprechende Arbeitsmarktverhältnisse?)

(4) Reden wir über das Paradox der Demokratie, über dieses schwierigste und anspruchsvollste Projekt, das auch unserer Gesellschaft und unserem Staat aufgegeben ist. Welche Voraussetzungen müssen vorweg erfüllt sein, damit Demokratie nicht zum Scheitern verurteilt ist? Genügt die Garantie der wichtigsten Grundrechte? (- die gleiche Würde eines jeden Menschen) Woran misst sich deren Respektierung (in der Praxis, im gelebten Leben)? Bedürfte es nicht einer verfassungsmässigen Garantie der Erfüllung der Grundbedürfnisse?

  1. György Konrad, 1991: “Demokratie, das ist ein vernünftiger Realismus. Eine mit wechselseitigen Garantiern ausgestattete Rechtsordnung, die auf dem Wissen der Neigung der Menchen zum Missbrauch basiert. Demokratie, ds ist weiterhin ein Verhandlungsstil, dem Gleichberechtigung zugrundeliegt, Respekt vor vernünftigen Argumenten und Ungeduld gegenüber dem Humbug. Demokratie, das ist die Bevorzugung des Scharfblicks gegenüber sentimentaler Rhetorik, ahnend, dass sich hinter dieser etwas zusammenbraut, was – in sehr zurückhaltender Wortwahl – ein grosser Schelmenstreich wäre” (aus: “Identität und Hysterie”).

(4) Wodurch ist Demokratie bedroht? – einerseits durch die überhandnehmende Komplexität der sozialen, politischen, kulturellen und ökonomischen Probleme, die zu lösen sind; andererseits durch die zunehmende Analphabetisierung, Indifferenzförderung und Verdummung der Bevölkerung durch  eine zunehmend rein marktorienterte Medienpolitik, letztlich durch die Diktatur der Marktwirtschaft, die, wie jede Diktatur, Menschenverachtung impliziert. “Die Marktgier verdirbt den Geschmack” (gemäss Charlie Chaplin in der Schlussrede des “Grossen Diktators”), resp. das politische Urteilsvermögen. Ist das Vertrauen in die sogenannte “Volksmeinung”, d.h. das Vertauen in die politische Vernunft oder in die politische Weisheit des Volkes überhaupt gerechtfertigt? (Die betrifft im Kern die Frage der Volksrechte).

(5) Wie lässt sich die Tendenz einer marktdominierten Demokratieüberforderung ohne dirigistische Massnahmen korrigieren? Wie lässt sich heute ein verlässliches politisches Urteilsvermögen und ein verpflichtendes Solidarbewusstsein stärken, resp.herstellen?  – Mit anderen Worten: Wie lässt sich die Verteilung privater und öffentlicher Gelder zu Gunsten sozialer, feministischer, ökologischer, kinder- und jugendorientierter Projekte, die verlässlichere Rechtsgleichheit, mehr Gerechtigkeit und weniger Ungerechtigkeit herstellen, erreichen? Wie lässt sich ein zukunftsfähiges Verhältnis zwischen Autonomie und Solidarität herstellen, in privater und in öffentlicher Hinsicht? Welche Rolle spielt hierbei die Kultur?

 

Abschluss: Ein Gespräch, das aus Zeitgründen abzuschliessen ist, das aber unabschliessbar ist, da es Teil eines grösseren Projekts ist, an dem weiterzuarbeiten letztlich alle verpflichtet sind.

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