Die komplexen Gestaltungs- und Nutzungszusammenhänge der Stadt. Werkstattgespräch PAF, Basel 19. 11. 1999

Die komplexen Gestaltungs- und Nutzungszusammenhänge der Stadt.

Werkstattgespräch PAF, Basel 19. 11. 1999

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Thesen:

 

In meinen Überlegungen richte ich den Blick auf die komplexen Gestaltungs- und Nutzungszusammenhänge der Stadt.

 

  • Der private Raum und der öffentliche Raum sind auf ihre unterschiedliche Bedeutung und Funktion hin zu gestalten: nicht mehr, wie dies in der Vergangenheit, resp. bis mindestens in die Mitte dieses Jahrhunderts für Frauen der Fall war, durch „privativen“ Einschluss und Ausschluss, sondern durch emanzipatorische Bedürfniskriterien, die der individuellen Erfüllung der gleichen Grundbedürfnisse entsprechen Mit anderen. Worten:

 

  • Der private Raum soll das selbstbestimmte persönliche Bedürfnis nach Sicherheit erfüllen können und, unabhängig von Einkommen, Schichtzugehörigkeit, Alter etc. Rückzug, Intimität, Erholung und Regeneration ermöglichen. Er soll der geschützte Raum der selbstgewählten Gemeinschaft sein (mit sich selber, mit Familienangehörigen, anderen BeziehungspartnerInnen etc.), die sich ihre Regeln selber gibt.

 

  • Der öffentliche Raum dagegen soll das Bedürfnis nach Freiheit aller erfüllen, die als plurale Gesellschaft in einer nicht abschliessbaren Vielheit von Differenz zusammenleben. Damit tatsächlich das Bedürfnis aller, die zusammenleben, erfüllt sei – auch der Kinder, der alten und gebrechlichen Menschen, der Fremden etc. -, resp. damit nicht ausschliesslich das Bedürfnis einiger weniger „Starker“ (d.h. Handlungs- und Sprachfähiger, Reicher, Lauter und Schneller etc.) erfüllt werde, bedarf es einer konsensfähigen, verpflichtenden „Grammatik“ des Zusammenlebens, die einklagbar sein muss, wobei die Verpflichtung zur Regeleinhaltung wächst im Mass der individuellen oder kollektiven Handlungsfähigkeit. Mit anderen Worten: je stärker, mächtiger etc. jemand (Einzelperson oder „Gruppe“) ist, umso grösser ist die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln (Verfassung, Gesetze, Verordnungen, internationale Konventionen etc.).

 

  • Der Zweck dieser Regelung ist, die Voraussetzung für (a) eine breite, angstfreie Nutzung dieses Raums zu schaffen, d.h.für eine Kultur des Zusammenlebens, (b) den öffentlichen Raum als politischen Raum für eine breite, demokratische Partizipation zu öffnen und dadurch vor jeder Art von „Besetzungsmissbrauch“ (z.B. aufhetzende Propaganda etc.), resp.vor Gewalt zu schützen.

 

  • Sowohl der private wie der öffentliche Raum sind mithin nicht nur Lebensräume, sondern auch Rechtsräume, da die verschiedenen Rechte (Grundrechte, zivile Rechte, etwa das Recht auf körperliche und seelische Integrität, politische Rechte etc.) unabtrennbar mit der menschlichen Person verbunden sind, unabhängig von deren Alter, politischen oder gesellschaftlichen Status etc.

 

  • „Frauengerechte“ nachhaltige Entwicklung verstehe ich in einem emanzipatorischen Sinn, der den Grundgehalt des ursprünglichen nicht-ideologischen Feminismus ausmachte. Mit anderen Worten, nicht der Blick auf das Geschlecht ist das Kriterium, sondern der Blick auf die Prävention möglicher Diskriminierung, Geringachtung und Marginalisierung, überhaupt auf die Verletzung grundlegender Bedürfnisse und Rechte. Ich denke daher, dass in allen Belangen der Gestaltung und Weiterentwicklung von Wohnhäusern, Strässen, Plätzen, Bauten für Bildung, für Verwaltung, für Dienstleistungen und Produktion, und ebenso von Gärten, Pärken und Erholungsräumen, d.h. von Nutzräumen wie von Freiräumen, ein Optimum an Qualität erreicht werden kann, wenn die Bedürfnisse der schwächsten Mitglieder des Zusammenlebens – der Kinder, der Gebrechlichen, Alten, Fremden etc. – zum Masstab gemacht werden, sowohl direkt wie indirekt. Da aber diese ihre Bedürfnisse zumeist weder formulieren noch durchsetzen können, bedarf es bei den Entscheidungs- und Handlungsfähigen in allen Kompetenz- und Zuständigkeitsbereichen eines ständigen Trainings der Vorstellungskraft, die sich wiederum nur durch Aktivierung der Einfühlungskraft[1] Dieses „Training“ müsste bei jeder professionellen Ausbildung und Tätigkeit mit einhergehen, insofern als die Frage nach der Verträglichkeit jeder formalen oder materiellen Massnahme mit den psychischen, biologischen und sozialen Möglichkeiten von Kindern, Gebrechlichen etc. auf prioritäre Weise relevant sein müsste. So sind z.B. die architektonischen wie die gesetzlichem Massnahmen beim Bau und bei der Benutzung von Strassen, die Zugänglichkeit und Dichte von Schulhäusern, Krippen und Horten, von „Medizinalzentren“ und anderen Gebäulichkeiten von allgemeinem Interesse in den Wohnquartieren der Städte ebenso von Bedeutung wie die Qualität der Arbeitsräume von Frauen und Männern, da diese eventuell als Mütter und Väter den Grad der persönlichen Zufriedenheit oder Frustration wiederum auf die Kinder übertragen.

 

–          Grösste Sorgfalt muss auf die Bedeutung einer möglichst gleichen urbanen Qualität in allen Bereichen der Stadt gelegt werden. Dabei denke ich an die übliche ungleiche Wertung und Förderung von „Zentrum“ und „Rändern“. Es handelt sich dabei um einen Macht- und ev. Missbrauchsdiskurs, der aufgedeckt und, wenn nötig, mit politischen und anderen Schritten korrigiert werden muss. Wiederum geht es um die Frage nach der Erfüllung der  Grundbedürfnisse, im Besonderen um das Bedürfnis nach Schönheit und nach Erholung. Ich habe immer wieder festgestellt, im Inland wie im Ausland, dass dort, wo diese Bedürfnisse auf schwerwiegende Weise übergangen werden und unerfüllt bleiben, wo die Verhältnisse eng und beengend, laut und lärmig, ungepflegt, unwirtlich, schmutzig und staubig, einfach unschön sind, Stress und Gewalt herrschen – mit allen zerstörerischen Begleitfolgen. Eine vordringliche Aufgabe für Frauen könnte es sein, den Blick auf diese Voraussetzungen möglichst gleicher urbaner Qualität zu lenken und an deren Realisierung zu arbeiten, sowohl was die individuellen Wohn- wie was die kollektiven Quartierverhältnisse (Strassenverhältnisse, Verkehr, andere Immissionen, Beleuchtung, Erholungsplätze etc.).

 

[1] „Enthymesis“, s. Aristoteles, abgeleitet von „Thymus“, Wachstumsdrüse bei den Kindern, die in der Antike als Sitz der Lebenskraft, des Gemüts verstanden wurde.

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