Ein Unrecht kommt selten allein- von Nicole Soland

Arbeitstitel: Ein Unrecht kommt selten allein

 

«Ethik – Menschenrechte – Asyl: Darf Unrecht Recht sein?» Unter diesem Titel findet am 31. Oktober an der Uni Fribourg eine nationale Tagung statt. Maja Wicki-Vogt, Françoise Kopf und Afra Weidmann (siehe Kasten) nehmen zu verschiedenen Aspekten des Themas Stellung; ihre Statements hat Nicole Soland aufgezeichnet.

 

P.S. Maja Wicki, Sie sind die Initiantin der Tagung in Fribourg (siehe Kasten). Wie ist die Idee dazu entstanden?

Maja Wicki: Die seit dem 1. Januar 2008 geltenden Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Asylsuchenden: die Nichteintretensentscheide auf das Gesuch um Asyl, weil der Reisepass fehlt, die Zwangsmassnahmen, all die vielen Schikanen und Erniedrigungen der Nothilfe, vieles mehr. Es ist aus ethischen Gründen nicht tragbar, dem Ausmass menschlicher Entwertung und Entrechtung einfach zuzuschauen, das Menschen angetan wird. Das nationale Kolloquium an der Uni Fribourg setzt sich zum Ziel, die menschenrechtlichen und staatsrechtlichen Überschreitungen zu belegen, die durch die gesetzlich legitimierte Willkür Erwachsenen und Kindern angetan wird. Es ist dringlich, dass es zu einer menschenrechtskonformen Korrektur des Asyl- und Fremdenrechtskommt. Unrecht darf nicht als Recht legitimiert werden.

Die schweizerische Bevölkerung will die Entwertung und Gewalt nicht mitansehen, welche die Asylsuchenden erfahren? Oder haben die meisten Einheimischen davon gar keine Ahnung?  

Das ist ein weiterer Grund, eine nationale Tagung zu organisieren. Die Information über die gesetzlichen Folgen ist gering. E gibt jedoch bedeutende einheimische Kreise, deren berufliche Ethik die neuen Gesetze nicht akzeptieren kann. Dazu gehören die Mitglieder der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, die Mitarbeitenden der Flüchtlingsberatungsstellen, zahlreiche ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, AnwältInnen, TheologInnen und viele Menschen mehr.

Warum entstehen in diesen Kreisen Gewissenskonflikte?

Die Entrechtung von Frauen und Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die vielseitig legalisierte Gewalt, das totale Arbeitsverbot, der Sozialhilfestopp, die Erschwernisse der medizinischen Hilfe, die Verhinderung von Ehen, die Inhaftierung ohne das geringste Verbrechen  – all das widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention wie auch der Flüchtlings- und Kinderrechtskonvention, deren sozialethische Prinzipien der Schweizerischen Bundesverfassung zugrunde liegen. Bei vielen lehnt sich das Gewissen dagegen auf. Die Zürcher Plattform asylon ist ein Zeichen hierfür.

Im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 24. September 2006 war zu lesen: «Die vorgeschlagenen Massnahmen erfüllen die Anforderungen der Bundesverfassung und des internationalen Rechts. Insbesondere werden die UNO-Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten»…

Das neue Asyl- und Ausländerrecht wurde vor jener Abstimmung bekanntlich kritisch kommentiert, nicht zuletzt auch von BeobachterInnen aus dem Ausland. Viele hatten Zweifel, ob sich die neuen Gesetze tatsächlich mit den Menschenrechten würden vereinbaren lassen. Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht hat seit deren Einführung dokumentiert, dass dies nicht der Fall ist. Die Ergebnisse werden an der Tagung vorgestellt, zusätzlich zu weiteren Belegen des gesetzlich legitimierten Unrechts. Ebenso wird in den Arbeitsgruppen über Vorschläge und Möglichkeiten diskutiert werden, wie Änderungen in Gesetz und Praxis erreicht werden können.

Das dürfte schwierig werden – soeben hat Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf weitere Verschärfungen angekündigt. Wo sehen Sie am ehesten eine Chance, Verbesserungen zu erreichen?

Die Frage nach der Richtigkeit und Rechtmässigkeit der neuen gesetzlichen Vorschriften sollte im Mittelpunkt stehen: Müssen Gesetze befolgt werden, die das Resultat zweckgerichteter Manipulation der öffentlichen Meinung durch finanzstarke Kräfte nationalistischer und rassistischer Rechtsaussenpolitik sind – einer Politik, die seit über zehn Jahren eine über die Medien geschürte begriffliche Verbindung von «Missbrauch» und «Asylanten» sowie von «Ausländern» und «Terror» vor jeder asylrechtlichen Abstimmung, auch vor jener vom 24. September 2006, benutzt hat?

Die Gesetze wären als «nicht zumutbar» aufzuheben?

Auf jeden Fall gilt es die Frage zu diskutieren, ob es in moralischer und psychischer Hinsicht zumutbar ist, die verschärften gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden: zumutbar für diejenigen, die sie umsetzen wie für diejenigen, an denen sie umgesetzt werden. Letztlich geht es um die Frage, ob wir tun müssen, was das Gesetz gebietet, oder was das Gewissen als richtig erachtet. Fest steht, dass wir alles daran setzen, dass in der Schweiz so bald als möglich wieder eine menschenrechtlich und sozialethisch verantwortbare Asyl- und Ausländerpolitik gilt.

 

Neugeborene in der Nothilfe

Afra Weidmann vertritt zahlreiche Asylsuchende im Verfahren, aber auch nach einem Ablehnungsentscheid. Sie erzählt, dass im Kanton Zürich schon ab August 2007 alleinstehende Männer mit abgelehntem Gesuch aus den Asylstrukturen geholt und in Notunterkünfte umplatziert wurden. Seit dem 1. Januar 2008 müssen sie nun – wie Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid (NEE) schon seit April 2004 – jede Woche die Notunterkunft (NUK) wechseln und erhalten pro Woche sechs Migrosgutscheine à zehn Franken. Macht rund acht Franken pro Tag für Essen, Billette, Hygieneartikel, Telefonkarten… In der NUK in Kemptthal sei das besonders sinnvoll, kommentiert Afra Weidmann trocken – dort hat es keine Migrosfiliale. Immerhin wurde von den vier Familien mit schulpflichtigen Kindern, die sie betreut, keine aus der Wohnung vertrieben, und inzwischen hat sich herausgestellt, dass der Vollzug der angeordneten Wegweisung nicht möglich ist. Drei Familien sind vorläufig aufgenommen worden. «Hingegen kam eine schwangere Frau aus dem Flughafenverfahren ins Gefängnis», erzählt Afra Weidmann weiter. «Im achten Monat wurde sie entlassen und nach Kempthal geschickt, wo nachts kein Personal vorhanden ist. Kurz vor Termin wurde sie nach Hinteregg verlegt, und nach der Geburt musste sie mit dem Neugeborenen zurück in die Nothilfe.»

 

Nur ja nicht krank werden…

Im Jahr 2000 untersuchte die von der Zürcher SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer und dem damaligen Direktor des Bundesamtes fu?r Flu?chtlinge, Jean-Daniel Gerber, präsidierte «Arbeitsgruppe Finanzierung Asylwesen» zuhanden des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Sparmöglichkeiten im Asylbereich. Im «Fuhrer/Gerber-Rapport», der die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe dokumentiert, ist nachzulesen, dass der Ausschluss von Asylsuchenden aus der Krankenversicherung ebenso untersucht wurde wie Möglichkeiten, die Leistungen der Krankenversicherung für Asylsuchende einzuschränken. Doch die Arbeitsgruppe musste feststellen, dass das nicht so einfach geht – der Artikel 3 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) müsste geändert werden. Denn Artikel 3 besagt, dass sich jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz für Krankenpflege versichern lassen muss.

P.S.: Françoise Kopf, Sie haben im 2002 vor Bundesgericht darin Recht erhalten, dass Sans-Papiers nicht von der obligatorischen Krankenversicherung ausgeschlossen werden dürfen. Jetzt müssen Sie denselben Kampf schon wieder kämpfen, diesmal für Asylsuchende: Wie konnte es dazu kommen?

Françoise Kopf: Was im Fuhrer/Gerber-Rapport korrekt erfasst ist – alle, die Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen auch eine Krankenkasse haben – hat mehrere Kantone nicht daran gehindert, sich über die klare Rechtsgrundlage hinwegzusetzen und Personen mit NEE von der Krankenkasse auszuschliessen. Mit der Verschärfung trifft es nun seit anfangs Jahr auch all jene, die neu nur noch Nothilfe erhalten.

Paragraf 5.1 der Nothilfeverordnung des Kantons Zürich, die per 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, lautet: «Das Kantonale Sozialamt entscheidet über den Abschluss oder die Weiterführung der Krankenversicherung im Einzelfall.» Die Kantone scheinen demnach Bestimmungen erlassen zu können, die mit Artikel 3 KVG nicht vereinbar sind.

Nein, das können sie nicht, aber die Kantone Solothurn, Zürich, Bern, Graubünden und Waadt setzen sich einfach darüber hinweg. Weil der Ausschluss legal nicht möglich ist, hätte man das KVG ändern müssen. Das ist nicht geschehen, aber die Kantone erhalten seit dem Inkrafttreten des neuen Asyl- und Ausländergesetzes auch für die rechtskräftig Abgewiesenen weder Sozialhilfe- noch Krankenkassenbeiträge vergütet. Also melden die genannten Kantone nur noch jene Menschen bei der Krankenkasse an, die schon gesundheitliche Probleme haben und bei denen es sich deshalb finanziell negativ auswirken könnte, wenn sie – wie ihre KollegInnen ohne Krankenkasse – für jeden Arztbesuch erst beim Sozialamt um eine Spezialbewilligung bitten müssten.

Was passiert, wenn jemand plötzlich krank wird oder einen Unfall hat?

Die Versorgung im Notfall sei überall gewährleistet, heisst es. Konkret bedeutet das: Mitarbeitende auf den Sozialämtern oder in den Notunterkünften, also Menschen ohne medizinische Ausbildung, müssen entscheiden, ob es jemandem so schlecht geht, dass ein Arzt geholt respektive die Person ins Krankenhaus gebracht werden darf.

Welche Gründe geben denn die Kantone dafür an, dass sie sich nicht an Artikel 3 KVG halten?

Sie definieren den Begriff «Wohnsitz» um. In einem Kreisschreiben des Bundesamts für Sozialversicherung von 2002 an die Krankenversicherer heisst es ausdrücklich, Artikel 1 Absatz 1 des KVG definiere den Begriff Wohnsitz im Sinne von Artikel 23 bis 26 des Zivilgesetzbuches ZGB, und gemäss Artikel 24 ZGB gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz, wenn ein früher begründeter Wohnsitz nicht nachweisbar ist oder ein im Ausland begründeter Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden ist. Nichtsdestotrotz stellt sich der Kanton Solothurn auf den Standpunkt, ein rechtmässig abgewiesener Asylsuchender sei illegal in der Schweiz und habe folglich keinen Wohnsitz.

Warum konnte die Praxis des Ausschlusses trotz fehlender Rechtsgrundlage nicht nur seit Jahren laufen, sondern anfangs dieses Jahres gar noch auf weitere Personengruppen ausgedehnt werden?

In der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht. Es brauchte deshalb jemanden, der Klage einreichte – aber die Betroffenen, die dazu berechtigt wären, haben logischerweise Angst. Schon nur Nothilfe zu beantragen kann dazu führen, verhaftet und in Ausschaffungshaft gesetzt zu werden. Was übrigens für das Bundesgericht noch lange nicht heisst, der Zugang zur gesetzlichen Nothilfe sei versperrt – schliesslich habe man auch im Gefängnis ein Dach über dem Kopf, lautete die Argumentation, mit der es eine entsprechende Klage abschmetterte.

 

Kasten 1:

 

Tagung in Fribourg

 

Die zweisprachige (keine Übersetzungen), nationale Tagung «Ethik – Menschenrechte – Asyl: Darf Unrecht Recht sein?» findet am 31. Oktober an der Université de Fribourg Miséricorde in der Salle 3115 statt. Ankunft ab 8.15 Uhr, Begrüssung 9 Uhr, Schluss 18 Uhr. Inputs von (unter anderen) Maja Wicki-Vogt, Françoise Kopf, alt-Bundesgerichtspräsident Giusep Nay und Rechtsanwalt Marc Spescha. Organisation: Institut interdisciplinaire d’ éthique et des droits de l’homme (IIEDH), Université de Fribourg, Rue St.-Michel 6. Mitwirkende Organisationen: Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (Bern), Plattform Asylon (Zürich), Demokratische JuristInnen der Schweiz (Bern). Anmeldung bis 17. Oktober per E-Mail an valentine.fasel@unifr.ch

 

Kasten 2:

 

Die drei Frauen

 

Maja Wicki-Vogt, Jahrgang 1940, Philosophin, Psychoanalytikerin, Traumatherapeutin, Journalistin. Sie ist Vorstandsmitglied des Forums gegen Rassismus und Mitglied der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht.

 

Afra Weidmann, Jahrgang 1935, Mitbegründerin der Zürcher Menschenrechtsgruppe Augenauf, setzt sich seit vielen Jahren als Rechtsvertreterin von Asylsuchenden für gerechtere Verfahren und weniger Willkür ein.

 

Françoise Kopf, Jahrgang 1951, lic. ès sc. Sociales, ist Koordinatorin der IGA Solothurn SOS Racisme (Anlauf- und Beratungsstelle für Opfer rassistischer Diskriminierung) und arbeitet als Freiwillige beim Verein Solidarité sans frontieres in Bern.

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