So viel standen wir durch. Dorthin können wir nicht zurück – “Banquet Républicain” gegen die pauschalen Rückschaffungen von Kriegsvertriebenen und Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer

  Maja Wicki / Anni Lanz (Hrsg.), “So viel standen wir durch. Dorthin können wir nicht zurück. – Flucht und Exilgeschichten von Kriegsvertriebenen aus dem ehemaligen Jugoslawien”, Rotpunktverlag Zürich 1997,      ISBN 3-85869-147-X

 

So viel standen wir durch. Dorthin können wir nicht zurück.

“Banquet Républicain” gegen die pauschalen Rückschaffungen von Kriegsvertriebenen und Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer

16. Dezember 1997, 18.00h bis ca. 21.00h

Eglise française, “le Cap”, Predigergasse 3, Bern (vis-à-vis Hotel Bern, nicht weit vom Bahnhof)

 

Vorläufig aufgenommene Frauen mit Kindern, sogenannt “ethnisch gemischte” Paare und Jugendliche aus dem ehemaligen Jugoslawien haben ihre persönliche Geschichte von Krieg, Gewalt, Flucht und Exil aufgeschrieben. Daraus ist ein eindrückliches Buch entstanden (vom Rotpunkt-Verlag, Zürich verlegt), das anlässlich des Banquet Républicain seine

Vernissage

erleben soll. Die publizierten Geschichten stehen stellvertretend für Schicksale von Menschen aus Kosova, aus Algerien, aus Sri Lanka, aus Kurdistan und aus Zaire, aus allen weiteren Ländern, in denen Waffengewalt und Terror, systematische Menschenverachtung und Verfolgung ein Leben “in Sicherheit und Würde” unmöglich machen, wohin die Menschen aber zurückgeschickt werden.

Die Publikation hat den Zweck

(1) die Rückschaffungspraxis der Schweiz in Frage zu stellen, Menschen, die vor ethnischer, religiöser und terroristischer Gewalt geflohen sind, wider ihren Willen in ihre Herkunfstsländer zurückzuschaffen. Deren Traumatisierung durch die Ermordung von Angehörigen, durch schwere Gewalterfahrung und durch lang andauernde Bedrohung der Sicherheit sowie deren begründete Ängste vor der Zwangsrückschaffung in die weiterhin von Gewalt beherrschte ehemalige Heimat müssen als ernsthaft zu prüfende Gründe gegen die Wegweisung und für einen gesicherten Aufenthalt in der Schweiz gelten;

(2) die Forderung nach einer Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention, die den ursprünglichen Konventionsabsichten entspricht. Die Konvention hatte zum Ziel, eine Wiederholung der Flüchtlingspolitik des Zweiten Weltkriegs nie mehr zuzulassen. Das bedeutet, dass kein Staat Flüchtlinge in ein Gebiet zurückweisen darf, in dem ihr Leben und ihre Freiheit wegen ihrer Rasse (resp. Ethnie), Religion, Staatsangehörigkeit, wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht sind. Die heutige Flüchtlingspraxis der Schweiz orientiert sich an einem engen Flüchtlingsbegriff der persönlichen Verfolgung durch den Staat und legitimiert die Auslegung des Rückschiebeverbots mit einer egoistischenStaatsraison.

Angesichts der geforderten Aufarbeitung des Unrechts von gestern und angesichts der menschlichen Verzweiflung von heute darf die Schweiz nicht weiteres Unrecht begehen. Pauschale Wegweisungen und Rückschaffungen sind Unrecht.

 

“Als Flüchtling hatte bisher gegolten, wer auf Grund seiner Taten oder seiner politischen Anschauungen gezwungen war, Zuflucht zu suchen. Es stimmt, auch wir mussten Zuflucht suchen, aber wir hatten vorher nichts begangen, und die meisten unter uns hegten nicht einmal im Traum irgendwelche radikalen politischen Aussfassungen. (…) Wir haben unser Zuhause und damit die Vertrautheit des Alltags verloren. Wir haben unsern Beruf verloren und damit das Vertrauen eingebüsst, in dieser Welt irgendwie von Nutzen zu sein. Wir haben unsere Sprache verloren und mir ihr die Natürlichkeit unserer Reaktionen, die Einfachheit unserer Gebärden und den ungezwungenen Ausdruck unserer Gefühle. Wir haben unsere Verwandten (…) zurückgelassen, unsere besten Freunde wurden (…) umgebracht, und das bedeutet den Zusammenbruch unserer privaten Welt” (H. Arendt. Wir Flüchtlinge. 1943).

Was für die aus Rassegründen Vertriebenen während des Zweiten Weltkriegs galt, gilt für Zehntausend von Menschen heute, hier in der Schweiz. Zum Ende der Märzsession 1996 hatt der Bundesrat beschlossen, dass ein Teil der vorläufig aufgenommenen bosnischen Kriegsvertriebenen  – Paare ohne Kinder, alleinstehende ältere Menschen – noch im gleichen Jahr nach Bosnien zurückkehren müssen, der übrige Teil – Paare mit Kindern, alleinstehende Frauen mit Kindern, junge Menschen in Ausbildung – 1997 und 1998. Es sind Menschen, die unendlich viel Leid und Gewalt erlebt haben. Wohin aber sollen sie zurückkehren? Der Vertragsabschluss von Dayton bedeutet letztlich eine Legalisierung der “ethnischen Säuberungen”. Ganz Bosnien ist destabilisert und zerstört, kein Dorf, keine Stadt sind mehr intakt. Wo die Häuser noch stehen, leben andere Menschen darin. 1,2 Mio. landesintern vertriebene Menschen sollen repatriiert werden. Die Rückkehr der Kriegsflüchtlinge, die in der Schweiz Zuflucht gefunden haben, muss daher gut vorbereitet werden, in psycho-sozialer wie in materieller Hinsicht. Es darf keine Zwangsrückführungen geben. Vor allem die jungen Menschen dürfen nicht ohne ein genügendes berufliches Rüstzeug zurückkehren, die Kinder nicht ohne die Sicherheit, jede Art von Schulen besuchen zu können. So wie die Verhältnisse heute sind, kommen die Flüchtlinge statt in ihre “Heimat” nur in neue Situationen der Angst und der existentiellen Bedrohung. Es bedarf einer Neuerwägung ihres Status und ihres Aufenthalts bei uns.

Auch die Rückschaffung algerischer, tamilischer, kosovo-albanischer, kurdischer und weiterer Asylsuchender in ihr von Bürgerkrieg und Terror zerstörtes Land ist nicht zu verantworten, wie alle Lageberichte der Hilfswerke nachweisen.

 

Bitte melden Sie sich mit dem angefügten Talon an (BODS/Forum gegen Rassismus Neuengasse 8, Postfach, 3000 Bern).

Für BODS                                                                                    für das Forum gegen Rassismus

 

Anni Lanz                                                                                                     Maja Wicki __________________________________________________________________________________

Ich / wir nehme(n) am “Banquet républicain” vom 19. Mai 1996 teil: Name, Vorname und Adresse

 

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