Vertreibungen aus Bosnien und nach Bosnien – Die Binnensicht und die Aussensicht der Zwangsrückschaffungen

Vertreibungen aus Bosnien und nach Bosnien – Die Binnensicht und die Aussensicht der Zwangsrückschaffungen

Generalversammlung der Caritas Luzern, 30. April 1998

 

Begrüssung / Dank

„Binnensicht“ und „Aussensicht“ in der hermeneutischen Differenz, entsprechend der Perspektive

 

1) Wie erfolgten die Vertreibungen? Vorbereitungsphase der systematischen Aufhetzung (cf. Agentur „Argument“) seit ca. 1989, erste Realisierungen 1991 im Krieg Serbien auf Slowenien und Kroatien, dann vom April 1992 an in Bosnien, nicht überall gleichzeitig, von Ort zu Ort. Geschichten erzählen, um zu erklären, was Geschichte ist in der Vielschichtigkeit der Handelnden und Opfern (s. Notizen AKI Bern): Geschichte von Sabiha, von Milka und von Zorica, ev. auch von Zekija oder von Eniza K.

2) Wie waren/sind die Bedingungen der „vorläufigen Aufnahme“? Provisorium der zuerst dreimonatigen Atempausen, dann der halb- und einjährigen, schliesslich der Erklärung der pauschalen Ausschaffungen in der Märzsession 1996 (gleichzeitig mit der Ankündigung der Gründung der Solidaritätsstiftung; damals 1. Banquet républicain), mit dem Ergebnis der Blockierung von Ausbildungen (Stojan etc.), von Retraumatisierung und Panik. Fragwürdigkeit der sog. „Hilfe“ zur Weiterwanderung nach Australien etc., der infolge der Panik oft zugestimmt wird (Geschichte von Frau Balaban, s. im Vergleich die gleichen Geschichten früher im 2. Weltkrieg mit dem Druck auf die Weiterwanderung der Juden): Anonymität der Entscheide, Missachtung der EMRK-Verpflichtungen (s. Rede Wasserkirche). Dagegen Widerstand der Frauen, Schritt an die Öffentlichkeit, „laut sagen, was ist“, Ereignisse seit Sommer 1997: Entstehung des Buchs  und 2. Banquet am 16. 12. 1997 in Bern, und 3. Banquet am 27. 3. 1998 in Zürich.

3) Was erwartet die Menschen in Bosnien? „Es gibt keine Warteräume, Herr Bundesrat!“ Materielle Zerstörung in hohem Ausmass, viel zu wenig Wohnmöglichkeiten, Besetzung der noch bestehenden Häuser durch Binnenflüchtlinge, totale Zerstöung der Arbeits- und Erwerbsverhältnisse, vor allem moralische Zerstörung durch unvorstellbares Ausmass an getaner und erlittener Gewalt (Täter laufen unbehelligt herum), durch das Unrecht der „ethnischen Säuberungen“, deren Folgen die Kultur des Zusammenlebens, das Vertrauen in die Nachbarschaft völlig zerstört hat und die weiterwirken. Hierin das eigentliche nicht-sühnbare Verbrechen, dem durch die Kollaboration mit Milosevic und durch die Zwangsrückschaffungen Deckung, wenn nicht gar Zustimmung durch die Schweiz erfolgt: entscheidend ist, mit wem Koalitionen erfolgen, ob mit den Tätern oder mit den Opfer.

 

Schluss: Gefährlicher Zustand der Demokratie, wenn Behördenwillkür einfach geschehen kann: Protest der Zivilgesellschaft muss als Korrektiv gehört werden, zumal schon drei Stände (Waadt, Zug und Genf) sich gegen die Zwangsrückschaffungen stellen. Rückkehr darf nur mit Zustimmung erfolgen, wenn die Verhältnisse tatsächlich ein Leben in „Sicherheit und Würde“ erlauben.

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