Forum gegen Rassismus – Argumente gegen die Initiative der SVP “gegen illegale Einwanderung”

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Argumente gegen die Initiative der SVP “gegen illegale Einwanderung”

 

Formale Einwände

  • Es ist ethisch unzulässig, auf Verfassungsebene den Flüchtlingsbegriff zu verändern, und es ist unzulässig, auf Gesetzesebene Dringlichkeitsmassnahmen einzuführen, bevor die in Gang befindliche Asylgesetzrevision verabschiedet ist,
  • Es ist ethisch unzulässig, eine Unrechtspraxis (Wegweisung resp. Ausschaffung von Asylsuchenden ohne Papiere, Ansetzung einer viel zu kurzen Frist, Nicht-Berücksichtigung der psychischen Faktoren von Angst, Scham und Stress, sowie der Unkenntnis unseres Rechtssystems, häufig auch unserer Nationalsprachen) zur Rechtfertigung eines Unrechtgesetzes zu benutzen.

(3) Es ist ethisch unzulässig, dass auf Grund einer nationalistischen Misstrauenshaltung sowie  parteipartikulärer Rechtsaussen-Willkür Menschen in die totale Rechtlosigkeit getrieben werden können, sodass ihnen nicht einmal das minimalste Recht der Anhörung gewährt werden soll.

(4) Es ist ethisch unzulässig, anstelle eines Asylverfahrens ein Wegweisungsverfahren zur Regel zu machen.

 

Inhaltliche Einwände

  • Sogenannte “echte” Flüchtlinge, die, wie die Gegner der Referenden versichern, weiterhin Aufnahme finden sollen, würden zumeist unter die Illegalitätsklausel fallen, da sie auf Grund der repressiven politischen Situation in ihrem Herkunftsland gar nicht in der Lage sind, sich ordentliche Papiere zu beschaffen (z.B. Kurdinnen und Kurden, Kosovo-Albanerinnen und -Albaner, Flüchtlinge aus bestimmten afrikanischen Ländern, viele tamilische Flüchtlinge aus Sri Lanka etc.etc.). Insbesondere Frauen verfügen meist über keine eigenen Dokumente, doch sollten sie über solche verfügen, wird ihnen dies häufig von unseren Behörden wieder als Beweis der Unglaubwürdigkeit von Verfolgung, Bedrohung und Not vorgehalten, So kommt es, dass „keine Papiere“ und „Papiere“ ein Wegweisungsgrund sein können.
  • Es ist ethisch unzulässig, dass ein rein formaler Begriff – “Illegalität” oder “Papierlosigkeit” – eine grundlegende inhaltliche Rechtsveränderung bewirken könnte, resp. die totale Entrechtung und damit eine extreme Diskriminierung von Menschen. Die Aufhebung eines inhaltlich erstrangigen Rechtsguts – der personale Schutz und die Integrität des Menschen, unabhängig von Herkunft und Pass – würde damit auf Verfassungsebene legitimiert. Es ist zu prüfen, ob diese Diskriminierung nicht inhaltlich der Antirassismus-Konvention widerspricht.
  • Es gibt eine einfache Regel menschenrechtlicher Ethik resp. politischen Anstands, die zu beachten ist: Der Staat – auch der Kanton und die Gemeinde, denen ein Mensch zugeteilt wurde – haben die ethisch begründete, nie in Frage zu stellende Pflicht, Menschen, die als gewalt- und kriegstraumatisierte Flüchtlinge in die Schweiz kommen, vor weiteren Traumatisierungen zu schützen und ihnen mit Hilfe einer definitiven Aufnahme sowie stärkender Lebensbedingungen Sicherheit und menschlichen Wert zu gewähren.

 

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