“Zuwandernde und etablierte Kultur sowie deren Gesellschaften” – Von Angst und Ablehnung über Interesse und Toleranz zur Anerkennung

Buchbeitrag in: “gegenwärtig, noch nicht fertig – Haus der Religionen – Dialog der Kulturen”, Edition Haus der Religionen, Bern 2012, ISBN 978-3-033-03693-2

 

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“Zuwandernde und etablierte Kultur sowie deren Gesellschaften”

Von Angst und Ablehnung über Interesse und Toleranz zur Anerkennung

Anerkennung des gleichen Menschseins in der vielfachen Besonderheit menschlichen Lebens

Haus der Religionen – Dialog der Kulturen, Bern, 11. September 2004  11h

 

Notizen zum Gespräch

 

I.                   a)  Überlegungen zum vorgegebenen Thema der “zuwandernden” und “etablierten Kultur” sowie deren Gesellschaften

 

Der Begriff “Kultur”, entsprechend dem Wortsinn des lateinischen “cultura”, abgeleitet vom Verb “colere” (colo, colui, cultus), bedeutet in erster Linie Bearbeitung und Bebauung des Bodens, in zweiter Linie Wohnen und Ansässigsein, und erst in weiterer Hinsicht Sorge tragen, Pflegen und Veredeln, schliesslich Verehren und Anbeten, Ehren und Huldigen.

“Kultur” ist somit immer mit einem örtlich-räumlichen und einem zeitlichen Element verbunden, das zugleich die Pflege des Getanen, Bearbeiteten und Aufgebauten einschliesst, das Sorge tragen und Veredeln in der Aktualität wie ebenso für die Zukunft. “Kultur” bezieht sich auf existentielle Werte, die mit der Zugehörigkeit der Menschen zum Erdendasein im zeitlichen und räumlichen Miteinander und Nacheinander verbunden ist, mit der vielseitigen und wechselseitigen Abhängigkeit der Menschen von einander. Damit der Kulturbegriff Sinn macht, ist es dringlich, dass Menschen im Zusammenleben über die gleichen Rechte verfügen, dass jeder Art von menschlicher Besonderheit der gleiche Wert zukommt und die gleiche Sicherheit. Die Grundregel der Reziprozität (lat. recus – procus) verbindet sich mit dem Begriff von Kultur, in welchem es um die Ehrung anderen Lebens geht, wie jeder Mensch der Ehrung des eigenen Lebens bedürftig ist.

“Zuwandernd” oder “etabliert” ist somit nicht Kultur, sondern zuwandern oder etabliert sind die Menschen: “zuwandernd” indem sie geboren werden und heranwachsen, oder indem sie auf der Erde einen Ort suchen, wo sie “stehen” bleiben resp. einen Status haben können, wo sie “sich niederlassen” und “selbständig machen können”  (etabliert – franz, établir, s’établir – lat. stabilire; stabilis; stare, status).

Probleme werden durch ein irreleitendes Verständnis von Kultur geschaffen, insbesondere durch die Gesellschaft, welche auf Grund einer herrschaftsmässigen Machtstruktur Bedingungen sowohl für die “kulturelle” Zugehörigkeit wie für den “Status” stellt. Diese Bedingungen sind willkürlich und widersprüchlich; sie widersprechen der Bedeutung von “Kultur”. Sie werden sowohl durch politische und religiöse Ideologien, durch persönlichen Narzissmus von Machthabenden wie durch existentielle – zum Teil auch wirtschaftlich bedingte – kollektive Ängste geschaffen. Sie entsprechen selten oder kaum dem Prinzip der Gerechtigkeit resp. den gleichen menschlichen Grundrechten auf Grund der gleichen menschlichen Grundbedürfnisse, wie sie im Begriff “Kultur”  enthalten sind, wie sie sich in einem der ältesten europäischen Entwürfe eines politischen und gesellschaftlichen Regelsystems, in Platon’s “Politeia” finden. (Ich werde ev. im Gespräch darauf eingehen).

Von Bedeutung erscheint mir, dass die sokratische, platonische und aristotelische Philosophie, die in der gleichen Zeit entstand wie ein wichtiger Teil der alten Bibel (Sokrates lebte von 469 bis 399 v. Chr.) und deren Ethik mit jener der wichtigsten Normen der Menschenrechtserklärung übereinstimmt, nicht zur Religion erklärt wurde. Sie wurde nie zu missionarischem Zweck oder zur Begründung von Ideologien, schon gar nicht von Kriegen benutzt. Sie ermöglicht daher die vergleichende Untersuchung ethischer Grundwerte, die sich mit dem Begriff “Kultur” verbinden.

 

b)     Wer sind “Fremde”?

Der Mensch ist sich selber fremd. Wer und wie er/sie ist, liess sich nicht wählen. Unbekannt und verborgen ist ihm/ihr, was seine/ihre  Besonderheit bedeutet. Es ist im Grund genommen von prioritärer Bedeutung, sich selber kennen und akzeptieren zu lernen, als Individuum wie als Teil einer Familien- und Zeitgeschichte die eigene Identität nicht in Frage stellen zu müssen, weil sie von Aussen bestimmt wird, sondern sie selber definieren zu können. Wer den Wert der persönlichen Identität nicht finden kann, neigt dazu, sich mit dem Emblem resp. dem Stempel einer kollektiven Identität – z.B. Parteimitglied, Uniform, fundamentalistische Religionszugehörigkeit etc. – zu kennzeichnen.

Was fremd und unbekannt ist, löst einerseits Neugier aus, andererseits Angst und Abwehr. Wenn das eigene Fremde – das Sich-selber-fremd-sein – nicht aufgearbeitet, erkundet und verstanden werden kann, sondern abgewehrt, verdrängt und übergangen wird, konzentriert sich die Angst anderem Fremden gegenüber resp. macht diese zum Objekt der Angst, der Erklärung von Bedrohung und Gefährdung.

Fremdenfeindlichkeit mit allen Aspekten, die miteinhergehen, beruht auf dem Mangel an Sicherheit, der mit der Abwehr der eigenen unbekannten Teile anwächst. Menschen, die mit zugleich selbstkritischem und selbstzustimmenden Einverständnis mit dem eigenen Lebenswert und der eigenen Lebensaufgabe grösser werden, bedürfen nicht der Feindbilder und Feindobjekte. Dies ist eine erstaunliche Tatsache. Sie sind anderen Menschen gegenüber nicht oder kaum angstbesetzt. “Fremde” resp. unbekannte Menschen werden als “Boten” wichtiger Mitteilungen, z.B. anderer Lebensmöglichkeiten verstanden, wie es als Fortsetzung der sokratischen Weisheit bei Platon lautet.

Es ist von grosser Dringlichkeit, dass die Schweiz zu einer selbstfragenden, selbstkritischen Gesellschaft wird, der es gelingt, fremde Menschen in Ehre – im Sinn von “Kultur” – aufzunehmen und ihnen Sicherheit zu bieten.

 

I c) Welches sind die gesellschaftlichen Bedingungen der Schweiz heute?

– In politischer Hinsicht:

Die föderalistische Schweiz, dieser Zusammenschluss unterschiedlicher Kleinstaaten, die “Kantone” heissen und die eigene Fahnen, zum Teil eigene Rechtssysteme und Sprachen haben, diese föderalistische Schweiz ist in dem, was das Gemeinsame betrifft – Pass und Schweizerkreuz – auf Abschottung ausgerichtet, angstbesetzt und eitel.

Kantone hatten gegeneinander Kriege geführt, bis vor knapp 130 Jahren, hatten religionsbedingte Feindseligkeiten, Diskriminierungen und gegenseitiges Misstrauen noch lange nachher beibehalten, Schweizer hatten Schweizerinnen die gleichen Rechte noch bis vor 33 jahren verweigert, hatten Arbeitslosigkeit und Armut schlecht ertragen und Zehntausende einzelner Menschen und ganzer Familien zur Emigration ins Ausland, insbesondere in andere Kontinente gezwungen. (So viel ich weiss gab es im Bundeshaus bis ca. 1993 ein Büro für Auswanderung). Emigration von einem Kanton zu einem anderen Kanton war schwierig und mit strengsten Anpassungsbedingungen verbunden.

Feindbilder und Ablehnung “Anderer” bezieht sich heute auf jene Menschen, welche auf Grund von sozialen Diskriminierungen, von politischen Verfolgungen, von Kriegen oder von nicht mehr tragbarer Armut ihr eigenes Land verlassen und in die Schweiz gelangen und hier um Aufnahme bitten. “Zuwandernde” ist Synonym von “ImmigrantInnen”. Im Gesprächsentwurf  für heute, der vom “Haus der Religionen” an mich gelangte, finden sich nur Hinweise auf die Nützlichkeit der “FremdarbeiterInnen”, etwa auf “die Putzfrauen vom Balkan, ohne welche es kaum mehr ein zu finanzierendes Spital gäbe”. All dies weckt im mir Empörung. Die Ausnutzung dieser Menschen, das menschenrechtswidrige “Drei-Kreise-Modell”, insbesondere die traumatisierende Entrechtung von Menschen im Asylverfahren, das auf nicht mehr tragbare Weise enger, härter und sinnloser wird, findet keine Erwähnung.

Die gesellschaftlichen Bedingungen in der Schweiz beruhen auf einem regressiven, zutiefst ungerechten, neoliberalen und rassistischen Kassensystem, das sich zunehmend zu einem Apartheit-System entwickelt: Wer nicht nützlich ist, wird für wertlos, ja – mehr und mehr – für rechtlos erklärt. Da dadurch die kollektiven Ängste zunehmen, wächst die politische Entwicklung nach Rechtsaussen an. Der erschreckende Vergleich mit der Entwicklung in den Dreissigerjahren drängt sich auf. Es ist dringlich, dass dadurch ein Korrektur – eine menschenrechtskonforme Korrektur – bewirkt wird, dass soziale Gerechtigkeit als wichtiger Teil dessen, was “Kultur” heisst, realisiert wird.

– In religiöser Hinsicht:

Die Rede ist von “multikultureller” und multireligiöser” Schweiz. Mit “Multi-” zusammenzufassen, was in der Besonderheit beachtet werden möchte, scheint Ausdruck der kollektiven Mischtopf-Trends dieser Zeit zu sein, einer Zeit, die unter der Diktatur der Wirtschaft und des Konsums steht, mit unterschiedlichen Folgen:

  • jenen der Ideologie- und/oder Theoriesüchtigkeit, die in Fundamentalismus ausarten kann, der vielfachen Zwecken des Machtmissbrauchs dient;
  • oder jenen der Gefühlsindifferenz, durch welche die Fragen der Religionszugehörigkeit beiläufig werden.

 

Wichtig scheint mir, die etymologische und damit sprachanalytische sowie die ursprüngliche philosophische Bedeutung von „religio“ ernst zu nehmen:

–     In etymologischer Hinsicht die Ableitung aus “re-ligare“- binden, umbinden, vereinigen, auch aus     “re-legere“ – wieder zusammenwickeln sowie wieder durchwandern, überdenken, wieder lesen; „re-ligio“ hat somit die Bedeutung von Rücksicht, Bedenken und Skrupel, auch von Skrupellosigkeit und Rücksichtslosigkeit, jedoch ebenso jene von Gottesfurcht, Frömmigkeit, Verehrung, religiöser Zeremonie und Kultus.

  • Von der – im Mittelmeerbereich resp. im europäischen Bereichursprünglichen philosophischen Deutung her, Bezug nehmend auf Sokrates ist “religio” verbunden mit dem eigenverantwortlichen, selbstverantwortlichen (d.h. auf „daimonion“- das „Gewissen“ gestützte) Eingehen auf das Nicht-Wissen dessen, was einerseits die Seele – „psyche“ – des Menschen ist, gemäss Sokrates das Göttliche im Menschen, was andererseits das Geheimnis der Welt und der Welthaftigkeit ist: die Regulierung von Erde und von nicht zählbarer Fülle der Sterne, das Geheimnis der Ordnung von Dunkelheit und Licht, von Wind und Wasser, von ständig erneuertem Neubeginn und nicht erfassbarer Fülle pflanzlicher, animalischer und menschlicher Geschichte, von Zeit, Zeiten und Zeitlosigkeit in der Aufhebung von Raum. Die philosophische Bedeutung von „religio“ verbindet sich daher immer mit einer suchenden resp. skeptischen Infragestellung jeder als „Wahrheit“ verkündeten Theorie dessen, was „Gott“ und das „Göttliche“ bedeutet, von Sokrates über Spinoza zu Einstein (mit einer grossen Anzahl weiterer Denkerinnen und Denkern).

Dieser philosophischen Deutung entsprechend scheint es mir wichtig,  „Religion“ und „Glaube“ zu unterscheiden:

  • Glaube entspricht eher dem emotional bedürftigen, hungrigen „scio nescio“ mit einer damit verbundenen ständigen Selbstprüfung, gemäss welcher das Tun des Guten sich nicht auf Gesetze abstützt, die von Aussen auferlegt sind, sondern sich auf sich selbst – auf den persönlichen „daimonion“ -, abstützt, der als warnende, den Intellekt und die Triebhaftigkeit regulierende Stimme der Psyche zu verstehen ist.
  • Religion dagegen bedeutet – nach meiner Ansicht – die kollektive Regulierung des Glaubens, wobei diese Regulierung in erster Linie gesellschaftlichen Strukturzwecken dient. „Religion“ in diesem Sinn hat somit antifreiheitliche Tendenzen und dient – nicht zuletzt – auch politisch definierten Zwecken.

Damit drängt es sich auf, genauer die kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Hintergründe und die – letztlich nicht-religiösen – Zwecke der Religionsentwicklungen zu beachten, sowohl im historischen wie im gegenwartsanalytischen Sinn, neben den vielen Kriegen und Verfolgungen, den kulturellen, insbesondere menschlichen Zerstörungen (bis zu den Deklarationen der „Notwendigkeit“ kriegerischer Zerstörung von Völkern und deren Heimat durch die heutige amerikanische Politik der Weltbeherrschung), die Tendenz zu einer verstärkten Regression in religiös-orthodoxe Regeln und Gepflogenheiten, mit den Begleitfolgen z.T. destruktiver, auf Feindseligkeit ausgerichteten Haltung, die – gemäss „Religion“ – als „notwendig“ erklärt wird.

 

  1. Wie sind hier in der Schweiz Gestaltungs- und Handlungsfelder zu entwerfen, die umgesetzt werden können?

Die Schweiz hat, wie schon erwähnt, Mühe mit der Diversität, d.h. mit der Fülle von Andersein und Besonderssein. Religionskriege, Rassismus/Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit prägten ihre Geschichte, prägen leider auch die Gegenwart. Dieses Mangelverhalten, das mit Angst verbunden ist, geht einher mit Feindbildern, die Fremden als bedrohlichen, das Eigene gefährdenden “Eindringlingen” übergestülpt oder angeheftet wird.

Diese Erkenntnis – wenn sie nicht abgelehnt wird – könnte bewirken, dass sowohl auf Gesetzesebene wie im sozialrechtlichen, ausländerrechtlichen und asylrechtlichen Alltag umgesetzt wird, wozu sich die Schweiz durch die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Beachtung der Menschenrechte eine ethische Norm gesetzt hat, dass

  • gleicher Respekt anderen Menschen gegenüber umzusetzen ist, wie er der eigenen Person gegenüber erwartet wird; dass
  • der Respekt vor der Besonderheit und Andersheit von hohem Wert ist, auch dass nur dadurch die Erwartung des Respekts vor der eigenen Besonderheit erfüllt werden kann;
  • dass ständig eine sorgfältige, kritische Befassung mit der Entwicklung der Religionstheorien und deren Umsetzungsfolgen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorgenommen wird, im Sinn einer korrigierenden, kreativen Aufgabe des Zusammenlebens. Diese Aufgabe würde auf kollektiver Ebene der je individuellen, durch den persönlichen „daimonion“ geregelten Verantwortlichkeit des Handelns entsprechen wie der Verringerung von Misstrauen, Feindseligkeit und Gewalt aus religiösen Gründen. Dringlich ist nicht nur ein theoretisches Streben, sondern eine tatsächliche Umsetzung der Menschenrechte, die den je individuellen menschlichen Grundbedürfnissen entsprechen, deren Erfüllung sich auf die allen Menschen zustehenden Grundrechte abstützt, unabhängig davon, welchen Pass, welche Hautfarbe, welche Herkunftsgeschichte und Religionszugehörigkeit Menschen haben;
  • die mit Aufmerksamkeit auf die Folgen von Macht und Gesetz verbundene Skepsis sollte zu einem selbstverantworteten Handeln auf individueller und auf kollektiver Ebene führen, die im wirtschaftlichen Bereich Einfluss nehmen und spürbar werden sollte, insbesondere was die Vernetzung von Geld, Macht und Religion betrifft. Dies betrifft insbesondere die von den offiziellen Religionen nicht nur geduldete, sondern häufig geförderte oder gar geforderte Ausbeutung armer Länder sowie armer und entrechteter Menschen (Öl-, Metalle-und Chemiekalienwirtschaft, Waffenindustrie etc. etc.), aber auch die Ungleichbehandlung von Menschen auf Grund von demokratisch erlassenen offiziellen Gesetzen, wie dies in der Schweiz im Asyl-, Ausländer- und Sozialbereich der Fall ist;
  • der diskriminierende und retraumatisierende Sonderstatus-F (“vorläufige Aufnahme” immer wieder auf ein Jahr, mit ständiger Angst, Rechtlosigkeit und grösster Einschränkung von Bildungs- und Arbeitsmöglichkeit, von eigener Wahl des Wohnortes wie von medizinischer Behandlung), der Asylsuchenden seit 1996 auferlegt wird, muss korrigiert werden. Asylbedürftige Menschen dürfen nicht auf apartheitmässige Weise zu einer “Sonder-Unterklasse” degradiert werden, durch deren Zugehörigkeit sie von den Rechtsaussenparteien als “Schmarotzer” bezeichnet und benutzt werden;
  • insbesondere erscheint es mir dringlich, dass die Welt-, Land- und Volkbeherrschungsstrategien– ein militärischer Ausdruck –, resp. die „missionarischen“ Ziele der offiziellen Religionen abgebrochen und korrigiert werden. Die Religionen sollen ihre kulturelle Besonderheit und Eigenheit fortsetzen dürfen, so wie Familiengeschichten nicht abgebrochen werden können, sollten dabei jedoch auf die Weisheit – „sophia“ –, die ursprüngliche Bedeutung von „re-ligio“, zurückfinden, damit menschliche Zukunft überhaupt möglich ist: Zukunft des menschlichen Zusammenlebens mit der Fülle an Verschiedenheit und Besonderheit, jedoch mit den gleichen Grundbedürfnissen und dem gleichen Recht auf deren Erfüllung, getragen von der Erkenntnis der Destruktivität jeder Art von Masslosigkeit, jedoch auch von der Erfahrung des Wohlbehagens, die durch ein wechselseitiges dialogisches Verhalten möglich wird, auch vom Wissen, dass, wenn Freiheit, menschlicher Respekt gegenüber den gleichen existentiellen Grundbedürfnissen und emotionaler Hunger erfüllt werden, nicht Rache das Handeln anleitet, sondern dass Verzeihen möglich wird.

 

Gespräch am 11. September 2004  zwischen Maja Wicki-Vogt, Christoph Reichenau und Migmar W. Raith

anlässlich von Fête kultuRel 9. – 12. September 2004

Haus der Religionen, Bern

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